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Geschrieben von George am 18.07.2013 um 21:47:

Wer kennt sich mit KfZ-Unfallversichrungsfällen aus?

Hab ein Problem mit dem Auto meiner Frau. Ihr ist auf 'nem Parkplatz einer rein gesemmelt. Kleine Beule im Kotflügel und im Stoßfänger. Der Wagen ist 16 Jahre alt und die DEVK des Unfallverursachers schickte sofort einen Sachverständigen vorbei, da sich bei älteren Autos die Frage des wirtschaftl. Totalschadens stellt. Genau so sollte es dann kommen. Er schickt mir sein Gutachten in dem festgestellt wird, dass der Restwert (nach Internetrecherche) 1700 Euro beträgt und die Instandsetzung 1900 Euro kostet. Der Restwert würde 333,00 Euro betragen.
Was mach ich jetzt? Gibt es eine Möglichkeit, dass ich den Schaden doch noch irgendwie ersetzt kriege, bzw. die Kohle dafür ausgezahlt bekommen (flicken tu ich's dann selber), oder ist mal als Alt-Kfz-Betreiber einfach gef... in so einem Fall?

Der Wagen tut jeden Tag seinen Dienst und wird das auch noch ein paar Jährchen tun.

Ich kenn mich mit so Zeuchs echt nicht aus und hoffe auf ein paar Erfahrungstipps von euch.

__________________
When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von jp am 18.07.2013 um 21:56:

.....such dir 'nen Anwalt, der firm mit Versicherungsangelegenheiten ist. Auskunft über anwaltliche Spezial/Fachgebiete erteilen die Anwaltskammern; alles andere wäre lesen im Kaffesatz.......


Geschrieben von Big-Al am 18.07.2013 um 22:26:

..also, Anwalt ist da schon eine gute Option !!! Die Versicherer versuchen immer mit wenig Gegenwehr das ein oder andere einzusparen!

1. Du kannst alles dem Anwalt überlassen.

2. Das Geld kannst Du dir auszahlen lassen, ob es da dann noch einen kleinen Abzug seitens der Versicherung gibt ist anzunehmen.

3. Selber machen kannst Du das dann ohne der Versicherung das zu sagen, denn die wollen dann Belege über die Teile die Du brauchst und so zahlen sie dann immer weniger.

4. ANWALT, denn der regelt alles und Du brauchst dir nicht den Kampf mit der Versicherung um jeden Euro zu machen!

5. Viel Erfolg und sag denen das wir wissen wo ihr Haus wohnt großes Grinsen

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Nase in den Wind @ all !
cool


Geschrieben von Fabs am 18.07.2013 um 22:28:

Wer kennt sich mit KfZ-Unfallversichrungsfällen aus?

Zitat von George
Hab ein Problem mit dem Auto meiner Frau. Ihr ist auf 'nem Parkplatz einer rein gesemmelt. Kleine Beule im Kotflügel und im Stoßfänger. Der Wagen ist 16 Jahre alt und die DEVK des Unfallverursachers schickte sofort einen Sachverständigen vorbei, da sich bei älteren Autos die Frage des wirtschaftl. Totalschadens stellt. Genau so sollte es dann kommen. Er schickt mir sein Gutachten in dem festgestellt wird, dass der Restwert (nach Internetrecherche) 1700 Euro beträgt und die Instandsetzung 1900 Euro kostet. Der Restwert würde 333,00 Euro betragen.
Was mach ich jetzt? Gibt es eine Möglichkeit, dass ich den Schaden doch noch irgendwie ersetzt kriege, bzw. die Kohle dafür ausgezahlt bekommen (flicken tu ich's dann selber), oder ist mal als Alt-Kfz-Betreiber einfach gef... in so einem Fall?

Der Wagen tut jeden Tag seinen Dienst und wird das auch noch ein paar Jährchen tun.

Ich kenn mich mit so Zeuchs echt nicht aus und hoffe auf ein paar Erfahrungstipps von euch.

Ist doch denkbar einfach, Dein Fahrzeug hat einen Restwert von 333€, ein vergleichbares Fahrzeug in dem Zustand wie Du es vor dem Unfall hattest wäre 1700€ Wert gewesen und die Reparatur soll 1900€ kosten, liegt somit also über dem Wirtschaftlichen Wert Deines KfZ. Der Versicherer würde Dir nun 1367€ abzüglich MwSt. zahlen. Das sind die 1700€ vor dem Unfall abzüglich des Restwert kaputtes Kfz von 333€ weil Du diese ja noch für das beschädigte Auto kriegen würdest und davon geht nochmal die MwSt. ab. Wenn Du später nachweisen kannst anhand von Teilebelegen und Bildern das das Fahrzeug repariert wurde kannst Du Dir diese nacherstatten lassen. Grundsätzlich hast Du hier jedoch freie Gutachterwahl. D.h. du kannst deinen eigenen Gutachter zu Lasten der Devk hinzuziehen und hast das Recht dich anwaltlich vertreten zu lassen und jetzt kommt mein Tipp!!! Gutachterkosten ca. 300€ Anwaltsgebühren ca. 250€-500€ und jetzt würde ich mal vorsichtig bei der Devk anfragen ob sie Dir nicht die 1700€ die Dein Fahrzeug Wert ist erstatten und Du verzichtest im Gegenzug auf einen eigenen Sachverständigen und nen Anwalt die würden Dir nämlich im Zweifelsfall auch nicht mehr raus holen.

Hoffe ich konnte ein wenig helfen.


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Geschrieben von George am 18.07.2013 um 22:38:

Zitat von Fabs
Hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Auf einen solchen post hatte ich gehofft - Danke! Freude

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Geschrieben von kaeptnhook am 19.07.2013 um 06:02:

Zitat von Fabs
Zitat von George
Hab ein Problem mit dem Auto meiner Frau. Ihr ist auf 'nem Parkplatz einer rein gesemmelt. Kleine Beule im Kotflügel und im Stoßfänger. Der Wagen ist 16 Jahre alt und die DEVK des Unfallverursachers schickte sofort einen Sachverständigen vorbei, da sich bei älteren Autos die Frage des wirtschaftl. Totalschadens stellt. Genau so sollte es dann kommen. Er schickt mir sein Gutachten in dem festgestellt wird, dass der Restwert (nach Internetrecherche) 1700 Euro beträgt und die Instandsetzung 1900 Euro kostet. Der Restwert würde 333,00 Euro betragen.
Was mach ich jetzt? Gibt es eine Möglichkeit, dass ich den Schaden doch noch irgendwie ersetzt kriege, bzw. die Kohle dafür ausgezahlt bekommen (flicken tu ich's dann selber), oder ist mal als Alt-Kfz-Betreiber einfach gef... in so einem Fall?

Der Wagen tut jeden Tag seinen Dienst und wird das auch noch ein paar Jährchen tun.

Ich kenn mich mit so Zeuchs echt nicht aus und hoffe auf ein paar Erfahrungstipps von euch.

Ist doch denkbar einfach, Dein Fahrzeug hat einen Restwert von 333€, ein vergleichbares Fahrzeug in dem Zustand wie Du es vor dem Unfall hattest wäre 1700€ Wert gewesen und die Reparatur soll 1900€ kosten, liegt somit also über dem Wirtschaftlichen Wert Deines KfZ. Der Versicherer würde Dir nun 1367€ abzüglich MwSt. zahlen. Das sind die 1700€ vor dem Unfall abzüglich des Restwert kaputtes Kfz von 333€ weil Du diese ja noch für das beschädigte Auto kriegen würdest und davon geht nochmal die MwSt. ab. Wenn Du später nachweisen kannst anhand von Teilebelegen und Bildern das das Fahrzeug repariert wurde kannst Du Dir diese nacherstatten lassen. Grundsätzlich hast Du hier jedoch freie Gutachterwahl. D.h. du kannst deinen eigenen Gutachter zu Lasten der Devk hinzuziehen und hast das Recht dich anwaltlich vertreten zu lassen und jetzt kommt mein Tipp!!! Gutachterkosten ca. 300€ Anwaltsgebühren ca. 250€-500€ und jetzt würde ich mal vorsichtig bei der Devk anfragen ob sie Dir nicht die 1700€ die Dein Fahrzeug Wert ist erstatten und Du verzichtest im Gegenzug auf einen eigenen Sachverständigen und nen Anwalt die würden Dir nämlich im Zweifelsfall auch nicht mehr raus holen.

Hoffe ich konnte ein wenig helfen.


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Dito
Freude Freude habs auch schon so gemacht .in der regel ist bei einem freien gutachter der wiederbeschaffungswert höher als bei einem der geschädigten versicherung da kommt nochj ausfall plus auslagen für tel. etc. anwalt fragen der weis das

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"Früher war ich eingebildet - heute weiss ich, dass ich gut bin!"


Geschrieben von Gutelaune am 19.07.2013 um 09:22:

bei einer solch "alten Kiste" kann man auch veruschen darauf zu betsehen, dass bei den Restwerten die MwSt NICHT abgezogen wird, da im Gebrauchtmarkt bei solchen Autos Mehrwertsteuer auch (meist/nie) nicht ausgewiesen werden kann... aber der Weg oben genannt (mit diesem Kommentar MwSt) ist der Beste...

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Das Leben ist zu kurz für schlechte Laune... cool


Geschrieben von Henne am 19.07.2013 um 15:26:

Im Haftpflichtschadenfall kann die Reparatur sogar bis 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen, soweit die Reparatur in einer Werkstatt mit Rechnung durchgeführt wird! Darf aber auch nicht einen Cent mehr kosten!!!

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Gruß
Henne


Geschrieben von Blaubär am 19.07.2013 um 15:34:

Die 130% Regelung hängt nicht an der Reparatur in einer Fachwerkstatt!
Es muss nur fachgerecht repariert werden und das Fahrzeug nach der Wiederherstellung mindestens 12 Monate auf den Versicherten angemeldet bleiben, damit der Wunsch nach Erhalt genau dieses Fahrzeugs bewiesen ist.

In Georges Fall müsste er also für eine Reparatur genau dieses Fahrzeugs bis zu 130% von 1700 - sprich 2210€ erstattet bekommen.

Wenn er die Reparatur so fachgerecht hin bekommt (und davon gehe ich aus), dass sie hinterher vor den Augen eines Gutachters bestehen kann, wird dieser die ordnungsgemäße Reparatur im Sinne des Unfallgutachtens bestätigen und die Versicherung hat bis zur Höhe von 2210€ für die Reparaturkosten aufzukommen.

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Geschrieben von Heribert am 19.07.2013 um 16:38:

Hallo,
genau, wie es dir fabs beschrieben hat.
Besser hätte ich es dir auch nicht sagen können
fröhlich fröhlich fröhlich

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Heribert
nette Grüße aus der Lausitz