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Geschrieben von Axel. am 26.07.2013 um 18:14:

TÜV: Luffi und Pötte?

Hi Forum,

habs schonmal im JuH-Thread anklingen lassen und wollte jetzt mal an alle User richten:

Habt ihr die Kombi aus ABE Luffi und Eg-BE/ABE Auspuff bei eurehm TÜVer des Vertrauens eingetragen bekommen und welchen Aufwand habt ihr betrieben.

Beim Luffi-Gutachten steht bei mir drin das keine Messungen mit anderen Teilen vorgenommen wurden. Das bezieht sich nun auf den Originalzustand - aber mal ehrlich, wer fährt den noch original.

Und wenn ich den Luffi eintragen lasse und dann E-Nr- Pötte dran hänge, erlischt doch die ABE vom Luftfilter weil das Mopped nicht mehr Serie ist.
Mal weiter gedacht hieße das doch, solange ich nicht beides eingetragen bekommen fahre ich immer BE - ja danke. Dann kann ich mir aber auch die teuren Pötte sparen und simple Straight-Pipes drandübeln.

Mit E-Nr. schaut die Rennleitung wohl eher mal weg bzw. weiß es nicht aber ...


Bin gespannt auf eure Erfahrungen und Meinungen


Geschrieben von Daichgrav am 26.07.2013 um 18:46:

Wenn Du Wert darauf legst, garantiert nichts falsch zu machen, dann lass alles im Serienzustand.
Dein Mopped fährt dann auch, hört sich aber Sche... an, und macht Dir wahrscheinlich nicht so viel Spaß.
Es gibt keine andere legale Möglichkeit; ob Eintrag Luffi oder nicht - wenn es drauf ankommt, ziehst Du den Kürzeren.

Rechne Dir lieber die Wahrscheinlichkeit aus, wann Du in eine Kontrolle kommst.

P.S. ich hab seit 1971 den Schein und bin bis heute nicht ein einziges Mal in eine Routinekontrolle gekommen.
Und glaub mir, mit Dose und Mopped mach ich locker 50.000km im Jahr.

Allzeit knitterfreie Fahrt !!


Geschrieben von Ben28 am 26.07.2013 um 19:36:

Bei ner Kontrolle werden die bestimmt nicht nach dem Luftfilter schauen. Hauptaugenmerk gilt doch dem Auspuff, und speziell der E-Nummer! Wenn überhaupt. Freude

Beim Tüv is es dann was Anderes, aber die Grünen... Augen rollen

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„¡Es mejor morir de pie que vivir toda una vida de rodillas!“


Geschrieben von silent grey am 26.07.2013 um 19:49:

Hi,

der Bezug zum Original-/Serienzustand besagt lediglich, dass die entsprechenden Teile nicht in Verbindung mit leistungssteigernden Teilen geprüft sind. Und ein E-geprüfter Schalldämpfer z.B. ist als seriengleicher Ersatz zu werten. Wäre dem nicht so, würden in den Papieren Leistungsdaten und ggf. Geräuschemissionen geändert werden.

Gruß, silent


Geschrieben von NT-Tom am 26.07.2013 um 20:52:

genau


Geschrieben von Moos am 26.07.2013 um 20:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von silent grey
Hi,

der Bezug zum Original-/Serienzustand besagt lediglich, dass die entsprechenden Teile nicht in Verbindung mit leistungssteigernden Teilen geprüft sind. Und ein E-geprüfter Schalldämpfer z.B. ist als seriengleicher Ersatz zu werten. Wäre dem nicht so, würden in den Papieren Leistungsdaten und ggf. Geräuschemissionen geändert werden.

Gruß, silent

Sehe ich nach Studium meines Hypercharger Gutachtens genauso. Da steht auch nur das ein Zustand der Serie entsprechend vorherrrschen muß. Es ist praktisch ja auch nicht möglich alle Zubehörauspuffanlagen zu testen, zumal ja immer wieder neue hinzukommen.

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Moos

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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von nogard am 26.07.2013 um 21:18:

Hier der Scan vom originalen Pistor-Gutachten:

Mich würde die Aussage eines fachkundigen Anwalts/Juristen interessieren. Man kann ja so oder so auslegen.


Geschrieben von NT-Tom am 26.07.2013 um 21:49:

ich glaube manches willst du garnicht sooo genau wissen Augen rollen


Geschrieben von zena am 26.07.2013 um 22:13:

Aber deine legale Zubehöranlage mit e-Nummer entspricht ja auch in Sachen Emission und Leistung dem Serienzusand.

__________________
Gruß, zena


Geschrieben von nogard am 26.07.2013 um 22:13:

zum zitierten Beitrag Zitat von NT-Tom
ich glaube manches willst du garnicht sooo genau wissen Augen rollen

Doch! großes Grinsen


Geschrieben von nogard am 26.07.2013 um 22:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von zena
Aber deine legale Zubehöranlage mit e-Nummer entspricht ja auch in Sachen Emission und Leistung dem Serienzusand.

Der Meinung bin ich auch. Aber, wie es oft so ist, gehen die Meinungen auseinander.


Geschrieben von bestes-ht am 26.07.2013 um 22:27:

Also der TÜV Prüfer/staatlich vereidigte Sachverständige vom TÜV Nord hat mir gesagt das eine Zubehöranlage mit E-Nummer nicht mit einer originalen Auspuffanlage gleich zu stellen ist, den Passus aus dem Pistorgutachten kannte er aus dem "Gedächtniss"... Kann gerne einen Kontakt per PN herstellen, damit ihr euch das erklären lassen könnt.
Btw... mein Forcewinder Luffi wurde von einem nicht so sachkundigen Tüv'ler mit montierter J&H und dem Pistor Gutachten eingetragen, die Frage ist, was ist es so Wert. Tip stufenweise/stückweise Vorgehen, man kann ja erst den Luffi eintragen lassen und dann den Auspuff wechseln.
Mit meinen Fahrweksveränderungen (AirRide/Gabeltieferlegung) und den Rad-/Reifenkombination verhält es sich so, das die Originale Kombination 18/240 mit 19/90 nicht mehr in den Papieren steht, da diese Kombi nicht mit den Fahrwerksveränderungen geprüft wurde, wohl aber die Kombi 18/260 mit 18/120 und 18/250 mit 23/130.

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von nogard am 26.07.2013 um 22:38:

Im Herbst/Winter werde ich die Sache bei meinem Schrauber klären. Es stehen ein paar Umbauten an und alles wird dann vor Ort vom TÜV-Mann eingetragen. Ob eine Zubehöranlage mit bereits vorhandenem SE Stage 1 Luftfilter vereinbar ist, wird sich dann herausstellen.

Wie ist es übrigens bei dir an der Rocker? Du hast doch auch weder den originalen LuFi noch die Abgasanlage?


Geschrieben von blackwilli am 27.07.2013 um 10:22:

Zitat von nogard
Zitat von zena
Aber deine legale Zubehöranlage mit e-Nummer entspricht ja auch in Sachen Emission und Leistung dem Serienzusand.

Der Meinung bin ich auch. Aber, wie es oft so ist, gehen die Meinungen auseinander.

Das schon, aber Ihr unterschlagt bei der Interpretation des Gutachten-Textes die explizit aufgeführte "Schalldämpferanlage". Augenzwinkern

Und daran gibt es doch gar nichts falsch zu verstehen, die Schalldämpferanlage muss die originale Serienanlage sein, egal, ob sich sonst irgendwelche Werte geändert haben oder nicht.

Um das "Rennleitungs-Kontroll-Sicher" eingetragen zu bekommen, muss man schon einen Sachverständigen gut kennen, der einem "... Schalldämpferanlage XXX ... in Kombination mit ... Luftfilter XXX ..." in die Papiere einträgt. Allerdings darf das Mopped dann später keinem anderen Sachverständigen in die Hände fallen.


Geschrieben von Zündstoff am 28.07.2013 um 14:21:

Mi Verlaub ... das ist Quatsch !!!

Ich habe den HD-Ventilator Luftfilter eingetragen (auf Grund durchgeführter Messfahrten und nach Erstellung des zugehörigen Mustergutachtens sogar offen !) und keine weitere Bindung hinsichtlich Auspuffanlage.

Ich hatte vorher auch Angst, dass mir der Herr Ingenieur die Serienauspuffanlage oder eben, weil bei den Testfahrten meine Kess montiert war, eben diese mit einträgt ... hat er aber nicht.

Ich war dann auch so mutig zu fragen, warum nicht. Er sagte daraufhin, dass JEDE Auspuffanlage mit E-Prüfzeichen die vorgeschriebenen Emmissionswerte einhält (sonst hätte sie das Prüfzeichen nämlich nicht ...) und es daher völlig egal ist, welche Anlage, solange sie eben E-geprüft ist, ich mir, auch in Verbindung mit dem offenen Luftfilter, anbaue ...