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--- Auspuff mit ABE vom TÜV abnehmen, Modell jedoch nicht in ABE (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=45331)


Geschrieben von apfelstrudelmampfer am 30.09.2013 um 08:25:

Fragezeichen Auspuff mit ABE vom TÜV abnehmen, Modell jedoch nicht in ABE

Moin,

ich wollte mal fragen, ob es möglich ist, einen relativ jungen legalen Auspuff mit ABE vom TÜV o.ä. eintragen zu lassen. Knackpunkt dabei ist, dass in der ABE mein Fahrzeug (1998 FLSTF) nicht aufgeführt ist und die Halter nicht passen. Ich dachte, man passt die Auspuffhalter an und lässt den Auspuff vom TÜV abnehmen, da die Geräusch- und Abgasemissionen ja eigentlich mindestens erfüllt sein sollten.

Wäre das möglich?

Gruß!

PS: Hintergrund ist, dass ich einen Auspuff von S&S oder Remus, die für die EVO-Motoren keine Modelle anbieten, trotzdem gerne nehmen würde.

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Geschrieben von Roadking57 am 30.09.2013 um 09:25:

Frag doch mal da , wo sie es wissen sollten , beim TÜV Deines Vertrauens! Augenzwinkern


Geschrieben von Dragon am 30.09.2013 um 09:29:

Möglich ist alles aber wie schon geschrieben beim Tüver fragen kostet ja nichts,bevor man geld ausgibt.


Geschrieben von apfelstrudelmampfer am 30.09.2013 um 09:54:

So, habe TÜV und eine Werkstatt angeschrieben, mal schauen was kommt. Sonst hat das bisher keiner gemacht?
Habe dies in einem anderen Forum gefunden (angeblich eine schriftliche Antwort vom TÜV NORD):

"Veränderungen an der Auspuffanlage haben immer einen Einfluss auf die Motorleistung sowie das Geräuschverhalten.

Die Einhaltung der zulässigen Fahrgeräuschwerte wird bei Austausch-Schalldämpfern, die mit einer EG-Genehmigung vertrieben werden, im Genehmigungsgutachten bestätigt. Im "Verwendungsbereich" der Genehmigung sind die Fahrzeugtypen aufgeführt, für die die Anlage geprüft und zugelassen wurde. Wir empfehlen Ihnen sich beim Kauf auf jeden Fall eine Kopie der Genehmigung für die Auspuffanlage aushändigen zu lassen, denn nur damit ist nachvollziehbar, für welche Fahrzeugtypen diese zugelassen ist. Und schließlich sind Sie ja nachweispflichtig....

Eine Begutachtung einer Auspuffanlage ohne EG-Genehmigungszeichen ist gemäß den Übergangsvorschriften zum § 49 Abs. 2a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nur für Krafträder zulässig, die vor dem 01.04.1994 erstmalig in den Verkehr gebracht wurden.

Bei einer Begutachtung einer Auspuffanlage im Einzelverfahren, an einem Krad mit Erstzulassungsdatum vor dem 01.04.1994, muss eine Leistungsmessung auf einem amtlich zugelassenen Leistungsprüfstand erfolgen. Die Kosten dafür erfragen Sie bitte beim Prüfstandsbetreiber.

Die Begutachtung selbst kostet 32,60 €. Zusätzlich sind für die Messung des Fahrgeräuschs ca. 90,- € zu veranschlagen."


Somit bleiben aus meiner Sicht alle Modelle übrig, die nach dem 01.04.1994 zugelassen werden, aber jünger sind als das Ende der Softail EVO-Reihe 1999. Für Baujahre danach ist alles erhältlich, für Baujahre davor darf man auch ohne EG-Genehmigung etwas vorstellen. Aber für den fehlenden Bereich wird am Markt noch nichts mit EG-Genehmigung angeboten* (außer die Universal-Tüten von Miller, welche ich nicht so schön finde).

*Ich meine hier nur einen Auspuff mit entnehmbarem DB-Killer.

Gruß!

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Geschrieben von apfelstrudelmampfer am 30.09.2013 um 18:43:

Also:

GTÜ meint: "... im Ausnahmefall per Einzelabnahme möglich."

DEKRA meint: "... leider können wir den Auspuff nicht eintragen, wenn Sie keine für Ihr Fahrzeug gültige ABE haben. Wegen einer Einzelabnahme müssten Sie sich bitte an den TÜV wenden."

DEKRA verweist an TÜV? Na gut, auch den habe ich angeschrieben.

Schaun mer mal.

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Geschrieben von happenpappen am 01.10.2013 um 00:38:

Einzelabnahme darf im Westen glaube ich nur der TÜV machen, im Osten ist es die Dekra.
alle andern dürfen nur Eintragungen machen, bei denen ein gutachten etc. dabei ist.


Geschrieben von apfelstrudelmampfer am 01.10.2013 um 09:14:

So, KÜS hat mir auch geantwortet, dass dies nur per Einzelabnahme vom TÜV möglich wäre. Dessen Antwort steht noch aus, aber das kann ja nicht ewig dauern.

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Geschrieben von harmit am 01.10.2013 um 20:05:

Hast ne PN..


Geschrieben von jp am 01.10.2013 um 22:59:

....da wird m.e. wohl kein weg an 'ner einzelabnahme (wo auch immer) vorbeigehen...


Geschrieben von Sticki1 am 02.10.2013 um 09:00:

nochmal,hat der auspuff denn eine e-nummer aufgeprägt????

dann würde ich einfach keine großen vorabinfos einholen,einfach zum tüv fahren und sagen man will den auspuff mit e-nummer eingetragen haben.daß du ein papier dazu hast verlangt keiner, selbst über das TÜV system wird teilweise eine vorhandene E-nummer nicht gefunden. ist der TÜVler human dann trägt er dir die e-nummer ohne großen aufriss ein


Geschrieben von apfelstrudelmampfer am 09.10.2013 um 09:00:

So,

der TÜV hat geantwortet:

"...im Prinzip ist die Einzelbegutachtung der Auspuffanlage möglich. Es ist eine Fahrgeräuschmessung erforderlich, Kosten ca. 150,00 €. Für weiter Details rufen sie mich bitte unter ..."

Das Telefonat steht noch aus, werde ich aber nutzen. Günstige tapered Tüten mit E-Nummer und ABE + DB-Killer von Remus/Sebring/S&S gibt es ja reichlich. Mal schauen, was so ein Projekt dann kostet.

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Geschrieben von Hajo am 09.10.2013 um 12:23:

Hast du dir das Gutachten oder die ABE für die Remus oder S&S mal genau angesehen?

Ich fahr auf einer XL von 1991 (laut Brief XL2) einen BSL Auspuff für Modelle ab 2004. Allerdings steht in der ABE nichts vom Baujahr, sondern nur die Typenliste. Unter anderem eben auch das Modell XL2...........................ich war damit auch schon beim Tüv und es hat niemanden interessiert. Der Tüv Mann hat die ABE angeschaut, XL2 stand drin..........somit ok.

Und mit etwas glück, steht in dem Gutachten für deine Töpfe auch nur eine Typenliste.


Geschrieben von apfelstrudelmampfer am 09.10.2013 um 15:47:

Ah... das ist natürlich auch eine Variante. Ich glaube, ich muss mal in die ABE schauen.

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Geschrieben von nogard am 09.10.2013 um 22:04:

Sehr interessantes Thema. Bei www.bigtwin-motorcycles.de gibt's immer wieder unverschämt günstige, ja - billige, Angebote. Momentan Stehen dort die S&S Tüten zum Spottpreis zum Verkauf. Der Haken an der Sache - angeblich wurde die ABE nur für Modelle 2007-2008 erstellt (wahrscheinlich alte Bestände). Meine 2011er Fat Boy hat denselben Motor mit denselben Emissions- und Lautstärke-Grenzen wie die Modelle von 2007-2008. Bleibt die Frage ob unser TÜV da mitspielen würde verwirrt