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Position von Blinker/Rücklicht/Bremslicht am Bike?
Hallo,
ich bin gerade am Überlegen mein Bike hinten auf All-in-one Blinker umzurüsten und diese nicht an der original Position hinten am Fahrzeug anzubringen, sondern weiter vorne. Bei meiner Dyna so kurz vor den oberen Federbeinbefestigungen.
Da frage ich mich ob das rechtlich zu zulässig ist. Dazu habe ich in der StVZO folgendes gefunden: StVZO §53
(2) …..An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig……
(5) Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlussleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1000 mm, so muss je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein….
Jetzt habe ich keine Lust jedes Mal beim TÜV oder mit der Rennleitung eine Diskussion darüber zu führen.
Deswegen mal meine Frage. Hatte schon mal jemand Stress wegen All-in-one Blinker und die auch nicht am äußersten Ende vom Krad angebracht waren?
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Gruß, zena
Ja . Wollte meine Kellermänner mit den speziellen Haltern an den Federbeinaufnahmen montieren und da hat der Tüv damals leider nicht mitgespielt.
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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School
Deine 2010er ist nicht nach StVZO zugelassen sondern EG-Recht, dadurch greifen "andere" Vorgaben.
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1336121157082661730516/flyer-tipp-motorradbeleuchtung.pdf
http://www.gs-500.info/index.php?title=Beleuchtungseinrichtungen
Über das Mass, wie weit vorne dies sein kann/darf wird nichts ausgesagt. Ist wahrscheinlich wieder mal Ermessensspielraum, ähnlich dem seitlichen Nummernschild, da der Blinker ja auch von der anderen Seite aus gesehen werden soll/muss.
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Hast bei dem hinteren Blinkerabstand EG und StVZO verwechselt.
So stimmts:
"Fahrtrichtungsanzeiger:
Ab Erstzulassung 1.1.1962 sind nach StVZO Blinker vorgeschrieben.
Kennzeichnung vorn: 11; hinten: 12. Montage in
der Breite:
mindestens 240 mm vorn und 180 mm hinten nach EG-Vorschrift,
340 mm vorn und 240 mm hinten nach StVZO.
In der Höhe: 350 bis 1.200 mm. Die EG schreibt eine optische
und/oder akustische Einschaltkontrolle vor, die auch nach
StVZO zulässig ist"
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Das ich bei den All-in-one Blinkern zwei Rückleuchten und zwei Bremsleuchten am Krad habe, wird durch die EG Zulassung nicht das Problem sein. Ich würde bei der Montage in der Nähe von der Federbeinaufnahme auch alle Vorgaben bzgl. Höhe und Abstand von der Mittelachse einhalten.
Die Leuchten sind lediglich nicht am Fahrzeugende angebracht. Eine Vorschrift wie z.B. beim Kennzeichen mit dem Winkel der Einsehbarkeit kann ich für die Rück/Brems/Blinkleuchten nicht finden.
Wenn der TÜV wie bei Döppi das ablehnt, muss es dafür ja auch eine gesetzliche Grundlage geben.
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Gruß, zena
Habe meinen Beitrag bereinigt, gibt sonst zuviel Durcheinander.... Danke Moos fürs "aufpassen".
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Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Hab sie kurz hinter dem Sitz und der TÜV-Onkel hat abgenickt.
Ich bin auch gerade dabei meine Blinker mit Kellermännern umzurüsten. Ich habe mir Schraubhülsen drehen lassen mit einem M8 Innengewinde und 10mm Aussendurchmesser. Wenn Du dann die Bleche im Fender, wo die Steckschrauben der original Blinker durchgehen entsprechend aufbohrst, kannst Du die Blinker 1:1 ersetzen.
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Heisenberg says: "I'm not in danger, I am the danger!"
Hi
Hab das hier im Netz gefunden.
Gruß
Grisu
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Drosseln sind Vögel, wer sie in Motorräder Verbaut ist ein Tierquäler.
Zitat von Gerd
Hab sie kurz hinter dem Sitz und der TÜV-Onkel hat abgenickt.![]()
Zitat von Grisu1340
Hi
Hab das hier im Netz gefunden.
Gruß
Grisu
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Schuld haben immer nur die Anderen
Keine Hand zum Gruße.
Alles, was Spaß macht, ist entweder Verboten, oder macht Dick.
Hier liegen meine Blinker. Gab bei der Abnahme keine Bemerkung vom Prüfer.
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Loud pipes get pussy.
Wird anscheinend von den Tüv Prüfern unterschiedlich behandelt. Wie gesagt bei mir hat er damals nicht mitgespielt. Am besten vorher, da wo du die Eintragung machen lassen willst, vorher mal nachfragen.
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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School
Zitat von Grisu1340
Hab das hier im Netz gefunden.
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Gruß, zena
Zitat von zena
Zitat von Grisu1340
Hab das hier im Netz gefunden.
Das ist genau die Info die ich brauchte.
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