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Geschrieben von zena am 17.11.2013 um 16:42:

Position von Blinker/Rücklicht/Bremslicht am Bike?

Hallo,

ich bin gerade am Überlegen mein Bike hinten auf All-in-one Blinker umzurüsten und diese nicht an der original Position hinten am Fahrzeug anzubringen, sondern weiter vorne. Bei meiner Dyna so kurz vor den oberen Federbeinbefestigungen.
Da frage ich mich ob das rechtlich zu zulässig ist. Dazu habe ich in der StVZO folgendes gefunden: StVZO §53

(2) …..An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig……
(5) Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlussleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1000 mm, so muss je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein….


Jetzt habe ich keine Lust jedes Mal beim TÜV oder mit der Rennleitung eine Diskussion darüber zu führen.
Deswegen mal meine Frage. Hatte schon mal jemand Stress wegen All-in-one Blinker und die auch nicht am äußersten Ende vom Krad angebracht waren?

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Gruß, zena


Geschrieben von Döppi am 17.11.2013 um 17:17:

Ja . Wollte meine Kellermänner mit den speziellen Haltern an den Federbeinaufnahmen montieren und da hat der Tüv damals leider nicht mitgespielt.

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Geschrieben von bestes-ht am 17.11.2013 um 17:35:

Deine 2010er ist nicht nach StVZO zugelassen sondern EG-Recht, dadurch greifen "andere" Vorgaben.

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1336121157082661730516/flyer-tipp-motorradbeleuchtung.pdf

http://www.gs-500.info/index.php?title=Beleuchtungseinrichtungen


Über das Mass, wie weit vorne dies sein kann/darf wird nichts ausgesagt. Ist wahrscheinlich wieder mal Ermessensspielraum, ähnlich dem seitlichen Nummernschild, da der Blinker ja auch von der anderen Seite aus gesehen werden soll/muss.

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Geschrieben von Moos am 17.11.2013 um 17:53:

Hast bei dem hinteren Blinkerabstand EG und StVZO verwechselt.
So stimmts:

"Fahrtrichtungsanzeiger:
Ab Erstzulassung 1.1.1962 sind nach StVZO Blinker vorgeschrieben.
Kennzeichnung vorn: 11; hinten: 12. Montage in
der Breite:

mindestens 240 mm vorn und 180 mm hinten nach EG-Vorschrift,

340 mm vorn und 240 mm hinten nach StVZO.

In der Höhe: 350 bis 1.200 mm. Die EG schreibt eine optische
und/oder akustische Einschaltkontrolle vor, die auch nach
StVZO zulässig ist"

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Geschrieben von zena am 17.11.2013 um 19:33:

Das ich bei den All-in-one Blinkern zwei Rückleuchten und zwei Bremsleuchten am Krad habe, wird durch die EG Zulassung nicht das Problem sein. Ich würde bei der Montage in der Nähe von der Federbeinaufnahme auch alle Vorgaben bzgl. Höhe und Abstand von der Mittelachse einhalten.
Die Leuchten sind lediglich nicht am Fahrzeugende angebracht. Eine Vorschrift wie z.B. beim Kennzeichen mit dem Winkel der Einsehbarkeit kann ich für die Rück/Brems/Blinkleuchten nicht finden.
Wenn der TÜV wie bei Döppi das ablehnt, muss es dafür ja auch eine gesetzliche Grundlage geben.

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Gruß, zena


Geschrieben von bestes-ht am 17.11.2013 um 21:48:

Habe meinen Beitrag bereinigt, gibt sonst zuviel Durcheinander.... Danke Moos fürs "aufpassen". Augenzwinkern

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Geschrieben von Gerd am 17.11.2013 um 22:03:

Hab sie kurz hinter dem Sitz und der TÜV-Onkel hat abgenickt. Augenzwinkern


Geschrieben von Cherokee am 17.11.2013 um 22:40:

Ich bin auch gerade dabei meine Blinker mit Kellermännern umzurüsten. Ich habe mir Schraubhülsen drehen lassen mit einem M8 Innengewinde und 10mm Aussendurchmesser. Wenn Du dann die Bleche im Fender, wo die Steckschrauben der original Blinker durchgehen entsprechend aufbohrst, kannst Du die Blinker 1:1 ersetzen.

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Geschrieben von Grisu1340 am 18.11.2013 um 12:27:

Hi
Hab das hier im Netz gefunden.
Gruß
Grisu

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Geschrieben von carlos.D am 18.11.2013 um 13:09:

Zitat von Gerd
Hab sie kurz hinter dem Sitz und der TÜV-Onkel hat abgenickt. Augenzwinkern

Zitat von Grisu1340
Hi
Hab das hier im Netz gefunden.
Gruß
Grisu

Damit hätte Gerd, bei einer neuerlichen Prüfung, ein Problem.
Ergo: Auch wenn der Tüvler nix sacht, kann es im Ernstfall, Unfall zu Problemen führen.
Ich habe mir in der Vergangenheit einfach abgewöhnt, Sachen zu machen, die Diskussionsbedarf auslösen. Heißt aber auch, auf manche Schönheiten zu verzichten.
Ich hab weder Herzrasen, wenn mir die Rennleitung begegnet, noch Berührungsängste alle 2 Jahre.
Trotzdem sieht mein Moped schön aus.
fröhlich

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Geschrieben von TheGermanKid am 18.11.2013 um 13:20:

Hier liegen meine Blinker. Gab bei der Abnahme keine Bemerkung vom Prüfer.

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Geschrieben von Döppi am 18.11.2013 um 13:34:

Wird anscheinend von den Tüv Prüfern unterschiedlich behandelt. Wie gesagt bei mir hat er damals nicht mitgespielt. Am besten vorher, da wo du die Eintragung machen lassen willst, vorher mal nachfragen.

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Geschrieben von zena am 18.11.2013 um 16:05:

Zitat von Grisu1340
Hab das hier im Netz gefunden.

Das ist genau die Info die ich brauchte.


Ich war heute beim TÜV, da ich wegen einem Lenkerumbau noch was klären musste und dabei habe ich gleich mal nach der Blinker/Rücklicht/Bremslichtposition gefragt.
Das mit dem horizontalen Abstrahlwinkel von 45° / 80° hatte er mir auch so erklärt (das war dann wohl nicht nach EG Zulassung).
Genau hier liegt auch das Problem. Nach EG Zulassung muss der horizontalen Abstrahlwinkel 20° nach innen betragen (80° nach Außen was aber kein Problem ist).
Ich habe auch bei meiner Dyna (mit den original Stunts) mal nachgemessen. Bei der Position vom Rücklicht nahe an der oberen Federbeinbefestigung kommt man auf ca. 10° horizontalen Abstrahlwinkel. Zulässig wäre das Ganze damit nicht bei mir.

Eintragen muss man diesen Umbau der Beleuchtung eigentlich nicht, da die Lampen ja eine e-Nummer haben und damit Zugelassen sind. Meine persönliche Meinung ist auch, dass eine Eintragung da nichts nützt wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden.

@TheGermanKid und Gerd: Bei euch könnte das mit den 20° noch passen, da eure Bikes durch den Fender dort viel schlanker sind.

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Gruß, zena


Geschrieben von bestes-ht am 18.11.2013 um 16:09:

Zitat von zena
Zitat von Grisu1340
Hab das hier im Netz gefunden.

Das ist genau die Info die ich brauchte.

Meine Sammlung ebenfalls ergänzt.... großes Grinsen

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