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Geschrieben von torkscoffee am 07.03.2014 um 19:58:

Gewerberäume Mietgegenstand

Mal eine frage an die vielleicht exestierenden experten was mietsachen angeht.
wenn ich in räumen ein cafe eröffnen möchte und der vermieter die räume auch zur cafenutzung angeprießen hat ,zählen die toiletten und die lagerräume zur mietfläche . ??

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Nicht was du hinterläßt ist wichtig ,sondern die art wie du gelebt hast.


Geschrieben von harmit am 07.03.2014 um 23:22:

Äh... das steht im Mietvertrag... und wenn die Räume von dem "Hauptraum" aus erreichbar sind - und nur von da stellt sich bei dem geplanten Verwendungszweck nicht einmal die Frage danach..

Dann müßten Sie eher im Mietvertrag deidiziert raus genommen worden sein. Bei einem Lagerraum kann das schon sein - mal unabhängig von der Frage wie der Vermieter dann da rein kommen will - aber auch das wäre schriftlich zu fixieren..

Wenn es Gemeinschaftstoiletten sind - z.B. in einer EInkaufspassage wäre die Nutzung zu vereinbaren...


(Aber was willste in Grömitz mit nem Klo - Ihr habt doch einen Strand?)


Geschrieben von mad-mike am 07.03.2014 um 23:56:

Im Prinzip kommt es hier auf den MV an. Im Gewerbebereich ist hier sehr vieles frei verhandelbar. Hier kann demnach vereinbart werden, dass die Lagerräume und der Cafébereich eine Gesamtmietfläche ist zum Preis von x Euro. Oder es wird vereinbart, dass das Café zu X Euro und Lagerfläche zu Y Euro angemietet wird.

In der Regel wird es aber so sein, dass die Nebenräume zum Café´gehören. Bei Toiletten ist es ja aber in jedem Fall so, dass es Café-eigene Toiletten sind. Also Räume die nur durch das Café zu betreten sind. Daher gehören sie natürlich zur Mietfläche.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, umrahme die Mietfläche auf einem Grundriss und nimm diesen als Anlage zum MV. Dann isst ganz klar. Und wenn Du dann auch noch eine Aufteilung der Mietpreise je nach Nutzungsart aufnehmen. Dann ist es auch klarer, wenn Mieterhöhungen oder Minderungen anstehen.


Geschrieben von nightrider63 am 08.03.2014 um 00:12:

Die Frage ist sehr unpräzise. Da kommt wieder nur Halbwissen bei rum.
Erklär das doch mal genauer.
Letztlich kommt es immer darauf an, was vertraglich vereinbart wurde.
Bei der Betreibung eines Cafés benötigst Du eine Konzession. Dafür sind Toiletten eh zwingend
vorgeschrieben!


Geschrieben von Leto am 08.03.2014 um 00:41:

Seine Frage ist doch klar gestellt. Er will einfach nur wissen ob die Toiletten sowie die Lagerräume zur berechenden Mietfläche gehören.
Und na klar gibts da Richtlinien, einfach über google zu finden

Klick mich hart

Hoffe geholfen zu haben smile

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Gruß Leto


Geschrieben von LETTI am 08.03.2014 um 07:40:

Genau...
Oder mal bei der DEHOGA anrufen.

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BRC #2