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--- Keine Punkte mehr bei technikverstößen ab 1.Mai? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=50865)


Geschrieben von harmit am 27.04.2014 um 08:55:

Keine Punkte mehr bei technikverstößen ab 1.Mai?

Ich weiß, es gab schon einen Threat dazu, aber die Angaben scheinen konkreter zu werden - ich habs auf mehreren Seiten gefunden, unter anderem hier:

(Mich dünkt die sind nun komplett verblödet...)

http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-hu-technik-papiere/

Unnötige Lärm- und Abgasbelästigung 10 EUR
Unnützes Hin- und Herfahren innerorts 20 EUR

mit unzulässiger Mischbereifung gefahren 15 EUR
als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen 30 EUR

verkehrsunsicheres Fahrzeug betrieben 25 EUR 1 (0 Punkte ab Mai 2014)
Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis 50 EUR 3 (0 Punkte ab Mai 2014)
Fahrzeug mit defektem Auspuff betrieben 20 EUR
Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vorschriften über Lichter und Leuchten verstoßen 20 EUR


Versteh ich das nun richtig???? großes Grinsen (Ich sach nix dazu... wir sind ja eh alle komplett verkehssichere leuchtende Vorbilder)



Nachtrag: Download KBA:

http://www.kba.de/cln_031/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/BT__KAT__OWI/bkat__owi__01052014__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/bkat_owi_01052014_pdf.pdf

(Die Zahlen in Klammer sind die Euronen und B- die Punkte)

Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot - § 30 StVO
Seite
161/
0
TBNR Tatbestandstext
FaP-Pkt Euro FV

130100 Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm. (B - 0) 10,00

§ 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 117 BKat

130106 Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeuges vermeidbare Abgas- (B - 0) 10,00
belästigungen.

§ 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 117 BKa

132106 Sie beseitigten nicht/nicht rechtzeitig *) einen verkehrswidrigen (B - 0) 10,00
Zustand.

§ 32 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 122 BKat

319000 Sie führten die besondere Betriebserlaubnis/Bauartgenehmigung *)
(B - 0) 10,00 nicht mit bzw. händigten diese auf Verlangen nicht aus.

§ 19 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

319500 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis (B - 0) 50,00
erloschen war.

§ 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

330000 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaut e Fahrzeug bzw. dessen (B - 0) 25,00
unvorschriftsmäßig *) gebauten Anhänger in Betrieb genommen.

§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug bzw. dessen (B - 0) 25,00
unvorschriftsmäßig *) ausgerüsteten Anhänger in Betrieb genommen.

§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat fröhlich


Geschrieben von SportyCB am 27.04.2014 um 09:44:

Wer sein Fahrzeug regelkonform betreibt und sich an Gesetze hält, hat nach dem 30.4. genauso wenig Probleme wie vorher verwirrt fröhlich


Geschrieben von harmit am 27.04.2014 um 09:51:

Meine sind Regelkomform und Tüv sicher.. definitiv.. aber die ganze custom Szene wird ansatzweise aufatmen und Disskussionen entspannter entgegensehen..

Ich hatte mit der Bigdog diverse Diskussionen und bislang sind alle im Sande verlaufen - aber nurn scheint es keinen Grund mehr zu geben überhaupt zu diskutieren.. und das finde ich in der Sache ganz gut.. weil es genervt hat, sich mit kompletter Ahnungslosigkeit bei gleichzeitig hohem Neidfaktor anhalten zu lassen und zuzusehen wie Polizisten Googeln um raus zu bekommen ob nicht doch was verboten ist.. (was mir sogar peinlich wäre, aber die Schamgrenze scheint tief zu sein)


Geschrieben von Speedfreak am 27.04.2014 um 10:03:

Zitat von Rennleitung 110
Die meisten Anfragen, die uns rund um den Jahreswechsel erreicht haben, drehten sich um die Punktereform 2014 und explizit um das "Fahren ohne DB-Killer".

So mancher wollte wissen, ob diese Manipulation der Auspuffanlage und damit das "Erlöschen der Betriebserlaubnis" weiterhin mit Punkten geahndet wird.

Wir haben dazu eine Anfrage an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gerichtet.
Die Antwort lautet: JA - auch nach dem 1.5.2014 wird das Erlöschen der Betriebserlaubnis in Verbindung mit einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ODER der Umwelt (!) mit einem Punkt im neuen "Fahreignungsregister" (FAER) bewertet.

Für Fahrzeugführer bedeutet das 90,- Euro und für Fahrzeughalter 135 Euro Bußgeld zzgl. Verwaltungsgebühren und einheitlich 1 Punkt in Flensburg statt bisher 3 oder 4 Punkte.

Zu beachten ist jedoch, dass die Vergleichsgröße sich ebenfalls von bislang 18 Punkte (alt) auf 8 Punkte (neu) reduziert.

Das Fahren ohne db-Killer oder entsprechende "Soundoptimierungen" bleiben also weiterhin ein teurer Spass.
Wir appellieren an alles Motorradfahrer, im Interesse aller darauf zu verzichten.

HINWEIS: Bis zum 1.5.2014 bleibt die alte Regelung in Kraft, die hier nachzulesen ist >>> https://www.facebook.com/photo.php?fbid=541955419198315&set=a.139494229444438.24977.133524043374790&type=3&theater

__________________
"... Es trifft immer die Guten, die Naiven, die mit den reinen Gedanken.
Der Teufel kümmert sich um das Leben seiner Kinder, Gott nur um deren Moral. ..."
von Eugen Wendmann


Geschrieben von grafschafter am 27.04.2014 um 10:13:

Moin,
hier mal die aktuelle Info eines Rechtsanwalts dazu:

http://www.tschuschke.eu/bussgeld-punkte-fuer-zu-lauten-auspuff-fehlenden-db-killer/

Gruß
Uwe


Geschrieben von harmit am 27.04.2014 um 10:18:

Das ist ja klar - vorsätzliche Manipulation wird bestraft werden - aber wenn das Ding "so zu laut ist" - und das ist zu 99 % subjektiv in einer Kontrolle - dann wird es zumindest laut Katalog entspannter.

Wenn man den halben Auspuff weg lässt (und nichts anderes ist es mit den Db Killern) kann das ja nicht so ganz richtig sein - oder? (und wer macht so einen offensichtlichen Schwachsinn denn noch - vieleicht die Fraktion "der gebückten"..)

Was ist denn mit den V&H und co auspüffen? Vorsätzlich? Ja, aber manipuliert? BE erlischt - Ja, aber Verkehrsgefährdend?

Deswegen dennoch: Wenn ich den Tatbestand laut KBA aber lese wird die Aussage oben (Vorvor Post) irgendwie schwer durchzusetzen sein - oder? Ich meine das ist hier noch kein endgültiger "Nasenfaktor Staat"..

Was ist denn nun mit Fahren ohne Betrieberlaubnis? Schlimmer gehts doch kaum - oder?

Mir gehts vor allem um Dinge die (ohne Beziehungen) eingetragen sind und die dann in Kontrollen trotzdem angezweifelt werden..

Z.B. Luftfilter, Kennzeichenhalterung etc.

ich hatte schon Diskussionen ala "ohne zweiten Sitzplatz ist eine Sissybar verboten" - Häh - was? Wo soll das denn stehen? - Gegenseite - Schweigen..

"Also dann fahr ich jetzt mal weiter - schicken Sie mir das doch einfach zu.."

Gegenseite: " werden wir" ---> NIE was gekommen weil totaler Schwachsinn


Geschrieben von Marcello am 27.04.2014 um 18:52:

Vance Hines werden wohl genauso mit Punkte belangt... oder nicht...

ich glaube nicht, dass es zu einer Geldstrafe unter 100 Tacken vergessen ist.. warten wir mal bis Mai ab ... bestimmt wieder ein schmarn ...

__________________
Schaut mal unter Fahrgemeinschaften, dann unter Stammtische und dann unter !!!Harley Fahrer aus Köln!!!
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Geschrieben von Schlitzer am 27.04.2014 um 23:38:

verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt

__________________
No Fear..... Baby


Geschrieben von emmis am 28.04.2014 um 00:42:

Zitat von Marcello
Vance Hines werden wohl genauso mit Punkte belangt... oder nicht...

ich glaube nicht, dass es zu einer Geldstrafe unter 100 Tacken vergessen ist...

Warum,
verwirrt

ich hab se mir eintragen lassen.

Gruß Frank

__________________
Wer tanzt hat bloß kein Geld zum Saufen


Geschrieben von Dragon am 28.04.2014 um 08:15:

Wer legal fährt der braucht sich ja auch keine sorgen machen wegen der Punkte.


Geschrieben von nipoza am 30.04.2014 um 23:40:

Wer legal fährt hat 100%ig weniger Spaß als derjenige die illegal fährt großes Grinsen
Wenn mich laut stört, fahre ich keine Harley cool
Lauter Gruß aus Hamburg
Nico


Geschrieben von Frankenbursche am 01.05.2014 um 07:12:

zum zitierten Beitrag Zitat von nipoza
Wer legal fährt hat 100%ig weniger Spaß als derjenige die illegal fährt großes Grinsen
Wenn mich laut stört, fahre ich keine Harley cool
Lauter Gruß aus Hamburg
Nico

Laut ist nicht immer schön. Lieber eine dumpfen Klang als einfach nur laut. Bei mir hängt Fahrspass nicht mit Lautstärke zusammen.


Geschrieben von el rubio am 01.05.2014 um 07:41:

Zitat von Frankenbursche
Zitat von nipoza
Wer legal fährt hat 100%ig weniger Spaß als derjenige die illegal fährt großes Grinsen
Wenn mich laut stört, fahre ich keine Harley cool
Lauter Gruß aus Hamburg
Nico

Laut ist nicht immer schön. Lieber eine dumpfen Klang als einfach nur laut. Bei mir hängt Fahrspass nicht mit Lautstärke zusammen.

Ändert sich sicher wenn du. m i t. HD bist fröhlich


Geschrieben von Frankenbursche am 01.05.2014 um 07:54:

Ich hatte lange eine HD und weiss von was ich spreche. Meine Harley war nicht laut, warum auch. Ich fahr seit 30 Jahren Motorrad und hab die Kinderkacke ( laut und Böse ) schon hinter mir.


Geschrieben von zfreedom am 01.05.2014 um 08:23:

fröhlich fröhlich fröhlich

In den 50zig Jahren, bevor Ich "Harley-Driver" wurde, hab ich die Begriffe LEGAL - ILLEGAL nich so oft gehört und gelesen, wie in den letzten 2 1/2 Jahren seit ich ne Harley hab.
Irgend wie machts ja schon Spass (solange ich nicht erwischt werde fröhlich fröhlich fröhlich ) zu den furchtbar BÖSEN JUNGS und MÄDELS zu gehören.

So langsam denk ich mir :

LEGAL oder ILLEGAL ... so langsam ists mir Scheissegal Freude fröhlich Freude fröhlich

Natürlich muss ich, wie jeder andere auch, mit den möglichen Konsequenzen leben.

Aber was solls, WIR fahrn HARLEY .... und ich, find das einfach nur GEIL !!!! Freude Freude Freude


mein Wort zum 1ten Mai

schönen Feiertag

franz

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Harley fahren ist..........anders Freude

" Wer mit der Herde geht , kann nur den Ärschen folgen.....geschockt