Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Allgemein (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=16)
-- Laberecke (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=19)
--- Antidiskriminierung gilt nicht bei Tattoos (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=52939)


Geschrieben von olperer am 07.07.2014 um 22:44:

Antidiskriminierung gilt nicht bei Tattoos

Jemand hatte gegen die Nichteinstellung wg. seines sichtbaren Tattoos geklagt. Er fühlte sich wg. seines Tattoos diskriminiert und deshalb , trotz ausreichender Qualifizierung , abgelehnt. Lt. Hamb. Abendblatt v. 07.07. hat das BGH bestätigt , dass das Antidiskriminierungsgesetz für diese Ablehnung keine Anwendung findet. Jetzt können Tattooträger nicht nur nicht Beamter werden , man kann ihnen auch ganz normale Anstellungen verweigern. Gem. Jahresbericht der Arbeitslosenverwaltung (Hr. Weise) sind unter den schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen rd. 20% Tattooträger.

__________________
Dives qui sapiens est


Geschrieben von Moos am 07.07.2014 um 23:21:

Augen rollen

__________________
Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von trilex am 07.07.2014 um 23:22:

wurde auch Zeit, daß endlich jemand den Outlaw Status für Tattoo-Träger reaktiviert

__________________
Wer Zeit zu verlieren hat sollte versuchen Zeit zu gewinnen.


Geschrieben von Defcon am 08.07.2014 um 07:37:

Komische Situation ab und an werde ich von meinen Kunden auch seltsam begutachtet . Muss mich zwar nirgendwo wegen arbeitssuche Vorstellen jedoch als Selbstständiger isses auch nicht weniger leicht .

__________________
Trust The Universe


Geschrieben von Metal-Rider am 08.07.2014 um 08:03:

zum zitierten Beitrag Zitat von trilex
wurde auch Zeit, daß endlich jemand den Outlaw Status für Tattoo-Träger reaktiviert

Freude

Ich fühl mich wieder wie vor gut 30 Jahren, also wie 20. großes Grinsen

__________________
Gruß Ecki

OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA


Geschrieben von madmarty am 08.07.2014 um 08:30:

ich seh meine Tattoos nicht als Job-Killer, sondern eher als Arschloch-Chef-Filter! Zunge raus


Geschrieben von Allgaier am 08.07.2014 um 08:34:

Seh ich auch so cool

__________________
Sieger stehen da auf, wo Verlierer liegen bleiben


Geschrieben von el rubio am 08.07.2014 um 08:43:

mittlerweile individualisierte Uniformität, alltäglich, da wird man doch eher wg. nicht vorhandener bunter Rinde bestaunt großes Grinsen


Geschrieben von Döppi am 08.07.2014 um 09:03:

Mod Modus aus. Olperer ist dir bei der Nachricht einer abgegangen?

Mod Modus an. cool

__________________
Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School


Geschrieben von SB2011 am 08.07.2014 um 11:12:

großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

__________________
Nicht Nachgeben - Nachladen.


Geschrieben von Nurmi am 08.07.2014 um 13:32:

Bei manchen Themenstartern fällt mir nur ein:

Wikipedia:
Als Troll bezeichnet man im Netzjargon eine Person, welche die Kommunikation im Internet fortwährend und auf destruktive Weise dadurch behindert, dass sie Beiträge verfasst, die sich auf die Provokation anderer Gesprächsteilnehmer beschränken und keinen sachbezogenen und konstruktiven Beitrag zur Diskussion enthalten. In darauf bezogenen Bildern wird oft der aus der Mythologie bekannte Troll dargestellt. Ein gelegentlich gebrauchtes Synonym ist Twit (engl: Dummkopf).

Die zugehörige Tätigkeit wird „trollen“ genannt.[

__________________
The sky is the limit...................


Geschrieben von olperer am 08.07.2014 um 13:50:

....war mir klar , dass die Betroffenen aufjaulen , das ändert aber nichts an den Fakten.

__________________
Dives qui sapiens est


Geschrieben von George am 08.07.2014 um 14:19:

Wieso? Nurmi hat doch die Fakten übersichtlich zusammengefasst Freude

__________________
When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von lucifer am 08.07.2014 um 14:46:

Man kann auch als Tattooträger Beamter werden - nur hat man das Teil während des Dienstes zu bedecken. Das dürfte auch auf die meisten Berufe zutreffen.


Geschrieben von olperer am 08.07.2014 um 15:05:

@lucifer,
ist doch klar , das Thema waren nur sichtbare Tattoos .

@all,
übrigens , das BGH-Urteil über die Nichtanwendung des Antidiskriminierung -Gesetzes für Tattoo-Träger auf Arbeitssuche ist nicht von mir. Die Unzufriedenheit unter den Geritzten mit dieser Info kann mich also nicht treffen. Vllt. macht das Urteil nachdenklich.

__________________
Dives qui sapiens est