Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Allgemein (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=16)
-- Allgemein: Motorräder (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=1)
--- Penzl im Kanton Basellandschaft (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=53899)
Penzl im Kanton Basellandschaft
So, nun habe ich für Anfang September eine Einladung zur Motorfahrzeugkontrolle bekommen. Kann mir hier jemand sagen ob ich mit meinen mech. verstellbaren Penzl eine Chanche habe ohne Probleme die Abnahme zu erhalten. Oder soll ich schon vorher die original Tüten wieder anbauen? Ich kann diese auch mitnahmen und bei bedarf umbauen, also wenn es Probleme geben würde. Was sind eure Erfahrungen ? Ach ja, mein Mopped ist zur Zeit in Deutschland stationiert und die Anreise zum Termin sind ca. 350 km.
Kommt drauf an ob penzl das für die schweiz notwendige Zertifikat hat was ich nicht glaube
Ich würde mal glatt sagen: "kein Problem":
Alle PM-Auspuffanlagen haben eine EG-BE (Europäische Betriebserlaubnis)* und sind somit für den Straßenverkehr gemäß StVZO zugelassen
Zitat von sempah
Ich würde mal glatt sagen: "kein Problem":
Alle PM-Auspuffanlagen haben eine EG-BE (Europäische Betriebserlaubnis)* und sind somit für den Straßenverkehr gemäß StVZO zugelassen
Kannst die Penzl ja vor Ort einfach zu drehen ...
Danke für eure Antworten,
alle Nummern und auch die Plastikkarte ist vorhanden. Also könnte das funktionieren
Vielleicht hat ja auch ein Eidgenosse noch eine Meinung / Erfahrung dazu
Man bedenke , EU/EG u. Schweiz sind verschiedene Paar Schuhe.......
__________________
Gruß aus Bonn
Rolf
das geht. ich habe meine J&H in juli vorgeführt und keine probleme gehabt. verstellbare anlagen kennen sie mittlerwile
__________________
> Ich glaub ich hab nen Tinitus im Auge ..... ich seh nur Pfeifen <
Meine Jekill&Hide wurde auch bei der MFK BL eingetragen musst halt nur alle Papiere dazu haben.
Ja aber jekill sind in der schweiz nur legal weil für diese das Schweizer Zertifikat bei den Behörden vorliegt.
@sticki
den brauchst du bei uns für alle anlagen, da nicht speziell vorgeführt werden muss. wenn aber in eine kontrolle kommst musst du diesen dann vorweisen.
__________________
> Ich glaub ich hab nen Tinitus im Auge ..... ich seh nur Pfeifen <
falls du deine penzl eingetragen willst...
musst du vorgängig bei der MFK anrufen und eine technisch änderung anmelden !!!
kostet dann ein wenig mehr... dafür ist die auspuffanlage im fahrzeugausweis eingetragen... gilt auch für andere änderungen an deinem töff...
massgebend sind die sog."Richtlinien Nr. 2b Abändern und Umbauen von Motorrädern" der ASA (Vereinigung der Strassenverkehrsämter) auf der liste findest du was genau eingetragen werden muss oder eben nicht...
__________________
"die einen kennen mich und die anderen können mich!"
Na das hört sich doch zunächst mal gut an.@ Driver BS, das wußte ich auch nicht, das man die Anlage sozusagen eintragen lassen kann. Ich werde bei der MFK anrufen und diesen Antrag stellen.
Danke an alle.
So, Termin bei der MFK zur technischen Änderung für den Penzl gemacht.
Bin ja mal gespannt ob die den dann so einfach in die Papiere eintagen.
Hoffentlich hat "Driver BS" recht, und das geht so einfach.
Das wäre ja schön
Wenn deine Penzl eine schweizer homoglobierung hat und nicht nur EG dann ja, sonst nein!
Das wäre widerum nicht so toll. Eine schweizerische Homologation hat der nicht, und meines Wissens gibt es die von Penzl auch nicht, sondern halt nur die EG/BE