Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Allgemein (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=16)
-- Allgemein: Motorräder (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=1)
--- Penzl im Kanton Basellandschaft (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=53899)


Geschrieben von Log Home am 13.08.2014 um 07:19:

Penzl im Kanton Basellandschaft

So, nun habe ich für Anfang September eine Einladung zur Motorfahrzeugkontrolle bekommen. Kann mir hier jemand sagen ob ich mit meinen mech. verstellbaren Penzl eine Chanche habe ohne Probleme die Abnahme zu erhalten. Oder soll ich schon vorher die original Tüten wieder anbauen? Ich kann diese auch mitnahmen und bei bedarf umbauen, also wenn es Probleme geben würde. Was sind eure Erfahrungen ? Ach ja, mein Mopped ist zur Zeit in Deutschland stationiert und die Anreise zum Termin sind ca. 350 km.


Geschrieben von Sticki1 am 13.08.2014 um 08:35:

Kommt drauf an ob penzl das für die schweiz notwendige Zertifikat hat was ich nicht glaube


Geschrieben von sempah am 13.08.2014 um 10:49:

Ich würde mal glatt sagen: "kein Problem":


Alle PM-Auspuffanlagen haben eine EG-BE (Europäische Betriebserlaubnis)* und sind somit für den Straßenverkehr gemäß StVZO zugelassen

Kannst die Penzl ja vor Ort einfach zu drehen ...


Geschrieben von Chribo am 13.08.2014 um 11:09:

Zitat von sempah
Ich würde mal glatt sagen: "kein Problem":

Alle PM-Auspuffanlagen haben eine EG-BE (Europäische Betriebserlaubnis)* und sind somit für den Straßenverkehr gemäß StVZO zugelassen

Kannst die Penzl ja vor Ort einfach zu drehen ...

Joww, sehe ichvauch so.
Wenn die Plaketten mit der E-Nummer drauf sind und die kleine Plastik Karte vorhanden.
sollte es kein Problem sein.

Vor Ankunft zu drehen und wenn du vom Hof fährst voll auf und richtig Gas geben.
Da freut sich das Biker Herz. fröhlich fröhlich fröhlich

Viel Erfolg.


Geschrieben von Log Home am 13.08.2014 um 11:38:

Danke für eure Antworten,
alle Nummern und auch die Plastikkarte ist vorhanden. Also könnte das funktionieren
Vielleicht hat ja auch ein Eidgenosse noch eine Meinung / Erfahrung dazu


Geschrieben von Rolf64 am 13.08.2014 um 17:02:

Man bedenke , EU/EG u. Schweiz sind verschiedene Paar Schuhe.......

__________________
Gruß aus Bonn

Rolf


Geschrieben von dellminator am 13.08.2014 um 18:31:

das geht. ich habe meine J&H in juli vorgeführt und keine probleme gehabt. verstellbare anlagen kennen sie mittlerwile

__________________
> Ich glaub ich hab nen Tinitus im Auge ..... ich seh nur Pfeifen <


Geschrieben von theilerj am 13.08.2014 um 19:00:

Meine Jekill&Hide wurde auch bei der MFK BL eingetragen musst halt nur alle Papiere dazu haben.
Augenzwinkern


Geschrieben von Sticki1 am 13.08.2014 um 21:58:

Ja aber jekill sind in der schweiz nur legal weil für diese das Schweizer Zertifikat bei den Behörden vorliegt.


Geschrieben von dellminator am 13.08.2014 um 22:39:

@sticki
den brauchst du bei uns für alle anlagen, da nicht speziell vorgeführt werden muss. wenn aber in eine kontrolle kommst musst du diesen dann vorweisen.

__________________
> Ich glaub ich hab nen Tinitus im Auge ..... ich seh nur Pfeifen <


Geschrieben von Driver BS am 14.08.2014 um 01:48:

falls du deine penzl eingetragen willst...
musst du vorgängig bei der MFK anrufen und eine technisch änderung anmelden !!!
kostet dann ein wenig mehr... dafür ist die auspuffanlage im fahrzeugausweis eingetragen... gilt auch für andere änderungen an deinem töff...

massgebend sind die sog."Richtlinien Nr. 2b Abändern und Umbauen von Motorrädern" der ASA (Vereinigung der Strassenverkehrsämter) auf der liste findest du was genau eingetragen werden muss oder eben nicht...

__________________
"die einen kennen mich und die anderen können mich!"


Geschrieben von Log Home am 14.08.2014 um 07:14:

Na das hört sich doch zunächst mal gut an.@ Driver BS, das wußte ich auch nicht, das man die Anlage sozusagen eintragen lassen kann. Ich werde bei der MFK anrufen und diesen Antrag stellen.
Danke an alle.


Geschrieben von Log Home am 21.08.2014 um 10:31:

So, Termin bei der MFK zur technischen Änderung für den Penzl gemacht.
Bin ja mal gespannt ob die den dann so einfach in die Papiere eintagen.

Hoffentlich hat "Driver BS" recht, und das geht so einfach.
Das wäre ja schön


Geschrieben von Charly8 am 21.08.2014 um 10:45:

Wenn deine Penzl eine schweizer homoglobierung hat und nicht nur EG dann ja, sonst nein!


Geschrieben von Log Home am 21.08.2014 um 10:57:

Das wäre widerum nicht so toll. Eine schweizerische Homologation hat der nicht, und meines Wissens gibt es die von Penzl auch nicht, sondern halt nur die EG/BE