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--- Verkehrsvergehen im Ausland, Frage! (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=56386)


Geschrieben von LenzBob am 05.12.2014 um 16:15:

Fragezeichen Verkehrsvergehen im Ausland, Frage!

Hallo,

Ich habe heute einen Brief von der Polizei Mogan, Gran Canaria erhalten, da steht, dass ich böse war und falsch geparkt habe ( hatte den Wagen nur einen Tag, kann also nur vorm Hotel gewesen sein )

Jetzt die Fragen an juristisch versierte Personen:

Das Ticket ist vom 19.7, kommt heute erst an, ist am 26.11 erstellt worden, ist es nicht so langsam "verjährt"???

Ich habe an dem Wagen nie ein Ticket gehabt!
Alle Autos des Vermieters standen vor dem Hotel

Kann der Vermieter immernoch auf meine Kreditkarte zugreifen?
Ich habe leider den Vertrag nicht mehr, weil auch das Datum bzw die Uhrzeit kommt mir komisch vor!

Wäre super, wenn sich jmd von euch damit auskennt und mir nen Tipp geben kann,
Falsch Parken kostet da übrigens 200€....


Geschrieben von Ole am 05.12.2014 um 16:49:

Habe mal in den USA mit der gemieteten Harley falsch geparkt.
Ich habe den strafzettel vorort zerissen und vergessen.
Monate später ist über EagleRider (vermieter) meine kreditkarte bealstet worden. traurig
Die haben über die kreditkarte , glaube ich, grundsätzlich zugriff auf dein portemonnaie.

Ob es bei grenzüberschreitenenden vergehen überhaupt verjährungen gibt... keine ahnung. verwirrt

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Viele Grüße aus der Stadt des deutschen Fußballmeisters 2009 und Pokalsiegers 2015 großes Grinsen
Ole


Geschrieben von LenzBob am 05.12.2014 um 16:52:

Was mich wundert ist, dass ich direkt von der Polizei und nicht vom autovermieter das Ticket bekommen habe


Geschrieben von Ole am 05.12.2014 um 16:59:

Ich denke das ist innerhalb der EU anders als in den USA.
Es gibt ja inzwischen die EU-vereinbarung, dass die behörden auch grenzübergreifend strafen einziehen können.
In meinem fall hat die Ami-polizei das ganz einfach dem vermieter in rechnung gestellt und die haben es sich bei mir wiedergeholt.
Ob soetwas in der EU rechtlich möglich ist weiss ich nicht..

Warte doch einfach mal ab. Oder ist da schon eine mahngebühr angedroht?

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Viele Grüße aus der Stadt des deutschen Fußballmeisters 2009 und Pokalsiegers 2015 großes Grinsen
Ole


Geschrieben von LenzBob am 05.12.2014 um 17:10:

Wenn man bis zum 23.12 bezahlt bekommt man 50% discount Augenzwinkern
Aber grade weil es eu ist... Am 19.7 falsch geparkt, am 26.11 schrieb erstellt, am 5.12 angekommen... 4,5 Monate???
Muss doch irgendwelche Fristen geben


Geschrieben von Defcon am 05.12.2014 um 17:20:

War das bei dir so ???

Falsch Parken mit dem Mietwagen auf den Kanaren

Tipp falsch Parken, wichtig auf für den Mietwagen Fahrer
Falsches Parken: Überall wo gelbe Linien in den Städten am Straßenrand aufgezeichnet sind und natürlich bei den Parkverbotsschildern darf nicht geparkt werden. Teilweise sind diese aber schlecht zu erkennen. Man darf nicht an Kreisverkehren parken, auch nicht in verkehrsberuhigten Zonen die scheinbar so aussehen, dass man dort parken darf.
Die Strafen sind dann sehr hoch und auch den Mietwagen Fahrer treffen diese. Im Allgemeinen muss man mit 150 Eu rechnen. Wenn man diese sofort zahlt gibt es eine Reduktion auf 90 Eu.

Wie man an diesen Beispielen sieht ist auf den Strassen äusserste Vorsicht geboten. Die Verkehrsregeln sowie Hinweisschilder sind unbedingt einzuhalten. Sonst kann es sein dass ein Urlaub auf den Kanaren deutlich teurer ausfällt wie geplant.

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Geschrieben von LenzBob am 05.12.2014 um 17:40:

Nein, so war es definitiv nicht.... Ich habe grad den Ort mal bei google Maps eingegeben und da stand ich auf einem Parkplatz?!?


Geschrieben von rockerle69 am 05.12.2014 um 18:01:

Zahlen oder Anwalt aufsuchen.

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Geschrieben von LenzBob am 05.12.2014 um 18:50:

Anwalt werd ich am Montag definitiv mal fragen...


Geschrieben von bestes-ht am 05.12.2014 um 19:26:

Mogan, das spanische Vendig, ist ja nicht so groß, stell mal ein Bild ein wo das genau war, war da zufällig schon ein paar mal.
Von "oben" gesehen, kann es schon ausgesehen haben wie ein Parkplatz, aber vielleicht gab es da Einschränkungen über Beschilderung.

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von LenzBob am 05.12.2014 um 22:34:

Der Parkplatz ist die einzige Möglichkeit, wo es sein konnte, wo das gelbe Männchen zu sehen ist


Geschrieben von Gerd am 06.12.2014 um 12:46:

Moin Bob

Lass dich nicht verarschen. Grundsätzlich gibt es zwar seit ein paar Jahren ein Rechtshilfeabkommen zwischen den EU-Staaten, jedoch sind noch nicht alle dabei
Bußgelder einzutreiben.
Ganz davon ab unterliegst du bei einem Verstoß in Spanien erst einmal der spanischen Gerichtsbarkeit (Spielregeln).
Die spanischen Behörden müssen dies dann über eine deutsche Justizbehörde
anmelden und deutlich machen. Dann wird der Verantwortliche über eine deutsche Behörde ermittelt und auch so die Kohle eingebrieben.
Meist werden nur Bußgelder ab ca. 70/80 Euro eingetrieben, alles andere ist nicht Kostendeckend.


Geschrieben von ziczac am 09.12.2014 um 22:55:

cool

Der Gelbe Riese rät.....

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Ich habe keine Ahnung, aber dabei bleibe ich!!

Viele Grüße,

Tino

So oder so wird's gemacht - aber nicht so !! fröhlich Baby fröhlich


Geschrieben von Hobbes am 10.12.2014 um 11:40:

interessant, dass sich die Polizei direkt bei Dir meldet. Ich würde mal versuchen raus zu finden, ob das auch wirklich die Polizei ist und nicht ein Gauner, welcher Dir ein paar Euro aus der Tasche ziehen will.
Danach würde ich bezahlen. Denn der Aufwand um davon los zu kommen wäre mir die 100€ nicht wert.
Bei mir kam übrigens mal eine Busse aus Italien wegen zu schnellem Fahren erst nach über 11 Monaten.

Gruss
Hobbes

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Der Weg ist das Ziel.
Hmmm... somit kommt Dir das Ziel irgendwann in den Weg. Augenzwinkern


Geschrieben von olperer am 10.12.2014 um 12:28:

Natürlich hat die Polizei Deine Adresse vom Vermieter bekommen.
Wenn Du Dich nicht rührst , kanns bei der nächsten Einreise nach Spanien Probleme geben , die sind gut vernetzt. Mit Rechtschutzvers. ist der Anwalt doch kein Problem. Manche Rechtschutzvers. raten Dir die Strafe zu bezahlen und erstatten Dir auf Anfrage den Betrag , weil eine Klage teurer würde.

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