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Geschrieben von Zanshin am 09.12.2014 um 02:41:

Lenkerklemme

Moin,
Müssen eigentlich die Zubehör Lenkerklemmen eingetragen werden, oder kann ich beliebig da welche raufschnallen? Also wenn der original Riser erhalten bleibt.

Hat da wer ne Ahnung?

Grüße,
Marcus


Geschrieben von Black Pearl am 09.12.2014 um 03:18:

Warum sollten sie?!?
Nen anderen Sitz lässt man ja auch nicht eintragen...

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A smoothed sea never made a skillful sailor


Geschrieben von Zanshin am 09.12.2014 um 03:20:

Weiß ich nicht. Fakt ist das man für jede scheiße eine Begründung finden kann, wenn man es drauf anlegt. Deshalb will ich sicher gehen, bevor ich geschmiert werde. smile


Geschrieben von Hytra am 09.12.2014 um 14:58:

Also meine musste ich per Einzelabnahme eintragen lassen.


Geschrieben von Black Pearl am 09.12.2014 um 15:38:

Und mit welcher Begründung? Also laut welchem Paragraphen und Gesetzestext?
Oder weil ein Prüfer mal eben der Meinung war?

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Geschrieben von groomy.amigo am 09.12.2014 um 17:28:

Da es ein Sicherheitsrelewantes Teil Ist "Lenker und Befestigung" muß es auch eingetragen werden. Als sitzbank kannst du auch ruhig ein Kissen nehmen, ist nicht Sicherheitsrelewand. Baby

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Geschrieben von Black Pearl am 09.12.2014 um 17:45:

Ja, klingt alles nachvollziehbar. Dann zeigt mir doch mal bitte einer ne Lenkerklemme, auf der ne E-Nr. oder irgendwas anderes drauf steht.
Worauf ich hinaus will, schlafende Hunde soll man nicht wecken und wer viel fragt, bekommt viel....!

Ich persönlich kenne keine Lenkerklemme, egal ob für HD oder andere Mopeten, die nen E-Siegel, ne E-Nummer oder gar ne ABE oder sonst was haben. Ich wüsste auch so aus dem Stehgreif nicht, dass ich jemals in der StVZO oder jetzigen FZV irgendwas über ne Abnahmepflicht von Lenkerklemmen gelesen habe.

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Geschrieben von groomy.amigo am 09.12.2014 um 19:47:

E-Nummern haben die auch nicht. Aber Herstellerzeichen (Bei meiner Ritz und Typ eingenadelt) die an das beiliegende Gutachten gebunden ist.

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