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Geschrieben von ralph-62 am 08.05.2015 um 13:44:

seitlicher Kennzeichenhalter

Moin Jungs,

ich muss zum Tüv und da ist das Problem. Der seitliche Nr. Schild Halter. Der hat keinhe ABE.

Ich habe von der Firma (HD Bruchmühltal) eine Kopie einer TÜV Eintragung genau dieses Teils.
Am baugleichen Motorrad.

Nun frage ich in der HD Werkstatt nach einem Termin und bereite den Weg vor und bekomme gleich gesagt, das das Teil nicht eingetragen werden kann, weil der Prüfer genau nachmisst. Baby

Was tun? Dem Tüv den Zettel vor die Nase halten und auf Gleichberechtigungsgrundsatz laut GG oder am besten gleich Diskriminierung miz Androhung von TV und Presse pochen? geschockt

Wer hat ne gute Idee für mich? verwirrt

VG
Ralph

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Fakten, sind Fakten, heisse Luft ist nichts als heisse Luft.


Geschrieben von robin am 08.05.2015 um 13:46:

Fahr zu nem anderen TÜV bzw. zu ner freien Werkstatt.
Die wollen dir doch nur nen tueren Zubehör KZ Halter aus Ihrem Sortiment andrehen.


Geschrieben von bestes-ht am 08.05.2015 um 13:55:

Anderes Bundesland, ist natürlich von München was weg.....

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Eightball am 08.05.2015 um 16:33:

House of flames?

Such dir nen freien Schrauber im Umland. Sollte kein Problem sein.

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The difference between men and boys is the price of their toys


Geschrieben von ralph-62 am 08.05.2015 um 17:17:

HOF wars nicht, aber da wäre ich dann eh von "kauf Dir was aus unserem preisgünstigen Portfolio" ausgegangen....

Wie ist es denn Allgemein? darf mir der TÜV eine Eintragung verwehren, wenn bereits anderweitig die Eintragung baugleicher Art am gleichen Fahrzeug vorgenommen wurde ?

Wer hat denn da passende Adressen mit besten TÜV Prüfer Connections für mich?
ggf. auch mit aufziehen/eintragen vom Metzeler 880/260'er?

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Geschrieben von bestes-ht am 08.05.2015 um 17:39:

Für den 260er Metzeler gibt es doch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Bo oder ist die CVO da von ausgenommen, wüsste ich jetzt nicht...

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Geschrieben von Grisu1340 am 08.05.2015 um 18:20:

Hallo Ralph
Da in der Eintragung kein Hersteller, Nummer oder sonstige Identifizierung angegeben ist, kannst du dich auch auf nichts berufen.

ABER:

Wie hier auch schon mehrfach geschrieben worden ist: Eine Kennzeichenanbringung ist nicht eintragungspflichtig. Die Kennzeichen mit ABE und sonstigen Gutachten haben lediglich den Vorteil das die Anbaumaße schon entsprechend dokumentiert sind und das Material aus dem es hergestellt ist als Kennzeichenträger tauglich ist.
Wenn du jetzt einen Kennzeichenträger hast der den Anbaumaßen entspricht würde ich da gar kein Aufhebens von machen.
Hier noch zwei Links:
http://www.reiner-mommer.de/tuev_bestimmungen.htm
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
Gruß
Harry

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Drosseln sind Vögel, wer sie in Motorräder Verbaut ist ein Tierquäler.


Geschrieben von Black Pearl am 08.05.2015 um 20:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von Grisu1340
Hallo Ralph
Da in der Eintragung kein Hersteller, Nummer oder sonstige Identifizierung angegeben ist, kannst du dich auch auf nichts berufen.

ABER:

Wie hier auch schon mehrfach geschrieben worden ist: Eine Kennzeichenanbringung ist nicht eintragungspflichtig. Die Kennzeichen mit ABE und sonstigen Gutachten haben lediglich den Vorteil das die Anbaumaße schon entsprechend dokumentiert sind und das Material aus dem es hergestellt ist als Kennzeichenträger tauglich ist.
Wenn du jetzt einen Kennzeichenträger hast der den Anbaumaßen entspricht würde ich da gar kein Aufhebens von machen.
Hier noch zwei Links:
http://www.reiner-mommer.de/tuev_bestimmungen.htm
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
Gruß
Harry

Danke Grisu, endlich einer, der in der Lage ist Gesetzestexte nicht nur zu lesen, sondern auch zu verstehen...
Ein Kennzeichenhalter bedarf weder einer ABE, und er MUSS NICHT!!! eingetragen werden. Wer was anderes behauptet, hat keine Ahnung!!!
Lediglich die im Ramen der Vorschrift vorgegebene Sichtbarkeit muss gegeben sein. Also alle, die nen dummen Prüfer gefunden haben, der ihnen bspw. einen kurzen Kzh eingetragen hat, können sich bei der nächsten Kontrolle durch einen wissenden Berittenen freuen...

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A smoothed sea never made a skillful sailor


Geschrieben von ralph-62 am 08.05.2015 um 21:09:

Hmmmm....

soweit habe ich alle Werte, ABER, die 30 Grad seitlich, die krieg ich nciht hin, da liege ich so bei 22-24 Grad....

Also, gar nicht ansprechen? Was würde denn der Tüvler sagen, wenn ich das Mopped so dahinstelle und so tu als ob nix wäre?

Kann er mir die Plakette verweigern? ich denke schon, wenn die 30 Grad nicht erreicht werden...

Mich macht stutzig, das das andere Krad die 30 Grad auch ncit erreicht hat, aber die Eintragung erfolgt ist (und wohl auch die Plakette....)

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Geschrieben von Rabauke am 08.05.2015 um 21:36:

Hi.

Klar kann ihm das egal sein weil er im Recht ist.
TÜV bekommt er deswegen noch lange nicht!

cu

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Like a Harley Driver...


Geschrieben von Black Pearl am 08.05.2015 um 21:41:

Ja kann, und vor allem, muss er, so er denn ein seriöser Zeitgenosse ist. Die Sichtwinkel sind ja nun ziemlich klar und eindeutig geregelt.
Und das andere Krad interessiert so ziemlich gar nicht. Im Gegenteil, wenn du mit dem Brief bzw. dem Schein ankommst, in dem solch eine Eintragung unrechtmäßig erfolgt ist und dein Prüfer sich ne Kopie von macht und bissel recherchiert, dann kann man auch einen verbeamteten Ingenör ziemlich zügig auf die Straße setzen. Das wären dann die berühmten silbernen Löffel, die man als Beamter NICHT klauen sollte, um seinen Job zu behalten.

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Geschrieben von ralph-62 am 08.05.2015 um 21:59:

Hmmmm...

Aber das weiss doch auch der Prüfer, der das eingetragen hat. Kreative Spielräume gibt es nach diesen Angaben nicht.

Dennoch ist die Eintragung gelaufen. Gleiches Recht für alle oder Ausnahmen bestätigen die Regel ...

Ergo ich repetiere:

- bringe ich das Mopped so zum TÜV kann es sein das ich ohne Plakette abdampfen muss
- finde ich einen kreativen Prüfer, der den Zettel der anderen Eintragung akzeptiert, könnte ich die Plakette bekommen
- kriege ich die Plakette (ohne Eintragung des Halters) muss ich bei ner Kontrolle n Bussgeld fürchten, ggf. ne Vorführung
- Betriebserlaubnis des Krades aber erlischt nicht, weil der Halter nicht Eintragungspflichtig ist

Soweit alles richtig ?

Also hängt es am Prüfer.....

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Geschrieben von 92FatBoy am 08.05.2015 um 22:13:

@ralph-62

Fahre einfach zum TüV ... Und schau was passiert !
Als bessere Alternative benenne ich noch GTÜ, Dekra, ect. großes Grinsen

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Das 5. schönste im Leben ist ein Alteisen, das unvergleichliche Fahrgefühl und dann so ein Teil noch an zu kicken - bei 1.530 cm3 / 93cui - Was wäre noch eine Steigerung => Eine erg. Springergabel!.

Take your time - I wish you a safe Journey.


Geschrieben von Grisu1340 am 08.05.2015 um 22:46:

Zitat von Black Pearl
Im Gegenteil, wenn du mit dem Brief bzw. dem Schein ankommst, in dem solch eine Eintragung unrechtmäßig erfolgt ist und dein Prüfer sich ne Kopie von macht und bissel recherchiert, dann kann man auch einen verbeamteten Ingenör ziemlich zügig auf die Straße setzen.

Jain....da ja in der Eintragung auch nichts drinn steht kann auch keiner behaupten das es "der Halter" ist der jetzt verbaut ist.

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Geschrieben von Paddy0174 am 08.05.2015 um 23:03:

Versuch es am Besten bei der KÜS neben HOF in Freiham... Die sind immer recht kulant, wenn man nett mit Ihnen quatscht. Möglicherweise kann der das auch eintragen. Bei mir waren sie bei den autos bislang immer sehr grosszügig.

Den durchgerosteten Rahmen an einem Wohnmobil hat er mir allerdings auch nicht genehmigt... Augenzwinkern

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