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--- Oldtimer Harley - kleines Kennzeichen ??? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=68632)


Geschrieben von Rolstaff am 30.04.2016 um 23:02:

Oldtimer Harley - kleines Kennzeichen ???

Kann mir einer der Harley-professionals helfen ?

Ich will von einem guten Kumpel dessen Starrahmen-panhead Harley übernehmen. Derzeit hat sie ein kleines Kennzeichen. 

Da ich in einem anderen Zulassungsbezirk wohne, muss ich bei der Ummeldung ein neues Kennzeichen beantragen.

Habe ich eine Chance, wieder ein kleines Kennzeichen zu bekommen und weiss jemand, wo das geregelt ist......

Thanks a lot

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Viele Grüsse, Jürgen


Geschrieben von Claus68 am 30.04.2016 um 23:22:

http://www.wunschkennzeichen-reservieren.de/tipps-fuer-fahrzeughalter/neuerungen-bei-kfz-kennzeichen-ab-2015



Wie es ist, wenn Du das Fahrzeug auf dich neu anmeldest weiß ich nicht, aber wenn Du nur den Bezirk wechselst und das Teil gehört Dir, kannst Du das Kennzeichen behalten.


Geschrieben von Rolstaff am 30.04.2016 um 23:35:

Danke !

Es ist allerdings so, dass der jetzige Eigentümer das vorhandene kleine Kennzeichen gerne behalten möchte (für sein Oldtimer-Folgemoped)......

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Viele Grüsse, Jürgen


Geschrieben von Paule62 am 01.05.2016 um 00:40:

Die Chance ist durchaus vorhanden. Leider wurde der früher mal bestehende Anspruch auf ein zeitgenösisch kleines Kennzeichen
für Oldtimer vor einigen Jahren gekippt. Seither obligt es einzig und allein den netten Menschen von der Zulassungsstelle traurig
Kann also so oder so ausfallen . Viel Glück .

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Silence is better than Bullshit Freude Freude Freude


Geschrieben von silent grey am 01.05.2016 um 07:56:

Hi,

da sollte sich der gute Kumpel mal mit (s)einem entscheidungsfreundlichen Mitarbeiter der Zulassungsstelle austauschen, ob er überhaupt noch solch eine 'zeitgemässe' Kennzeichengrösse für einen Oldtimer o.ä. zugestanden und abgestempelt bekommt.
Was er mit Sicherheit nicht mehr abgestempelt bekommt, ist ein Kennzeichen ohne EU Feld. Damit wird die Möglichkeit, das bestehende Kennzeichen ohne Trickserei weiterführen zu können, so ziemlich dahin sein dürfen.

Wenn der gute Kumpel aus diesem Grund nun einer Übernahme des Kennzeichens an Dich als Käufer zustimmt, könnte über eine 'papierne' Verlegung des Hauptwohnsitzes in den jetzigen Zulassungsbezirk nachgedacht werden. Dann kann das Kennzeichen nach 'Rückzug' an den vorherigen Wohnort nach aktuellen Zulassungsbestimmungen mitgenommen werden.

Gruß, silent


Geschrieben von Schimmy am 01.05.2016 um 08:12:

Moin,

Das hier schon gelesen:

http://americancycles.blogspot.de/2016/04/kleinkraftradkennzeichen.html

Greetz   Jo

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Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von HaPa am 01.05.2016 um 08:15:

Du hast keinen Rechtsanspruch auf ein kleines Kennzeichen.

Und nun sind wir wieder beim scheiss TÜV.

Um an ein solches Kennzeichen zu kommen brauchst du, und das ist von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk unterschiedlich, ein Gutachten von dieser Organisation. Und nun kommt es wieder auf den Sachverständigen an, dem bist du ja ausgeliefert. Erst dann bist du auf der sicheren Seite das du auch dieses kleine, ich denke du meinst ein Mopedkennzeichen, zugeteilt bekommst.

Meine Tips:

1. Ist ja schon angesprochen, mit der Zulassungsstelle reden. Am besten gleich mit dem Leiter und nicht mit einem kleinen Schreiberling.
2. Verneinen die die Zuteilung einen Schrauber deiner Wahl aufsuchen und ihn machen lassen. Spart Stress und Ärger. Kostet vielleicht ein wenig. Wäre es mir aber wert.

Viel Glück.

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Linke Hand zum Gruß

Hartmut


Geschrieben von Rolstaff am 01.05.2016 um 09:21:

Klasse Jungs !

Die letzten 3 Beiträge helfen echt weiter. Ich habe Hoffnung...... fröhlich

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Viele Grüsse, Jürgen


Geschrieben von Stone No.667 am 01.05.2016 um 10:00:

Fakt ist aber leider auch, dass selbst ein eingetragenes kleines Kennzeichen die Zulassungsstelle nicht verpflichtet, Dir das auch abzustempeln.
Kommt auf den dortigen Leiter an...ist echt so. Der Sesselfurzer hat's in der Hand!

Frage also direkt dort bei Dir an, alles andere sind Vermutungen. 
Viel Glück. 

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GrußStone

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Geschrieben von nightrider63 am 01.05.2016 um 11:26:

Gibt's die Regelung nicht mehr, dass alles vor Bj. 1958 ein kleines Kennzeichen bekommt??


Geschrieben von Machlovio am 04.05.2016 um 18:49:

Was heisst denn überhaupt klein? Ich hab vor  3 Jahren bei meiner 98er Sportster ohne nachzufragen ein 18x25 (glaub ich) bekommen..Kreis MK.Gibt`s noch kleiner?
 


Geschrieben von HaPa am 04.05.2016 um 19:33:

Ja, etwa so etwas in der Art.

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Linke Hand zum Gruß

Hartmut


Geschrieben von Machlovio am 04.05.2016 um 19:58:

Also meins ist hochkant.Passt prima an die hochstehenden Kennzeichenhalter mit Licht darunter..


Geschrieben von FastGlider am 04.05.2016 um 20:31:

Die heutigen Kennzeichen sind doch schon klein...
Meins ist 18x20 (B/H) uns sowas von legal!

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-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...


Geschrieben von Rolstaff am 04.05.2016 um 20:56:

Ich meine mit klein die sogenannten Leichtkraftrad- oder Traktorkennzeichen. Die sind rechteckig mit 240 x 130 mm.

Am Heck über dem Hinterreifen finde ich die perfekt und würde gerne so eines haben, wenn es geht.

Am seitlichen Kennzeichenhalter finde ich die hochkant 180 x 200 mm besser.

Ich habe jetzt mal mit dem Behördenleiter gesprochen. Der meint, bei alten Harley mit 6V - Stromversorgung könnte eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn außerdem folgende Voraussetzungen vorliegen:

- das Moped muss als Oldtimer zugelassen sein

- es muss ein Gutachten vorgelegt werden, dass aufgrund der schwachen 6V - Stromversorgung ein größeres Kennzeichen nicht optimal ausgeleuchtet wird.

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Viele Grüsse, Jürgen