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--- db(A) was gilt? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=72425)
Hallo Gemeinde,
Habe mir letztens die Frage gestellt, was bei einer Lärmmessung der Polizei gilt.
Habe auf dem Typenschild meiner 2001 FLSTC die VIN und die Aufschrift 92 db(A) bei 2600 U/min. Im Fahrzeugschein steht 82 db(A) Stand- und 79 db(A) Fahrgeräusch.
Was gilt , bzw. wie kommt es zu den unterschiedlichen Werten? Kann es sein, das die 92 db(A) für die USA gelten?
Habe eine deutsche Erstauslieferung.
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"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"
Fahrgeräuschmessung und Standgeräuschmessung sind zwei unterschiediche Messverfahren, deswegen erscheinen die beiden Werte in der Zulassung mit einem hohen Wert für das Standgeräusch und einem niedrigen Wert für das Fahrgeräusch.
Dein Aufkleber ist unerheblich für das Messverfahren, Die Angeben aus der Zulassungsbescheinigung sind entscheidend.
Deine Standgeräuschmessdrehzahl ergibt sich aus deiner angegebenen Leistung (KW)/Drehzahl
Ist deine Leistung bis max. 5000 Umdrehungen ausgewiesen, ist deine Messdrehzahl 2/3. Ist deine Leistung bei >5000 Umdrehung angegeben, ist deine Messdrehzahl 1/2 dieses Wertes. Bsp. 5100 Umdrehungen wäre für eine Standgeräuschmessung ein günstiger Wert im Vergleich zu einer Maschine bei der die Leistung etwa bei 4900 angegeben ist.
Das Fahrgeräusch wird auf einer ausgewiesenen Strecke im 2. und 3. Gang bei voller Beschleinigung ermittelt, Einfahrtsgeschwindigkeit 50 km/h.
Das Messverfahren für Euro 4 Fahzeuge ist ganz neu und nochmal deutlich stringenter, die Grenzwerte ebenso.
Die Grenzwerte sind für alle Auspuffanlagen bindend, auch für die Zubehörlieferanten
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noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm
Danke DeDe für die ausführliche Antwort.
Habe mir schon gedacht, dass die Werte des Fahrzeugscheins gelten.
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"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"
Es liegt nahe das die Werte aus dem Fahrzeugschein gültig sind. Jedoch überrascht es mich doch das am Aufkleber doch ein wesentlich höhrer Geräuschpegel angegeben ist.
Hab bei meiner nachgesehen und da steht am Aufkleber sowie am Fahrzeugschein 80dB(A) Fahrbetrieb bzw. 87dB(A) Standbetrieb bei 2750rpm.
Ich lehne mich mal aus dem Fenster und sage das der Wert auf dem Typenschild gilt und im Fahrzeugschein ein Tippfehler ist ( passiert öfter als man denkt ) sollte doch über den Fahrzeugtyp rausbekommen zu sein. So ein Typenschild ist wie deine Fahrgestellnummer wesentlich ausagekräftiger als ein Fahrzeugschein den eine einzelne Person ohne jede weitere Kontrolle in einer Zulassungsstelle zusammentippselt...
Wenn alles korrekt ist, dann ist der Wert auf dem Typenschild die errechnete Messdrehzahl und Lautstärke für die Standgeräuschmessung, könnt ihr jetzt selber anhand meiner obigen Formel nachrechnen, ob das bei euch stimmt.
Entscheidend für die Standgeräuschmessung ist der Wert in der Zulassung unter P2/P4, der wiederum basiert auf der jeweiligen Homologation und Abgas-/Geräuschnorm, die wiederum gilt in Verbindung mit Buchstabe "K", und daraus ergibt sich die HSN-Datei (Datenblatt), die jede TÜV-Prüfstelle hat, und das ist die Grundlage.
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noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm
Warum muss denn immer alles so kompliziert sein.
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zum zitierten Beitrag Zitat von true black
Warum muss denn immer alles so kompliziert sein.![]()
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Aber vermutlich alles Geschmacksache
Gute Fahrt!