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Geschrieben von Tobias1805 am 08.02.2017 um 19:12:

Versicherung allgemein und Sturzbügel

Hallo, 
Ich habe jetzt 2 Jahre an meiner Sporty in Mühevoller Arbeit geschraubt und wirklich für meine verhältnisse sehr sehr viel Geld reingesteckt. Das Motorrad selbst muss ich noch abbezahlen.

Was ich mich jetzt frage, baue ich mal einen Unfall müsste ich das Motorrad noch weiter zahlen und wenn es zu retten wäre die Schäden aus meiner Tasche bezahlen. 

Wäre ich Vollkasko Versichert würden die dann für den Schaden aufkommen? 
Und was ist mit dem Wert vom Motorrad, da wurde so viel dran gemacht, solltr ich da mal ein Gutachten machen lassen damit im Fall der Fälle die Versicherung auch dementsprechend aufkommt? 

Wenn ja welche Versicherung bietet den eine Motorrad Vollkaskoversicherung zu einem guten Preis an? 

Des weiteren, bietet ein Sturzbügel guten Schutz bei kleineren unfällen?


Geschrieben von c53 am 08.02.2017 um 19:29:

Grundsätzlich zahlt eine Vollkasko auch Schäden an deinem Moped aber halt nur den Zeitwert. Ich habe meine 98er Sporty vor 2 Jahren komplett neu aufgebaut. Habe sie dann bei der Ergo versichert und alle Rechnungen vom Umbau eingereicht und einen Wert von 14k € zum Versicherungsbeginn feststellen lassen. Und grundsätzlich können leichte Schäden durch einen Sturzbügel verhindert werden. Aber man soll keinen Totalschutz erwarten.
Gruß C53

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Geschrieben von Tobias1805 am 08.02.2017 um 19:32:

Danke für die klasse Antwort.
D.h ich muss den Wert schätzen lassen? Rechnungen habe ich keine. 
Damit dann zu einer Versicherung und sie Vollkasko Versichern lassen.

Wer macht mir den so ein Gutachten? Und was kostet sowas? 
Ich meine derjenige sollte sich damit ja auch auskennen.


Geschrieben von Moos am 08.02.2017 um 19:37:

Natürlich zahlt die Vollkasko für den entstandenen Schaden. Auch für nachträglich angebaute Teile. Da sollte man aber die Rechnungen aufbewahren. Ist mir schon passiert das es ein Teil nicht mehr gibt und auch der damalige Preis nicht mehr zu beweisen war. da gab es dann zähe verhandlungen mit dem Gutachter.
Ein Gutachten ist eher für den Fall eines Diebstahles um den Beweis der angebauten Sonderteile zu beweisen. Denn Versicherung wollen da oftmals nur den Zeitwert einer Standardmaschine begleichen. Das kann man aber im Vorfeld mit der angestrebten Versicherung klären. Oftmals reichen auch schon aussagekräftige Fotos. ich habe meinen Bock begutachten lassen und die Versicherung hat das schriftlich anerkannt ohne Aufschlag.
Welche versicherung Du schlußendlich wählst mußt selbst entscheiden, da hier auch pers. Umstände bein der Höhe der Beiträge eine große Rolle spielen. Viele versicherungen gewähren ja Nachlass wenn man schon Kunde ist, etc. Gibt aber auch schon ein paar Threads hier zu dem Thema. Die mit der Suchfunktion auch ganz einfach zu finden sind.
Suche im Forum nach 'versicherung'
Ein Sturzbügel mindert def. die Schadenshöhe bei einem Unfall. Vor allem wenn das Bike seitlich umkippt oder gar über die Straße rutscht. Ist aber auch für den Eigenschutz nicht von Nachteil.

Gutachten machen Gutachter, darum heißen die auch so. Hast bestimmt mehrere in deiner Nähe. Einfach nach KFZ-Sachverständiger suchen.

Preis ist unterschiedlich. Bei mir warens 200€ fürs Erstgutachten und dann 100€ für eine Aktualisierung nach paar Jahren.

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Geschrieben von ntph am 09.02.2017 um 08:50:

Ich missbrauche mal eben den Thread, weil es gerade um Gutachten und Gutachter geht. 

Macht es Sinn sich nach einem Verkehrsunfall, wo das Motorrad beschädigt wurde, nachdem alles wieder Instandgesetzt wurde einen Gutachter zu bestellen der von dem besagten Fahrzeug ein Wertgutachten erstellt für den späteren Verkauf? 


Geschrieben von sysop am 09.02.2017 um 12:53:

Schadet sicher nicht.
Je nachdem, wie dein Verhältnis zu deinem Freundlichen ist, kann der dir aber auch helfen und bestätigen, was Instand gesetzt wurde. In wie weit die Versicherung das dann aber anerkennt....?

Allgemein stelle ich mal folgendes fest:
Meine Frau und ich haben das selbe Bike, sie hat noch Sissibar und Gepäckträger zusätzlich, was sich bei der (Vollkasko)Versicherungsprämie mit ca €1,5 mehr niederschlägt.
Folglich lässt sich die Versicherung jeden Mehrwert auch zahlen. Ob dann bei einem Unfall der tatsächliche, aktuelle Wert (also nicht der, den die Versicherung bei Versicherungsabschluss veranschlagt sondern der, was das Bike wirklich wert ist) anerkannt wird ist für mich mindestens fraglich. Ich glaube nein.
Jeden Wert erhöhenden Umbau müsste ich eigentlich bei meiner Versicherung bekannt geben und meine Prämie würde dann jedes mal neu berechnet.

Genau genommen ist das auch logisch so!

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Geschrieben von bios4 am 09.02.2017 um 13:21:

zum zitierten Beitrag Zitat von sysop
Jeden Wert erhöhenden Umbau müsste ich eigentlich bei meiner Versicherung bekannt geben und meine Prämie würde dann jedes mal neu berechnet.

Das MUSS nicht zwangsläufig so sein.

Ich z.B. habe pauschal "Sonderausstattung" i.H.v. zusätzlich (ich glaube) € 5.000,-- (mit)versichert, da ist egal WAS GENAU umgebaut wurde.
Das waren nur ein paar Cent mehr bei der Prämie (allerdings auch "nur" Teilkasko).

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LG Mike


Geschrieben von rockerle69 am 09.02.2017 um 16:16:

Wertgutachten ist immer eine sinnvolle Sache, auch als Nachweis, wenn ein Schaden durch Fremdverschulden entsteht.
Denn da sagt die generische Versicherung, ah, altes Moped, gibt Summe X und fertig.
Dann kommt das lange Gesicht vom besitzer und der Ärger geht erst richtig los.
Man kann da mit Rechnungen gegen halten, aber mit WGA ist das manchmal einfacher.
Hier in CH kann man z.B. vom Gutachter, der Versicherung, bei der das Bike versichert ist, ein Gratisgutachten erstellen lassen.
Zumindest bei der Zürich ist das so.
Da dieses Jahr der erste meiner Benze den Vetraneneintrag bekommen soll, lasse ich den mal den Wagen begutachten und das Bike gleich mit.
Für Germanien empfehle ich ein Gutachten beim freien Gutachter erstellen zu lassen, der erfasst auch alle Umbauten.
Kann so 100-200 Euronen kosten, wie ich hörte.
Vieleicht macht das die Versicherung in Germanien auch, da sollte man mal mit dem Vertreter drüber sprechen.

Genau so wichtig ist übrigens eine gute Rechtsschutzversicherung,
idealerweise nicht bei der Versicherung abgeschlossen, bei der der Fuhrpark versichert ist.
Wer weiss, ob man mal gegen die wegen irgendwas klagen muss.

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Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.

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Geschrieben von Moos am 09.02.2017 um 19:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von rockerle69
Wertgutachten ist immer eine sinnvolle Sache, auch als Nachweis, wenn ein Schaden durch Fremdverschulden entsteht.

Jep, hat der Gutachter, der meinen Wildschaden begutachtete, liebend gerne genommen als Grundlage zur Wertermittlung des Fahrzeuges.

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Geschrieben von Iron_Flo am 09.02.2017 um 22:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von sysop
Ob dann bei einem Unfall der tatsächliche, aktuelle Wert (also nicht der, den die Versicherung bei Versicherungsabschluss veranschlagt sondern der, was das Bike wirklich wert ist) anerkannt wird ist für mich mindestens fraglich. Ich glaube nein.
Jeden Wert erhöhenden Umbau müsste ich eigentlich bei meiner Versicherung bekannt geben und meine Prämie würde dann jedes mal neu berechnet.

Genau genommen ist das auch logisch so!

Ob das für dich fraglich ist oder nicht, spielt keine Rolle. Augenzwinkern
Wie es genau geregelt ist, steht in den AKB, die jeder zuhause hat.

In der Vollkasko wird der Zeitwert erstattet*. Es werden also Alter, Abnutzung und Gebrauch in Abzug gebracht. Einfach formuliert: Man bekommt das, was ähnlich alte / junge Maschinen mit vergleichbarer Laufleistung zum Zeitpunkt des Schadens kosten. Dabei wird selbstverständlich immer von nahezu serienmässigen Fahrzeugen ausgegangen.
Hat man sein Fahrzeug jetzt stark modifiziert / umgebaut und damit den Wert gesteigert, muss man dies der Versicherung logischerweise nachweisen.

Bei Anbauteilen ist das ziemlich einfach (Rechnungen oder auch Nachweise zu aktuellen Bezugsquellen), bei Handarbeiten / Spezialanfertigungen jedoch ziemlich schwer.
Insofern empfiehlt sich, wenn man nicht nur bolt-on-Umbauten vorgenommen hat, ein im Vorfeld erstelltes Gutachten.

Wenn man sich eine andere Sissybar, Sitzbank oder einen Sturzbügel montiert, muss man das in aller Regel der Versicherung auch nicht melden.
Eine gute Police deckt Sonderausstattungen bis zu einer gewissen Höhe ohnehin mit ab, genau für solche Fälle.
Wer natürlich den billigsten Tarif wählt, den die Versicherung im Angebot hat, der muss jeden Furz extra melden und dann einzeln dafür drauf zahlen.


*Es gibt auch Policen, die für einen gewissen Zeitraum den Neupreis erstatten. Dies ist aber zeitlich begrenzt und i.d.R. an gewisse Bedingungen geknüpft, die erfüllt sein müssen.
zum zitierten Beitrag Zitat von rockerle69
Genau so wichtig ist übrigens eine gute Rechtsschutzversicherung,
idealerweise nicht bei der Versicherung abgeschlossen, bei der der Fuhrpark versichert ist.
Wer weiss, ob man mal gegen die wegen irgendwas klagen muss.

Spielt keine Rolle.
Rechtschutzversicherungen sind immer eigenständige Unternehmen.
Und die prüfen auch nicht, mit wem man streitet, sondern nur, warum man streitet.
Also einfach auf den Versicherungsumfang und P-L achten. Welchen Namen die RS trägt, spielt keine Rolle. Augenzwinkern


Geschrieben von bullgod am 16.02.2017 um 17:49:

Ich geb da Iron_Flo im großen und ganzen schon Recht. Ein Gutachten heißt im Endeffekt nur der zu dem Zeitpunkt festgestellte Wert. Das bedeutet wenn du das Bike genau so neu kaufen würdest, hätte es diesen Wert.
Nicht mehr und nicht weniger.
Das bedeutet auch nicht das dir jemand diesen Preis dafür zahlen muss.
Für Versicherungen ist nur der aktuelle Verkehrswert gültig. Wenn ein Gutachten herangezogen wird hast du Glück. Ist aber nicht die Regel. Ohne nachweisbare Rechnungen ist das sowieso schwierig bis unmöglich. Muss man ja irgendwo nachvollziehen können.
Deshalb so viel wie geht mit angeben was auch an dem Bike ist.

Döppi hat mir ne gute Versicherung empfohlen http://www.wedel.gothaer.de/. Fahren beide auch Harley und haben mir auch eine Lösung angeboten wo andere Versicherungen den Kopf geschüttelt haben. Sprich mit der Chefin oder dem Chef. 
Mir hat die Chefin ein akzeptables Angebot gemacht Freude.


Geschrieben von Moos am 16.02.2017 um 19:45:

zum zitierten Beitrag Zitat von bullgod
Für Versicherungen ist nur der aktuelle Verkehrswert gültig. Wenn ein Gutachten herangezogen wird hast du Glück. Ist aber nicht die Regel.

Das hat nichts mit Glück zu tun wenn man sich die Akzeptanz des Gutachtens im Versicherungsschein vermerken läßt. Augenzwinkern
Ein Wertgutachten sollte man der Versicherung nicht erst im Schadensfall vorlegen sondern gleich nach Erstellung. Da sind die noch empfänglicher als wenn sie schon wissen das sie löhnen müssen.

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Geschrieben von bullgod am 17.02.2017 um 11:20:

Dann empfehle doch Tobias1805 eine Versicherung die das akzeptiert und bezahlbar ist. Ich glaub das wäre für alle interessant.
Mir persönlich ist ein Gutachten zu teuer. Im nachhinein wird der aktuelle Verkehrswert im Schadenfall oder Diebstahl gezahlt. Die Rennerei nach dem Geld ist danach immer groß.
Das ist meine Erfahrung...hat aber nix zu bedeuten.
 


Geschrieben von Moos am 17.02.2017 um 16:06:

zum zitierten Beitrag Zitat von bullgod
Dann empfehle doch Tobias1805 eine Versicherung die das akzeptiert und bezahlbar ist.

Versicherungskammer Bayern. Da bin ich mit all meinen Fahrzeugen, mittlerweile sogar einem Kleinflottenvertrag und auch allen anderen Versicherungen.
Ob die für den Tobias gebietstechnisch in Frage kommt?

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Geschrieben von Iron_Flo am 18.02.2017 um 14:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Ob die für den Tobias gebietstechnisch in Frage kommt?

Ich glaube, die versichern mittlerweile auch deutschlandweit.
Ist nur die Frage, ob es da auch einen Ansprechpartner vor Ort gibt.

Letztlich ist es so:
Wer ein individuelles Bike hat, braucht eine individuelle Versicherung dafür.
Heißt: Viele Angebote einholen, viele Gespräche führen und, sehr wichtig: Die AKB ganz genau studieren und alle Zusagen schriftlich festhalten lassen.

Nur so erspart man sich im Fall der Fälle größeren Ärger.