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Geschrieben von WildHog am 12.03.2017 um 18:45:

Scheinwerferverkleidung

Hallo,

ich wollte mal fragen ob hier jemand schon erfahrung mit diesem Teil gemacht hat.

https://www.amazon.de/Schwarz-Kunststoff-Motrrad-Scheinwerfer-Verkleidung/dp/B01DNMTIQS/ref=sr_1_9?ie=UTF8&qid=1489336353&sr=8-9&keywords=x+scheinwerfer+verkleidung

Gruß

WildHog

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Ich bin nicht der Druide den ihr sucht. geschockt


Geschrieben von Reisi am 12.03.2017 um 19:31:

Hallo WildHog

Die habe ich kürzlich für 24,-€ bei Ebay bekommen, allerdings für meine Forty Eight, die ist eigentlich für die Sportster Iron 883 deswegen muss man die noch anpassen und Halter selbst bauen. Habe sie jetzt provisorisch mit einem Spanngummi und zwei Schraubhagen und ein Kabelbinder angebracht um zu sehen ob`s was aussieht, ich finde ja. Die Lampenhalter sind schon bestellt und dann wird die Maske fest angebaut. Ich hoffe damit kannst du was anfangen ich mach mal Bilder dabei.
Grüße Reisi

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Es gibt keine Zufälle nur Ursache und Wirkung


Geschrieben von WildHog am 12.03.2017 um 19:37:

Danke Reisi,

sieht sehr gut aus!! Gefällt mir. Ich werde sie mir mal bestellen, für das Geld ist nichts kaputt.

Gruß

WildHog

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Geschrieben von HD-68er am 12.03.2017 um 19:37:

ist die mit ABE oder TÜV-Gutachten zum eintragen?
Kann mir bitte einer eine Kopie zukommen lassen?


Geschrieben von Surst am 12.03.2017 um 20:08:

Was willste denn daran eintragen?

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In diesem Sinne Tschüss und mögen euch die Haare auf den Zähnen niemals ausfallen


Geschrieben von Reisi am 12.03.2017 um 20:11:

leider keine ABE, TÜV oder so ich weiß auch nicht ob die Lampenmaske eingetragen werden muss. Werde mich deswegen nächste Woche mal umhören bei den Tüvlern.

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Geschrieben von HeikoJ am 12.03.2017 um 21:14:

Der Spaßverderber ist wieder da ... Freude
Der An-/ Ab- / Umbau einer Verkleidung - egal ob Teil- oder Vollverkleidung - muß grundsätzlich abgenommen werden, gleiches gilt für Windschilde und Verkleidungsscheiben.
Bei Verkleidungen aus dem Zubehörangebot muß dazu ein Gutachten vorgelegt werden, woraus das verwendete Material sowie die Anbaumaße ersichtlich sind. Dies gilt auch, wenn es sich um ein in den Abmessungen gleiches, aber preisgünstigeres Teil anstelle der Original-Verkleidung handelt. Nachweis über Bruch- und Splitterverhalten ist ebenso notwendig. Sollten die Kanten keinen entsprechenden Radius haben, muß ein Kantenschutz verwendet werden.
Bei der Abnahme wird in der Regel eine Anbauprüfung und ein Fahrversuch durchgeführt.

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Reisi am 12.03.2017 um 21:36:

Jo, das Leben ist Steinig und voller Hindernisse ich fahre mit dem ding trotzdem nicht zum TÜV und lasse es mal darauf ankommen ob jemand was gegen meine neue Lampenmaske sagt, ich habe das mit dem TÜV aber schon vermutet.
Aber danke HeikoJ für deine Hinweise, du bist kein Spielverderber nur weil du Bescheid weißt, deswegen bin ich ja hier Mitglied um neue Dinge zu erfahren, mach weiter so, jeder kann ja selbst entscheiden was er damit macht.
Gute Nacht euch allen
Reisi

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Geschrieben von Surst am 13.03.2017 um 06:29:

Oha, mental habe ich die immer unter den eintragungsfreien Bauteilen geführt. Mal um sortieren smile

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Geschrieben von Teppo am 13.03.2017 um 10:54:

So ein Teil habe ich mir auch an meine 48 tüdeln lassen. Die Qualität ist so la la, was aber auch nur auffällt, weil ich sie nicht lackiert habe, so wirkt sie im Sonnenlicht nicht wirklich tiefschwarz. Das ist mir aber ziemlich schnurz, genau wie die Nicht-Eintragung. Mei, wen kümmert das (jetzt bitte nicht mit dem dämlichen Versicherungskram kommen, den der überaus ängstliche Deutsche gern hervorholt)? Dafür bringt das kleine Ding eine sehr angenehme Entlastung des Brustbereichs vom Fahrtwind, was erstaunlich gut spürbar ist. Von mir: klare Empfehlung!


Geschrieben von 2cool am 12.04.2017 um 11:28:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
muß grundsätzlich abgenommen werden, gleiches gilt für Windschilde und Verkleidungsscheiben

mh,
hab ein Windschild, dass ich mittels Klemmung an den Gabelholmen einfach an oder abbauen kann..
hat bisher noch kein Hahn danach gekrät ob das nun gerad dran oder ab ist,
weder beim Tüv noch bei der Exekutive..
Augen rollen
 


Geschrieben von Keckovic am 12.04.2017 um 17:20:

ich hatte an meiner Honda SLR 650 eine kleine Scheibe,  original von Honda, war aber Zubehör. Da gabs Ärger beim TÜV. Weil sie nicht eingetragen war.
Ich konnte den Prüfer nur mit einem Prospektbild überzeugen, dass dies Teil zu dem Moped gehört. dann war er zufrieden.

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Grüße aus dem Remstal, Jürgen


Geschrieben von Vivendoo am 12.04.2017 um 20:08:

Ich habe die originale von Harley drauf
(allerdings hat die auch keine Nr. oder Kennzeichnung, ich habe nur die Rechnung)

Ich war beim freien Schrauber meines Vertrauen dabei als der TÜV-Mann da war.

Wir haben uns gut unterhalten und dem hat die Verkleidung gar nicht interessiert.

 

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Geschrieben von 2cool am 12.04.2017 um 20:22:

Es gibt halt Tüver und Tüver,
Das beste hab ich bis jetzt immer in Karlsruhe erlebt.Baby
ich könnte Bücher füllen...


Geschrieben von sigi74 am 12.04.2017 um 20:34:

seit wann muss ein Windschild eingetragen werden?  

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du hast vielleicht recht, 
aber meine Meinung gefällt mir besser Augenzwinkern