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Unfall mit Vorführmotorrad
Würde mich mal interessieren wie das bei euch in Deutschland gehandhabt wird. Ein Biker möchte gerne eine Probefahrt mit einem Neuen HD Modell machen. Der Verkäufer stellt ihm das Fahrzeug zur Verfügung, verabsäumt aber den Biker um den Führerschein zu fragen (der hat nämlich seit 8 Jahren keinen Schein mehr). Der Biker dreht seine Runde, baut aber einen Unfall, bei dem er sich den Fuß bricht. Bei Motorrad ein Schaden von mehreren tausend Euro. Wie sieht da das Strafmaß in Deutschland dafür aus?
Ist halt fahren ohne Führerschein und das ist gesetzlich geregelt was für ein Strafmaß fällig wird. Der gebrochene Fuß ist persönliches Pech und wird sicherlich zu seinem Wohl von der Krankenkasse bezahlt und die versuchen dann das Geld von ihm zurückzufordern. Und der Dealer!? Selber Schuld und vielleicht richtig Pech. Das steht hierzu im www. Zitat: " Baut nämlich der Probefahrer ohne Führerschein einen Unfall, ist der Verkäufer seinen Versicherungsschutz los. Und obendrein könnten die Sozialversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Krankenkassen), die Leistungen an den Geschädigten erbracht haben, auf den Autohalter und Versicherungsnehmer zurückgreifen"
Seine Versicherung wird evtl nix zahlen und er muß das Geld vom Verursacher holen oder einklagen.
Ja, sieht auch für den HD Dealer nicht sehr gut aus. Der ist ja verpflichtet das er den Führerschein kontrolliert, und auch eine Kopie davon macht!
Wie gibt den Semmelrog den einer freiwilig eine neue HD ?
Tja, warum nicht? Vorführer sind dazu da......
zum zitierten Beitrag Zitat von WBP
Wie gibt den Semmelrog den einer freiwilig eine neue HD ?
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Merkel muß weg!!!
Gruß vom Niederrhein
Martin
zum zitierten Beitrag Zitat von WBP
Wie gibt den Semmelrog den einer freiwilig eine neue HD ?
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Motorcycling...
Look close, can you see it? It’s called freedom.
LG Mike
Ich kann den Fred an sich noch nicht ganz verstehen. Ist das jetzt hypothetisch gemeint oder eine reale Begebenheit?
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Das ist leider real, und nicht hypothetisch!
Dann lass halt endlich mal die Katze aus dem Sack und teile uns mit wo und wann das war und wie es dort (Ausland?) ausgegangen ist. Das hier ist doch eh nur Rätselraten und reif für die Laberecke.
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Moos
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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
martin semmelrogge kann man auch mal googeln ob der jemals wieder einen führerschein zurückbekommt
ansonsten - bei vorfüher unterschrift und oft happige selbstbeteiligung bei schaden im kleingedruckten
ob zur führerscheinkontrolle verpflchtet - grauzohne - weiss nicht
Hm...muss ein B-Promi aus Germany sein...
Ansonsten...ne blöde Gschicht...immer sch....wenn nen Unfall hast, aber die Kohle fürs Bike müsste der Händler immer kriegen von der Versicherung.
Die holen sich das ja dann von dem Verursacher, oder nicht...???
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zum zitierten Beitrag Zitat von arcticairbrush
Hm...muss ein B-Promi aus Germany sein...
Ansonsten...ne blöde Gschicht...immer sch....wenn nen Unfall hast, aber die Kohle fürs Bike müsste der Händler immer kriegen von der Versicherung.
Die holen sich das ja dann von dem Verursacher, oder nicht...???
Weiß auch nicht, wie das geregelt ist, aber vor Gericht wird das sicher zugunsten des Verleihers entschieden, hoffe ich.
Auf jeden Fall ist das ne echt blöde Geschichte.
Er hätte auf jeden Fall den Führerschein kontrollieren sollen...
Eine kurze Geschichte: ein Verkäufer von nem Händler fuhr mit nem Shooting Brake CLS mit Restalkohol, Unfall, Totalschaden...
Papí musste zahlen...
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Ja, es sieht wirklich für beide nicht gut aus. Den Führerschein muss der Dealer in jedem Fall kontrollieren, das hat er verabsäumt, zusätzlich kommt noch dazu das er das alles im Krankenstand "absolviert" hat.........