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Geschrieben von Fatboy1962 am 07.04.2017 um 19:07:

Unfall mit Vorführmotorrad

Würde mich mal interessieren wie das bei euch in Deutschland gehandhabt wird. Ein Biker möchte gerne eine Probefahrt mit einem Neuen HD Modell machen. Der Verkäufer stellt ihm das Fahrzeug zur Verfügung, verabsäumt aber den Biker um den Führerschein zu fragen (der hat nämlich seit 8 Jahren keinen Schein mehr). Der Biker dreht seine Runde, baut aber einen Unfall, bei dem er sich den Fuß bricht. Bei Motorrad ein Schaden von mehreren tausend Euro. Wie sieht da das Strafmaß in Deutschland dafür aus?
 


Geschrieben von Mondeo am 07.04.2017 um 19:13:

Ist halt fahren ohne Führerschein und das ist gesetzlich geregelt was für ein Strafmaß fällig wird. Der gebrochene Fuß ist persönliches Pech und wird sicherlich zu seinem Wohl von der Krankenkasse bezahlt und die versuchen dann das Geld von ihm zurückzufordern. Und der Dealer!? Selber Schuld und vielleicht richtig Pech. Das steht hierzu im www. Zitat: " Baut nämlich der Probefahrer ohne Führerschein einen Unfall, ist der Verkäufer seinen Versicherungsschutz los. Und obendrein könnten die Sozialversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Krankenkassen), die Leistungen an den Geschädigten erbracht haben, auf den Autohalter und Versicherungsnehmer zurückgreifen"
Seine Versicherung wird evtl nix zahlen und er muß das Geld vom Verursacher holen oder einklagen.


Geschrieben von Fatboy1962 am 07.04.2017 um 19:48:

Ja, sieht auch für den HD Dealer nicht sehr gut aus. Der ist ja verpflichtet das er den Führerschein kontrolliert, und auch eine Kopie davon macht!


Geschrieben von WBP am 07.04.2017 um 20:53:

Wie gibt den Semmelrog den einer freiwilig eine neue HD ?


Geschrieben von Fatboy1962 am 07.04.2017 um 20:55:

Tja, warum nicht? Vorführer sind dazu da......


Geschrieben von emjay am 07.04.2017 um 22:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von WBP
Wie gibt den Semmelrog den einer freiwilig eine neue HD ?

Baby

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Martin


Geschrieben von bios4 am 07.04.2017 um 22:23:

zum zitierten Beitrag Zitat von WBP
Wie gibt den Semmelrog den einer freiwilig eine neue HD ?

Entschuldigt die Frage - aber kann mir das jemand in "Verständlich" übersetzen? verwirrt

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LG Mike


Geschrieben von Moos am 07.04.2017 um 22:39:

Ich kann den Fred an sich noch nicht ganz verstehen. Ist das jetzt hypothetisch gemeint oder eine reale Begebenheit?

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Geschrieben von Fatboy1962 am 07.04.2017 um 22:58:

Das ist leider real, und nicht hypothetisch!


Geschrieben von Moos am 07.04.2017 um 23:37:

Dann lass halt endlich mal die Katze aus dem Sack und teile uns mit wo und wann das war und wie es dort (Ausland?) ausgegangen ist. Das hier ist doch eh nur Rätselraten und reif für die Laberecke.

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Geschrieben von NT-Tom am 07.04.2017 um 23:48:

martin semmelrogge kann man auch mal googeln ob der jemals wieder einen führerschein zurückbekommt

ansonsten - bei vorfüher unterschrift und oft happige selbstbeteiligung bei schaden im kleingedruckten

ob zur führerscheinkontrolle verpflchtet - grauzohne - weiss nicht


Geschrieben von arcticairbrush am 08.04.2017 um 05:43:

Hm...muss ein B-Promi aus Germany sein...großes Grinsen

Ansonsten...ne blöde Gschicht...immer sch....wenn nen Unfall hast, aber die Kohle fürs Bike müsste der Händler immer kriegen von der Versicherung.
Die holen sich das ja dann von dem Verursacher, oder nicht...???

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Geschrieben von Flat am 08.04.2017 um 06:36:

zum zitierten Beitrag Zitat von arcticairbrush
Hm...muss ein B-Promi aus Germany sein...großes Grinsen

Ansonsten...ne blöde Gschicht...immer sch....wenn nen Unfall hast, aber die Kohle fürs Bike müsste der Händler immer kriegen von der Versicherung.
Die holen sich das ja dann von dem Verursacher, oder nicht...???

Wessen / welche Versicherung ?
Von dem Vollhorst , der ohne Führerschein ein Motorrad  erschleicht und zerhackt , nee die Privathaftpflicht zahlt da garantiert nicht .
Die Versicherung für das Motorrad muss eine Vollkasko sein , und ob die zahlt , ist auch fraglich , weil der Dealer seine Sorgfaltspflicht verletzt hat .
Ich würde mal sagen es steht 1:1 , beide haben die gleiche geistige Pflegestufe .
Per Privatklage von dem Dealer gegen den "Erschleicher" ist auch sehr fraglich .
Baby


Geschrieben von arcticairbrush am 08.04.2017 um 07:05:

Weiß auch nicht, wie das geregelt ist, aber vor Gericht wird das sicher zugunsten des Verleihers entschieden, hoffe ich.
Auf jeden Fall ist das ne echt blöde Geschichte.
Er hätte auf jeden Fall den Führerschein kontrollieren sollen...

Eine kurze Geschichte: ein Verkäufer von nem Händler fuhr mit nem Shooting Brake CLS mit Restalkohol, Unfall, Totalschaden...
Papí musste zahlen...

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Geschrieben von Fatboy1962 am 08.04.2017 um 08:04:

Ja, es sieht wirklich für beide nicht gut aus. Den Führerschein muss der Dealer in jedem Fall kontrollieren, das hat er verabsäumt, zusätzlich kommt noch dazu das er das alles im Krankenstand "absolviert" hat.........