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ABE wertlos?
War beim TÜV mit meiner RK - US Modell.
Prüfer wollte ABE für meine Wilbers Federbeine sehen - habe ich Ihm gezeigt! Karre steht auch drin...
Aussage: Die müssen Eingetragen werden - per TÜV-Abnahme, da die ABE nur für EU Zulassung gültig ist!
WTF - wofür ist dann eine ABE gut?
Ritchy
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„Tut das Not, dass das hier so rumoxidiert?"
zum zitierten Beitrag Zitat von Ritchy059
WTF - wofür ist dann eine ABE gut?
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
alles schön kompliziert machen, dass es jaaaa nicht durchsichtig oder verständlich ist,.... good old Germany
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Dosis sola venenum facit
zum zitierten Beitrag Zitat von mjb
alles schön kompliziert machen, dass es jaaaa nicht durchsichtig oder verständlich ist,....good old Germany
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Gruß Steve
Night Train driver the best in class
Lebe deine Träume und Träume nicht vom Leben
Hallo Gemeinde,
habe an meine Fat Boy, US Model 1HD, eine Kess Tech montieren lassen und zum TüV. Der Mann im Kittel meinte, eintragen nicht notwendig, hat ABE. Auch bei US Modellen die §21 hinter sich haben, gilt die ABE. Habe sie trotzdem eintragen lassen, denn ein anderer Kittel meinte auch, die ABE bezieht sich auf e-Nr. im der Zulassungsbescheinigung , unter K zu finden, des Fahrzeugs, die US Modelle nun mal nicht haben. Also lieber zu TüV eintragen und fertig.
Anschl. keine Probleme mit TüV und Rennleitung.
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Gruß Tom
zum zitierten Beitrag Zitat von Ritchy059
War beim TÜV mit meiner RK - US Modell.
Prüfer wollte ABE für meine Wilbers Federbeine sehen - habe ich Ihm gezeigt! Karre steht auch drin...
Aussage: Die müssen Eingetragen werden - per TÜV-Abnahme, da die ABE nur für EU Zulassung gültig ist!
WTF - wofür ist dann eine ABE gut?
Ritchy
Zu US-Modellen die direkt nach Deutschland kommen: Die §21 Abnahmen werden anhand von Datenblätern Imort/Export (TÜV Nord) durchgeführt. Dort ist für den Prüfer aus der Ziffer 22 ersichtlich welche Teile zwingend umzurüsten sind und welche nach Ermessen abgenommen werden können.
Zwingend vorgeschrieben und aufgelistet ist immer bei den neueren Modellen, sagen wir mal für Euro 3-Modelle, der Krümmer mit Klappensteuerung (Ausnahmen) , pipe + actuator (hinterer Krümmer), Software mit Teilenummer und der dazugehörige Serienauspuff.
US-Modelle die bereits im europäischen Ausland zugelassen waren, haben es einfacher, sind aber selten korrekt umgerüstet. Für alle ABE-Teile die umgerüstet werden ist entscheidend, ob das jeweilige Mustergutachten für das US--Modell anwendbar ist.
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noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm
@iron_flo
Doch steht drin - aber trotzdem will er einen extra Eintrag in die Papiere - weil eben das US-Modell keine EU-Zulassung, sondern ein sog. "Grauimport" ist und die ABE nur für EU zugelassene Fahrzeuge gilt und nicht für nach §21 abgenommene US-Modelle.
Wobei mir das mittlerweile wurscht ist. Den Stempel habe ich trotzdem bekommen. Der nächste Prüfer erzählt mir sicher wieder was anderes - also bleibt es so, wie es ist...
Ritchy
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„Tut das Not, dass das hier so rumoxidiert?"
Das ist ne rein politische Sache, sich gegenseitig Schwierigkeiten zu machen, die mit TTIP beendet werden sollte. Merke: Für die Belange der Harleyfahrer und der Zubehörhersteller in Europa wäre TTIP gut gewesen.
Rein Formal hat der TÜV Prüfer Recht. Ich hab das auch schon lernen müssen weil meine auch ein US import ist und eben keine e* Referenz hat. Kannst du leicht im Schein sehen weil eben keine EU Zulassungsnummer drin steht. Feld 2.2 ist dann auch komplett genullt. In diesem Fall gelten ABEs und Gutachten offensichtlich streng rechtlich gesehen erstmal nicht für dein Modell. Aus dem Grund musste ich für meine Abnahmen trotz Gutachten das ganze immer nach $21 machen und entsprechend dann auch immer beim TÜV (und nicht GTÜ, Dekra etc.). Probleme hatte ich damit aber noch nie. Die Gutachten wurden bisher immer akzeptiert und wirklich Mehrkosten hatte ich dabei auch nicht.
Ich versteh ehrlich gesagt auch nicht was das lamentieren soll. Dann nimm die ABE und lass dir das Ding abnehmen. Kostet ein paar Euro aber dann stehts im Schein, du sparst dir das ständige mitführen der ABE und bist auf der sicheren Seite.
zum zitierten Beitrag Zitat von niterider
Das ist ne rein politische Sache, sich gegenseitig Schwierigkeiten zu machen, die mit TTIP beendet werden sollte. Merke: Für die Belange der Harleyfahrer und der Zubehörhersteller in Europa wäre TTIP gut gewesen.
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
zum zitierten Beitrag Zitat von TKustom
Rein Formal hat der TÜV Prüfer Recht. Ich hab das auch schon lernen müssen weil meine auch ein US import ist und eben keine e* Referenz hat. Kannst du leicht im Schein sehen weil eben keine EU Zulassungsnummer drin steht. Feld 2.2 ist dann auch komplett genullt. In diesem Fall gelten ABEs und Gutachten offensichtlich streng rechtlich gesehen erstmal nicht für dein Modell. Aus dem Grund musste ich für meine Abnahmen trotz Gutachten das ganze immer nach $21 machen und entsprechend dann auch immer beim TÜV (und nicht GTÜ, Dekra etc.). Probleme hatte ich damit aber noch nie. Die Gutachten wurden bisher immer akzeptiert und wirklich Mehrkosten hatte ich dabei auch nicht.
Ich versteh ehrlich gesagt auch nicht was das lamentieren soll. Dann nimm die ABE und lass dir das Ding abnehmen. Kostet ein paar Euro aber dann stehts im Schein, du sparst dir das ständige mitführen der ABE und bist auf der sicheren Seite.
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Gruß Olaf
Mir wurde mal gesagt, dass da Harley selbst die Finger im Spiel hat, weil die damit grau Importe unterbinden wollen.
Gilt wohl auch auf den Zulassungsstellen