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Geschrieben von schubb1 am 26.06.2017 um 09:28:

Reifengröße Shinko

Hallo,

habe eine FXSTS 2003 im Bobberstyle. Irgendwie blicke ich bei der reifenfrage noch nicht durch. Eingetragen habe ich im Schein Achse 1 MH90-16 M/C 74 H und Achse 2 MH90-16 M/C 64 H.

Es waren vorher die Shinko E240 (MH90-16 ) verbaut, also wie eingetragen. Jetzt habe ich die Shinko E 270 5x16 69 H vorne und hinten drauf. Bekomme ich die eingetragen ? Höchstgeschwindigkeit steht im Schein 170. Achslasten stehen nicht drin.

Welchen Loadindex brauche ich den hinten ?

Danke.

Grüße Stefan
 


Geschrieben von Leto am 05.07.2017 um 21:36:

Ich behaupte mal nein, hatte ähnliches auf meiner Sporty. Fahr ne Fat Boy mit den MT90ern von Shinko, so hab ich meine Ruhe

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Gruß Leto


Geschrieben von Tom_ks am 07.07.2017 um 11:23:

Hallo Stefan,

wie ich dir bereits sagte: einfach vom Importeur die Unbedenklichkeitsbescheinigung holen und mitführen. Bei der letzten Kontrolle gab es keine Probleme damit.
Shinko E270 wird mit Fahrgestellnummer auf deinen Bock eingetragen.

Gruß aus KLassel, Tom



 


Geschrieben von Stephan13 am 07.07.2017 um 12:04:

Hast du denn <=180km/h Höchstgeschwindigkeit Eingetragen?


Geschrieben von schubb1 am 07.07.2017 um 12:53:

Höchstgeschwindigkeit 170 kmh

Versuche gerade den Importeur davon zu überzeugen mit so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausfüllen zu lassen. Hoffe er hilft mir.


Geschrieben von Leto am 07.07.2017 um 22:09:

Mach dir keine Hoffnung. Ich hab seinerzeit auch mit dem Telefoniert und er war not amused das ich die Pneus im Internet bestellt habe und nicht bei Ihm.
Ich hab mit Engelszungen auf ihn eingeredet das ich gar nicht gewusst habe das ich die Reifen auch direkt bei Ihm bestellen kann, keine Chance. Er sagte wenn ich die Reifen bei Ihm kaufe bekomme ich auch die Unbdenklichkeitsbescheinigung.

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Gruß Leto


Geschrieben von Tom_ks am 08.07.2017 um 18:48:

Was heißt denn direkt bei ihm kaufen? Natürlich sind meine Pneus  auch vom Schrauber meines Vertrauens und nicht vom Shop des Shinkotypen. Der Typ von dem wir sprechen ist meines Wissens Generalimporteur und vertreibt auch im eigenem Geschäft.
Als Genetralimporteur ist dann ja eigentlich jeder Reifen von ihm egal wo du ihn kaufst. Also solltest du auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung von ihm bekommen. Oder sehe ich das falsch? Wer soll denn sonst dafür zuständig sein?

Gruß Tom


Geschrieben von Leto am 08.07.2017 um 23:49:

Ich hab damals ebenfalls versucht von meinem Händler diese Bescheinigung zu bekommen, der verwies mich an Shinko, sprich in dem Fall an Schenk.
Dann frag deinen Schrauber, ich wette er wird dir das selbe sagen wie meiner, wende dich an Shinko Augenzwinkern
Ich hab selbstverständlich auch bei anderen Reifenhändlern angefragt, überall die gleiche Antwort, -> Shinko

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Gruß Leto


Geschrieben von Tom_ks am 09.07.2017 um 15:05:

Das ist natürlich Kacke, da habe ich wohl nur Glück gehabt mit meiner Bescheinigung.


Geschrieben von Leto am 09.07.2017 um 20:46:

Ich hab mit Alfred höchtpersönlich telefoniert, der ließ sich nicht erweichen, und diverse Reifenhändler nebst meinem verwiesen mich alle an Schenk.
Naja wie auch immer, ich fahr jetzt den passenden und in der Zukunft wüsste ich ja Bescheid.

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Gruß Leto


Geschrieben von enrico am 09.07.2017 um 22:15:

sollte das nicht reichen?
 

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Aber vermutlich alles Geschmacksache Augenzwinkern


​​​​​​Gute Fahrt!cool

 


Geschrieben von Leto am 10.07.2017 um 07:46:

Schon, wobei Speed und Lastindex auch passen müssen

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Gruß Leto