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Geschrieben von Toto8 am 05.10.2017 um 19:05:

sooo.. nun mal meine erste frage :

bestandsschutz ! wann besteht dieser ? wenn zum beispiel ein klappen auspuff eingetragen ist ? oder ist dies abhängig vom bj der maschine ?
blicke da gerade echt nicht mehr durch..
heute hat mir ein netter herr vom tüv sogar erklärt sie würden generell keinen klappen auspuff meht tüven !!
vielleicht kurz zur erklärung. habe eine 2007 fatboy an der ein MCJ verbaut ist... ja,  er hat eine e kennung aber reicht dass ? würde gerne sicher gehen und ihn eintragen lassen aber ohne abe eher schwer.... 
finden tue ich im web auch nix... und mein dealer  sagt mir ich solle mir keine sorgen machen wegen eben dieser e kennung und dem bestandsschutz.
kann da einer licht für mich ins dunkle bringen ?

grüßle toto


Geschrieben von Toto8 am 06.10.2017 um 07:11:

ok ok.. scheint dazu viele fragen, aber keine wirkliche antwort zu geben.. ergo würde ich das teil gerne eintragen lassen.. hat jemand hier im forum vielleicht ne abe für ne mcj ? 
desweiteren würde ich auch gerne selbst n bissl schrauben und ein werkstatthandbuch wäre da sehr hilfreich. kann mir auch da jemand weiterhelfen ?
danke schon mal und einen guten start in den tag smile


Geschrieben von Aymara am 06.10.2017 um 07:28:

Der Bestandschutz richtet sich nach dem Datum der Erstzulassung und der zu dem Zeitpunkt gültigen Euro-Norm.

Was das Thema TÜV angeht, wurde in einem anderen Thread empfohlen, nicht selbst zum TÜV zu fahren, sondern dies über den Händler zu machen, da man in dem Falle eher an einen Prüfer gelangt, der mit der Materie vertraut ist. Zudem kann man wohl davon ausgehen, dass die HD-Werkstätten gewisse Erfahrungen haben, was hinsichtlich der Abnahme problematisch sein wird und was nicht, oder?

Und wegen dem Werkstatt-Handbuch schau mal hier:

https://www.carlsalter.com/harley-service-manuals-de.asp

PS: Dein "Dicker Junge" fällt unter Euro 3 ... 01.01.2007-31.12.2016

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Abgasnorm

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Gruß

Chris


Geschrieben von Emteka am 06.10.2017 um 07:40:

E-Kennung langt meines Wissens nach voll aus... - fahre beim Auspuff, Luftfilter und Stoßdämpfer auch nur mit der E-Kennung
spazieren, durch Kontrollen und über'n TÜV, alles nicht eingetragen...   cool

Das Gleiche gilt auch für Blinker, Spiegel (ohne E-Zeichen geschockt), Rasten..............

 

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Wenn Du Dich leer fühlst, denk dran, es gibt Menschen die sind Lehrer...    großes Grinsen


Geschrieben von SteveHD am 06.10.2017 um 08:04:

Bestandsschutz gibt es so nicht

Ausschlaggebend ist der ZeitPunkt der Erstzulassung des Fahrzeug sprich wann dieses zu erstem mal durch den Hersteller homologiert wurde und zu welchem Zwietpunkt Zubehör für dieses Fahrzeug homologiert wurde. Das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht Verordnung ist die Grundlage für Prüfungen.

sonst könnte eine Oldtimer aus den 70ger nicht ohne Sicherheitsgurte gefahren werden, Ein Motorrad aus den 80ger nicht ohne Kat und 100 db bollern.

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Gruß Steve

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Lebe deine Träume und Träume nicht vom Leben


Geschrieben von Schwarzmetall am 06.10.2017 um 08:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von Toto8
hat jemand hier im forum vielleicht ne abe für ne mcj ?

http://irmerator.square7.ch/v2/Omologazione_ult2-10022016.pdf