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--- Gewährleistung und MWSt.-Kauf ? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=81212)


Geschrieben von der_Lonewolf am 26.12.2017 um 11:35:

Gewährleistung und MWSt.-Kauf ?

ich bin ja am schauen nach einer eg.

nun habe ich die option das bike mit in die firmenkosten zu bringen.

wenn ich jetzt eines mit ausgewiesener mwst kaufe:

wie verhält es sich mit der gewährleistung?

ich bin ja kein händler ,sondern handwerker.

somit sollte es dort keine abstriche geben, oder ???

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Geschrieben von Matze61 am 26.12.2017 um 11:44:

Hast Du Deinen Steuerberater schonmal gefragt? Da bekommst Du sicher eine bessere Auskunft als im Forum.

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Geschrieben von TC-Deluxe am 26.12.2017 um 11:55:

Hi,

das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun. Die ausgewiesene MWST. kannst du ja mit deiner Umsatzsteuer gegen rechnen. Das hat ja nix mit Gewährleistung zu tun. Die würdest du ja im Falle eines Falles   deinem Händler gegenüber geltend machen. Dem ist es ja egal wie du dein Fahrzeug steuerlich absetzen kannst. 

VG 

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Geschrieben von Mulligan1 am 26.12.2017 um 12:06:

Richtig  - wie Deluxe geschrieben hat, hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.  Aber ich wünsche dir viel Glück mit dem Finanzamt und Moped im Betriebsvermögen. (Ich hab das vor Jahren mal angegangen, da aber kein Originärer Zusammenhang zwischen Motorrad und Unternehmenszweck war - schnell wieder sein gelassen.)

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Geschrieben von bezet am 26.12.2017 um 12:23:

Wenn, dann würde ich empfehlen, ein korrektes Fahrtenbuch (elektronisch?) zu führen, um den Nachweis erbringen zu können, dass das Fahrzeug auch wirklich geschäftlich genutzt wird. Die sind mittlerweile ziemlich scharf, was das Thema Fahrzeuge angeht. Ich hatte im September eine Prüfung und darf jetzt einen PKW rückwirkend für 2 Jahre mit 1% nachversteuern, weil die mir nicht geglaubt haben, dass ich das Fahrzeug nicht privat nutze... Augen rollen

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Ciao 

Bernd


Geschrieben von Marco321 am 26.12.2017 um 14:54:

und beim Wiederverkauf auch an die Gewährleistung denken

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Geschrieben von challenger07 am 26.12.2017 um 15:16:

Doch, es kann Abstriche geben.

Der gewerbliche Verkäufer kann ( aber nicht automatisch ) die Gewährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen gegenüber einem gewerblichen Käufer ausschließen. 
Dabei interessiert es nicht was für einer Tätigkeit Du nachgehst.
Die „gewerbliche“ Nutzung für sich reicht um die Gewährleistung eventuell auszuschließen. 
Da musst unbedingt auf die Vertragsbedingungen achten! 


Geschrieben von S-Works am 26.12.2017 um 17:42:

Ich hatte mal eine BMW GS Adventure LC in unsere GmbH als Firmenfahrzeug reingenommen und mit 1% versteuert.
Bin Geschäftsführer und habe das Moped für innerstädtische Dienstfahrten verwendet.  Frei nach dem Motto „Wenn ich schon keine Zeit habe am WE Motorrad zu fahren, dann mache ich das wenigstens während der Arbeit)

Das würde ich aus verschiedenen Gründen nicht mehr machen.
1. mein Hobby hat plötzlich mit Arbeit zu tun (Das war mein größter Fehler)
2. Die 1% Regelung war im Nachhinein ein teurer Spaß (es sei denn, Du reißt richtig was runter)
3. Ich konnte die Karre nicht privat verkaufen bzw. musste damit rechnen die Firma mit zu involvieren


Geschrieben von MacDiver am 26.12.2017 um 23:42:

Wie Challenger07 bereits geschrieben hat, kann der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung bei einem Verkauf an einen Gewerbetreibenden ausschließen. Darauf solltest Du im Kaufvertrag achten. Davon ausgenommen sind natürlich Vorsatz und Arglist.
Woran Du auch denken solltest: wenn Du das Moped als Gewerbetreibender an einen privaten Käufer verkaufst, hat der Käufer einen Anspruch aus der gesetzlichen Gewährleistung. 


Geschrieben von der_Lonewolf am 30.12.2017 um 16:41:

ich danke euch.

wie es steuerrechtlich ist, das ist mir bekannt.

es ging mir rein um die Gewährleistungsrechte.

Ausschluss bei Gewerbetreibenden!     ,......  danke . Augenzwinkern

Wiederverkauf ist die nächsten Jahre nicht geplant, ansonsten muss Plan B herhalten ...

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