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Geschrieben von mypower am 20.03.2018 um 15:02:

Hallo zusammen

Es gibt verschiedene Beiträge zu diesem Thema welche zum Teil falsch oder zumindest irreführend sind. Hier die Antwort von heute vom Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich:

"Die ABE wird in der Schweiz akzeptiert. Das Mitführen (der Bescheinigung) reicht in diesem Fall, sofern alle Punkte wie bei einer Lieferantenbestätigung vorhanden sind."

Muster angehängt.

Hoffe das hilft.

Nachtrag vom freundlichen Prüfer vom 21.3.2018: "Die Lieferantenbestätigung ist nur als Musterbeispiel gedacht, damit Sie sehen was alles in etwa in der ABE stehen sollte. Die ABE ist ausreichend."

 

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Geschrieben von stara74 am 20.03.2018 um 19:12:

Des heißt, das ein Impoteur das Papier ausfüllen und abstempeln muss, sonst is die ABE für'n Arsch, hab ich das richtig verstanden?

Gruss Stephan


Geschrieben von rainer500 am 20.03.2018 um 19:19:

und gilt das nur für Schweizer oder auch europäische Ausländer?


Geschrieben von mypower am 20.03.2018 um 19:48:

Gilt für alle - Bescheinigung muss man vorweisen können, sonst wirds teuer
Manuell verstellbare mit ABE sind ausgenommen (nicht erlaubt)
 

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Geschrieben von stara74 am 20.03.2018 um 20:39:

Hier zB mein Beiblatt für die Schweiz und Karte für EU, das Beiblatt wird vom Impoteur ausgefüllt


Geschrieben von stara74 am 20.03.2018 um 20:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von rainer500
und gilt das nur für Schweizer oder auch europäische Ausländer?

Das gilt für in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge

Gruß Stephan


Geschrieben von Softail82 am 20.03.2018 um 20:53:

Ich würde gerne eine FMC Anlage an meiner
Deluxe haben, die Anlagen haben eine ABE.

Allerdings isf mir kein Schweizer Importeur bekannt. Kann ich die Anlage trotzdem bei der Mfk eintragen lassen?


Geschrieben von stara74 am 20.03.2018 um 21:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von Softail82
Ich würde gerne eine FMC Anlage an meiner
Deluxe haben, die Anlagen haben eine ABE.

Allerdings isf mir kein Schweizer Importeur bekannt. Kann ich die Anlage trotzdem bei der Mfk eintragen lassen?

Frag doch mal bei denen an, ob die nen Schweizer Impoteur haben. 
​​​​​​
Gruss Stephan


Geschrieben von stara74 am 20.03.2018 um 21:06:

@Softail82 meinst du AMC? 


Geschrieben von HannesHD am 20.03.2018 um 21:06:

zum zitierten Beitrag Zitat von stara74
Hier zB mein Beiblatt für die Schweiz und Karte für EU, das Beiblatt wird vom Impoteur ausgefüllt

Deine Maschine ist aber in der Schweiz zugelassen. Oder? Als EU-Ausländer hat man ja (in dem Fall) nur die Karte. 


Geschrieben von stara74 am 20.03.2018 um 21:12:

zum zitierten Beitrag Zitat von HannesHD
zum zitierten Beitrag Zitat von stara74
Hier zB mein Beiblatt für die Schweiz und Karte für EU, das Beiblatt wird vom Impoteur ausgefüllt

Deine Maschine ist aber in der Schweiz zugelassen. Oder? Als EU-Ausländer hat man ja (in dem Fall) nur die Karte.

Ja genau Schweizer Zulassung, sonst müsste ja jedes Fahrzeug das in die Schweiz einreist vorher Schweizer Papiere beantragen????????????


Geschrieben von mypower am 20.03.2018 um 21:18:

…das war der Grund meiner Anfrage an FMC - haben sie nicht. Gehe nochmals zur MFK um die Frage betreffen Importeur
zu klären - keep you posted

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Geschrieben von stara74 am 20.03.2018 um 21:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von mypower
…das war der Grund meiner Anfrage an FMC - haben sie nicht. Gehe nochmals zur MFK um die Frage betreffen Importeur
zu klären - keep you posted

Vielleicht hast Glück und erwischt einen "guten" Prüfer beim Strassenverkehrsamt, der die ABE akzeptiert und dir in denn Ausweis einträgt oder er schlägt dir ne Geräuschmessung bei fahrendem Moped vor, kostet aber nen fetten Stutz


Geschrieben von HannesHD am 20.03.2018 um 22:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von stara74

Ja genau Schweizer Zulassung, sonst müsste ja jedes Fahrzeug das in die Schweiz einreist vorher Schweizer Papiere beantragen????????????

So mancher Behörde traut man alles zu... cool


Geschrieben von Middach am 21.03.2018 um 12:16:

Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, darf ich mit meinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug und den hier legalisierten, zulässigen Anbauteilen (mit ABE oder Gutachten, was dann nicht im Schein eingetragen wäre) in die Schweiz fahren, ohne Sorge haben zu müssen, dass man mein Fahrzeug still legt?

Gibt es eigentlich Anbauteile, für die man in der Schweiz eine Gutachten haben muss, aber in D kein Gutachten benötigt und wenn ja, wie würden denn da verfahren?

Gilt das auch in anderen EU-Ausland als zulässig?

Man hört ja immer mal wieder die haarsträubendsden Sachen.....

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Neid muss man sich verdienen, Mitleid kriegst du geschenkt  großes Grinsen

Wer Rechtschreibfehler findet, sollte seine Interpunktion verbessern.cool