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Hallo zusammen
Es gibt verschiedene Beiträge zu diesem Thema welche zum Teil falsch oder zumindest irreführend sind. Hier die Antwort von heute vom Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich:
"Die ABE wird in der Schweiz akzeptiert. Das Mitführen (der Bescheinigung) reicht in diesem Fall, sofern alle Punkte wie bei einer Lieferantenbestätigung vorhanden sind."
Muster angehängt.
Hoffe das hilft.
Nachtrag vom freundlichen Prüfer vom 21.3.2018: "Die Lieferantenbestätigung ist nur als Musterbeispiel gedacht, damit Sie sehen was alles in etwa in der ABE stehen sollte. Die ABE ist ausreichend."
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Des heißt, das ein Impoteur das Papier ausfüllen und abstempeln muss, sonst is die ABE für'n Arsch, hab ich das richtig verstanden?
Gruss Stephan
und gilt das nur für Schweizer oder auch europäische Ausländer?
Gilt für alle - Bescheinigung muss man vorweisen können, sonst wirds teuer
Manuell verstellbare mit ABE sind ausgenommen (nicht erlaubt)
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Hier zB mein Beiblatt für die Schweiz und Karte für EU, das Beiblatt wird vom Impoteur ausgefüllt
zum zitierten Beitrag Zitat von rainer500
und gilt das nur für Schweizer oder auch europäische Ausländer?
Ich würde gerne eine FMC Anlage an meiner
Deluxe haben, die Anlagen haben eine ABE.
Allerdings isf mir kein Schweizer Importeur bekannt. Kann ich die Anlage trotzdem bei der Mfk eintragen lassen?
zum zitierten Beitrag Zitat von Softail82
Ich würde gerne eine FMC Anlage an meiner
Deluxe haben, die Anlagen haben eine ABE.
Allerdings isf mir kein Schweizer Importeur bekannt. Kann ich die Anlage trotzdem bei der Mfk eintragen lassen?
@Softail82 meinst du AMC?
zum zitierten Beitrag Zitat von stara74
Hier zB mein Beiblatt für die Schweiz und Karte für EU, das Beiblatt wird vom Impoteur ausgefüllt
zum zitierten Beitrag Zitat von HannesHD
zum zitierten Beitrag Zitat von stara74
Hier zB mein Beiblatt für die Schweiz und Karte für EU, das Beiblatt wird vom Impoteur ausgefüllt
Deine Maschine ist aber in der Schweiz zugelassen. Oder? Als EU-Ausländer hat man ja (in dem Fall) nur die Karte.
…das war der Grund meiner Anfrage an FMC - haben sie nicht. Gehe nochmals zur MFK um die Frage betreffen Importeur
zu klären - keep you posted
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zum zitierten Beitrag Zitat von mypower
…das war der Grund meiner Anfrage an FMC - haben sie nicht. Gehe nochmals zur MFK um die Frage betreffen Importeur
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zum zitierten Beitrag Zitat von stara74
Ja genau Schweizer Zulassung, sonst müsste ja jedes Fahrzeug das in die Schweiz einreist vorher Schweizer Papiere beantragen????????????
Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, darf ich mit meinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug und den hier legalisierten, zulässigen Anbauteilen (mit ABE oder Gutachten, was dann nicht im Schein eingetragen wäre) in die Schweiz fahren, ohne Sorge haben zu müssen, dass man mein Fahrzeug still legt?
Gibt es eigentlich Anbauteile, für die man in der Schweiz eine Gutachten haben muss, aber in D kein Gutachten benötigt und wenn ja, wie würden denn da verfahren?
Gilt das auch in anderen EU-Ausland als zulässig?
Man hört ja immer mal wieder die haarsträubendsden Sachen.....
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Neid muss man sich verdienen, Mitleid kriegst du geschenkt
Wer Rechtschreibfehler findet, sollte seine Interpunktion verbessern.