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Euro 2 bei evo s&s
Hey hey
hab da eine frage mal wieder! Bin aus den Emiraten!
Habe einen S&S motor 96 cui
nun weis ich das der euro 2 tauglich ist!
Kann ich da einen Harley auspuff auch nehmen?
und welches prüfzeichen sollte drauf stehen? E2??
Muss da sonst noch was eingebaut werden? Ich meine lambda und Steuergerät gibts da nicht oder ?????
danke schon mal
schönen abend
bier für alle ????
Kann mir keiner zu was sagen ?????
zum zitierten Beitrag Zitat von Muchacho1975
Kann mir keiner zu was sagen ?????
Hey Amigo, zu Deiner Frage gehört unbedingt die Angabe des Baujahres, sonst ist eine Antwort nicht möglich !
Die Angabe Evo-Softail reicht da nicht, da es davon auch welche gibt, die mit Euro-Normen nichts zu tun haben (müssen), auch wenn Dein S&S Motor das kann.
Wenn es eine frühe Softail ist, dann kannst Du einen Nicht-Euro Vergaser nach Belieben bedüsen und brauchst auch keinen Auspuff mit E-Zeichen.
Ab etwa Oktober 89, wenn ich richtig erinnere, wird das dann anders.
Welches Baujahr hast Du, bzw. Erstzulassung ?
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Ok ????
dann erkläre ich mal!
Bj.2013 sollte also euro 3 sein! Da es aber Umzugsgut ist gibt es eine sonderregel! Ich könnte mit der entsprechenden Auspuffanlage die euro 2 hat eine Zulassung bekommen! Aber ich habe aber nur ein durchgehendes Rohr!
Deswegen meine frage welchen auspuff brauche ich!
Was muss ich genau suchen? E2 was bedeutet das...euro2?
Ich muss noch vorne blinker hinbauen und front fender!
Sonst felgen usw. haben Prüfzeichen!
Meine frage ist nur nach welchem auspuff genau muss ich ausschau halten? Oder ist das egal? Einfach einen mit E2 zeichen? Achja laut Zodiac ist der Motor euro 2!
Danke für eure infos ????????
Bier für alle haha ????
Euro 2 steht nicht auf dem Auspuff
E2 bedeutet Geprüft nach EU in Frankreich
Für eine gültige TÜV Prüfung brauchst du einen original Auspuff mit dem das Fahrzeug hier zugelassen wurde.
Mit einem S&S Motor wirst du hier kein TÜV bekommen, solange du nicht ein Gutachten für hast!
Ort der ZulassungDies gibt an, in welchem Land wurde die Zulassung beantragt. Diese Angabe ist für den Fahrer nicht von Belang, da die Teile in allen Ländern eintragungsfrei montiert werden dürfen.
- E1 Deutschland
- E2 Frankreich
- E3 Italien
- E4 Niederlande
- E5 Schweden
- E6 Belgien
- E7 Ungarn
- E8 Tschechien
- E9 Spanien
- E10 ehemaliges Jugoslavien
- E11 Grossbritannien
- E12 Österreich
- E13 Luxemburg
- E14 Schweiz
zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Für eine gültige TÜV Prüfung brauchst du einen original Auspuff mit dem das Fahrzeug hier zugelassen wurde.
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zum zitierten Beitrag Zitat von Schneckman
zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Für eine gültige TÜV Prüfung brauchst du einen original Auspuff mit dem das Fahrzeug hier zugelassen wurde.
Oder, einen Zubehör-Auspuff der zum Zeitpunkt dieser EZ zulassungsfähig war, meine ich.
Weil für die 2003 gültigen Regelungen ja Bestandsschutz herrschen sollte, so einen kann man dann jetzt auch eintragen.
Evtl. dann in seinem Fall wegen der Umzugs-/Importregelung vielleicht einen mit E-2, wenn diese Information denn stimmt.
Zumindest, wenn die Maschine auch straßenzugelassen wurde, 2003, nicht wenn ein Ölprinz die nur ohne Kennzeichen zum Vogelfutter holen auf seinem Gehöft benützt hat, sonst wäre es jetzt
eine EZ 2018 mit aktuell gültigen Vorschriften.
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Hahaha Öl Prinz
Nein war nicht von einem! Mit sowas billigem gibt der sich wahrscheinlich garnicht ab! Das müsste er ja noch selber fahren ne ne!
Hab gerade meine Papiere alle angeschaut!
Hersteller jahr ist 2013! Nun kommt es! Registrierung 2017 oje! Aber es müsste doch Hersteller Jahr gelten oder?
Also reicht es mir nach einem E4 auspuff zu suchen?
Ein Abgasgutachten hab ich natürlich nicht!
Upps hab vergessen zu sagen Holland Herkunft steht in den Unterlagen
E2 hab ich nur geschrieben weil ich dachte das bedeutet euro 2 hehe
zum zitierten Beitrag Zitat von Muchacho1975
Hersteller jahr ist 2013! Nun kommt es! Registrierung 2017 oje! Aber es müsste doch Hersteller Jahr gelten oder?
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Geht es eigentlich um die Maschine in deinem Avatar?
zum zitierten Beitrag Zitat von Schneckman
zum zitierten Beitrag Zitat von Muchacho1975
Hersteller jahr ist 2013! Nun kommt es! Registrierung 2017 oje! Aber es müsste doch Hersteller Jahr gelten oder?
Ich glaube, in dem Fall gelten die gesetzlichen Anforderungen von 2017. Vielleicht mal bei der Zulassungsbehörde und / oder TÜV fragen...
Außerdem , vielleicht gibt es ja zwischen `13 und `17 gar keine Änderungen bei den Anforderungen ??? Dann wär`s sowieso egal.
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Jo es geht um das Motorrad in meinem Avatar bzw der Avatar