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Seitl. Kennzeichenhalter Iron Optics
Hallo zusammen,
bei ein mir steht der TÜV an. Die Slim ist bis auf J&H und den seitl. Kennzeichenhalter Original. Jetzt habe ich mir das Ding mal genauer angesehen. Der Halter ist von Iron Optics, vermutlich genau dieser hier:
https://www.amazon.de/Iron-Optics-Motorrad-seitlicher-Kennzeichenhalter/dp/B017XM6VNC
Auf dem Halter steht keine Nummer und Papiere habe ich dazu auch nicht.
Frage: Komm ich damit über den TÜV!?
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Wenn das Glas halb leer ist, gieße Bier nach!
Moin
Komm drauf an Ich glaube eher nicht da es der kurze ist.
Wenn dann musst was kaufen mit ABE oder Teilegutachten zum eintragen.
Grüsse Christian
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A BIKER'S WORK IS NEVER DONE.
Bavaria Stammtisch München
...und schon wieder beginnt ein Fred mit der unsäglichen Diskussion über das Thema:
"Muss ein seitlicher Kennzeichenhalter eingetragen werden, oder nicht ? ? ?"
Muss er nämlich NICHT, wenn die Voraussetzungen (Einsehbarkeit des Kennzeichens) erfüllt sind ! ! !
Greetz Jo
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
Ich hab auch den von Iron Optics dran. Alles gut einsehbar, Kennzeichenbeleuchtung und Reflektor.
Wegen Eintragung hab ich mir deswegen noch nie Gedanken gemacht.
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Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr abfließen...
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
...und schon wieder beginnt ein Fred mit der unsäglichen Diskussion über das Thema:
"Muss ein seitlicher Kennzeichenhalter eingetragen werden, oder nicht ? ? ?"
Muss er nämlich NICHT, wenn die Voraussetzungen (Einsehbarkeit des Kennzeichens) erfüllt sind ! ! !
Greetz Jo
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Wenn das Glas halb leer ist, gieße Bier nach!
zum zitierten Beitrag Zitat von District Officer
Ich hab auch den von Iron Optics dran. Alles gut einsehbar, Kennzeichenbeleuchtung und Reflektor.
Wegen Eintragung hab ich mir deswegen noch nie Gedanken gemacht.
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Wenn das Glas halb leer ist, gieße Bier nach!
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
...und schon wieder beginnt ein Fred mit der unsäglichen Diskussion über das Thema:
"Muss ein seitlicher Kennzeichenhalter eingetragen werden, oder nicht ? ? ?"
Muss er nämlich NICHT, wenn die Voraussetzungen (Einsehbarkeit des Kennzeichens) erfüllt sind ! ! !
Greetz Jo
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
dann freu dich doch. Bei meinem TÜV Termin in Hessen war das das erste was kontrolliert wurde. Und leider reicht nicht nur die Einsehbarkeit aus laut dem Ingenieur
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Stammtisch in Münster/NRW
Nachtrag:
Leider Gottes sitzen die Prüfingenieure nach wie vor immer noch am längeren Hebel. Wenn der TÜV´ler der Meinung
ist, dass ein Kennzeichenhalter eingetragen werden MUSS, kann man ihn wenigstens auf diese Richtlinie hinweisen. Ob
er sich dann die Mühe macht und alles nach misst, liegt leider in seinem Ermessen.
Daher umgehen einige Hersteller von seitlichen Kennzeichenhaltern das Ganze, und geben Ihren Produkten einen Prüfbericht
oder ein Teilegutachten bei. Ob das, was da drin steht, mit der Richtlinie konform geht, steht auf einem ganz anderen Papier
(siehe z.B. CULTWERK Kennzeichenhalter.... der kann nie und nimmer die geforderte Sichtbarkeit des Kennzeichens darstellen)
GReetz Jo
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Stammtisch in Münster/NRW
Du hast es schon treffend bemerkt. TÜV und Polizei entscheiden letztendlich.
Also ich hab exakt das selbe Ding, und hab es ohne irgendwelche Papiere eingetragen bekommen.
Allerdings ist das per Einzelabnahme im Zusammenhang mit dem gesamten Heck-Umbau erfolgt.
leider fehlen Aussagekräftige Bilder (von der Seite). Da die Platte aber kaum 2cm von der Achsmutter entfernt ist, ist die Sichtbarkeit nicht gegeben.
Die legalen zu den es dann meistens auch eine ABE/Gutachen gibt, reichen ungefähr bis zur Felge. Alle Vorschriften hat Schimmy ja schon aufgeführt.
Das man beim freundlichen Tüv durch gewunken wird oder ein Halter mit vielleicht "anderen" Maßen eingetragen wird, hilft bei unerfahrenen Kontrolleuren aber nicht wenn sie es mal genau nehmen.
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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.
das schreibt Iron Optik auf seiner Hompage zu allen seitlichen Kennzeichenhaltern : KEIN TÜV-Gutachten, Einzelabnahme.
ist aber nicht derselbe , der auf der Homepage ist schon um einiges länger als der von Thor1981
https://iron-optics.com/seitliche-kennzeichenhalter/543/iron-optics-kurzer-seitl.-kennzeichenhalter-s/c-harley-davidson-softail-modelle-ab-bj.-2018?c=36
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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.
Ist richtig. Aber von den Teilen hat wohl keiner ein Gutachten.