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Geschrieben von chevytruck am 09.09.2018 um 16:08:

Unfall/Restwert

Moinsen zusammen
Mein alter Herr hatte sich vor Jahren (2003) die Jubiläumsausgabe der Ultra gekauft.
Nun ist er vor ca 2 Wochen (nach über 60 Jahren unfallfrei) vom Moped geholt worden.
Gutachten sagt Reparaturkosten ca 25.000,- Restwert sei ca 12.000,- dh wirtschaftlicher Totalschaden
Das die Mopeds nicht mehr soo wertstabil sind ,wie noch vor ein paar Jahren ist schon klar. Aber ich dachte, da es sich ja um eine limitierte Version bzw. "Sonderausgabe" handelt, ist der Restwert doch etwas höher anzusetzen?
Oder habe ich eine etwas arg rosarote Brille auf??
Jemand Erfahrungen?


Geschrieben von KMWTeam am 09.09.2018 um 16:12:

Unfall/Restwert

Ja, du hast eine arg rosarote Brille auf. Schau doch einfach mal bei Mobile zu welchem Kurs die Ultra da gehandelt werden in der 100 Jahre Edition.

Beste Grüße


Geschrieben von Chopper 15 am 09.09.2018 um 20:22:

Hatte ich mal beim PKW, hab gesagt ich möchte ihn repariert haben. Zwei Tage später habe ich mich für Neukauf entschieden und die gesamten Reparaturkosten angerechnet bekommen. 

__________________
Wenn ich fliegen könnte würd ich kein Motorrad fahren
Grüße aus der Pfalz


Geschrieben von Marco321 am 10.09.2018 um 08:08:

@chevytruck   wenn das euer eigener Gutachter war , sollte das passen. 

__________________
Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von WeeeeedO am 10.09.2018 um 09:29:

Der Restwert beläuft sich ja auch nur auf das beschädigte Motorrad nach dem Unfall. Wie hoch ist denn der Wiederbeschaffungswert, oder hast du falsch abgelesen?


Geschrieben von wolf_t am 10.09.2018 um 09:48:

Kann ein Motorrad aufgrund eines Totalschadens nicht mehr gefahren werden, ermittelt die Versicherung oder der Gutachter den Wiederbeschaffungswert.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den man braucht, um sich ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen. 

Dieser wird meist mit dem sogenannten Restwert des Fahrzeugs verrechnet und wird an die Geschädigten ausgezahlt.

​​​​​​Der Restwert ist der Betrag, den ein Restverwerter (auch Schrotthändler genannt)  bezahlen würde.

12000 Euro Wiederbeschaffungswert kann schon hinkommen.
 


Geschrieben von Skogr am 10.09.2018 um 11:43:

Sehe ich auch so.

Die Jubi Modelle (fahre selbst ein 100 Anni Modell) sind beim Wiederverkauf real nicht mehr wert als "normale Modelle. 
Zu viel am Markt geschmissen seinerzeit. Daher aufgrund hoher Verfügbarkeit für einen potentiellen Sammler nicht exclusiv genug.

Der Rest mit "original Zustand, unverbastelt usw.  " ist Schönfärberei.
Mittlerweile weiss jeder, dass man für ein Nicht Jubi Modelle im Original Zustand am Markt genau so viel bekommt.

Ein Blick, wie schon gesagt, auf den Verkaufsplattformen, spricht für sich. 

 

__________________
Zuviel Auswahl macht Stress
 


Geschrieben von Ole66 am 10.09.2018 um 12:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von wolf_t
Kann ein Motorrad aufgrund eines Totalschadens nicht mehr gefahren werden, ermittelt die Versicherung oder der Gutachter den Wiederbeschaffungswert.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den man braucht, um sich ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen. 

Dieser wird meist mit dem sogenannten Restwert des Fahrzeugs verrechnet und wird an die Geschädigten ausgezahlt.

​​​​​​Der Restwert ist der Betrag, den ein Restverwerter (auch Schrotthändler genannt)  bezahlen würde.

12000 Euro Wiederbeschaffungswert kann schon hinkommen.

Genau so ist es & nicht anders.
Und gibt es eigentlich nichts hinzu zu setzen, außer ein praktisches Beispiel. 

__________________
Ole aus Stendal
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"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner

   Frieden und   
   Freiheit        
   für alle!        


Geschrieben von Di@k am 10.09.2018 um 12:16:

Hier ist zudem nicht klar ob gem TO der  Restwert wirklich 12k sind oder Wiederbeschaffungswert 12k gemeint ist.
Es gilt - wie oben schon geschrieben - Totalschadenabwicklung grds. = Wiederbeschaffungswert abzgl Restwert ist der zu regulierende Betrag.

Sonderregel 130% Klausel... Ist auch eine Mäglicheit. Dazu gibt es auf w w w. ihr - gutachten.com (ich habe nicht verlinkt damit  es keine Probleme gibt) einen sog 130% rechner und eine einfache ung gute Erläuterung was die 130% Klausel ist und wie sowie wann sie angewendet werden kann.


Geschrieben von Ole am 10.09.2018 um 13:45:

Mal ne Frage abseits vom eigentlichen Thema.

60 Jahre unfallfrei... wenn ich jetzt richtig rechne, so ist dein alter Herr fast 80. Und dann noch auf der Harley unterwegens?  Ist das korrekt?
Hut ab!!! geschockt
Da kann ich ja auch noch auf ein paar Jährchen hoffen Freude

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Viele Grüße aus der Stadt des deutschen Fußballmeisters 2009 und Pokalsiegers 2015 großes Grinsen
Ole


Geschrieben von Booze am 10.09.2018 um 14:01:

Mal ein Tip am Rande, das Fahrzeug nicht der Versicherung überlassen, sondern in eine Restwertbörse einstellen, via Händler.
Auch so eine verunfallte Harley wird immer noch recht hoch gehandelt(Extrakohle), die Versicherung würde quasi für ein kleckerbetrag das Fahrzeug aufkaufen, steht bestimmt auch in der Versicherungs Regulierung drin, wie hoch die Summe ist.
Damit verdienen sich die Versicherungen nämlich eine goldene Nase!!!!


Geschrieben von Sam V am 10.09.2018 um 14:04:

Wenn du mal in Autoscout nachsiehst, da bekommt man so eine bereits für unter 10.ooo Euro.

https://www.autoscout24.de/angebote/harley-davidson-electra-glide-ultra-classic-flhtcui-benzin-weiss-05ff699c-e3d7-4b9c-8477-0dca8eb95a8c?cldtidx=4

__________________
Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.


Geschrieben von wolf_t am 10.09.2018 um 14:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
Wenn du mal in Autoscout nachsiehst, da bekommt man so eine bereits für unter 10.ooo Euro.

https://www.autoscout24.de/angebote/harley-davidson-electra-glide-ultra-classic-flhtcui-benzin-weiss-05ff699c-e3d7-4b9c-8477-0dca8eb95a8c?cldtidx=4

Gelesen?

​​​​​​Dieses Fahrzeug wird aufgrund von langen Werkstatt-Wartezeiten vorerst ungeprüft als B-Ware angeboten. 

Es kann Mängel aufweisen und es muss Zeit investiert werden. Selbstverständlich gilt auch hier unser 14-tägiges Rückgaberecht für B-Ware-Fahrzeuge. 


Geschrieben von Mondeo am 10.09.2018 um 14:07:

Cool die Anzeige. Das letzte Extra ist geil, Wildschwein- Galionsfigur fröhlich


Geschrieben von Booze am 10.09.2018 um 14:19:

zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Cool die Anzeige. Das letzte Extra ist geil, Wildschwein- Galionsfigur fröhlich

HOG Augenzwinkern