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Auf der Suche nach einem Gespann habe ich diese in der näheren Auswahl:
Harley-Davidson Heritage Softail Classic FLSTC
Erstzulassung 04/2014
24.000 km
Walter Gespann
Rückwärtsgang
Autoreifen hinten
Jekill & Hyde Auspuff elektrisch verstellbar mit ABE
Garmin Navi
Gepäckträger an der Sissybar
Chromarmaturen
Sturzbügel vorn und hinten
Highwayfußrasten
Stage I Luftfilter
Power Vision Mapping
Im Schein sind nur die Sachen mit Beiwagen und Reifen eingetragen.
Was ist mit Luftfilter, Mapping, Rückwärtsgang?
Braucht man das nicht eintragen?
Selbstverständlich muss das eingetragen sein
zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Selbstverständlich muss das eingetragen sein
zum zitierten Beitrag Zitat von wolf_t
Auf der Suche nach einem Gespann habe ich diese in der näheren Auswahl:
Harley-Davidson Heritage Softail Classic FLSTC
Erstzulassung 04/2014
24.000 km
Walter Gespann
Rückwärtsgang
Autoreifen hinten
Jekill & Hyde Auspuff elektrisch verstellbar mit ABE
Garmin Navi
Gepäckträger an der Sissybar
Chromarmaturen
Sturzbügel vorn und hinten
Highwayfußrasten
Stage I Luftfilter
Power Vision Mapping
Im Schein sind nur die Sachen mit Beiwagen und Reifen eingetragen.
Was ist mit Luftfilter, Mapping, Rückwärtsgang?
Braucht man das nicht eintragen?
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Grüße Uli/Eule
Der Weg ist das Ziel.
Wer Rechtschreibfehler findet darf diese
sein Eigentum nennen.
Sicherlich muß der Lufi auch rein, wenn der nicht ab Werk verbaut war.
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Sicherlich muß der Lufi auch rein, wenn der nicht ab Werk verbaut war.
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Grüße Uli/Eule
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Wer Rechtschreibfehler findet darf diese
sein Eigentum nennen.
zum zitierten Beitrag Zitat von eule11568
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Sicherlich muß der Lufi auch rein, wenn der nicht ab Werk verbaut war.
Nehmen wir einmal an, man verbaut sich ein Lebenslangen Luftilter alla K&N.
Dieser selber ist nicht Eintragungspflichtig. Ein anders Gehäuse mit Filter da gebe ich dir recht ist aber in dem Fall auch etwas anderes.
Er schrieb aber nur den Filter. Wäre jetzt das Mapping nicht, wäre der Filter nicht Eintragungspflichtig.
Nur durch die Leistungssteigerung muss dieser eingetragen werden.
Das muss eigentlich jeder, der sein Fahrzeug anders bedüst, oder ein Mapping einspielt ob mit oder ohne
anderen Luftfilter. Denn erst dann ist es eine Veränderung der Leistung des Motors und diese geänderte Leistung
muss eingetragen werden.
zum zitierten Beitrag Zitat von eule11568
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Sicherlich muß der Lufi auch rein, wenn der nicht ab Werk verbaut war.
Nehmen wir einmal an, man verbaut sich ein Lebenslangen Luftilter alla K&N.
Dieser selber ist nicht Eintragungspflichtig. Ein anders Gehäuse mit Filter da gebe ich dir recht ist aber in dem Fall auch etwas anderes.
Er schrieb aber nur den Filter. Wäre jetzt das Mapping nicht, wäre der Filter nicht Eintragungspflichtig.
Nur durch die Leistungssteigerung muss dieser eingetragen werden.
Das muss eigentlich jeder, der sein Fahrzeug anders bedüst, oder ein Mapping einspielt ob mit oder ohne
anderen Luftfilter. Denn erst dann ist es eine Veränderung der Leistung des Motors und diese geänderte Leistung
muss eingetragen werden.
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
zum zitierten Beitrag Zitat von eule11568
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Sicherlich muß der Lufi auch rein, wenn der nicht ab Werk verbaut war.
Nehmen wir einmal an, man verbaut sich ein Lebenslangen Luftilter alla K&N.
Dieser selber ist nicht Eintragungspflichtig. Ein anders Gehäuse mit Filter da gebe ich dir recht ist aber in dem Fall auch etwas anderes.
Er schrieb aber nur den Filter. Wäre jetzt das Mapping nicht, wäre der Filter nicht Eintragungspflichtig.
Nur durch die Leistungssteigerung muss dieser eingetragen werden.
Das muss eigentlich jeder, der sein Fahrzeug anders bedüst, oder ein Mapping einspielt ob mit oder ohne
anderen Luftfilter. Denn erst dann ist es eine Veränderung der Leistung des Motors und diese geänderte Leistung
muss eingetragen werden.
Stage 1 Luftfilter hat er geschrieben also TÜV
Das alte Thema wieder. Ich habe Stage 1 und das ganze ohne Kit mit TÜV
Du meinst, du hast eine Eintragung
Ja in Verbindung mit meiner Miller. Aber wurde ja schon ausführlich auch hier im Forum besprochen
was für ein durcheinander eintragen, nichteintragen, eintragen und warum sollte ein Mapping eingetragen werden? Mapping ist doch nicht gleich Leistungssteigerung. Und wer bitte sollte ein Mapping am Straßenrand erkennen
Außer es hat jemand nen Aufkleber auf dem Tank ( ACHTUNG Power Vision Mapping ACHTUNG)
Mehr Luft = Zu mageres Gemisch = Motorschaden.
Also mehr Sprit. Dadurch unweigerlich mehr Leistung.... Es interessiert so lange
keinen, bis Menschen zu Schaden kommen. Dann ist es aber zu spät.
Das sollte jedem klar sein. Die einen können damit Leben,
die anderen eben nicht. Der Themen Verfasser wahrscheinlich nicht.
Wenn die Versicherung sich ihr Geld vom Fahrzeughalter
wiederholen darf, wird sie es auch tun.
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Grüße Uli/Eule
Der Weg ist das Ziel.
Wer Rechtschreibfehler findet darf diese
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zum zitierten Beitrag Zitat von eule11568
Mehr Luft = Zu mageres Gemisch = Motorschaden.
Also mehr Sprit. Dadurch unweigerlich mehr Leistung.... Es interessiert so lange
keinen, bis Menschen zu Schaden kommen. Dann ist es aber zu spät.
Das sollte jedem klar sein. Die einen können damit Leben,
die anderen eben nicht. Der Themen Verfasser wahrscheinlich nicht.
Wenn die Versicherung sich ihr Geld vom Fahrzeughalter
wiederholen darf, wird sie es auch tun.