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Geschrieben von wolf_t am 19.11.2018 um 16:17:

Auf der Suche nach einem Gespann habe ich diese in der näheren Auswahl:

Harley-Davidson Heritage Softail Classic FLSTC    
Erstzulassung 04/2014      
24.000 km       
Walter Gespann     

Rückwärtsgang  
Autoreifen hinten  
Jekill & Hyde Auspuff elektrisch verstellbar mit ABE
Garmin Navi   
Gepäckträger an der Sissybar 
Chromarmaturen  
Sturzbügel vorn und hinten 
Highwayfußrasten 
 Stage I Luftfilter  
Power Vision Mapping


Im Schein sind nur die Sachen mit Beiwagen und Reifen eingetragen.

Was ist mit Luftfilter, Mapping, Rückwärtsgang?

Braucht man das nicht eintragen?

        


Geschrieben von Booze am 19.11.2018 um 16:19:

Selbstverständlich muss das eingetragen sein


Geschrieben von Shadow am 19.11.2018 um 16:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Selbstverständlich muss das eingetragen sein

wenn dafür ne ABE besteht nicht, aber das Mapping ist zu 100% nicht eintragungsfähig!


Geschrieben von eule11568 am 19.11.2018 um 23:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von wolf_t
Auf der Suche nach einem Gespann habe ich diese in der näheren Auswahl:

Harley-Davidson Heritage Softail Classic FLSTC    
Erstzulassung 04/2014      
24.000 km       
Walter Gespann     

Rückwärtsgang  
Autoreifen hinten  
Jekill & Hyde Auspuff elektrisch verstellbar mit ABE
Garmin Navi   
Gepäckträger an der Sissybar 
Chromarmaturen  
Sturzbügel vorn und hinten 
Highwayfußrasten 
 Stage I Luftfilter  
Power Vision Mapping


Im Schein sind nur die Sachen mit Beiwagen und Reifen eingetragen.

Was ist mit Luftfilter, Mapping, Rückwärtsgang?

Braucht man das nicht eintragen?

Zusatzfußrasten müssen eingetragen werden. Sind diese an der Org Halterung befestigt, dann nicht.
Der Luftfilter selber nicht, aber das Mapping, dafür benötigst du aber ein Datenblatt mit der Leistung, die du jetzt hast, vom Hersteller.
Der Sturzbügel darf nicht breiter sein als der Lenker, dann Eintragungsfrei.
Das ein Rückwertsgang eingetragen werden muss, wäre mir neu.
 

__________________
Grüße Uli/Eule

Der Weg ist das Ziel.


Wer Rechtschreibfehler findet darf diese
sein Eigentum nennen. unglücklich


 


Geschrieben von Mondeo am 19.11.2018 um 23:23:

Sicherlich muß der Lufi auch rein, wenn der nicht ab Werk verbaut war.


Geschrieben von eule11568 am 20.11.2018 um 09:21:

zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Sicherlich muß der Lufi auch rein, wenn der nicht ab Werk verbaut war.

Nehmen wir einmal an, man verbaut sich ein Lebenslangen Luftilter alla K&N.
Dieser selber ist nicht Eintragungspflichtig. Ein anders Gehäuse mit Filter da gebe ich dir recht ist aber in dem Fall auch etwas anderes.
Er schrieb aber nur den Filter. Wäre jetzt das Mapping nicht, wäre der Filter nicht Eintragungspflichtig.
Nur durch die Leistungssteigerung muss dieser eingetragen werden.
Das muss eigentlich jeder, der sein Fahrzeug anders bedüst, oder ein Mapping einspielt ob mit oder ohne
anderen Luftfilter. Denn erst dann ist es eine Veränderung der Leistung des Motors und diese geänderte Leistung
muss eingetragen werden.

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Geschrieben von Booze am 20.11.2018 um 10:12:

zum zitierten Beitrag Zitat von eule11568
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Sicherlich muß der Lufi auch rein, wenn der nicht ab Werk verbaut war.

Nehmen wir einmal an, man verbaut sich ein Lebenslangen Luftilter alla K&N.
Dieser selber ist nicht Eintragungspflichtig. Ein anders Gehäuse mit Filter da gebe ich dir recht ist aber in dem Fall auch etwas anderes.
Er schrieb aber nur den Filter. Wäre jetzt das Mapping nicht, wäre der Filter nicht Eintragungspflichtig.
Nur durch die Leistungssteigerung muss dieser eingetragen werden.
Das muss eigentlich jeder, der sein Fahrzeug anders bedüst, oder ein Mapping einspielt ob mit oder ohne
anderen Luftfilter. Denn erst dann ist es eine Veränderung der Leistung des Motors und diese geänderte Leistung
muss eingetragen werden.

Der Luftfilter muss deswegen eingetragen werden, da geprüft wir ob sich die Abgaswerte und das Geräuschverhalten ändert, deswegen liegen den TÜV LuFi Kits auch diese lustigen Bleche mit bei, die das laute Ansauggeräusch und zu tiefes Einatmen verhindern sollen.
Bestimmt keine Mehrleistung, genau das Gleiche gillt auch fürs mapping.
Zudem musst du ertmal überhaupt auf die Serienleistung kommen fröhlich


Geschrieben von Mondeo am 20.11.2018 um 19:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von eule11568
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Sicherlich muß der Lufi auch rein, wenn der nicht ab Werk verbaut war.

Nehmen wir einmal an, man verbaut sich ein Lebenslangen Luftilter alla K&N.
Dieser selber ist nicht Eintragungspflichtig. Ein anders Gehäuse mit Filter da gebe ich dir recht ist aber in dem Fall auch etwas anderes.
Er schrieb aber nur den Filter. Wäre jetzt das Mapping nicht, wäre der Filter nicht Eintragungspflichtig.
Nur durch die Leistungssteigerung muss dieser eingetragen werden.
Das muss eigentlich jeder, der sein Fahrzeug anders bedüst, oder ein Mapping einspielt ob mit oder ohne
anderen Luftfilter. Denn erst dann ist es eine Veränderung der Leistung des Motors und diese geänderte Leistung
muss eingetragen werden.

Stage 1 Luftfilter hat er geschrieben also TÜV


Geschrieben von Booze am 20.11.2018 um 19:35:

zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
zum zitierten Beitrag Zitat von eule11568
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Sicherlich muß der Lufi auch rein, wenn der nicht ab Werk verbaut war.

Nehmen wir einmal an, man verbaut sich ein Lebenslangen Luftilter alla K&N.
Dieser selber ist nicht Eintragungspflichtig. Ein anders Gehäuse mit Filter da gebe ich dir recht ist aber in dem Fall auch etwas anderes.
Er schrieb aber nur den Filter. Wäre jetzt das Mapping nicht, wäre der Filter nicht Eintragungspflichtig.
Nur durch die Leistungssteigerung muss dieser eingetragen werden.
Das muss eigentlich jeder, der sein Fahrzeug anders bedüst, oder ein Mapping einspielt ob mit oder ohne
anderen Luftfilter. Denn erst dann ist es eine Veränderung der Leistung des Motors und diese geänderte Leistung
muss eingetragen werden.

Stage 1 Luftfilter hat er geschrieben also TÜV

Nur mit dem Kit, ansonsten nicht.


Geschrieben von Mondeo am 20.11.2018 um 20:17:

Das alte Thema wieder. Ich habe Stage 1 und das ganze ohne Kit mit TÜV


Geschrieben von Booze am 20.11.2018 um 20:21:

Du meinst, du hast eine Eintragung Augenzwinkern


Geschrieben von Mondeo am 20.11.2018 um 21:03:

Ja in Verbindung mit meiner Miller. Aber wurde ja schon ausführlich auch hier im Forum besprochen 


Geschrieben von Long John am 24.11.2018 um 11:52:

was für ein durcheinander eintragen, nichteintragen, eintragenAugen rollen und warum sollte ein Mapping eingetragen werden? Mapping ist doch nicht gleich Leistungssteigerung. Und wer bitte sollte ein Mapping am Straßenrand erkennen verwirrt  Außer es hat jemand nen Aufkleber auf dem Tank ( ACHTUNG Power Vision Mapping ACHTUNG)fröhlich


Geschrieben von eule11568 am 24.11.2018 um 12:06:

Mehr Luft = Zu mageres Gemisch = Motorschaden.
Also mehr Sprit. Dadurch unweigerlich mehr Leistung....  Es interessiert so lange
keinen, bis Menschen zu Schaden kommen. Dann ist es aber zu spät.
Das sollte jedem klar sein. Die einen können damit Leben,
die anderen eben nicht. Der Themen Verfasser wahrscheinlich nicht.
Wenn die Versicherung sich ihr Geld vom Fahrzeughalter
wiederholen darf, wird sie es auch tun.

__________________
Grüße Uli/Eule

Der Weg ist das Ziel.


Wer Rechtschreibfehler findet darf diese
sein Eigentum nennen. unglücklich


 


Geschrieben von Booze am 24.11.2018 um 13:27:

zum zitierten Beitrag Zitat von eule11568
Mehr Luft = Zu mageres Gemisch = Motorschaden.
Also mehr Sprit. Dadurch unweigerlich mehr Leistung....  Es interessiert so lange
keinen, bis Menschen zu Schaden kommen. Dann ist es aber zu spät.
Das sollte jedem klar sein. Die einen können damit Leben,
die anderen eben nicht. Der Themen Verfasser wahrscheinlich nicht.
Wenn die Versicherung sich ihr Geld vom Fahrzeughalter
wiederholen darf, wird sie es auch tun.

Was erzählst du da für ein Unsinn?
Man man man, die Versicherung wird da gar nichts tun können, Versicherungen können max. 17% der Schadenhöhe einklagen mehr nicht und das nur bei Fahrlässigkeit.
Diese gilt nur bei Alkohol oder bei Drogen an Steuer und das ist auch noch abhängig von deiner Versicherung.
Bei Einspritzanlagen ist das sowieso kein Thema, das Gemisch regelt nach, wird es zu Mager, geht dir die Motorkontrolleuchte an, fertig.