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Geschrieben von SteveHD am 08.03.2019 um 12:24:

zum Brexit am 29.03.2019 eine Info des KBA


Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen werden nationale Typgenehmigungennach StVZO, die einem Genehmigungsinhaber mit Sitz im Vereinigten Königreich erteilt wurden, mit dem Austrittsdatum ungültig.

Schaut mal ob Ihr mit Teilen betroffen Seid die eine Kennzeichnung e11 haben oder der Hersteller aus GB ist, alles weitere könnt ihr im Schreiben des KBA entnehmen

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Gruß Steve

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Geschrieben von HeikoJ am 08.03.2019 um 12:49:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil Baby

Ist hier irgendwer Genehmigungsinhaber einer E11 Typgenehmigung, soll heißen stellt hier jemand genehmigungspflichtige Bauteile her und hat diese unter einer E11 Nummer zugelassen ?

Wenn nicht, liegen bleiben, es betrifft nur die Hersteller ...

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Motorradfahrer am 08.03.2019 um 12:52:

Gilt doch nicht Rückwirkend.

Die Teile dürfen dann zukünftig halt nicht mehr mit E-Zeichen produziert werden.

Trifft den Endverbraucher also nicht.

Außer in sofern, als es bestimmte Teile dann halt neu nicht mehr mit E-Zulassung gibt,

sofern der Hersteller diese nicht neu beantragt ...

Wo ein Prüfzeichen drauf ist, gilt es auch weiterhin.

Edit: Ah ... da war einer schneller ... :-) 
 


Geschrieben von SteveHD am 08.03.2019 um 13:28:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Wer lesen kann ist klar im Vorteil Baby

Ist hier irgendwer Genehmigungsinhaber einer E11 Typgenehmigung, soll heißen stellt hier jemand genehmigungspflichtige Bauteile her und hat diese unter einer E11 Nummer zugelassen ?

Wenn nicht, liegen bleiben, es betrifft nur die Hersteller ...

Stimmt gilt für Hersteller aber wenn Du ein Bauteil verbaut hast ist mit dem Entzug der Genehmigung auch dieses nicht mehr zugelassen.
 

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Gruß Steve

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Geschrieben von HeikoJ am 08.03.2019 um 14:34:

zum zitierten Beitrag Zitat von SteveHD
Stimmt gilt für Hersteller aber wenn Du ein Bauteil verbaut hast ist mit dem Entzug der Genehmigung auch dieses nicht mehr zugelassen.

Dann bau du deine Teile mit E11 Zulassung mal ab.
Ich lass meine dran, weil ich solche Verordnungen lesen kann.
EU 2019/26 Artikel 5 Absatz 5b:

Fahrzeuge, Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten, die auf der Grundlage einer Typgenehmigung des Vereinigten Königreichs hergestellt wurden, die infolge der Erteilung einer s-Typgenehmigung ungültig geworden ist, dürfen so lange in der in Verkehr gebracht, zugelassen und in Betrieb genommen werden, bis die svorschriften über die Typgenehmigung nach Artikel 2 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich außer Kraft treten, oder — wenn die s-Typgenehmigung gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2007/46/EG, Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013, Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 oder Artikel 30 der Verordnung (EU) 2016/1628 vor diesem Tag ungültig wird — bis zu dem Tag, an dem die sTypgenehmigung ungültig wird. Bei Fahrzeugen geben die Hersteller in einem Anhang zur Übereinstimmungsbescheinigung die Nummer der s-Typgenehmigung an, bevor diese Fahrzeuge in der in Verkehr gebracht, zugelassen oder in Betrieb genommen werden. 

Wie im KBA Schreiben steht und in diesem Absatz bestätigt ist , gilt das eh nur für Fahrzeuge und Teile die NACH dem 1.1.2008 in Verkehr gebracht worden sind.
Hauptsächlich geht es um die Nachweispflichten des Herstellers bezüglich unveränderte Herstellung und Spezifikation, insbesondere um die zur Überprüfbarkeit bei der Zulassungsbehörde hinterlegten Referenzteile. 

Meine ehemaligen Kollegen sind fleißig dabei solche Listen zusammenzustellen ... großes Grinsen

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Geschrieben von LETTI am 08.03.2019 um 14:50:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Wer lesen kann ist klar im Vorteil Baby

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von SteveHD
Stimmt gilt für Hersteller aber wenn Du ein Bauteil verbaut hast ist mit dem Entzug der Genehmigung auch dieses nicht mehr zugelassen.

Dann bau du deine Teile mit E11 Zulassung mal ab.
Ich lass meine dran, weil ich solche Verordnungen lesen kann.

Offtopic: Heiko, es ist wahrscheinlich nicht Deine Absicht, aber man kann auch seine Sichtweise weniger arrogant und besserwisserisch rüberbringen und jemandem damit suggerieren, er wäre saudoof Augenzwinkern
Nix für ungutsmile

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BRC #2


Geschrieben von HeikoJ am 08.03.2019 um 14:52:

zum zitierten Beitrag Zitat von LETTI
Heiko, es ist wahrscheinlich nicht Deine Absicht, aber man kann auch seine Sichtweise weniger arrogant und besserwisserisch rüberbringen

Ehrliches Danke für den Hinweis, das passiert mir ab und zu, ich versuch mich zu bremsen.

@SteveHD:
war nicht bös gemeint, bin wohl heute mit dem falschen Fuß aufgestanden.

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