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--- Brexit und e11 Zulassungen (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=88927)
zum Brexit am 29.03.2019 eine Info des KBA
Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen werden nationale Typgenehmigungennach StVZO, die einem Genehmigungsinhaber mit Sitz im Vereinigten Königreich erteilt wurden, mit dem Austrittsdatum ungültig.
Schaut mal ob Ihr mit Teilen betroffen Seid die eine Kennzeichnung e11 haben oder der Hersteller aus GB ist, alles weitere könnt ihr im Schreiben des KBA entnehmen
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Gruß Steve
Night Train driver the best in class
Lebe deine Träume und Träume nicht vom Leben
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Ist hier irgendwer Genehmigungsinhaber einer E11 Typgenehmigung, soll heißen stellt hier jemand genehmigungspflichtige Bauteile her und hat diese unter einer E11 Nummer zugelassen ?
Wenn nicht, liegen bleiben, es betrifft nur die Hersteller ...
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
Gilt doch nicht Rückwirkend.
Die Teile dürfen dann zukünftig halt nicht mehr mit E-Zeichen produziert werden.
Trifft den Endverbraucher also nicht.
Außer in sofern, als es bestimmte Teile dann halt neu nicht mehr mit E-Zulassung gibt,
sofern der Hersteller diese nicht neu beantragt ...
Wo ein Prüfzeichen drauf ist, gilt es auch weiterhin.
Edit: Ah ... da war einer schneller ... :-)
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Wer lesen kann ist klar im Vorteil![]()
Ist hier irgendwer Genehmigungsinhaber einer E11 Typgenehmigung, soll heißen stellt hier jemand genehmigungspflichtige Bauteile her und hat diese unter einer E11 Nummer zugelassen ?
Wenn nicht, liegen bleiben, es betrifft nur die Hersteller ...
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Gruß Steve
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zum zitierten Beitrag Zitat von SteveHD
Stimmt gilt für Hersteller aber wenn Du ein Bauteil verbaut hast ist mit dem Entzug der Genehmigung auch dieses nicht mehr zugelassen.
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von SteveHD
Stimmt gilt für Hersteller aber wenn Du ein Bauteil verbaut hast ist mit dem Entzug der Genehmigung auch dieses nicht mehr zugelassen.
Dann bau du deine Teile mit E11 Zulassung mal ab.
Ich lass meine dran, weil ich solche Verordnungen lesen kann.
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BRC #2
zum zitierten Beitrag Zitat von LETTI
Heiko, es ist wahrscheinlich nicht Deine Absicht, aber man kann auch seine Sichtweise weniger arrogant und besserwisserisch rüberbringen
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