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--- Reifenfrage: Mischbereifung Diagonalreifen und Radialreifen (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=89114)


Geschrieben von IM-11 am 17.03.2019 um 19:28:

Ich hab mir in der Werkstatt neue Reifen aufziehen lassen. Angegeben habe ich, dass ich 100/90-19 57H und 150/80B16 71H brauche, und den Avon Cobra AV71 für vorne und den AV72 für hinten gerne hätte und das ganze als Weißwand.

Als ich das Motorrad abgeholt habe, war ich schon so ein kleines Bischen enttäuscht, dass der Hinterreifen garnicht breiter gewirkt hat als der alte Dunlop der drauf war, im Gegenteil. Immerhin war das der Grund, warum es der Avon sein sollte.
Heute hab ich dann zu Hause mal genauer geguckt und es ist ein Avon Cobra AV72 150/80R16 71V aufgezogen.
Ich war eigentlich davon ausgegengen, dass es der Avon Cobra AV72 150/80B16 77V wird, welcher ja dann der "breiteste" gewesen wäre. Komisch ist, dass bei Avon in der Liste Reifen mit der Bezeichnung "AV72" stehen und ohne und dass der 150/80R16 nur ohne angegeben ist.

Wie ist das jetzt mit Mischbereifung von Diagonalreifen und Radialreifen beim Motorrad? Ich hab gehört, dass man das garnicht fahren darf. Stimmt das? Wenn ja, kann mir jemand nen Link nennen, wo das steht?

Vorne ist nämlich der gewünschte Avon Cobra AV71 100/90-19 drauf und das ist doch ein Diagonalreifen, richtig?


 


Geschrieben von AlexHD69 am 17.03.2019 um 19:44:

HALLO IM

ALSOOOO.......ich habe letze woche auch meine Avon Cobra aufziehen lassen. UND der HI ist sehr wohl breiter als der orig Dunlop. Schau 
mal den Belt Abstand an , sowie falls noch vorhanden den unteren Beltschutz ! 

Zum Rest kann und will ich nichts sagen . 

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Geschrieben von Marco321 am 17.03.2019 um 21:25:

wenn du der Werkstatt gesagt hast was du "mindestens" brauchst , aber nicht was du gerne hättest wird es wohl schwer zu reklamieren. 
Aber nimm doch mal Kontakt mit Avon Hr. Robert Rost auf , vielleicht kann er es aufklären. 
Unbedenklichkeitsbescheinigung hast du nicht bekommen ?  sieht so aus


​​​​​​Motorcycle TyresRobert Rost
Cooper Tire & Rubber Company Deutschland GmbH+49 (0) 171 6549726Email: rrost@coopertire.com

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Geschrieben von IM-11 am 17.03.2019 um 21:46:

Danke für den Kontakt.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung habe ich nicht bekommen. Ich habe auch keine Markenvorgabe im Fahrzeugschein.

Ich denke, der Knackpunkt ist der, dass ich einen B-Reifen wollte und einen R-Reifen bekommen habe und ob ich den überhaupt fahren darf und vor Allem in Kombination mit dem Diagonalreifen an der VA.


Gruß Ilja


Geschrieben von Moos am 17.03.2019 um 21:59:

Mischbereifung ist nicht zulässig, es sei denn es wurde vom Hersteller eine Freigabe erteilt. 

Zitat:
"Beim Motorrad dürfen nur Reifen derselben Bauart montiert sein, falls Reifen- oder Fahrzeughersteller für den Motorrad und Reifentyp keine andere Reifenpaarung zulassen. Die sogenannte Mischbereifung ist nur bei ausdrücklichem Nachweis durch Freigabebescheinigung, Unbedenklichkeitsnachweis oder Teilegutachten zulässig."

Quelle:
https://gib-acht-im-verkehr.de/0005_service/0005h_infoblaetter/download/motorrad/info_motorrad_reifen.pdf

Ist auch die Erfahrung die ich selbst beim TÜV gemacht habe.

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Geschrieben von IM-11 am 17.03.2019 um 22:37:

Ich habe gerade das hier in der StVZO gefunden:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html

"(6) An Kraftfahrzeugen – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder – ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor. "

Demnach scheint es bei Motorrädern doch erlaubt zu sein...

 


Geschrieben von Moos am 17.03.2019 um 23:30:

Ich checke ehrlich gesagt nicht was Satz 2 ist. Aber wenn der bedeuten sollte das MB auf Motorrädern erlaubt sein soll und bei Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor nicht, hast Du den wohl falsch interpretiert. Kann nicht glauben das ich beim Mofa strengere Vorschriften habe als beim Motorrad. Denke es ist eher umgekehrt.

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Geschrieben von IM-11 am 17.03.2019 um 23:44:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Ich checke ehrlich gesagt nicht was Satz 2 ist. Aber wenn der bedeuten sollte das MB auf Motorrädern erlaubt sein soll und bei Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor nicht, hast Du den wohl falsch interpretiert. Kann nicht glauben das ich beim Mofa strengere Vorschriften habe als beim Motorrad. Denke es ist eher umgekehrt.

Da hast du Recht, das kann ich auch nicht glauben, aber erstmal steht es da so. Ich werd Morgen mal beim TÜV anrufen und bei Avon.


Geschrieben von Moos am 17.03.2019 um 23:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von IM-11
Da hast du Recht, das kann ich auch nicht glauben, aber erstmal steht es da so. Ich werd Morgen mal beim TÜV anrufen und bei Avon.

Jep, mach das.
Wenn da der 2. Satz in dem Text gemeint hättest wohl recht, kommt mir aber schon seltsam vor.

 

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Geschrieben von IM-11 am 18.03.2019 um 21:01:

So,

Aussage vom TÜV:
"Es muss sich an die Vorgaben im Fahrzeugschein gehalten werden. Wenn ein 150/80B16 eingetragen ist, muss der auch wieder drauf. Es sei denn, es gibt vom Reifenhersteller eine Freigabe."

Aussage von Avon:
"Vorne Diagonal und Hinten Radial ist grundsätzlich möglich, der 150/80R16 benötigt allerdings mindestens eine 3,5x16 Felge. Deshalb auf der Sportster mit 3x16 keine Freigabe."

Gruß Ilja

 


Geschrieben von Moos am 18.03.2019 um 21:12:

Also entscheidet im Endeffekt der Motorradhersteller was zulässig ist und in der Regel stehen immer baugleiche Reifen im Schein. Die Ausnahme bestätigt natürlich auch diese Regel. Augenzwinkern

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Geschrieben von Blade-7260 am 19.03.2019 um 10:35:

Egal was ihr hier ausdiskutiert, der Händler hat den falschen Reifen aufgezogen. 


Geschrieben von IM-11 am 19.03.2019 um 10:44:

Das sehe ich auch so. Ich wollte nur fachlich informiert sein, für den Fall, dass ich argumentieren muss. Sein Reifenlieferant wird den Reifen ja nicht mehr zurück nehmen.