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DB Killer wechseln erlaubt bei Einhaltung der DB-Grenze?
Hallo zusammen!
Hatte an anderer Stelle folgende Frage gestellt:
Hallo zusammen!
Kennt jemand bzw. hat jemand Erfahrung mit folgenden Seiten:
https://www.sound-control-systems.de/t-3...ppersound-t-300
www.db-hunter.de
Hab über die Suchfunktion nichts gefunden.
Hintergrund ist der, dass ich ne 48 mit einer Miller Silverado fahre. Mit Eater ist mit der Sound zu lasch und ohne befürchte ich, dass ich irgendwann von meinen Nachbarn mit Fackeln und Heugabeln aus der Stadt gejagt werde.
Daher würde ich gern den Eater so verändern, dass die Lautstärke bei den Cops nicht negativ auffällt, der Sound aber zugleich kerniger und bassiger wird.Nehm gerne auch andere Vorschläge an!
Wenn die DB Grenze eingehalten wird sollte es keine Probleme geben.
Hier mal der Link richtig https://www.sound-control-systems.de/faq. Ich halte nix von der Firma. Der hatte hier auch schon einmal Werbung gemacht. Deine E geprüfte Anlage kannst du danach in die Tonne klopfen, weil sie verändert wurde. Egal wie der Typ das macht und ob du das leise oder laut stellst beim Tüver. Es ist ein Umbau und eine Änderung deiner Abgasanlage, fertig. Und wenn du dann noch vor den Augen der Polizei deinen Eater leiser machen willst, viel Spaß . Und wenn du einen DB Killer verbauen willst der die Werte einhält hast du ja den Originalen. Denn der macht das.
Sehe ich genauso,
die Anlage bekommt eine E-Zulassung. Wird die Anlage verändert, erlischt die Zulassung und damit die BE des Töffs. Denke auch, dass es egal ist, ob die Lautstärke eingehalten wird, spielt auch keine Rolle, die Abgaswerte können sich ja auch verändert haben.
Wäre es anders, wäre es sehr Interessant????
Ob die Uniformierten das mitbekommen, steht auf einem anderen Blatt Papier
Okay, danke mal.
Sorry für den falschen Link. Hier ist der richtige zu dem Killer den ich meinte:
https://www.sound-control-systems.de/t-300-zubehoerauspuff/miller/dandy-evo-silverado-miller-choppersound-t-300
Und natürlich würde ich nicht vor den Cops am Killer rumwerkeln. Mein aktueller Killer hat nach Prüfung einen DB Wert von 88-90 DB. Eingetragen ist sie mit max. 96 DB, ich wollte einfach noch den Rest rauskitzeln.
Ich weiß, ich weiß - gibt's denn keine anderen Probleme? Aber anders gesehen, was ist schon rational bei dem Thema?
Steht doch jeweils im Beiblatt der jeweiligen Auspuffanlage was du mit den DB Killern machen kannst und was nicht? Also bei meinem Beiblatt zur RT 2in1 steht ganz klar dass die Betriebsgenehmigung mit anderen DB Killern erlischt.
Ich weiss ja nicht wies bei euch in Deutschland funktioniert, aber bei uns in der Schweiz wärs wahrscheinlich ein Problem. Vorausgesetzt der Uniformierte merkt was
Und nicht zu vergessen die 5db die als Toleranz bei jeder Messung abgezogen werden. Ergo kannst du bis 101db gehen.
Ich war zwar letztes Jahr in einer Kontrolle auf die ich mit offenem Klappenpuff zu gefahren bin aber die machten damals keine db-Messung.
Aus TV-Reporten kenne ich halt das schon mal rein geschaut wird wenn's Moped denen zu laut vorkommt aber wichtig ist ja dann die folgende Geräuschmessung, wenn da in der Toleranz bist, gibt es ja keinen Grund für weitere Untersuchungen. Aber natürlich ist jede Veränderung erst mal nicht erlaubt.
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Grüße Staude
Mein Sporty-Projekt
"Meine Definition von Glück?
Keine Termine und leicht einen Sitzen"
Harald Juhnke
zum zitierten Beitrag Zitat von Karl E.
Mein aktueller Killer hat nach Prüfung einen DB Wert von 88-90 DB. Eingetragen ist sie mit max. 96 DB
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
Ich hab sie nur im Stand gemessen. Ein Kumpel von mir arbeitet im Bereich Lärmschutz und hatte zufällig so nen DB-Messer parat als ich letztens bei ihm war.
Das war auch der Moment als ich die Erleuchtung hatte "Aha! Da geht also noch was!"
ich hatte auch die verstellbare Anlage von der genannten
Firma, leider immer mehr Kontrollen im Weserbergland
auch mit Endoskop , deshalb bin ich auf legale Miller umgestiegen
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viele Grüße aus dem Weserbergland
Frank
zum zitierten Beitrag Zitat von Karl E.
Ich hab sie nur im Stand gemessen
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
Wenn er "im Stand" aber bei der am Fahrzeugrahmen notierten Drehzalhl gemessen hat, dann passt das schon.
Meine Roadster (Euro 3) hat 98dB Standgeräusch eingetragen.
Mit der Kodlin 2-1 ohne!!! dB-Killer messe ich auf diese Weise maximal 102 dB; habe das mehrfach probiert.
Damit wäre ich, zudem ja tatsächlich 5 dB Toleranz abgezogen werden, sogar komplett offen noch "im Rahmen" ...
Manipulation beleibt es trotzdem ...
zum zitierten Beitrag Zitat von Motorradfahrer
Wenn er "im Stand" aber bei der am Fahrzeugrahmen notierten Drehzalhl gemessen hat, dann passt das schon.
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