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Geschrieben von Karl E. am 03.04.2019 um 10:46:

DB Killer wechseln erlaubt bei Einhaltung der DB-Grenze?

Hallo zusammen!

Hatte an anderer Stelle folgende Frage gestellt:

Hallo zusammen!

Kennt jemand bzw. hat jemand Erfahrung mit folgenden Seiten:

https://www.sound-control-systems.de/t-3...ppersound-t-300
www.db-hunter.de

Hab über die Suchfunktion nichts gefunden.

Hintergrund ist der, dass ich ne 48 mit einer Miller Silverado fahre. Mit Eater ist mit der Sound zu lasch und ohne befürchte ich, dass ich irgendwann von meinen Nachbarn mit Fackeln und Heugabeln aus der Stadt gejagt werde.
Daher würde ich gern den Eater so verändern, dass die Lautstärke bei den Cops nicht negativ auffällt, der Sound aber zugleich kerniger und bassiger wird.Nehm gerne auch andere Vorschläge an!

Der obere Link geht um eine Firma die verstellbare DB Killer herstellt. Das heißt mittels eines mitgelieferten Werkzeugs kann man den DB-Eater stufenlos verstellen von leise bis nahezu offen.

Meine Frage ist jetzt ob es erlaubt ist mit einem anderen DB Killer unterwegs zu sein wenn dabei die eingetragenen DB Höchstwerte eingehalten werden oder ist es grundsätzlich untersagt die Killer zu entfernen?
Ich meine was passiert bei so einer Kontrolle? Die halten den Rüssel rein und schauen auf die Werte. Wenn da von der Lautstärke her alles im Grünen Bereich ist wird wohl kein Cop der Welt sich den DB Killer genauer ansehen, oder? Wie sind da eure Erfahrungen?

 


Geschrieben von chese am 03.04.2019 um 10:57:

Wenn die DB Grenze eingehalten wird sollte es keine Probleme geben.


Geschrieben von Mondeo am 03.04.2019 um 11:45:

Hier mal der Link richtig https://www.sound-control-systems.de/faq.  Ich halte nix von der Firma. Der hatte hier auch schon einmal Werbung gemacht. Deine E geprüfte Anlage kannst du danach in die Tonne klopfen, weil sie verändert wurde. Egal wie der Typ das macht und ob du das leise oder laut stellst beim Tüver. Es ist ein Umbau und eine Änderung deiner Abgasanlage, fertig. Und wenn du dann noch vor den Augen der Polizei deinen Eater leiser machen willst, viel Spaßfröhlich . Und wenn du einen DB Killer verbauen willst der die Werte einhält hast du ja den Originalen. Denn der macht das.


Geschrieben von Berlin-Dakar am 03.04.2019 um 11:58:

Sehe ich genauso,
die Anlage bekommt eine E-Zulassung. Wird die Anlage verändert, erlischt die Zulassung und damit die BE des Töffs. Denke auch, dass es egal ist, ob die Lautstärke eingehalten wird, spielt auch keine Rolle, die Abgaswerte können sich ja auch verändert haben. 
Wäre es anders, wäre es sehr Interessant????
Ob die Uniformierten das mitbekommen, steht auf einem anderen Blatt Papier
 


Geschrieben von Karl E. am 03.04.2019 um 11:58:

Okay, danke mal.

Sorry für den falschen Link. Hier ist der richtige zu dem Killer den ich meinte:
https://www.sound-control-systems.de/t-300-zubehoerauspuff/miller/dandy-evo-silverado-miller-choppersound-t-300

Und natürlich würde ich nicht vor den Cops am Killer rumwerkeln. Mein aktueller Killer hat nach Prüfung einen DB Wert von 88-90 DB. Eingetragen ist sie mit max. 96 DB, ich wollte einfach noch den Rest rauskitzeln.

Ich weiß, ich weiß - gibt's denn keine anderen Probleme? Aber anders gesehen, was ist schon rational bei dem Thema?


Geschrieben von Flashbang am 03.04.2019 um 12:00:

Steht doch jeweils im Beiblatt der jeweiligen Auspuffanlage was du mit den DB Killern machen kannst und was nicht? Also bei meinem Beiblatt zur RT 2in1 steht ganz klar dass die Betriebsgenehmigung mit anderen DB Killern erlischt.
Ich weiss ja nicht wies bei euch in Deutschland funktioniert, aber bei uns in der Schweiz wärs wahrscheinlich ein Problem. Vorausgesetzt der Uniformierte merkt was Augen rollen


Geschrieben von haka48 am 03.04.2019 um 12:13:

Und nicht zu vergessen die 5db die als Toleranz bei jeder Messung abgezogen werden. Ergo kannst du bis 101db gehen.Augenzwinkerngroßes Grinsen


Geschrieben von Staude am 03.04.2019 um 12:28:

Ich war zwar letztes Jahr in einer Kontrolle auf die ich mit offenem Klappenpuff zu gefahren bin aber die machten damals keine db-Messung.
Aus TV-Reporten kenne ich halt das schon mal rein geschaut wird wenn's Moped denen zu laut vorkommt aber wichtig ist ja dann die folgende Geräuschmessung, wenn da in der Toleranz bist, gibt es ja keinen Grund für weitere Untersuchungen. Aber natürlich ist jede Veränderung erst mal nicht erlaubt.
 

__________________
Grüße Staude

Mein Sporty-Projekt


"Meine Definition von Glück?
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Harald Juhnke
 


Geschrieben von HeikoJ am 03.04.2019 um 13:44:

zum zitierten Beitrag Zitat von Karl E.
Mein aktueller Killer hat nach Prüfung einen DB Wert von 88-90 DB. Eingetragen ist sie mit max. 96 DB

Eingetragen wird die mit 80 db Fahrgeräusch sein. Das Standgeräusch (96 db) dient nur als Anhaltspunkt bei Messungen. Relevant ist immer das Fahrgeräusch.
War denn die Prüfung nach den Messvorschriften oder nur mal Handy mit DB App drangehalten ?
Bei einer Kontrolle kann, ggf. auch bei Einhaltung des Standgeräuschwertes, beim Verdacht einer Manipulation eine Fahrgeräuschmessung angeordnet werden. Ein verstellbarer DB Eater führt mit ziemlicher Sicherheit zu einer Überprüfung. 

__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Karl E. am 03.04.2019 um 13:50:

Ich hab sie nur im Stand gemessen. Ein Kumpel von mir arbeitet im Bereich Lärmschutz und hatte zufällig so nen DB-Messer parat als ich letztens bei ihm war.

Das war auch der Moment als ich die Erleuchtung hatte "Aha! Da geht also noch was!" Freudegroßes Grinsen


Geschrieben von pinnback am 03.04.2019 um 14:44:

ich hatte auch die verstellbare Anlage von der genannten 
Firma, leider immer mehr Kontrollen im Weserbergland 
auch mit Endoskop , deshalb bin ich auf legale Miller umgestiegen 

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viele Grüße aus dem Weserbergland

Frank


Geschrieben von HeikoJ am 03.04.2019 um 14:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von Karl E.
Ich hab sie nur im Stand gemessen

Also nicht nach Vorgaben, dann kannst du deine Messung gepflegt vergessen ...

https://www.motorradonline.de/ratgeber/standgeraeusch-standgeraeusch/

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Geschrieben von Motorradfahrer am 03.04.2019 um 14:58:

Wenn er "im Stand" aber bei der am Fahrzeugrahmen notierten Drehzalhl gemessen hat, dann passt das schon.

Meine Roadster (Euro 3) hat 98dB Standgeräusch eingetragen.

Mit der Kodlin 2-1 ohne!!! dB-Killer messe ich auf diese Weise maximal 102 dB; habe das mehrfach probiert.

Damit wäre ich, zudem ja tatsächlich 5 dB Toleranz abgezogen werden, sogar komplett offen noch "im Rahmen" ... geschockt

Manipulation beleibt es trotzdem ...  

 


Geschrieben von HeikoJ am 03.04.2019 um 15:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von Motorradfahrer
Wenn er "im Stand" aber bei der am Fahrzeugrahmen notierten Drehzalhl gemessen hat, dann passt das schon.

Dann ja, die "berühmten" 5 db Toleranz sind übrigens nicht verpflichtend, werden aber immerhin weitestgehend verwendet.

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