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--- Überweisung vor Abholung des Bikes ??? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=90076)


Geschrieben von uditt am 30.04.2019 um 18:30:

Hallo,

habe heute den Brief für das Bike vom Händler bekommen und der meinte, dass ich voarb das Geld überweisen soll, da ich ja den Brief habe...auch wg dem Geldwäschegesetz ...?

Ich war doch sehr erstaunt und hab ihm mitgeteilt, dass ich das in Bar mitbringe....

Oder ist das heute so üblich..??


Geschrieben von AmiVanFan am 30.04.2019 um 18:47:

Hab' den Betrag nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Anschließend den Brief und COC per Post bekommen, das (Firmen-)Bike zugelassen und mit dem Kennzeichen ab zum Dealer. Anschließend hat er das Bike vor die Haustür geliefert - kann also gut gehen, muss aber nicht (beim ersten Bike hatte ich auch noch Bargeld mitgebracht.)
Aber wenn  Du jetzt schon den Brief in den Händen hältst, ist doch alles schick...


Geschrieben von Moos am 30.04.2019 um 18:49:

Wo ist das Problem das Geld vorab zu überweisen, hast ja den Brief schon? Wenn Du dem Händler derart mißtraust, ist er wohl nicht der richtige. Zumal das Risiko, dass das Geld abhanden kommt entfällt. Bargeldloses Bezahlen ist jetzt ja nicht soo neu. Augenzwinkern

__________________
Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von lustgreis am 30.04.2019 um 18:49:

Hallo Gerd,
das ist heute bei vielen so, aber du hast ja schon den Brief, alles OK.
Bei meiner ersten HD ( 1997 ) hat mich der Dealer auch blöd angeschaut : Wie Bargeld ??
Der liebe Staat will doch sehen, wo du das Geld her hast, könnte ja schwarz sein.

Schönen Feiertag

 Gruß
Dieter


Geschrieben von Rene D. am 30.04.2019 um 19:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von uditt
Hallo,

habe heute den Brief für das Bike vom Händler bekommen und der meinte, dass ich voarb das Geld überweisen soll, da ich ja den Brief habe...auch wg dem Geldwäschegesetz ...?

Ich war doch sehr erstaunt und hab ihm mitgeteilt, dass ich das in Bar mitbringe....

Oder ist das heute so üblich..??

Der Brief ist aber kein Eigentumsnachweis.

Hart ausgedrückt: Wenn der Händler nach Deiner Überweisung Insolvenz anmeldet kannst Du mit dem Brief das Klo tapezieren und die Maschine eventuell abschreiben.

Ich persönlich agiere immer noch nach dem Motto "Bares ist Wahres". Ich hatte meine Maschine bar angezahlt,als die Kiste da war konnte ich den Brief holen zum Anmelden,einen Tag später die Maschine abgeholt und den Rest in bar bezahlt. Ich hatte zwar den Mehraufwand zur Bank zu fahren und das Bargeld vom Konto zu holen, aber genau deshalb (Barzahlung) hätte ich bei der Abholung die Option gehabt Summe X einzubehalten wenn die Maschine Mängel oder Schäden gehabt hätte. Überweist man die volle Summe vorher hat man diese Möglichkeit bzw. dieses Druckmittel nicht.

Das Geldwäschegesetz bei Barzahlungen sieht nur vor das der Händler ab einer Summe von 9.999€ Bargeld die Identität des Käufers prüfen,dokumentieren und speichern muss. Das hat Dein Händler beim Kaufvertrag ja eh gemacht. Von daher zieht das Argument "Geldwäschegesetz" nicht.

Ich glaube er will es sich nur bequem machen und hat keinen Bock mit Bargeld zu hantieren bzw. möchte keine höheren Bargeldbeträge im Laden haben. Kann man auch verstehen, aber dann soll er das auch so sagen.

Gruß,
René


 


Geschrieben von bestes-ht am 30.04.2019 um 19:10:

Was gilt denn als Eigentumsnachweis?

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Rene D. am 30.04.2019 um 19:14:

Der Kaufvertrag und der Nachweis das man bezahlt hat. Auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) steht auch drauf das diese Bescheinigung kein Eigentumsnachweis ist.

Zitat : "Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht."

Quelle : https://www.juraforum.de/ratgeber/verkehrsrecht/kraftfahrzeugbrief-wer-ist-eigentuemer-vom-kfz

Gruß,
René


Geschrieben von uditt am 30.04.2019 um 19:42:

Jeeep...genauso mache ich das auch..da bin ich ganz bei Dir Rene...cool

Hatte Anfangs ne Anzahlung von 10% gemacht, weil er drauf bestand und das kannte ich so bisher auch noch nicht..kannte ich auch so noch nicht..?

Hab mir mal ein Wohnmobil für 60 000,-€ bestellt und die wollten auch keine Anzahlung..Als das Wohnmobil da war,  übergab ich die 60 000,-€ in bar...großes Grinsen

Nun denn...natürlich vertraue ich dem Händler...er mir anscheinend auch...großes Grinsen ...?


Wir haben uns jetzt geeinigt, dass ich das Geld bei Abholung mitbringe...alles gut...cool ...


 


Geschrieben von flat eric am 30.04.2019 um 20:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von Rene D.
Der Kaufvertrag und der Nachweis das man bezahlt hat. Auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) steht auch drauf das diese Bescheinigung kein Eigentumsnachweis ist.

Zitat : "Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht."

Quelle : https://www.juraforum.de/ratgeber/verkehrsrecht/kraftfahrzeugbrief-wer-ist-eigentuemer-vom-kfz

Gruß,
René

Sorry, aber das ist so nicht ganz richtig bzw. vollständig. Die wesentlichen Elemente beim Erwerb von Eigentum sind Einigung und Übergabe: Käufer und Verkäufer müssen sich einig sein, dass das Eigentum vom Verkäufer auf den Käufer übergeht (hierzu verpflichtet sich der Verkäufer durch den Kaufvertrag, in dem steht: der Käufer erwirbt vom Verkäufer das Motorrad XY...zum Preis von 3,50 EUR --> sie sind sich also einig, dass das Eigentum an dem Fahrzeug gegen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises übergehen soll). In Erfüllung dieser Verpflichtungen (also Übereignung des Fahrzeugs gegen Zahlung des Kaufpreises) wird dann im zweiten Schritt (Verfügungsgeschäft) über die entsprechenden Dinge verfügt: der Verkäufer verfügt über sein Eigentum und überträgt es an den Käufer. Zugleich muss der Gegenstand übergeben werden (daran würde bei einem Dieb dann auch der Eigentumserwerb scheitern, weil der Gegenstand nicht übergeben wurde, also nicht mit dem Willen des Eigentümers in den Besitz des Diebes gelangt ist - von der fehlenden Einigung hinsichtlich des Eigentumsüberganges mal abgesehen...), der Verkäufer muss also dem Käufer den Besitz des Gegenstandes verschaffen. Im Gegenzug muss der Käufer über sein Eigentum am Geld verfügen, es dem Verkäufer übereignen und die Scheine übergeben (oder eben eine Überweisung tätigen, das ist ein wenig anders). Hilfreich kann es daher sein, wenn im Kaufvertrag festgehalten wird, wann und ggf. wo die Übergabe stattgefunden hat. Ok, reichlich juristische Theorie, aber wenn's drauf ankommt, werden genau diese Sachen geprüft.
Und jetzt Klugscheißmodus wieder aus


Geschrieben von SportyCB am 30.04.2019 um 20:21:

Also bis 45000€ sollte man schon bar zahlen( sind ja nur Peanuts) für alles andere gilt eh Überweisung  oder Finanzierung geschockt


Geschrieben von AmiVanFan am 30.04.2019 um 20:27:

Bezüglich einer Insolvenz des Dealers vor Auslieferung des Bikes ist es die Entscheidung des Insolvenzverwalters, trotz der vorherigen Übergabe des Kfz-Briefes, ob das bereits bezahlte Bike an den Kunden (Gläubiger) übergeben wird oder das Geld der Insolvenzmasse zugeschlagen wird, mit der Folge, dass sich der Gläubiger in die Insolvenztabelle eintragen darf und ggf. nur einen anteiligen Betrag ausgekehrt bekommt  traurig ...


Geschrieben von harleykill am 30.04.2019 um 21:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von uditt
Hallo,

habe heute den Brief für das Bike vom Händler bekommen und der meinte, dass ich voarb das Geld überweisen soll, da ich ja den Brief habe...auch wg dem Geldwäschegesetz ...?

Ich war doch sehr erstaunt und hab ihm mitgeteilt, dass ich das in Bar mitbringe....

Oder ist das heute so üblich..??

Mach doch da kein Ding draus, fahr hin, leg das Geld auf den Tisch und nimm das Bike mit.

So hab ich das schon 2x gemacht in den letzten 5 Jahren und da hat sich noch nie einer beschwert.
Wo soll da das Problem sein?

BG

Ps.: Viel Spaß mit Deinem neuen Moped!
 

__________________
Am liebsten mit Vergaser.


Geschrieben von retobor am 30.04.2019 um 22:39:

Bei mir gab es auch 2 Optionen:
Brief hätte man mir zwecks Zulassung schon mitgegeben und dann hätte es geheißen, entweder A) "Überweisen" oder B) "Bar mitbringen".
Habe mich für B) entschieden. Wurde letzten Samstag dann als "Anzahlung" verbucht, obwohl die Summe 1:1 dem Kaufpreis entsprach.
Übermorgen ist es dann soweit. Hätte sie ja gern schon früher zugelassen, aber an nem letzten Tag des Monats finde ich ne Zulassung auch ein wenig blöd;-)
 


Geschrieben von Jannemann am 30.04.2019 um 23:49:

Mein Händler hat auch mir die Wahl gelassen, ob ich bar zahle oder überweise.

Das nur Überweisung akzeptiert wird, ist uns beim Autokauf auch schon vor gekommen. Sollte man vorab mit dem Händler klären, wenn man den Kaufvertrag /Bestellung unterschreibt. 

Ich persönlich habe überwiesen. Sehe da auch absolut kein Problem drin. Das Bike habe ich einen Tag vorher gesehen und da wars in Ordnung bzw. 2 Mini Kleinigkeiten waren noch zu beheben (1x Reflektor fehlte, 1x kl. Kratzer am Spiegel). 

Das der Händler nun ausgerechnet von heute auf morgen Insolvenz anmeldet, ist schon sehr unwahrscheinlich. 
Passt auf, dass keine schwarze Katze euren Weg kreuzt, Männers.. 

__________________
Die Linke zum Gruß,
Jan


Geschrieben von Mondeo am 01.05.2019 um 01:56:

Habe meins in Bamberg bei Bertels gekauft. Barzahlung keine Chance. Kaufvertrag, Geld überwiesen und dann bekam ich den Brief für die Zulassung. Grund war wohl wie oben, Geldwäsche.