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--- Überweisung vor Abholung des Bikes ??? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=90076)
Hallo,
habe heute den Brief für das Bike vom Händler bekommen und der meinte, dass ich voarb das Geld überweisen soll, da ich ja den Brief habe...auch wg dem Geldwäschegesetz ...?
Ich war doch sehr erstaunt und hab ihm mitgeteilt, dass ich das in Bar mitbringe....
Oder ist das heute so üblich..??
Hab' den Betrag nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Anschließend den Brief und COC per Post bekommen, das (Firmen-)Bike zugelassen und mit dem Kennzeichen ab zum Dealer. Anschließend hat er das Bike vor die Haustür geliefert - kann also gut gehen, muss aber nicht (beim ersten Bike hatte ich auch noch Bargeld mitgebracht.)
Aber wenn Du jetzt schon den Brief in den Händen hältst, ist doch alles schick...
Wo ist das Problem das Geld vorab zu überweisen, hast ja den Brief schon? Wenn Du dem Händler derart mißtraust, ist er wohl nicht der richtige. Zumal das Risiko, dass das Geld abhanden kommt entfällt. Bargeldloses Bezahlen ist jetzt ja nicht soo neu.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Hallo Gerd,
das ist heute bei vielen so, aber du hast ja schon den Brief, alles OK.
Bei meiner ersten HD ( 1997 ) hat mich der Dealer auch blöd angeschaut : Wie Bargeld ??
Der liebe Staat will doch sehen, wo du das Geld her hast, könnte ja schwarz sein.
Schönen Feiertag
Gruß
Dieter
zum zitierten Beitrag Zitat von uditt
Hallo,
habe heute den Brief für das Bike vom Händler bekommen und der meinte, dass ich voarb das Geld überweisen soll, da ich ja den Brief habe...auch wg dem Geldwäschegesetz ...?
Ich war doch sehr erstaunt und hab ihm mitgeteilt, dass ich das in Bar mitbringe....
Oder ist das heute so üblich..??
Was gilt denn als Eigentumsnachweis?
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Der Kaufvertrag und der Nachweis das man bezahlt hat. Auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) steht auch drauf das diese Bescheinigung kein Eigentumsnachweis ist.
Zitat : "Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht."
Quelle : https://www.juraforum.de/ratgeber/verkehrsrecht/kraftfahrzeugbrief-wer-ist-eigentuemer-vom-kfz
Gruß,
René
Jeeep...genauso mache ich das auch..da bin ich ganz bei Dir Rene...
Hatte Anfangs ne Anzahlung von 10% gemacht, weil er drauf bestand und das kannte ich so bisher auch noch nicht..kannte ich auch so noch nicht..?
Hab mir mal ein Wohnmobil für 60 000,-€ bestellt und die wollten auch keine Anzahlung..Als das Wohnmobil da war, übergab ich die 60 000,-€ in bar...
Nun denn...natürlich vertraue ich dem Händler...er mir anscheinend auch... ...?
Wir haben uns jetzt geeinigt, dass ich das Geld bei Abholung mitbringe...alles gut... ...
zum zitierten Beitrag Zitat von Rene D.
Der Kaufvertrag und der Nachweis das man bezahlt hat. Auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) steht auch drauf das diese Bescheinigung kein Eigentumsnachweis ist.
Zitat : "Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht."
Quelle : https://www.juraforum.de/ratgeber/verkehrsrecht/kraftfahrzeugbrief-wer-ist-eigentuemer-vom-kfz
Gruß,
René
Also bis 45000€ sollte man schon bar zahlen( sind ja nur Peanuts) für alles andere gilt eh Überweisung oder Finanzierung
Bezüglich einer Insolvenz des Dealers vor Auslieferung des Bikes ist es die Entscheidung des Insolvenzverwalters, trotz der vorherigen Übergabe des Kfz-Briefes, ob das bereits bezahlte Bike an den Kunden (Gläubiger) übergeben wird oder das Geld der Insolvenzmasse zugeschlagen wird, mit der Folge, dass sich der Gläubiger in die Insolvenztabelle eintragen darf und ggf. nur einen anteiligen Betrag ausgekehrt bekommt ...
zum zitierten Beitrag Zitat von uditt
Hallo,
habe heute den Brief für das Bike vom Händler bekommen und der meinte, dass ich voarb das Geld überweisen soll, da ich ja den Brief habe...auch wg dem Geldwäschegesetz ...?
Ich war doch sehr erstaunt und hab ihm mitgeteilt, dass ich das in Bar mitbringe....
Oder ist das heute so üblich..??
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Am liebsten mit Vergaser.
Bei mir gab es auch 2 Optionen:
Brief hätte man mir zwecks Zulassung schon mitgegeben und dann hätte es geheißen, entweder A) "Überweisen" oder B) "Bar mitbringen".
Habe mich für B) entschieden. Wurde letzten Samstag dann als "Anzahlung" verbucht, obwohl die Summe 1:1 dem Kaufpreis entsprach.
Übermorgen ist es dann soweit. Hätte sie ja gern schon früher zugelassen, aber an nem letzten Tag des Monats finde ich ne Zulassung auch ein wenig blöd;-)
Mein Händler hat auch mir die Wahl gelassen, ob ich bar zahle oder überweise.
Das nur Überweisung akzeptiert wird, ist uns beim Autokauf auch schon vor gekommen. Sollte man vorab mit dem Händler klären, wenn man den Kaufvertrag /Bestellung unterschreibt.
Ich persönlich habe überwiesen. Sehe da auch absolut kein Problem drin. Das Bike habe ich einen Tag vorher gesehen und da wars in Ordnung bzw. 2 Mini Kleinigkeiten waren noch zu beheben (1x Reflektor fehlte, 1x kl. Kratzer am Spiegel).
Das der Händler nun ausgerechnet von heute auf morgen Insolvenz anmeldet, ist schon sehr unwahrscheinlich.
Passt auf, dass keine schwarze Katze euren Weg kreuzt, Männers..
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Die Linke zum Gruß,
Jan
Habe meins in Bamberg bei Bertels gekauft. Barzahlung keine Chance. Kaufvertrag, Geld überwiesen und dann bekam ich den Brief für die Zulassung. Grund war wohl wie oben, Geldwäsche.