Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Sportster (Evolution 883 / 1100 / 1200) (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=6)
--- Schutzbleche vorne, Fender - was ist laut STVO erlaubt (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=91173)


Geschrieben von xl_digit am 28.06.2019 um 20:44:

Schutzbleche vorne, Fender - was ist laut STVO erlaubt

Hallo zusammen,

da ich durch die suche hier dies und das gefunden habe verzeiht mir nochmaligen klärungsbeitrag.

die einen sagen ist erlaubt die anderen, schutzbleche sind Pflicht, andere wiederrum wenn ein e20xx irgendwas bei K im Fahrzeugschein steht erlaubt ohne.

ich werd nicht ganz schlau aus den unterschiedlichen Sichergebnissen.

vielleicht könnt Ihr hier gesammelt nochmal Meinungen und Erfahrungen mit streckenkontrollen und Vorschrift laut STVO mitteilen.

Danke Euch


Geschrieben von joe.sixpack am 28.06.2019 um 20:51:

Schutzbleche vorne, Fender - was ist laut STVO erlaubt

Ist schon ein paar Jahre her, aber bei einer Verkehrskontrolle bemängelte die Polizei das fehlende vordere Schutzblech. Auf der kostenpflichtigen Mängelkarte stand >mangelhafte Radabdeckung<

__________________
>die einen lieben mich, die anderen hasse ich<


Geschrieben von Mondeo am 28.06.2019 um 21:43:

Fender muß sein.


Geschrieben von bestes-ht am 29.06.2019 um 00:02:

Nein es kommt drauf an ob das Bike nach der deutschem StVZO oder EG Recht homologiert wurde. Von welchem Baujahr sprechen wir? Ah habe gesehen 2011er somit nach EG Recht und du kannst getrost so fahren. In der StVZO werden genaue Masse angegeben die man einhalten muss, nach EG Recht wurde dies schlichtweg „vergessen“, es gibt lediglich die Umschreibung „ein übermäßiges Demontieren soll unterlassen werden“ was auch immer damit gemeint ist, ich fahre schon zig Jahre so eine Gabelschelle/Stabi ohne Probleme, mehrfach damit beim TÜV gewesen.

https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1189503780287302591046/Motorradaenderungen_082007.pdf

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Mondeo am 29.06.2019 um 11:12:

Richtig, da war er wieder der feine Unterschied StVZO oder EG Recht. Ich denke du wirst spätestens bei der ersten Schlechtwetterfahrt, sowieso das Schutzblech wieder montieren fröhlich


Geschrieben von Invalid_UID am 29.06.2019 um 15:29:

Schon bei kleineren Schutzblechen wird man mit Wasser und Dreck vollgespritzt und Regenfahrten bleiben nunmal nicht aus. 

Entweder man erträgt das oder lässt es.

__________________
Es ist ein Jammer, daß die Besserwisser zwar alles besser wissen, aber nichts besser machen.

Der Harley fahrer, der auch Reiskocher grüßt.

Die Zahl der blockierten User steigt stetig.
Der Spacken kann es nicht lassen.


Geschrieben von xl_digit am 30.06.2019 um 10:22:

Danke Euch allen mal für Eure Hinweise, Meinungen.

ich darf also da EG homologisiert auch ohne fahren, hab mir dennoch jetzt mal einen kurzen Fender geordert und schau mal wie mir der gefällt.
dann kann ich es entscheiden wie mir beliebt.

Allzeit gute Fahrt Euch allen.


Geschrieben von Sleepy48 am 30.06.2019 um 11:29:

Kann man das eigentlich irgendwo feststellen? EG oder STVZO? Ich fahre eine 2014er Forty Eight.

Gefunden. In Brief und Schein unter "K". Fängt die dortige Nummer mit e*1234 an, ist es EG. 

Somit habe ich ein EG-Bike. Sehr gut.


Geschrieben von xl_digit am 30.06.2019 um 11:40:

Ja das steht im Fahrzeugschein in der Spalte K