Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Dyna, FXR (Twin Cam, Evolution) (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=24)
--- Reifen: Freigabe - Gutachten - Eintragung (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=95299)


Geschrieben von Smokeybear am 02.04.2020 um 09:30:

Hi Kollegen,


ich wechsele dieser Tage die Reifen.

Es geht von Michelin Scorcher auf Metzeler Marathon ME888 Ultra.

Hinterrad kein Problem, da gleiche Abmessung, wie Papiere.

Bei Vorderrad wechsele ich von 80/90-21 auf dann MH90-21.

Ich gehe mal davon aus, dass manch einer ebenso gewechselt ist oder wechseln wird.

"Natürlich" gibt es von Metzeler auch eine Freigabe für den MH90-21. Nur ist die ja "nichts" mehr wert, wenn der Reifen nach dem 31.12.2019
produziert wurde. Ich hab den Reifen zwar noch nicht, aber ich gehe jetzt mal von einer 2020er Produktion aus.

Anyway:
Die Umrüstung auf MH90-21 muß dann abgenommen werden. Ich gehe also von einem Anbaugutachten aus.

Meine Frage ist:

Muß ich dann mit dem Anbaugutachten zwingend zum Strassenverkehrsamt, um die Größe in die Papiere eintragen zu lassen 

        ODER

reicht es aus, wenn ich dieses Anbaugutachten dann einfach nur mitführe?

Ich habe schon gegoogelt aber zur Frage Eintragung oder nur das Gutachen mitführen finde ich nichts Konkretes.

Danke Euch!

__________________
Viele Grüße
Frank

aka: Smokeybear

cool  SMOKE 'EM 'TIL THE WHEELS FALL OFF!  cool



That´s me:  http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread.php?threadid=1308&sid=

Learn more about Smokeybear:  www.smokeybear.com

  


Geschrieben von benstreetbob am 02.04.2020 um 10:16:

Habe dir eine pn gesendet da von thema abweichend aber für dich vieleicht interessant.

__________________
lächle du kannst sie nicht alle töten....


Geschrieben von Werner1801 am 02.04.2020 um 10:37:

MH90 entspricht meiner Recherche nach 80/90. dementsprechend muss du ihn nicht eintragen lassen. Gibt ja auch etliche Reifen mit Doppelkennzeichnung metrisch/zöllig.

Quelle:
Unter Umrechnungstabelle

https://www.continental-reifen.de/motorrad/wissenswertes/faq


Geschrieben von Smokeybear am 02.04.2020 um 10:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von Werner1801
MH90 entspricht meiner Recherche nach 80/90. dementsprechend muss du ihn nicht eintragen lassen. Gibt ja auch etliche Reifen mit Doppelkennzeichnung metrisch/zöllig.

Quelle:
Unter Umrechnungstabelle

https://www.continental-reifen.de/motorrad/wissenswertes/faq

Das mit der zöllig-/metrischen Entsprechung ist klar. Aber so steht's eben nicht in den Papieren. Und - so mein Kenntnisstand - muß man mit dem Reifen zwecks Abnahme (und trotz der Metzeler-Freigabe) deswegen dann zum TÜV. Neuerung seit diesem Jahr.

Es bleibt mir dann nur die Frage, ob ein mitgeführtes Gutachten ausreichend ist oder ob die Reifengröße auch eingetragen werden MUSS.

__________________
Viele Grüße
Frank

aka: Smokeybear

cool  SMOKE 'EM 'TIL THE WHEELS FALL OFF!  cool



That´s me:  http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread.php?threadid=1308&sid=

Learn more about Smokeybear:  www.smokeybear.com

  


Geschrieben von Schneckman am 02.04.2020 um 16:10:

In der aktuellen Custombike ist ein Artikel über das neue Geschäft mit den Reifenfreigaben.
Vielleicht Erhellendes dabei.

__________________
WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN


Geschrieben von Edersee am 02.04.2020 um 16:54:

Wenn nach § 19.3 StVZO eingetragen wird , braucht man nur die Anbaubescheinigung ( Gutachten) mitführen.




Jörg


Geschrieben von Smokeybear am 02.04.2020 um 19:17:

zum zitierten Beitrag Zitat von Edersee
Wenn nach § 19.3 StVZO eingetragen wird , braucht man nur die Anbaubescheinigung ( Gutachten) mitführen.




Jörg

Danke Dir, Jörg.

Führt nur leider "haarscharf" am Thema vorbei:

Fahrzeugpapiere (insbes. "Schein") hat man immer dabei. Okay. WENN was eingetragen wurde, dann in den "Schein". Wenn's im "Schein" steht, brauch ich nicht auch noch das zugehörige Gutachten mitführen.

Bei mir geht es ja andersrum:

Abgenommen werden muß es neuerdings. Also gibt es ein Abnahmegutachten. Da komme ich nicht drumherum.

Mir geht es hier darum, ob ich um eine Eintragung in den "Schein" drumherumkommen kann und mir somit Zeit und Geld für's Strassenverkehrsamt sparen kann, WENN es denn ausreichend wäre, das Anbaugutachten mitzuführen. Ich würde - nach dem Weg zum TÜV zwecks Vorführung und Begutachtung -wenigstens auf den zusätzlichen Weg zum Strassenverkehrsamt verzichten wollen.

__________________
Viele Grüße
Frank

aka: Smokeybear

cool  SMOKE 'EM 'TIL THE WHEELS FALL OFF!  cool



That´s me:  http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread.php?threadid=1308&sid=

Learn more about Smokeybear:  www.smokeybear.com

  


Geschrieben von Marco321 am 02.04.2020 um 19:35:

Wortklauberei großes Grinsen , Jörg hat es dir ja schon geschrieben, ein nach 19.3 erstelltes Gutachten braucht erst "bei nächster Gelegenheit" in den Schein eingetragen werden.

Hab es gerade hinter mir, zwar beim Auto (Spurplatten+Tieferlegungsfedern) aber das ändert ja nichts dran

__________________
Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von Moos am 02.04.2020 um 19:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von Smokeybear
Es bleibt mir dann nur die Frage, ob ein mitgeführtes Gutachten ausreichend ist oder ob die Reifengröße auch eingetragen werden MUSS.

Das steht in dem Schrieb vom TÜV, Dekra, etc. drin ob es gleich eingetragen werden muß oder erst bei nächster Gelegenheit. Hier wohl erst bei nächster Gelegenheit.

__________________
Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von niniobravo am 02.04.2020 um 21:58:

Hallo,
ich habe dasselbe Problem mit den Avon Cobra Chrome auf der Wide Glide. Von Avon habe ich ebenfalls ein Schriftstück bekommen.
Dort steht drin, dass die Änderung ( §21) eingetragen werden muss.
Außer die Reifen wurden vor 2020 produziert 👍
hab das Schreiben angehängt.

Vielleicht hilft es ja weiter.

Grüsse

Roland


Geschrieben von Moos am 02.04.2020 um 22:23:

Um das geht es nicht, sondern darum wann die Begutachtung durch einen Sachverstädigen vom TÜV, etv. bei der Zulassungstelle in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden muß. Sofort oder bei Gelegenheit, das sind die 2 Möglichkeiten.

__________________
Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von Smokeybear am 03.04.2020 um 06:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Um das geht es nicht, sondern darum wann die Begutachtung durch einen Sachverstädigen vom TÜV, etv. bei der Zulassungstelle in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden muß. Sofort oder bei Gelegenheit, das sind die 2 Möglichkeiten.

Nein. Mißverständnis Deinerseits.

Soweit es mich - als Threadersteller - angeht, so ging es mit von Anfang an darum, OB eine Eintragung sein muß oder ob es ausreichend ist, dass Abnahme-Gutachten mitzuführen.

Auch wenn das bisher nicht klar beantwortet wurde, so gehe ich nach dem bisher hier Gelesenen davon aus, dass - leider - auch die Eintragung sein muss. Also habe ich 2x Zeit, 2x Wege und 2x Kosten für Abnahme plus für Eintragung.

Prima!

__________________
Viele Grüße
Frank

aka: Smokeybear

cool  SMOKE 'EM 'TIL THE WHEELS FALL OFF!  cool



That´s me:  http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread.php?threadid=1308&sid=

Learn more about Smokeybear:  www.smokeybear.com

  


Geschrieben von Edersee am 03.04.2020 um 10:40:

Nochmal , nur die Anbaubescheinigung von der Prüfstelle mitführen solltest du irgendwann mal zur Zulassungstelle  müssen kannst du es in die Papiere eintragen lassen.....musst du aber nicht.




Jörg


Geschrieben von Moos am 03.04.2020 um 20:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von Smokeybear
Auch wenn das bisher nicht klar beantwortet wurde,

Ich habe es Dir doch klar beantwortet. Es steht auf der Bescheinigung vom TÜV ob und wann Du zum Amt mußt wegen der Eintragung. Eintragen lassen in die ZB Teil1 mußt es im Endeffekt nämlich immer, nur eben entweder "unverzüglich" oder eben "bei nächster Gelegenheit", je nach dem was in der Bescheinigung steht. Wann die dann ist, obliegt dir so gesehen selbst.

__________________
Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von Smokeybear am 04.04.2020 um 13:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
zum zitierten Beitrag Zitat von Smokeybear
Auch wenn das bisher nicht klar beantwortet wurde,

Ich habe es Dir doch klar beantwortet. Es steht auf der Bescheinigung vom TÜV ob und wann Du zum Amt mußt wegen der Eintragung. Eintragen lassen in die ZB Teil1 mußt es im Endeffekt nämlich immer, nur eben entweder "unverzüglich" oder eben "bei nächster Gelegenheit", je nach dem was in der Bescheinigung steht. Wann die dann ist, obliegt dir so gesehen selbst.

Sorry, Moos:
Ist gut gemeint, aber das war nicht ganz die Art von "klare" Antwort, auf die ich hier gehofft habe.

Ich hätte gerne im vorhinein gewusst, ob ich eintragen lassen muß oder nicht. NICHT: das ich dem Gutachten entnehmen werden jann ob/wann eine Eintragung zu erfolgen hat.

Hätte ja gut sein können, dass ein anderes Forenmitglied genau das Anfang 2020 bereits durchexzerziert hat.

__________________
Viele Grüße
Frank

aka: Smokeybear

cool  SMOKE 'EM 'TIL THE WHEELS FALL OFF!  cool



That´s me:  http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread.php?threadid=1308&sid=

Learn more about Smokeybear:  www.smokeybear.com