Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Dyna, FXR (Twin Cam, Evolution) (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=24)
--- Reifen: Freigabe - Gutachten - Eintragung (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=95299)
Hi Kollegen,
ich wechsele dieser Tage die Reifen.
Es geht von Michelin Scorcher auf Metzeler Marathon ME888 Ultra.
Hinterrad kein Problem, da gleiche Abmessung, wie Papiere.
Bei Vorderrad wechsele ich von 80/90-21 auf dann MH90-21.
Ich gehe mal davon aus, dass manch einer ebenso gewechselt ist oder wechseln wird.
"Natürlich" gibt es von Metzeler auch eine Freigabe für den MH90-21. Nur ist die ja "nichts" mehr wert, wenn der Reifen nach dem 31.12.2019
produziert wurde. Ich hab den Reifen zwar noch nicht, aber ich gehe jetzt mal von einer 2020er Produktion aus.
Anyway:
Die Umrüstung auf MH90-21 muß dann abgenommen werden. Ich gehe also von einem Anbaugutachten aus.
Meine Frage ist:
Muß ich dann mit dem Anbaugutachten zwingend zum Strassenverkehrsamt, um die Größe in die Papiere eintragen zu lassen
ODER
reicht es aus, wenn ich dieses Anbaugutachten dann einfach nur mitführe?
Ich habe schon gegoogelt aber zur Frage Eintragung oder nur das Gutachen mitführen finde ich nichts Konkretes.
Danke Euch!
__________________
Viele Grüße
Frank
aka: Smokeybear
SMOKE 'EM 'TIL THE WHEELS FALL OFF!
That´s me: http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread.php?threadid=1308&sid=
Learn more about Smokeybear: www.smokeybear.com
Habe dir eine pn gesendet da von thema abweichend aber für dich vieleicht interessant.
__________________
lächle du kannst sie nicht alle töten....
MH90 entspricht meiner Recherche nach 80/90. dementsprechend muss du ihn nicht eintragen lassen. Gibt ja auch etliche Reifen mit Doppelkennzeichnung metrisch/zöllig.
Quelle:
Unter Umrechnungstabelle
https://www.continental-reifen.de/motorrad/wissenswertes/faq
zum zitierten Beitrag Zitat von Werner1801
MH90 entspricht meiner Recherche nach 80/90. dementsprechend muss du ihn nicht eintragen lassen. Gibt ja auch etliche Reifen mit Doppelkennzeichnung metrisch/zöllig.
Quelle:
Unter Umrechnungstabelle
https://www.continental-reifen.de/motorrad/wissenswertes/faq
__________________
Viele Grüße
Frank
aka: Smokeybear
SMOKE 'EM 'TIL THE WHEELS FALL OFF!
That´s me: http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread.php?threadid=1308&sid=
Learn more about Smokeybear: www.smokeybear.com
In der aktuellen Custombike ist ein Artikel über das neue Geschäft mit den Reifenfreigaben.
Vielleicht Erhellendes dabei.
__________________
WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
Wenn nach § 19.3 StVZO eingetragen wird , braucht man nur die Anbaubescheinigung ( Gutachten) mitführen.
Jörg
zum zitierten Beitrag Zitat von Edersee
Wenn nach § 19.3 StVZO eingetragen wird , braucht man nur die Anbaubescheinigung ( Gutachten) mitführen.
Jörg
__________________
Viele Grüße
Frank
aka: Smokeybear
SMOKE 'EM 'TIL THE WHEELS FALL OFF!
That´s me: http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread.php?threadid=1308&sid=
Learn more about Smokeybear: www.smokeybear.com
Wortklauberei , Jörg hat es dir ja schon geschrieben, ein nach 19.3 erstelltes Gutachten braucht erst "bei nächster Gelegenheit" in den Schein eingetragen werden.
Hab es gerade hinter mir, zwar beim Auto (Spurplatten+Tieferlegungsfedern) aber das ändert ja nichts dran
__________________
Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.
zum zitierten Beitrag Zitat von Smokeybear
Es bleibt mir dann nur die Frage, ob ein mitgeführtes Gutachten ausreichend ist oder ob die Reifengröße auch eingetragen werden MUSS.
__________________
Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Hallo,
ich habe dasselbe Problem mit den Avon Cobra Chrome auf der Wide Glide. Von Avon habe ich ebenfalls ein Schriftstück bekommen.
Dort steht drin, dass die Änderung ( §21) eingetragen werden muss.
Außer die Reifen wurden vor 2020 produziert 👍
hab das Schreiben angehängt.
Vielleicht hilft es ja weiter.
Grüsse
Roland
Um das geht es nicht, sondern darum wann die Begutachtung durch einen Sachverstädigen vom TÜV, etv. bei der Zulassungstelle in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden muß. Sofort oder bei Gelegenheit, das sind die 2 Möglichkeiten.
__________________
Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Um das geht es nicht, sondern darum wann die Begutachtung durch einen Sachverstädigen vom TÜV, etv. bei der Zulassungstelle in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden muß. Sofort oder bei Gelegenheit, das sind die 2 Möglichkeiten.
__________________
Viele Grüße
Frank
aka: Smokeybear
SMOKE 'EM 'TIL THE WHEELS FALL OFF!
That´s me: http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread.php?threadid=1308&sid=
Learn more about Smokeybear: www.smokeybear.com
Nochmal , nur die Anbaubescheinigung von der Prüfstelle mitführen solltest du irgendwann mal zur Zulassungstelle müssen kannst du es in die Papiere eintragen lassen.....musst du aber nicht.
Jörg
zum zitierten Beitrag Zitat von Smokeybear
Auch wenn das bisher nicht klar beantwortet wurde,
__________________
Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
zum zitierten Beitrag Zitat von Smokeybear
Auch wenn das bisher nicht klar beantwortet wurde,
Ich habe es Dir doch klar beantwortet. Es steht auf der Bescheinigung vom TÜV ob und wann Du zum Amt mußt wegen der Eintragung. Eintragen lassen in die ZB Teil1 mußt es im Endeffekt nämlich immer, nur eben entweder "unverzüglich" oder eben "bei nächster Gelegenheit", je nach dem was in der Bescheinigung steht. Wann die dann ist, obliegt dir so gesehen selbst.
__________________
Viele Grüße
Frank
aka: Smokeybear
SMOKE 'EM 'TIL THE WHEELS FALL OFF!
That´s me: http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread.php?threadid=1308&sid=
Learn more about Smokeybear: www.smokeybear.com