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Geschrieben von hattib am 28.04.2020 um 11:37:

Schalter Seitenständer nachrüsten

Hallo Zusammen

kann mir bitte jemand einen Schaltplan zum nachrüsten eines Killschalters für Seitenständer zukommen lassen
Tüv schreibt mir diesen Schalter unbedingt vor

Danke schon mal im voraus

lg


Geschrieben von springerdinger am 28.04.2020 um 11:52:

zum zitierten Beitrag Zitat von hattib

Killschalters für Seitenständer
Tüv schreibt mir diesen Schalter unbedingt vor

.
Das kann ich mir nicht vorstellen, wenn da in den letzten 19 Jahren keiner war!unglücklich


Geschrieben von Grauer Wolf am 28.04.2020 um 12:05:

Würde mich auch interessieren wie die Rechtslage ist, meine ist 18 Jahre alt und hat auch nichts dergleichen unglücklich


Geschrieben von 92FatBoy am 28.04.2020 um 12:12:

zum zitierten Beitrag Zitat von hattib
Hallo Zusammen

kann mir bitte jemand einen Schaltplan zum nachrüsten eines Killschalters für Seitenständer zukommen lassen
Tüv schreibt mir diesen Schalter unbedingt vor

Danke schon mal im voraus

lg

@hattib

welches Baujahr fährst Du denn ?!?

Meine beiden alten Gurken haben auch keinen … Baujahr 1990 + 1980 … mit TüV Segen.

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Das 5. schönste im Leben ist ein Alteisen, das unvergleichliche Fahrgefühl und dann so ein Teil noch an zu kicken - bei 1.530 cm3 / 93cui - Was wäre noch eine Steigerung => Eine erg. Springergabel!.

Take your time - I wish you a safe Journey.


Geschrieben von 92FatBoy am 28.04.2020 um 12:14:

@all

Ich sehe gerade @hattib hat Baujahr 2001 … ich kann mir die Forderung nicht vorstellen.

__________________
Das 5. schönste im Leben ist ein Alteisen, das unvergleichliche Fahrgefühl und dann so ein Teil noch an zu kicken - bei 1.530 cm3 / 93cui - Was wäre noch eine Steigerung => Eine erg. Springergabel!.

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Geschrieben von springerdinger am 28.04.2020 um 13:03:

Lass uns dieses Schriftstück mal sehen, wo ein Vorhandensein oder Anbau eines solchen Schalters gefordert wird.großes Grinsen


Geschrieben von HeikoJ am 28.04.2020 um 13:35:

VdTÜV-Merkbatt 734 

Seitenständer müssen an allen Krafträdern ohne Beiwagen so gestaltet sein, dass das Anfahren mit Motorkraft im ausgeklappten Zustand nicht möglich ist.
Ausnahme: Krafträder, die bis zum 31.12.1975 zugelassen wurden, dürfen (aus juristischen Gründen) einen nicht selbsttätig einklappenden Seitenständer haben, sofern er serienmäßig verbaut wurde und dies in der Kraftrad-ABE aufgeführt ist.

aber eventuell ist das hier:  Seitenständer hilfreich

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Heinrich64 am 28.04.2020 um 14:02:

Hallo hattib,

als ich damals mit meiner völlig originalen Sporty BJ 2001 zum ersten Mal zu TÜV mußte, haben die mich wegen dem 
fehlenden Schalter auch ganz komisch angeschaut. Aufgrund meines Protestes hat man dort mal in den eigenen
Unterlage geblättert:

Es gibt eine Fachinfo vom RWTÜV "Zulassung von Fahrzeugen 03/99". Dort wird Bezug auf die europäische Einzelrichtlinie
RREG 93/31/EWG genommen, nach welcher eine einzige Vorrichtung als Rückhaltesystem für Kraftradständer  ausreicht.
In dieser Fachinfo wird festgestellt, daß die Seitenständer von Harley ab Modelljahr 97 dieser RL entsprechen.

Viele Grüße

Hendrik


Geschrieben von v2devil am 28.04.2020 um 14:30:

es gibt ein Schreiben, dass die HD Modelle davon befreit; sollte jedem TÜV eigentlich vorliegen... frag mal deinen Freundlichen.
Meine 2001er Heritage hat auch keinen Schalter.

__________________
Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von LETTI am 28.04.2020 um 14:32:

Ist bis 2007 nicht notwendig. Bei meiner VRSCB von 2004 hatte ich diesbezüglich bei der HU auch nie Schwierigkeiten, da das bisher bei den Prüfern (gottseidank) bekannt war.

__________________
BRC #2


Geschrieben von springerdinger am 28.04.2020 um 15:44:

Man muß immer wieder feststellen, dass so manche TÜVler einfach nur Wichtigmacher sind.


Geschrieben von DéDé am 28.04.2020 um 16:15:

die 10. Stelle deiner Fahrgestellnummer ist entscheidend, falls das Dokument authentisch ist, was ich von hier aus nicht beurteilen kann

https://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=734676

__________________
noch ohne CAN-BUS und ABS...

http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm


Geschrieben von Schimmy am 28.04.2020 um 18:04:

zum zitierten Beitrag Zitat von Heinrich64
In dieser Fachinfo wird festgestellt, daß die Seitenständer von Harley ab Modelljahr 97 dieser RL entsprechen.

AB Modelljahr 1997 macht in meinen Augen doch nicht wirklich Sinn, oder hab ich jetzt gerade einen Knoten
in meinen Hirnwindungen ? ? ? Was ist denn mit den Mopeds, die VOR 1997 gebaut und zugelassen wurden ? ? ?
Bei denen war erst recht KEIN Seitenständer-Schalter und schon gar kein "selbst einklappender" Seitenständer verbaut
und doch haben die Böcke ihre Homologation bekommen.....

Ich hatte vor vielen, vielen Jahren auch so einen Prüfer (da war es DEKRA) , der den fehlenden Seitenständer-Schalter
bemängelte. Bin dann zum TÜV gefahren.... dem war´s egal.


Greetz  Jo

__________________
Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von HeikoJ am 28.04.2020 um 18:31:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
AB Modelljahr 1997 macht in meinen Augen doch nicht wirklich Sinn, oder hab ich jetzt gerade einen Knoten
in meinen Hirnwindungen

Ab 1994 EG Zulassungen, da war der klappende Seitenständer vorgeschrieben (93/31 EWG, Ständer von zweirädrigen KFZ), üblicher Vorlauf von 3 Jahren bis Änderungen mit Nachrüstpflicht für EG Zulassungen gültig werden, da sind wir bei 1997. Pflicht der Nachrüstung für (EG) Motorräder ab 01/76
Änderung §61 StVZO im Bundesgesetzblatt Nr.13 vom 31.03.2000, Bezugnahme auf 93/31 EWG

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Geschrieben von Knut Schmidt am 28.04.2020 um 18:32:

Hallo, wenn bei aufgerichtetem Motorrad der Seitenständer noch auf dem Boden aufliegt, ist kein Schalter erforderlich. So soll verhindert werden, dass vergessen wird, vor dem Losfahren den Ständer einzuklappen. Dazu gibt es eine Richtlinie. Der normale TÜV Prüfer weiß das nicht unbedingt. 
Grüße 
Knut Schmidt, Willich

Nachtrag: Gemäß Richtlinie von 1993 darf der Ständer ohne Schalter bei aufgerichtetem Krad nur 90 Grad ausgeklappt sein, also höchstens quer zur Fahrtrichtung stehen, so dass er beim Losfahren einklappen kann.