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Schalter Seitenständer nachrüsten
Hallo Zusammen
kann mir bitte jemand einen Schaltplan zum nachrüsten eines Killschalters für Seitenständer zukommen lassen
Tüv schreibt mir diesen Schalter unbedingt vor
Danke schon mal im voraus
lg
zum zitierten Beitrag Zitat von hattib
Killschalters für Seitenständer
Tüv schreibt mir diesen Schalter unbedingt vor
Würde mich auch interessieren wie die Rechtslage ist, meine ist 18 Jahre alt und hat auch nichts dergleichen
zum zitierten Beitrag Zitat von hattib
Hallo Zusammen
kann mir bitte jemand einen Schaltplan zum nachrüsten eines Killschalters für Seitenständer zukommen lassen
Tüv schreibt mir diesen Schalter unbedingt vor
Danke schon mal im voraus
lg
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Das 5. schönste im Leben ist ein Alteisen, das unvergleichliche Fahrgefühl und dann so ein Teil noch an zu kicken - bei 1.530 cm3 / 93cui - Was wäre noch eine Steigerung => Eine erg. Springergabel!.
Take your time - I wish you a safe Journey.
@all
Ich sehe gerade @hattib hat Baujahr 2001 … ich kann mir die Forderung nicht vorstellen.
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Das 5. schönste im Leben ist ein Alteisen, das unvergleichliche Fahrgefühl und dann so ein Teil noch an zu kicken - bei 1.530 cm3 / 93cui - Was wäre noch eine Steigerung => Eine erg. Springergabel!.
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Lass uns dieses Schriftstück mal sehen, wo ein Vorhandensein oder Anbau eines solchen Schalters gefordert wird.
VdTÜV-Merkbatt 734
Seitenständer müssen an allen Krafträdern ohne Beiwagen so gestaltet sein, dass das Anfahren mit Motorkraft im ausgeklappten Zustand nicht möglich ist.
Ausnahme: Krafträder, die bis zum 31.12.1975 zugelassen wurden, dürfen (aus juristischen Gründen) einen nicht selbsttätig einklappenden Seitenständer haben, sofern er serienmäßig verbaut wurde und dies in der Kraftrad-ABE aufgeführt ist.
aber eventuell ist das hier: Seitenständer hilfreich
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
Hallo hattib,
als ich damals mit meiner völlig originalen Sporty BJ 2001 zum ersten Mal zu TÜV mußte, haben die mich wegen dem
fehlenden Schalter auch ganz komisch angeschaut. Aufgrund meines Protestes hat man dort mal in den eigenen
Unterlage geblättert:
Es gibt eine Fachinfo vom RWTÜV "Zulassung von Fahrzeugen 03/99". Dort wird Bezug auf die europäische Einzelrichtlinie
RREG 93/31/EWG genommen, nach welcher eine einzige Vorrichtung als Rückhaltesystem für Kraftradständer ausreicht.
In dieser Fachinfo wird festgestellt, daß die Seitenständer von Harley ab Modelljahr 97 dieser RL entsprechen.
Viele Grüße
Hendrik
es gibt ein Schreiben, dass die HD Modelle davon befreit; sollte jedem TÜV eigentlich vorliegen... frag mal deinen Freundlichen.
Meine 2001er Heritage hat auch keinen Schalter.
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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil
Ist bis 2007 nicht notwendig. Bei meiner VRSCB von 2004 hatte ich diesbezüglich bei der HU auch nie Schwierigkeiten, da das bisher bei den Prüfern (gottseidank) bekannt war.
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BRC #2
Man muß immer wieder feststellen, dass so manche TÜVler einfach nur Wichtigmacher sind.
die 10. Stelle deiner Fahrgestellnummer ist entscheidend, falls das Dokument authentisch ist, was ich von hier aus nicht beurteilen kann
https://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=734676
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noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm
zum zitierten Beitrag Zitat von Heinrich64
In dieser Fachinfo wird festgestellt, daß die Seitenständer von Harley ab Modelljahr 97 dieser RL entsprechen.
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
AB Modelljahr 1997 macht in meinen Augen doch nicht wirklich Sinn, oder hab ich jetzt gerade einen Knoten
in meinen Hirnwindungen
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
Hallo, wenn bei aufgerichtetem Motorrad der Seitenständer noch auf dem Boden aufliegt, ist kein Schalter erforderlich. So soll verhindert werden, dass vergessen wird, vor dem Losfahren den Ständer einzuklappen. Dazu gibt es eine Richtlinie. Der normale TÜV Prüfer weiß das nicht unbedingt.
Grüße
Knut Schmidt, Willich
Nachtrag: Gemäß Richtlinie von 1993 darf der Ständer ohne Schalter bei aufgerichtetem Krad nur 90 Grad ausgeklappt sein, also höchstens quer zur Fahrtrichtung stehen, so dass er beim Losfahren einklappen kann.