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Help Wanted Liegengeblieben
Ich bin gerade am Flughafen Frankfurt liegengeblieben.
Der Kennzeichenhalter ist abgebrochen.
Ich kann ihn demontieren aber so heim fahren?
Das sind 50KM.
Kann jemand mich nach Hause transportieren oder was meint ihr? Einfach weiter fahren?
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Es ist ein Jammer, daß die Besserwisser zwar alles besser wissen, aber nichts besser machen.
Der Harley fahrer, der auch Reiskocher grüßt.
Die Zahl der blockierten User steigt stetig.
Der Spacken kann es nicht lassen.
Ich würde es einstecken und weiter fahren.
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mws
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Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.
Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten.
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...theoretisch darf man nicht ohne kz fahren - allerdings ist`s eine havarie und die politze hat hier ermessensspielraum.wenn`se sich stur stellen, kostet es irgendwas bei 60,- wenn ich mich nicht irre.
ich würde fahren.
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«Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben»
ich würd die paar KM eben fahren.
Andernfalls mal gucken, ob du irgendwo Klebeband her bekommst (Autowerkstatt oder ähnliches) und das Kennzeichen hinten auf die Jacke kleben.
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Die Linke zum Gruß,
Jan
Weiterfahren......
Tom
ADAC oder weiterfahren.
Fahren Keine Frage...
FAHREN
Das Bike ist weiterhin zulässig im Straßenverkehr unterwegs und versichert.
Kennzeichen in die Jacke stecken und gut ist.
Grund ist ja ein Defekt bzw. Notfall.
Hätte ich nie beanzeigt so was
Dahoam...
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Es ist ein Jammer, daß die Besserwisser zwar alles besser wissen, aber nichts besser machen.
Der Harley fahrer, der auch Reiskocher grüßt.
Die Zahl der blockierten User steigt stetig.
Der Spacken kann es nicht lassen.
Hab mal mein Kennzeichen auf der Autobahn verloren , also weiter gefahren und gut ist.
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Trust The Universe
zum zitierten Beitrag Zitat von Sticki1
Das Bike ist weiterhin zulässig im Straßenverkehr unterwegs und versichert.
Kennzeichen in die Jacke stecken und gut ist.
Grund ist ja ein Defekt bzw. Notfall.
Hätte ich nie beanzeigt so was
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
In jedem Fall wäre ich auch weiter gefahren, und wenn dir nicht schon zwanzig Kilometer hinterher gefahren sind hätte ich halt gesagt ist an der letzten Ampel erst abgefallen. Wenn du es wärend der Fahrt verloren hättest dann hättest du es vielleicht nicht gemerkt. Nur dann müsstest du es als verloren oder gestohlen melden und alles wieder neu machen inkl. Neuer Nummer da wären bestimmt 100€ drauf gegangen. Hab ich vor 2 Jahren beim Auto gehabt, war aber evtl. Damals bei den starken Unwettern verloren gegangen bin dann erstmal 2 Monate mit einem Ersatz ohne Stempel gefahren. War allerdings Vorne, aber nach den 2 Monaten hab ich ne Aufforderung von Strassenverkehrsamt bekommen mir doch jetzt eine neue Nummer machen zulassen damit nicht ein anderer damit rum fährt und uch Probleme kriege.
Es grüsst der Street Bob jetzt auch mit Fat Boy 😎
Meiner Lütten haben sie nachts die KZ's geklaut, sie ruft bei der Polizei an und die sagen ganz trocken: "Kommen Sie vorbei..." - Sie fragt "ohne KZ?", die
Kollegen sagen "ja..." - nach Aufnahme der Anzeige ist sie ohne KZ's zur Zulassungsstelle geschickt worden...
Wollte es auch nicht glauben...
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Wenn Du Dich leer fühlst, denk dran, es gibt Menschen die sind Lehrer...
Eigentlich ist die Sache ja schon erledigt, aber ich wollte dennoch darauf hinweisen:
Fahrten ohne Kennzeichen sind ebenso wenig erlaubt wie Fahrten ohne Zulassung. Geahndet wird dies mit 70€ und einem Punkt (siehe Bussgeldkatalog 2020). Es gibt jedoch eine Ausnahme, die in §10 unter Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV geregelt ist:
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
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Mein Motorrad besteht aus mattschwarz lackiertem Stahl, glänzendem Chrom und ein wenig Gummi an den richtigen Stellen...