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--- Sissybar und TÜV in NRW (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=97196)


Geschrieben von NC69 am 03.07.2020 um 16:30:

Sissybar und TÜV in NRW

Moin moin Leute, 

ich war letzte Woche beim Tüv und wollte meinen Umbau eintragen lassen. 
Alles schick und schön, allerdings wollte mir der Mann vom Tüv die Sissybar nicht eintragen weil sie angeblich zu hoch sei. Daraufhin hat er mir dieses Gutachten in die Hand gedrückt welches wohl gemerkt für Halteeinrichtungen für Beifahrer ist. 
Da ich eh umtragen möchte auf Einsitzer erschließt sich mir das nicht wirklich.
Hat vielleicht jemand einen Tüver im Raum Düsseldorf oder generell in NRW an der Hand, der schon solche Eintragungen gemacht hat?

Gruß Nico


Geschrieben von n9ne am 03.07.2020 um 17:20:

Seit wann muss man umtragen, wenn man von 2 auf 1 wechselt? Bei mir im Fahrzeugschein steht, dass ich mit einer, wahlweise zwei Personen fahren kann.. da muss nichts umgetragen werden, glaube ich.. vlt ist es bei sporti anders ?


zu der zu hohen sissy bar weiß ich auch nichts


Geschrieben von NC69 am 03.07.2020 um 18:00:

Ich habe hinten die Fenderstruts gekürz die für den Soziusbetrieb notwendig sind, soweit ich weiß, muss das eingetragen werden oder?


Geschrieben von Marco321 am 03.07.2020 um 19:31:

https://www.ra-rode.de/was-beim-umbauen-zu-beachten-ist/ #:~:text=Die%20Sissybar%20(%20%C3%BCbersetzt%20soviel%20wie,von%202600mm%20
%C3%BCber%20Fahrbahnh%C3%B6he%20zugelassen.

__________________
Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von NC69 am 03.07.2020 um 19:44:

zum zitierten Beitrag Zitat von Marco321
https://www.ra-rode.de/was-beim-umbauen-zu-beachten-ist/ #:~:text=Die%20Sissybar%20(%20%C3%BCbersetzt%20soviel%20wie,von%202600mm%20
%C3%BCber%20Fahrbahnh%C3%B6he%20zugelassen.

dank dir für den Link, die Spielregeln kenn ich eigentlich. Ich weiß aber eben auch, dass gerade Sissybars stark variieren von Prüfer zu Prüfer. Eigentlich sind die meisten der Meinung, dass die maximale Höhe eines Krads nicht überschritten werden darf und keine scharfen Kanten vorhanden sein dürfen. Nun habe ich leider einen Prüfer der es wieder anders sieht. Daher suche ich einen neuen 😁


Geschrieben von Knut Schmidt am 03.07.2020 um 21:12:

Independent Choppers in Düsseldorf könnte helfen. Zu denen kommt ein Prüfer, der sich auskennt und nicht motorradfeindlich ist.


Geschrieben von NC69 am 03.07.2020 um 21:40:

zum zitierten Beitrag Zitat von Knut Schmidt
Independent Choppers in Düsseldorf könnte helfen. Zu denen kommt ein Prüfer, der sich auskennt und nicht motorradfeindlich ist.

stimmt, da wollte ich noch anrufen. Auf meine Mail kam leider keine Antwort. Dank dir für den Tipp 💪


Geschrieben von brasil am 03.07.2020 um 21:44:

...Independent wäre auch mein "Tip"  gewesen.  Einfach mal nach Reisholz fahren... und bei den Jungs reinschauen.

Gruß aus D´dorf

__________________
der Weg ist das Ziel


Geschrieben von George am 03.07.2020 um 21:45:

Frank ist vom 6.-12.7. im Urlaub.

__________________
When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von NC69 am 03.07.2020 um 22:46:

Okay cool, dann werde ich da auf jeden Fall mal vorbeifahren. Danke für die Tipps Jungs 👍


Geschrieben von Schneckman am 03.07.2020 um 22:46:

zum zitierten Beitrag Zitat von NC69
Ich habe hinten die Fenderstruts gekürz die für den Soziusbetrieb notwendig sind, soweit ich weiß, muss das eingetragen werden oder?

Das Abschneiden muß nicht abgenommen oder eingetragen werden, siehe Softail bzw auch viele andere Bikes, wo der Heckrahmen abgetrennt wird.
Aber die Anzahl Sitzplätze muß bei Änderung schon eingetragen werden, ggfs. auch wahlweise, da wo gewünscht und ein Zweimann-Betrieb noch möglich ist.

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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN


Geschrieben von rockerle69 am 03.07.2020 um 23:01:

Solange die Fahrzeuggesamthöhe 4m nicht übersteigt ist alles im grünen Bereich.
Leider kennen nicht alle Prüfer die Richtlinien und Gesetze.

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Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.

Lieber stehend sterben als kniend leben.

#1 Rule of old age: don't lay it down, put it where it BELONGS.

#2 Rule: IF you put it WHERE YOU WONT FORGET, you WILL forget where it is.


Geschrieben von Stacholino am 03.07.2020 um 23:25:

zum zitierten Beitrag Zitat von rockerle69
Solange die Fahrzeuggesamthöhe 4m nicht übersteigt ist alles im grünen Bereich.
Leider kennen nicht alle Prüfer die Richtlinien und Gesetze.

Gibt es eine Quellenangabe dazu?

Ich sammel immer solche gesetzl. Bestimmungen und gehe damit zur Prüfstelle und spreche das vorher ab bevor ich dort mit dem Bike erscheine.


Geschrieben von NC69 am 04.07.2020 um 00:24:

zum zitierten Beitrag Zitat von Stacholino
zum zitierten Beitrag Zitat von rockerle69
Solange die Fahrzeuggesamthöhe 4m nicht übersteigt ist alles im grünen Bereich.
Leider kennen nicht alle Prüfer die Richtlinien und Gesetze.

Gibt es eine Quellenangabe dazu?

Ich sammel immer solche gesetzl. Bestimmungen und gehe damit zur Prüfstelle und spreche das vorher ab bevor ich dort mit dem Bike erscheine.

Worauf rockerle sich bezieht ist die zulässige Gesamthöhe eines Fahrzeugs wobei die 4m für PKW gelten. Für Krafträder sind es wohl 2,50m.
Der Rest von Deutschland hat wohl Prüfer die bei Sissy Bars nur beachten, dass diese 2,50m nicht überschritten werden.
Ich habe genau den einen erwischt, der es etwas genauer nimmt 😁👍🏼.
Als ich vorher den Umbau abgeklärt habe mit ihm war er bereits ziemlich uninteressiert und sagte auch nichts weiter dazu. 
Daher habe ich mich an das gehalten woran sich auch jeder andere mit Sissy Bar hält 👍