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Sissybar und TÜV in NRW
Moin moin Leute,
ich war letzte Woche beim Tüv und wollte meinen Umbau eintragen lassen.
Alles schick und schön, allerdings wollte mir der Mann vom Tüv die Sissybar nicht eintragen weil sie angeblich zu hoch sei. Daraufhin hat er mir dieses Gutachten in die Hand gedrückt welches wohl gemerkt für Halteeinrichtungen für Beifahrer ist.
Da ich eh umtragen möchte auf Einsitzer erschließt sich mir das nicht wirklich.
Hat vielleicht jemand einen Tüver im Raum Düsseldorf oder generell in NRW an der Hand, der schon solche Eintragungen gemacht hat?
Gruß Nico
Seit wann muss man umtragen, wenn man von 2 auf 1 wechselt? Bei mir im Fahrzeugschein steht, dass ich mit einer, wahlweise zwei Personen fahren kann.. da muss nichts umgetragen werden, glaube ich.. vlt ist es bei sporti anders ?
zu der zu hohen sissy bar weiß ich auch nichts
Ich habe hinten die Fenderstruts gekürz die für den Soziusbetrieb notwendig sind, soweit ich weiß, muss das eingetragen werden oder?
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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.
zum zitierten Beitrag Zitat von Marco321
https://www.ra-rode.de/was-beim-umbauen-zu-beachten-ist/ #:~:text=Die%20Sissybar%20(%20%C3%BCbersetzt%20soviel%20wie,von%202600mm%20
%C3%BCber%20Fahrbahnh%C3%B6he%20zugelassen.
Independent Choppers in Düsseldorf könnte helfen. Zu denen kommt ein Prüfer, der sich auskennt und nicht motorradfeindlich ist.
zum zitierten Beitrag Zitat von Knut Schmidt
Independent Choppers in Düsseldorf könnte helfen. Zu denen kommt ein Prüfer, der sich auskennt und nicht motorradfeindlich ist.
...Independent wäre auch mein "Tip" gewesen. Einfach mal nach Reisholz fahren... und bei den Jungs reinschauen.
Gruß aus D´dorf
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der Weg ist das Ziel
Frank ist vom 6.-12.7. im Urlaub.
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
Okay cool, dann werde ich da auf jeden Fall mal vorbeifahren. Danke für die Tipps Jungs 👍
zum zitierten Beitrag Zitat von NC69
Ich habe hinten die Fenderstruts gekürz die für den Soziusbetrieb notwendig sind, soweit ich weiß, muss das eingetragen werden oder?
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
Solange die Fahrzeuggesamthöhe 4m nicht übersteigt ist alles im grünen Bereich.
Leider kennen nicht alle Prüfer die Richtlinien und Gesetze.
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Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.
Lieber stehend sterben als kniend leben.
#1 Rule of old age: don't lay it down, put it where it BELONGS.
#2 Rule: IF you put it WHERE YOU WONT FORGET, you WILL forget where it is.
zum zitierten Beitrag Zitat von rockerle69
Solange die Fahrzeuggesamthöhe 4m nicht übersteigt ist alles im grünen Bereich.
Leider kennen nicht alle Prüfer die Richtlinien und Gesetze.
zum zitierten Beitrag Zitat von Stacholino
zum zitierten Beitrag Zitat von rockerle69
Solange die Fahrzeuggesamthöhe 4m nicht übersteigt ist alles im grünen Bereich.
Leider kennen nicht alle Prüfer die Richtlinien und Gesetze.
Gibt es eine Quellenangabe dazu?
Ich sammel immer solche gesetzl. Bestimmungen und gehe damit zur Prüfstelle und spreche das vorher ab bevor ich dort mit dem Bike erscheine.