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Geschrieben von ghostrider204 am 26.07.2020 um 20:46:

Von welchem Hersteller ist der Kennzeichenhalter?

Einen schönen guten Abend!
Ich habe für meine Holde eine schöne seventy two erworben und wollte die morgen zulassen. Da ich kein Freund von dem Mitschleppen von ABEn bin wollte ich den gleich mit eintragen lassen. Mein Problem ist, dass von dem Verkäufer dafür nichts mitbekommen habe, geschweige er mir den Hersteller nennen konnte. Hat einer von Euch eine Ahnung? Auf jeden Fall schon einmal vielen Dank!
viele Grüße


Geschrieben von BerndT am 26.07.2020 um 20:51:

Sieht auf jeden Fall nicht so ganz legal aus, fehlt da nicht der Abweiser?


Geschrieben von George am 26.07.2020 um 21:30:

Der KZH muss den STVO Bestimmungen genügen und muss nicht zwingend eingetragen werden. Alles Rechtliche dazu in unseren FAQ

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von M.Christ am 26.07.2020 um 22:32:

Der Halter könnte von CSC sein!
Hast du mal ein Bild von der anderen Seite?


Geschrieben von Mondeo am 26.07.2020 um 22:59:

Ich tippe auf Wunderkind https://wunderkind-custom.com/de/motorradzubehoer-shop-details/142/halter-fuer-kennzeichen/126/kennzeichenhalter-seitlich-mit-beleuchtung?


Geschrieben von Sticki1 am 26.07.2020 um 23:05:

30 Euro von Wish.
Vom TÜV abgenommen Zunge raus


Geschrieben von Schimmy am 27.07.2020 um 00:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von BerndT
Sieht auf jeden Fall nicht so ganz legal aus, fehlt da nicht der Abweiser?

verwirrt verwirrt verwirrt
zum zitierten Beitrag Zitat von Sticki1
30 Euro von Wish.
Vom TÜV abgenommen

Glückwunsch. Hilft dem Fragesteller aber keinen Schritt weiter.

Ich tippe übrigens auch auf Wunderkind.

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Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von BerndT am 27.07.2020 um 06:32:

Die Außenflächen aller Fahrzeuge dürfen keine nach außen gerichteten Spitzen oder scharfe oder vorstehende Teile aufweisen, deren Form, Abmessungen, Richtung oder Gestaltfestigkeit das Verletzungsrisiko oder die Schwere der Körperverletzung von Personen vergrößern könnten, die im Falle eines Unfalls von dem Fahrzeug erfasst oder Gestreift werden.


Dieser Sachverhalt wäre also durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Abweisblech o. A. sicherzustellen...


Geschrieben von Schimmy am 27.07.2020 um 08:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von BerndT
Die Außenflächen aller Fahrzeuge dürfen keine nach außen gerichteten Spitzen oder scharfe oder vorstehende Teile aufweisen
.........

Das ist soweit richtig. Wodurch wird denn die Außenfläche eines Motorrads definiert ? ? ?

In der Vorschrift, die die Anbringung des Kennzeichens an einspurige Kfz regelt, steht:

2.1. Die Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen muss so an der Rückseite des Fahrzeugs liegen, dass

2.1.1. das Kennzeichen zwischen den Längsebenen angebracht werden kann, die durch die äußeren Punkte der Breite
über alles
verlaufen.


Diese Längsebene wird in der Regel definiert durch das breiteste Teil des Mopeds, und DAS ist ist in der Regel der Lenker.
DAS ist die (gedachte) Außenfläche eines Motorrads. Auf alles, was innerhalb dieser Längsebene liegt, trifft der von Dir zitierte
Text NICHT ZU.



Greetz   Jo

Diese von mir gemachte Aussage ist FALSCH (siehe Text von "HeikoJ" auf der nächsten Seite)

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Geschrieben von MeinerEiner am 27.07.2020 um 10:24:

Hängt vom Prüfer ab wie das gehandhabt wird. 
Bei meinem Haus-TÜV bekommt man Halter nur eingetragen wenn diese einen "Abweiser" in Form einer Traverse haben. 
Als Begründung wurde mir erklärt daß das zum Schutz von Fußgängern sein, da so vermieden werden kann das man an der Konstruktion hängen bleibt.

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Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!

Ich fahre solange schwarze Mopeds bis es eine dunklere Farbe gibt! 


Geschrieben von Leon_ am 27.07.2020 um 10:26:

Und auch das gilt nur, wenn der Halter über die seitlichen Begrenzungen ragt. Wie Schimmy schon geschrieben hat ist es richtig. Das ist keine Auslegungssache oder oder oder. Augenzwinkern

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Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"


Geschrieben von MeinerEiner am 27.07.2020 um 10:38:

Kann gut sein das Schimmy recht hat. Aber gerade zu diesem Thema gibt es viele unterschiedliche Aussagen.
Um auf der sicheren Seite zu sein würde ich datt Dingens eintragen lassen. Und dann bin ich eben doch wieder von dem Zuspruch des Prüfers abhängig. 
Letztendlich war das ja aber auch nicht die Frage des Fred's...

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Geschrieben von Schimmy am 27.07.2020 um 11:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von MeinerEiner
Um auf der sicheren Seite zu sein würde ich datt Dingens eintragen lassen.

Moinsen noch einmal,

Ein Tipp: Mach Dich von dem Gedanken frei, dass - wenn irgendein zusätzlich angebautes Teil aus dem Zubehörmarkt
in den Kfz-Schein eingetragen ist - Du auf der "sicheren Seite" sein könntest. Wenn irgendein Ordnungshüter oder Kfz -
Sachverständiger mit "ungesundem Halbwissen" daher kommt und die Korrektheit dieser Eintragung anzweifelt, bist Du
genauso angeschissen, wie ohne. Selbst schon am eigenen Leib erlebt (Zitat: "....interessiert mich nicht, was mein Kollege
von ....... da eingetragen hat....."
). Gab halt in der Vergangenheit einige "schwarze Schafe" in der Prüfer-Zunft, die so
Manches durchgewunken haben, was eben nicht so ganz legal war......Augen rollen

Zurück zum eigentlichen Thema....


GReetz   Jo

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Geschrieben von ghostrider204 am 27.07.2020 um 14:28:

Einen guten Tag in die Runde!
vielen Dank für die Mühen und interessanten Beiträge...ich habe mich eben noch einmal dran gemacht um eventuell ein verstecktes Herstelleremblem zu entdecken...da war leider nichts...
Ich habe im demontierten Zustand noch einmal Fotos gemacht...


Geschrieben von Mondeo am 27.07.2020 um 15:09:

Bist du denn auch mal auf die Seite gegangen die ich verlinkt hatte. Ich bleibe bei Wunderkind.