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Servus zusammen,
wollte mal in die Runde nach euren Erfahrungen zu der Eintragung eines LN 45 HD Lenker von der Firma Fehling an eine 48 Bj. 2020 nachfragen.
Habe oft gelesen das der Lenker von vielen im Forum verbaut und auch eigetragen ist. Also habe ich den Lenker gestern montiert und bin heute zur Küs gefahren. Der Prüfer kann den Lenker nicht eintagen, da dieser nur für ein "Superbike" vorgesehen wäre und das Teilegutachten zu alt wäre. Er hat mich weiter zum Tüv Süd geschickt, die könnten das eventuell !
Beim Tüv angekommen war natürlich der Prüfer der eine Abnahme nach §21 oder §19 durchführen kann nicht da. Habe für morgen einen Termin bekommen und die wirklich nette Dame die mich bedient hat wollte soweit schon alles für morgen vorbereiten.
Nach Rücksprache mit einem anderen Prüfer war sie sich nicht sicher, dass ich den Lenker eingetragen bekomme. In dem Gutachten steht, dass der Lenker fur Krafträder der Kategorie "Superbike" vorgesehen wäre und meine 48 ja kein Soperbike wäre? Außerdem steht in dem Gutachten "mit folgenden Schlüsselnummern zu.Ziff.1 im Fahrzeugbrief bzw. Fahrzeugschein unter "Fahrzeug und Aufbauart" 09...; 19...; 25...
Auf meine Nachfrage was denn ein "Superbike" wäre, bekam ich die Antwort ein Motorrad mit über 1000ccm!
So viel Hubraum habe ich locker war meine Antwort, danach wusste sie auch nicht mehr weiter. Sie hat mich auf den Termin morgen verwießen, ist sich aber nicht sicher das der Lenker abgenommen werden kann.
Habe jetzt bei Fehling angerufen und denen mein Anliegen geschildert. Kommt wohl öfter für das mittlerweile eine einfache Eintragung so Probleme bereitet und hat mir gesagt das im Zweifel der Prüfer morgen bei denen anrufen soll.
Wie sind so eure Erlebnisse mit dem Tüv, habt ihr einen Tipp für mich was ich noch machen kann, damit ich morgen erfolgreich vom Platz fahre oder hat eventuell jemand eine Kopie für mich von seinem Fahrzeugschein wo der Lenker eingetragen ist?
Beste Grüße René
Moin,
das beiligende Gutachten ist ein anerkanntes Dokument, welches dem Lenker bescheinigt, die erforderlichen Festigkeitsprüfungen absolviert zu haben, um für im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen zu sein.
Die Prüfstelle befasst sich 'lediglich' mit dem sach- und fachgerechten Anbau (Freigang aller Leitungen incl. Gaszüge über den vollen Lenkeinschlag und, für die Hände, zu angrenzenden Bauteilen wie z.B. Tank).
Da gibt es (eigentlich) für keine Prüfstelle einen Hinderungsgrund, für ein allgemein geprüftes Bauteil eine Umbauabnahme zu verweigern.
Kleiner Tipp am Rande: da ich immer mal wieder ändere, achte ich darauf, dass im Dokument von der Prüfstelle vermerkt wird, eine Eintragung bis zur nächsten notwendigen Befassung mit den Fahrzeugpapieren zurückzustellen . Natürlich ist die Bescheinigung der Umbauabnahme (oder eine Kopie eben dieser) dann mitzuführen
BlackStar
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Hab das Teilegutauchten mal mit angehangen. Das Problem ist Punkt 1 des Gutachtens der Verwendungsbereich. Da steht für Krafträder der Kategorie "Superbike" mit den Schlüsselnummern zu.ziff. 1 im Fahrzeugschein.
Das stimmt nicht mit meinem Motorrad überein und deßhalb wäre eine Eintragung nicht möglich.
Der Prüfer von der Küs hat mich noch darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht zulässig sei, die Spiegel nach unten umzubauen. Dazu habe ich dann nichts mehr gesagt, darauf hatte ich keine Lust.
Hätte nicht gedacht das eine Eintragung so kompliziert ist.
Beste Grüße René
Moin,
ein ganzer Haufen von den Prüfingenieuren sind nicht in der Lage, die wesentlichen Fakten aus solchen Unterlagen zu erkennen und entsprechend anzuwenden/auszulegen
Einerseits ist die Bezeichnung Superbike in "" gesetzt, andererseits sagt die Endung 'HD' aus, dass das Produkt explizit für Harley-Davidson Motorräder vorgesehen und geeignet ist. Der ganze andere Zahlenpofel ist dadurch wurscht.
Meinen baugleichen Fehling Lenker hatte ich seinerzeit als Ausstellungs- resp. Lagerware erstanden. Da war ein Uraltgutachten bei, was dem Prüfer aber zur Bestätigung der Bauartprüfung ausgereicht hat
BlackStar
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Servus,
finde es selber unmöglich vom Tüv...habe aber den Fehler gefunden. Auf dem Teilegutachten steht Nachtrag 02, das ist das Gutachten welches Fehling dem Lenker beilegt und auch bei denen auf der Seite zum Download bereit steht.
Habe jetzt woanders das erste Gutachten gefunden, da steht allgemein Motorrad, denke das ich damit morgen erfolgreich bin.
Gruß René
Moin,
damit sollte es genau so problemlos über die Bühne gehen, wie es das mit dem ersten verlinkten Gutachten hätte gehen sollen . Was im Übrigen dem entspricht, das ich bei meinem Lenkeranbau für die Umbauabnahme vorgelegt hatte und in der Änderungsabnahme aufgeführt ist (Gutachten-Nr.: 374-0009-00-FBKA-01) .
Mein Gang für Änderungsabnahmen führt mich in aller Regel zur Dekra. Abnahmetechnisch geben die sich gegenüber (m)einer TÜV Prüfstelle nichts, machen aber nicht so ein träges Gewell mit Abnahmeterminen
BlackStar
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Servus zusammen,
wollte noch eine Rückmeldung vom heutigen Tüvbesuch geben. Der heutige Tüvprüfer war wirklich klasse, das Teilegutachten konnte er richtig lesen und die Abnahme war kein Problem. Er fand die Sicht mit den Spiegeln unter den Leker sehr gut und hat mehr gesehen als bei seiner Streettriple. Die Probefahrt wollte ich ihm nicht verwehren und er ist mit geöffnetten klappen von der J&H vom Hof gefahren.
Das Grinsen als er kurz darauf wieder kam war göttlich, er fand den Sound einfach nur Hammer und findet es sehr schaden das die Sporty so nicht mehr in Deutschland angeboten wird.
Danach haben wir uns noch über Harley und Triumph usw. unterhalten und haben das Gespräch erst beendet als der nächste Kunde kam.
Ich bin sehr froh das es jetzt doch noch so einfach war und weis wo ich bei der nächtsen Eintragung vorbei fahre.
Beste Grüße René
Moin,
genau so muss das ablaufen
BlackStar
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zum zitierten Beitrag Zitat von renneeh
Servus zusammen,
wollte noch eine Rückmeldung vom heutigen Tüvbesuch geben. Der heutige Tüvprüfer war wirklich klasse, das Teilegutachten konnte er richtig lesen und die Abnahme war kein Problem. Er fand die Sicht mit den Spiegeln unter den Leker sehr gut und hat mehr gesehen als bei seiner Streettriple. Die Probefahrt wollte ich ihm nicht verwehren und er ist mit geöffnetten klappen von der J&H vom Hof gefahren.
Das Grinsen als er kurz darauf wieder kam war göttlich, er fand den Sound einfach nur Hammer und findet es sehr schaden das die Sporty so nicht mehr in Deutschland angeboten wird.
Danach haben wir uns noch über Harley und Triumph usw. unterhalten und haben das Gespräch erst beendet als der nächste Kunde kam.
Ich bin sehr froh das es jetzt doch noch so einfach war und weis wo ich bei der nächtsen Eintragung vorbei fahre.
Beste Grüße René
@Posi
So ähnlich.
Es gibt auch Prüfer, die selbst Motorrad fahren,aber gegen alle anderen Fremdmarken Abneigungen entwickelt haben und einem das spüren lassen.
An so einen überzeugten ,damals Motoguzzifahrer,bin ich mal geraten.
Die können schlimmer sein als Prüfer die kein Motorrad fahren.
Ich hab seit Jahren das Glück,dass ein guter Freund Prüfer ist und ich jährlich ne HU an einem unserer Bikes habe.
Ich trommel dann motorradfahrende Freunde zusammen,und wir machen in unserer Garage dann Sammel-HU's und Eintragungen.
Dazu gibts Kaffee und Bier,,sowie Benzingespräche.
Seit mein Kumpel nun neben seiner BMW auch Harley fährt,muss ich mir endlich auch weniger Lästerei anhören
Sehe ich auch so wie Stricki1, einige haben auch einfach keine Lust auf solche Abnahmen und winken ab.
Was mich noch Interessiert, die Kennzeichnung vom Lenker ist ja nur über den mittigen Aufkleber sichtbar. Es steht zwar in dem Teilegutachten das auf der rechten Seite eine Prägung vorhanden sein soll, ist sie aber nicht.
Laut dem Tüvler muss ich den "wunderschönen" Aufkleber dran lassen, weil ich sonst probleme mit der Rennleitung bekomme.
Stimmt die Außsage so oder ist unter dem Aufkleber die Nummer auch nochmal eingeprägt?
Gruß René
Moin,
ist zusätzlich eingeprägt . Mit guter Ausleuchtung müsste die Prägung gerade noch so unter dem Rand der Lenkerklemme/Tachokonsole sichbar sein, siehe anhängendes Bild
Btw.: mein Fehling Superbikelenker LN 45 HD ist gegen 50 € zzgl. Versand innerhalb Deutschlands abzugeben
BlackStar
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Danke für die Info BlackStar,
ist die Prägung direkt unter dem mittigen Aufkleber? Hatte den kompletten Lenker abgesucht und nichts gefunden...
Beste Grüße René
Moin,
kommt drauf an, wer den Aufkleber an Deinem Lenker an welcher Stelle angesetzt hat . Bei meinem liegt die Prägung ca. eine viertel Umdrehung unter dem Aufkleber
BlackStar
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Servus,
dann muss der bei mir wenn vorhanden unter dem Aufkleber sein, ich schau morgen mal darunter nach. Frag mich nur wie das an anderen Bikes bei einer Kontrolle gehandhabt wird, wenn eine nicht geteilte Gabelbrücke wie bei einer 883 Iron z.b. verbaut ist?
Mir ist besonders wichtig, dass ich in einer Kontrolle jeglichen Diskussionen von vornherein aus dem Weg gehen kann.
Beste Grüße René