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Rückstrahler Frage
Hi!
Bin gerade an der Rückstrahler Positionierung.
Was meinen die, die vielleicht schon TÜV Erfahrung hier haben.
Wird eines der beiden als Gut bzw. ausreichend empfunden.
Auch den Cops gegenübern.
Danke
Bernhard
wenn du am seitlichen Halter positionierst, muss der aber auch der Vorschrift entsprechen. Der darf nicht zu weit nach vorn verbaut sein.
Ansonsten gilt mit der Unterkante mindestens 250 mm und der Oberkante höchstens 900 mm über der Fahrbahn.
Und du brauchst nur einen. Baust du zwei an, müssen sie symmetrisch zur Fahrzeugmitte und parallel zur Fahrbahn verbaut sein.
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Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder
Wenn es ein einzelner Reflektor ist, muss der in der Mitte des Bikes (also Längsachse des Reifens) angebracht sein.
Mit dem Katzenauge unterm seitlichen KZH hat man heutzutage zwar oft Glück (auch beimn TÜV), entspricht aber nicht der Vorschrift.
Oder - wie du schon richtig andeutest - gehen auch zwei Katzenaugen jeweils gleich entfernt rechts und links vom Bike. Da sie eine vorgeschriebene Größe haben müssen, sieht das halt meistens beknackt aus.
Ich hab das meiner Rod auch mal so gelöst gehabt, wie du auf dem zweiten Bild gezeichnet hast. Einen unter den KZH und einen rechts an die untere Stoßdämpferaufnahme.
Oder in amtsdeutsch:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
(4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. (...) Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind zwei zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. (...) Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.
(5) Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlussleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1 000 mm, so muss je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein.
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.