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Geschrieben von Der_Joker am 24.06.2019 um 15:51:

zum zitierten Beitrag Zitat von xl_digit
zum zitierten Beitrag
Ähnlich ist das in § 53 Abs. 5 StVZO formuliert: 

(5) Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlussleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1 000 mm, so muss je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein. Nach hinten hinausragende fahrbare Anhängeleitern, Förderbänder und Kräne sind außerdem am Tage wie eine Ladung nach § 22 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung kenntlich zu machen.

man beachte, müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein smile

 Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich......bla bla bla....... möglichst weit hinten...... bla bli blubb...... etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur​​​​​​ angebracht sein......   🧐 🤷‍♂️

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Hier geht´s zu meinem Alteisen


Geschrieben von mortelli91 am 24.06.2019 um 16:32:

Genau und deswegen ist es auch rechtens mit dem Rückstrahler am Sitz. Hat mir mein Prüfer sogar erklärt.


Geschrieben von Marco321 am 24.06.2019 um 17:06:

nur der zeigt ja mehr nach unten, als nach hinten großes Grinsen

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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von Mondeo am 24.06.2019 um 17:18:

zum zitierten Beitrag Zitat von xl_digit
zum zitierten Beitrag
Ähnlich ist das in § 53 Abs. 5 StVZO formuliert: 

(5) Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlussleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1 000 mm, so muss je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein. Nach hinten hinausragende fahrbare Anhängeleitern, Förderbänder und Kräne sind außerdem am Tage wie eine Ladung nach § 22 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung kenntlich zu machen.

man beachte, müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein smile

wie du schon geschrieben hast. Das hättest du dir sparen könnenfröhlich Ist doch genauso falsch wie vorher


Geschrieben von xl_digit am 24.06.2019 um 17:22:

Euch ist wohl zu warm unterm Blech fröhlich

 


Geschrieben von Schimmy am 24.06.2019 um 18:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von mortelli91
Genau und deswegen ist es auch rechtens mit dem Rückstrahler am Sitz.

Das geht aber auch viel eleganter und zweckmäßiger...... Augen rollen (siehe Foto)
zum zitierten Beitrag Zitat von mortelli91
Hat mir mein Prüfer sogar erklärt.

Dann mal viel Glück bei der nächsten Kontrolle durch die Rennleitung. smile


GReetz  Jo

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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von -Blacksteel- am 24.06.2019 um 19:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Das geht aber auch viel eleganter und zweckmäßiger...... Augen rollen (siehe Foto)

Ganz genauFreude...kostet unter 10,-€ das Teil und sogar mit E-Nummer!

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von xl_digit am 24.06.2019 um 19:23:

Zitat von Schimmy

zum zitierten Beitrag Zitat von mortelli91
Genau und deswegen ist es auch rechtens mit dem Rückstrahler am Sitz.

Das geht aber auch viel eleganter und zweckmäßiger...... Augen rollen (siehe Foto)
zum zitierten Beitrag Zitat von mortelli91
Hat mir mein Prüfer sogar erklärt.

Dann mal viel Glück bei der nächsten Kontrolle durch die Rennleitung. smile




Sehe ich ganz genauso... Freude

 


Geschrieben von TheDude am 24.06.2019 um 20:04:

Wasn Stress da bei euch.... meiner ist unten am Kennzeichen und es juckt keine Sau...


Geschrieben von govidaris am 24.06.2019 um 20:42:

Wenn der nicht mittig angebracht ist, komme ich bei mir nicht durch den TÜV.
Da sind die ganz empfindlich. Bei einer Kontrolle gibt's wahrscheinlich nur eine mündliche Verwarnung, da lieber falsch montiert als gar nicht vorhanden. 


Geschrieben von Motorradfahrer am 24.06.2019 um 21:14:

Bei meiner FatBoy sitzt er auch seit 7 Jahren und 50.000 KM 
​​​​​​unter dem seitlichen Kennzeichenhalter.
Hatte bisher weder bei der HU noch bei Kontrollen Probleme.


Geschrieben von Becks07 am 25.06.2019 um 18:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von Motorradfahrer
Bei meiner FatBoy sitzt er auch seit 7 Jahren und 50.000 KM 
​​​​​​unter dem seitlichen Kennzeichenhalter.
Hatte bisher weder bei der HU noch bei Kontrollen Probleme.

Dann hast du schlicht weck Glück gehabt,...kann natürlich nur von AT sprechen erst kürzlich in ne Schwer Kontrolle gefahren,..30€ Strafe weil auf dem Seitlichen KZ montiert und nicht wie vorgeschrieben mittig am Fender oder nähe!!

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Ride Harley - Feel Free


Geschrieben von v2devil am 26.06.2019 um 08:52:

Also meiner ist rechts an der Steckachse... wurde mir sogar vom TÜV so vorgeschlagen.
Hab ich jetzt seit 7-8 Jahren dran und wurde nie beim TÜV bemängelt; hatte aber auch noch keine sonstige Kontrolle seitdem 

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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von Ulli59 am 26.06.2019 um 17:18:

Habe meinen auch rechts an der Steckachse. Wo steht denn geschrieben das der Rückstrahler mittig sein muß? Nach EU-Vorschrift geht ja auch links und rechts einer, also zwei Stück.
 

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Geschrieben von xl_digit am 26.06.2019 um 18:07:

kann ja jeder machen was er für richtig hällt Freude