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zum zitierten Beitrag Zitat von xl_digit
zum zitierten Beitrag
Ähnlich ist das in § 53 Abs. 5 StVZO formuliert:
(5) Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlussleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1 000 mm, so muss je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein. Nach hinten hinausragende fahrbare Anhängeleitern, Förderbänder und Kräne sind außerdem am Tage wie eine Ladung nach § 22 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung kenntlich zu machen.
man beachte, müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein![]()
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Hier geht´s zu meinem Alteisen
Genau und deswegen ist es auch rechtens mit dem Rückstrahler am Sitz. Hat mir mein Prüfer sogar erklärt.
nur der zeigt ja mehr nach unten, als nach hinten
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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.
zum zitierten Beitrag Zitat von xl_digit
zum zitierten Beitrag
Ähnlich ist das in § 53 Abs. 5 StVZO formuliert:
(5) Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlussleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1 000 mm, so muss je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein. Nach hinten hinausragende fahrbare Anhängeleitern, Förderbänder und Kräne sind außerdem am Tage wie eine Ladung nach § 22 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung kenntlich zu machen.
man beachte, müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein![]()
Euch ist wohl zu warm unterm Blech
zum zitierten Beitrag Zitat von mortelli91
Genau und deswegen ist es auch rechtens mit dem Rückstrahler am Sitz.
zum zitierten Beitrag Zitat von mortelli91
Hat mir mein Prüfer sogar erklärt.
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Das geht aber auch viel eleganter und zweckmäßiger...... Augen rollen (siehe Foto)
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Gruß
Dirk
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Zitat von Schimmy
zum zitierten Beitrag Zitat von mortelli91
Genau und deswegen ist es auch rechtens mit dem Rückstrahler am Sitz.
zum zitierten Beitrag Zitat von mortelli91
Hat mir mein Prüfer sogar erklärt.
Wasn Stress da bei euch.... meiner ist unten am Kennzeichen und es juckt keine Sau...
Wenn der nicht mittig angebracht ist, komme ich bei mir nicht durch den TÜV.
Da sind die ganz empfindlich. Bei einer Kontrolle gibt's wahrscheinlich nur eine mündliche Verwarnung, da lieber falsch montiert als gar nicht vorhanden.
Bei meiner FatBoy sitzt er auch seit 7 Jahren und 50.000 KM
unter dem seitlichen Kennzeichenhalter.
Hatte bisher weder bei der HU noch bei Kontrollen Probleme.
zum zitierten Beitrag Zitat von Motorradfahrer
Bei meiner FatBoy sitzt er auch seit 7 Jahren und 50.000 KM
unter dem seitlichen Kennzeichenhalter.
Hatte bisher weder bei der HU noch bei Kontrollen Probleme.
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Ride Harley - Feel Free
Also meiner ist rechts an der Steckachse... wurde mir sogar vom TÜV so vorgeschlagen.
Hab ich jetzt seit 7-8 Jahren dran und wurde nie beim TÜV bemängelt; hatte aber auch noch keine sonstige Kontrolle seitdem
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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil
Habe meinen auch rechts an der Steckachse. Wo steht denn geschrieben das der Rückstrahler mittig sein muß? Nach EU-Vorschrift geht ja auch links und rechts einer, also zwei Stück.
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" Life is an open book ...
You write the pages
yourself ..."
kann ja jeder machen was er für richtig hällt