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Geschrieben von Monty am 10.08.2020 um 15:22:

Neuer lufi ist da,.....


Geschrieben von Döppi am 10.08.2020 um 18:16:

Mit Tüv Kit der die zusätzliche Luft wieder beschränkt eintragungsfähig, bei orginal Auspuffanlage.   Bei Klappenauspuff nur mit Tüv Kit und Kombigutachten.

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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School


Geschrieben von Monty am 10.08.2020 um 18:43:

Wie sagte noch der kaiser:
 Schau mer mal,....😜


Geschrieben von Leon_ am 11.08.2020 um 09:21:

@Döppi , darüber haben wir doch die letzten Seiten schon ausgiebig diskutiert großes Grinsen

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Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"


Geschrieben von juzzi am 11.08.2020 um 11:23:

@ Monty: Prima! Mit "e" Freude
Danke fürs Foto!
Dann werde ich mal mein Glück beim "High-Flow rund" probieren. Und zur Not bleibt die Originaltröte dann.

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Grüße juzzi


Geschrieben von juzzi am 11.08.2020 um 11:26:

... evtl. kann mir ja hier jemand bestätigen (oder dementieren), ob der runde High-Flow SE ein e-Zeichen hat?
Laut Katalog soll das ja der Fall sein.

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Grüße juzzi


Geschrieben von Slim_Jim am 11.08.2020 um 11:43:

Hier mal für die diversen Zweifler die entsprechenden Dokumente, ohne die seit Euro 4 kein Zubehör-Filter iVm Zubehör-Auspuff mehr legal fahrbar ist.

Man sieht hier einen Auszug des Bertls-Gutachten, das exakt für mein Bike (VIN wird eingetragen) erstellt wurde. Dazu wird die exakte Typ-Kennzeichnung des Auspuffs für die mögliche TÜV-Abnahme und Eintragung der Kombination aus exakt diesem Luftfilter (ebenfalls eine individuelle Nummer) mit exakt dem entsprechenden Auspuff an exakt meinem Bike als geprüft und und zulässig und damit zulassungsfähig (!) bestätigt.

Das zweite Bild ist die ABE-Karte mit allen relevanten Daten über die EU-Typgenehmigung mit ABE, deren „Kerndaten“ sich so auch auf dem Auspuff befinden.

Und DAS nimmt der TÜV dann auch technisch ab und erstellt das Prüf-Datenblatt mit dem entsprechenden Text (siehe Foto), der dann von der Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein eingetragen wird.

Ich möchte anmerken, dass ich mich mit diesem Thema zwangsweise gute eineinhalb Jahre beschäftigen musste, bis wirklich alles geklärt und vorhanden war, damit es möglich wurde, LEGAL eine Zubehör-AGA in Verbindung mit Zubehör-Luftfilter fahren zu können.
Dies ist ausschließlich noch auf diesem Wege möglich, alles andere ist rechtlich nicht zulässig!

Im übrigen gibt es auch bei TB Kombigutachten, die jedoch für ihre eigenen vertriebenen Luftfilter und dann nur in Verbindung mit J&H-AGA.

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Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?  Augenzwinkern


Geschrieben von CVOjonas am 11.08.2020 um 12:05:

Und so sieht’s bei mir im Schein aus.


Geschrieben von Monty am 11.08.2020 um 12:56:

Ich sag nix,..... es wurden bereits alle Standpunkte hinreichend  dargelegt,...


Geschrieben von Döppi am 11.08.2020 um 13:57:

Der Sachverständige in der Grosskontrolle hat zumindest nicht so viel Gedult wie wir.   Aber egal ... 😁

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Geschrieben von marlboromanhd am 11.08.2020 um 20:04:

das luftfilter thema bei meiner road king special frustet mich auch und ohne kombi gutachten geht wohl nix. ich war bei bertl's und die können luftfilter (heavy breather SE) mit klappenauspuff anbauen und eintragen. aber ich will keinen klappenauspuff.
ich denke das ich meine road king auch in den niederlanden auf meinen sohn anmelde, wie meine shovel und evo. da es es relativ kack-egal welchen luftfilter, welches mapping etc ans bike montiere/aufspiele..... fucking geschiss in deutschland.


Geschrieben von Ollli am 12.08.2020 um 07:00:

Nicht ganz, wenn Du mit nem illegalen Bike hier rum fährst und kommst in eine Kontrolle zahlst Du. 1. sind das EU weite Geseze ( heißt ja nich umsonst Euro4) 2. fährst Du in Deutschland also nach den geltenden Bestimmungen.
Du darft ja auch nich mit 200 über ne holländische AB fahren nur weil Du deutscher bist und das in D erlaubt ist. Früher war das mal so in den unterschiedlichen Ländern ja, heute leider nicht mehr.


Geschrieben von marlboromanhd am 12.08.2020 um 10:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ollli
Nicht ganz, wenn Du mit nem illegalen Bike hier rum fährst und kommst in eine Kontrolle zahlst Du. 1. sind das EU weite Geseze ( heißt ja nich umsonst Euro4) 2. fährst Du in Deutschland also nach den geltenden Bestimmungen.
Du darft ja auch nich mit 200 über ne holländische AB fahren nur weil Du deutscher bist und das in D erlaubt ist. Früher war das mal so in den unterschiedlichen Ländern ja, heute leider nicht mehr.

das ist teilweise inkorrekt. ich wohne seit 1999 in deutschland und fahre seit dieser zeit meine shovel und evo mit niederländischer zulassung, weil der deutsche TÜV die bikes so nicht zulassen wollte. wurde unzähligen kontrollen in deutschland unterzogen. am anfang wegen zu laut, in späteren jahren wegen der kutte. die deutsche polizei kann mich mit einem bussgeld belegen, wegen zu laut, oder im schlimmsten fall die weiterfahrt untersagen. ist nie passiert und beide bikes sind laut, aber baujahr bedingt legal laut. die shovel hat die originalen fishtails aus 1967 und die evo supertrapps mit verstellbaren endkappen. ein deutscher polizist weiß ja nicht das ich in deutschland wohne, steht nicht auf der niederländische ID card (perso)

bei der "deutschen" road king kommt nur der SE heavy breather, SE stage kit 1 und original auspuff, drauf. wie will ein deutscher polizist die euro4 abgaswerte unterwegs messen? völliger quatsch, da das bike ja nicht zu laut wird. selbst die weiterfahrt zu untersagen
bezweifel ich. die polizei kann keine abgasmessung anordnen......bussgeld auf welcher basis? ich bin ja nicht zu laut. also für mich alles im grünen bereich und sollte es ein bussgeld geben, ist mir das völlig egal. besser als das ganze geschiss hier mit dem TÜV. jetzt wird die road king als umzugsgut bei der niederländische steuer angemeldet, da meine tochter in die niederlanden umzieht. dann brauch ich keine einfuhrsteuern zu zahlen.....und gut ist. alles weitere wird sich ergeben.


Geschrieben von Leon_ am 12.08.2020 um 10:26:

Es geht dabei ja nicht um irgendwelche Abgaswerte oder wie die gemessen werden. Es geht darum, dass die rechtlichen Bedingungen zum Eintragen von Luftfilter und AGAs in NL die gleichen  -sogar dieselben- sind, wie in Deutschland, wegen EU. Das gilt für deine alten Modelle natürlich nicht. Das sind aber komplett andere Ausgangssituationen. Für deine alten Maschinen gilt in Deutschland die StVZO, also deutsches Recht (unabhängig davon, wo sie zugelassen ist). Für deine neue gilt aber europäisches Recht und damit ist es auch egal wie und wo du sie zulässt Augenzwinkern


….davon ab ist ein gelbes Kennzeichen ja echt unfassbar hässlich fröhlich

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Leon

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Geschrieben von Leon_ am 12.08.2020 um 10:37:

zum zitierten Beitrag Zitat von marlboromanhd
ein deutscher polizist weiß ja nicht das ich in deutschland wohne, steht nicht auf der niederländische ID card (perso)

Wenn du in Deutschland wohnst, hast du aber keinen Niederländischen Personalausweis!? Oder Führerschein...

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