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Geschrieben von speedbeer am 24.01.2014 um 12:55:

Zitat von Shovelhead

Das kann doch nicht sein, dass das Wort von der Zulassungsstelle mehr gilt, als das vom TÜV, GTÜ, DEKRA, etc. oder?!!!!!

Doch, das geht. TÜV usw. sind "private Anbieter" mit denen "der Staat" einen Vertrag hat. (z.B. Autos auf Verkehrs- oder Betriebssicherheit prüfen/bewerten - private Sachverständige halt). Das letzte Wort hat aber die Behörde/ der Staat - und wenn Kollegin Amtsleiterin bestimmt, dass die Sachbearbeiterin bei jedem Eintrag zum Kennzeichen den Zollstock rausholt und prüft bzw. festlegt, dass das größtmögliche Kennzeichen verbaut werden könnte, dann wird das größtmögliche Kennzeichen zugeteilt - Fertig! Gilt übrigens für JEDEN Tüv-Eintrag.

Polizei&Behörde kann später im Strassenverkehr jeden TÜV-Eintrag anzweifeln und das Fzg. einem KBA-Sympathisant (behördlicher Gutachter bzw. einem „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ vorführen. Und dann, liebe Freunde, wollen wir mal sehen was mehr zählt - der Eintrag von Kumpeltüvver oder das Gutachten, was die Eintragung als ungerechtfertigt einstuft. Das Szenario ist aber eher die Ausnahme - aber möglich.
Gruß RG, der alles eingetragen hat, und trotzdem gaaaanz vorsichtig an der Rennleitung vorbeirollt


Geschrieben von MrPing am 24.01.2014 um 13:07:

genau

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Alte Männer sing gefährlich,denn die Zukunft ist egal ....


Geschrieben von BlackForest am 24.01.2014 um 16:31:

Zitat von Shovelhead
Mal eine Frage in die Runde: wie kann es sein, dass eine Sachbearbeiterin in der KFZ-Zulassungsstelle, eine Eintragung vom z.B. TÜV, anzweifeln bzw. nicht als gültig ansehen darf?!

,,,,,,,,,,

Das kann doch nicht sein, dass das Wort von der Zulassungsstelle mehr gilt, als das vom TÜV, GTÜ, DEKRA, etc. oder?!!!!!

Ist definitiv leider so im Bürokratie-Deutschland...

Habe selbst an meinem US-Fahrzeug vorne und hinten eingetragene "kleine 125er"-Kennzeichen... interessiere bei der Zulassungsstelle hier niemanden... "Gibts nicht mehr bei uns"... Ich solle doch selbstleuchtende Kennzeichen an die Stoßstange machen... Hab nun immerhin kurze Kombi mit Engschrift bekommen..
Was will man machen, da hockt man immer am kürzeren Hebel... In Sachen Kennzeichen ist der TÜV-Eintrag immer nur Empfehlung, keine Pflicht für die Zulasungsstelle

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Send it.


Geschrieben von Gerd am 24.01.2014 um 17:59:

@ Mr Ping

Da bist du aber ein "Sparfuchs" mit dem Saisonkennzeichen großes Grinsen


Geschrieben von MrPing am 24.01.2014 um 18:01:

Gelle,ist doch Scharf mit den vielen 1sern <<

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Geschrieben von Shovelhead am 26.01.2014 um 12:14:

Zitat von RG4ever
Zitat von Shovelhead

Das kann doch nicht sein, dass das Wort von der Zulassungsstelle mehr gilt, als das vom TÜV, GTÜ, DEKRA, etc. oder?!!!!!

Doch, das geht. TÜV usw. sind "private Anbieter" mit denen "der Staat" einen Vertrag hat. (z.B. Autos auf Verkehrs- oder Betriebssicherheit prüfen/bewerten - private Sachverständige halt). Das letzte Wort hat aber die Behörde/ der Staat - und wenn Kollegin Amtsleiterin bestimmt, dass die Sachbearbeiterin bei jedem Eintrag zum Kennzeichen den Zollstock rausholt und prüft bzw. festlegt, dass das größtmögliche Kennzeichen verbaut werden könnte, dann wird das größtmögliche Kennzeichen zugeteilt - Fertig! Gilt übrigens für JEDEN Tüv-Eintrag.

Polizei&Behörde kann später im Strassenverkehr jeden TÜV-Eintrag anzweifeln und das Fzg. einem KBA-Sympathisant (behördlicher Gutachter bzw. einem „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ vorführen. Und dann, liebe Freunde, wollen wir mal sehen was mehr zählt - der Eintrag von Kumpeltüvver oder das Gutachten, was die Eintragung als ungerechtfertigt einstuft. Das Szenario ist aber eher die Ausnahme - aber möglich.
Gruß RG, der alles eingetragen hat, und trotzdem gaaaanz vorsichtig an der Rennleitung vorbeirollt

... das ist ja der Hammer!!!
Da würde ich mich als TÜV-Gutachter und Ingenieur ganz schön "entmündigt" vorkommen,
wenn so "Sachbearbeiter" von der Gemeinde (mit max. Realschulabschluss),
meine Eintragungen anzweifeln und missachten dürfen!

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Member of Bavaria Stammtisch Munich


Geschrieben von bestes-ht am 26.01.2014 um 12:25:

Wieso, wenn sich die TÜV Prüfer an geltendes Recht halten und nur solche Sachen eintragen, die 100% mit diesem übereinstimmen.

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von V-Michel am 26.01.2014 um 12:31:

Zitat von RG4ever
Zitat von Shovelhead

Das kann doch nicht sein, dass das Wort von der Zulassungsstelle mehr gilt, als das vom TÜV, GTÜ, DEKRA, etc. oder?!!!!!

Doch, das geht. TÜV usw. sind "private Anbieter" mit denen "der Staat" einen Vertrag hat. (z.B. Autos auf Verkehrs- oder Betriebssicherheit prüfen/bewerten - private Sachverständige halt). Das letzte Wort hat aber die Behörde/ der Staat - und wenn Kollegin Amtsleiterin bestimmt, dass die Sachbearbeiterin bei jedem Eintrag zum Kennzeichen den Zollstock rausholt und prüft bzw. festlegt, dass das größtmögliche Kennzeichen verbaut werden könnte, dann wird das größtmögliche Kennzeichen zugeteilt - Fertig! Gilt übrigens für JEDEN Tüv-Eintrag.

Genau aus diesem Grund habe ich mein 80er Kennzeichen vom Amtsleiter der Zulassungsbehörde im Fahrzeugschein (+ extra Zulassungsschreiben) eintragen lassen. Jetzt kann mir hoffentlich nix mehr passieren. Freude

Gruß Michel

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Die Beiträge des Verfassers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Fiktion oder persönlicher Einschätzung (seltener Zynismus und Spott) beinhalten, ohne dass diese separat kenntlich gemacht werden.


Geschrieben von Websucht am 26.01.2014 um 22:10:

Und selbst das können sie dir wieder problemlos abnehmen!!
Da du keinerlei rechtlichen Anspruch auf dieses 80er Kennzeichen hast kann es jederzeit wieder von der Zulassungsbehörde widerrufen werden.

Gruß Robert

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Schon ein winziger Buchstabendreher kann eine komplette Signatur urinieren !


Geschrieben von Shovelhead am 27.01.2014 um 08:20:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Wieso, wenn sich die TÜV Prüfer an geltendes Recht halten und nur solche Sachen eintragen, die 100% mit diesem übereinstimmen.

… das „schöne“ ist nur, dass das „Recht“ jede Zulassungsstelle individuell auslegt.
Und wenn man sich dann noch die Kennzeichenschilder der Zulassungsstellenmitarbeiter und
deren Angehörigen ansieht, egal, ob Nummernkreis oder Schildgröße, scheint hier wieder ein
ganz anderes „Recht“ zu gelten.

Aber was soll‘s, kann man ja eh nichts machen….

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Geschrieben von Senflex66 am 04.03.2014 um 00:50:

Kennzeichen Größe was ist möglich??

Thema Kennzeichen, ich persönlich hätte gerne die Größe was die 80er und Traktoren haben oder hatten, darf man sowas auch auf nem Motorrad haben????
Und noch etwas, nirgends steht geschrieben wie das Kennzeichen montiert sein muss, ok gut zu lesen, aber wie sieht es aus wenn man es senkrecht platziert. Auf dem Kopf wäre ja klar das es nicht leicht zu lesen ist für manch einen.


Geschrieben von NT-Tom am 04.03.2014 um 00:52:

Augen rollen Baby

die SUCHEN funktion kann helfen

Nummernschildgrösse in D - Fragen und Antwort Thread

fürchte , auswandern - du musst fröhlich


Geschrieben von Senflex66 am 04.03.2014 um 00:55:

Tolle Antwort


Geschrieben von Moos am 04.03.2014 um 00:57:

Ein Motorradkennzeichen ist in der Regel senkrecht montiert. Augen rollen
Traktor und Moped kannst dir an der 48 abschminken. Evt. auch mal Suche benutzen, bist auch nicht den ersten Tag hier im Forum. rotes Gesicht

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Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von NT-Tom am 04.03.2014 um 00:57:

zum zitierten Beitrag Zitat von Senflex66
Tolle Antwort

bitte, immer wieder gerne Zunge raus

( lade die seite nochmal neu )

und nutze auch mal selber die SUCHEN funktion