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Geschrieben von HeikoJ am 01.11.2019 um 10:36:

MJ 2016 war ja schon Mitte August 2015 vorgestellt und ist nach 168/2013 homologiert. Möglich wäre die Homologation nach 168/2013 seit Veröffentlichung der Richtlinie Mitte 2013 gewesen.
Die Erstzulassung ist die erstmalige Teilnahme am Straßenverkehr. Wenn ich also eine ältere Maschine ERSTMALIG anmelde, dann gelten die Vorschriften zum Zeitpunkt der Anmeldung und nicht zum Zeitpunkt der Herstellung.

So war es zum Beispiel nicht mehr möglich nach dem 1.1.2017 Euro 3 Motorräder erstmalig zuzulassen. 

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von benstreetbob am 07.11.2019 um 20:09:

Ich hatte ja penzl angeschrieben und heute habe ich eine Antwort bekommen die ich euch nicht vorbehalten möchte.

Also es ging um den anbringungsort des stellhebels nach erstzulassung 1.2016.

Penzl: Manuela Hoeferer (verkauf)

Hallo 
diese aussage stimmt nicht.Wir sind im Moment wieder einmal daran,das mit allen
Stellen zu klären.(Tüv,Dekra,Küs usw.)
Unsere Zulassung sagt,überall am Bike nur nicht am Lenker und ist mit dieser Fomulierung EG-EB zugelassen.
Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Viele Grüße Manuela Höferer (Verkauf)

Für mich heißt das ich mache nichts verkehrt,von thunderbike anbringen lassen obwohl nicht nötig Eintragen lassen.

Habe es selber so in der dazugehörigen karte stehen und bin durch damit.

Muss dazu sagen bin in meinen bisher ca.14 jahren harley fahren 2-3  mal kontrolliert worden.

Mit der jetzigen noch garnicht sollte das der fall sein und jemand hat wegen den hebel was zu kacken suche ich nen Anwalt auf.
Dass wäre übrings auch absolutes neuland für mich...

lg

 

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lächle du kannst sie nicht alle töten....


Geschrieben von Moos am 07.11.2019 um 20:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von benstreetbob
diese aussage stimmt nicht.Wir sind im Moment wieder einmal daran,das mit allen
Stellen zu klären.(Tüv,Dekra,Küs usw.)

Hoffentlich klären die das auch mit der Rennleitung. großes Grinsen Mit TÜV, etc. gab es ja so gesehen noch nie Probleme.
 

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Geschrieben von benstreetbob am 07.11.2019 um 20:17:

Ja wäre wünschenswert sonst könnte man bei sowas in zukunft sehr viel weniger ausgeben ...
Nur aus den angenehmlichkeiten der zulassung habe ich soviel geld ausgegeben dafür.

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Geschrieben von SportyCB am 19.07.2020 um 21:46:

Wow: nach 37 Jahren Motorrad fahren bin ich heute das 1. Mal in eine allgemeine Fahrzeugkontrolle gekommen. War ich aufgeregt. Zuerst wollte der nette Beamte Führerschein dann Fahrzeugschein sehen. Als nächstes kam gleich die Frage: ist der Auspuff original? Ich : selbstverständlich. Haben Sie irgendwelche Umbauten vorgenommen oder vornehmen lassen? Ich: Nein( Den  Heinzbikes All in one habe ich verschwiegen). Kurzer Blick auf die Reifen- hab ihm dann noch die Freigabe hingehalten und keine 5 Minuten später durfte ich weiter fahren. Ganze Aufregung umsonst


Geschrieben von Clemens am 01.08.2020 um 09:38:

Bin vor zwei Wochen auch mit der RK in eine Kontrolle geraten. Habe eine mündliche Verwarnung erhalten wegen zu kleinen Spiegeln. Sonst war alles OK und der Herr in Grün war eigentlich ein ganz netter Kerl. Hatte aber nicht wirklich Ahnung was Mopeds angeht. 
Gestern kam das Schreiben mit der Aufforderung das Fahrzeug bei der Polizei, beim TÜV oder einer KFZ Werkstatt vorzuführen die mir dann der Norm entsprechende  montierte Spiegel bestätigen sollen. 
Habe gestern die originalen Spiegel montiert und die Korrektheit bei einer KFZ Werkstatt bestätigen lassen.
Jetzt meine Frage.... wenn ich jetzt wieder die kleinen Spiegel montiere und wieder in eine Kontrolle komme weiß dann die Polizei oder die KFZ Zulassungsbehörde das bei dem Fahrzeug das schon mal beanstandet wurde. Weiß jemand ob so was gespeichert und wenn ja wie lange ?


Geschrieben von Herzo_Klaus am 01.08.2020 um 10:13:

Servus !

Genau dieses Thema habe ich neulich mit einem Polizisten diskutiert.

Er meinte, wenn es nur eine Mängelanzeige war (wie jetzt in Deinem Fall), dann ist das nicht so tragisch, denn die werden nicht aufgehoben bzw. gespeichert. Blöd wird´s allerdings, wenn der gleiche Beamte dich nochmal kontrolliert und sich daran erinnert. Wenn er Dir dann Vorsatz unterstellt, kostet´s richtig.

Bei einer Anzeige wird das Vergehen dokumentiert und gespeichert. Und wenn dann 2 x das gleiche Delikt ansteht, dann gibts da auch richtig Ärger.

Aber hier wird sich sicherlich noch jemand zu diesem Thema mit einer kompetenten Aussage melden...

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Geschrieben von Fischkopp am 01.08.2020 um 11:34:

Es gäbe eine ganz einfache Möglichkeit das zu prüfen. Du hast gem. DSGO Recht auf Auskunft zu deinen gespeicherten Daten. Auch bei Behörden.

Ansonsten müsste die Speicherfrist glaublich im OWIG behandelt werden. Ich GLAUBE nicht dass das gespeichert wird, müsste dann ja quasi ein Register dafür geben... wäre mir nicht bekannt. Neben dem BZRG gibt es in Sachen Verkehr meiner Kenntnis nach nur Flensburg und da ist der sprichwörtliche Punkt Voraussetzung.

Aber wie schon geschrieben. Wenn derselbe Kontrolleur dich nochmal kontrolliert und sich an die frühere Aktion erinnert... könnte dieser "auf Vorsatz plädieren". Ob das am Ende Bestand hat ist die eine Sache, die andere ist der Ärger und das Verfahren an sich.

Eigentlich gibt es nur eine Empfehlung aus meiner Froschperspektive... Spiegel gem. EU-Verordnung montieren. Und wer richtig lange Weile hat, liest sich diese mal durch. Baby

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Gestern ging's noch! 


Geschrieben von Clemens am 01.08.2020 um 12:05:

Ist eine mündliche Verwarnung überhaupt eine Ordnungswidrigkeit? Aus dem Schreiben geht das irgend wie nicht hervor


Geschrieben von REMCM am 01.08.2020 um 12:08:

Gekostet hat's nix ?


Geschrieben von Clemens am 01.08.2020 um 13:40:

zum zitierten Beitrag Zitat von REMCM
Gekostet hat's nix ?

Nö 🤗 ... war wie gesagt ein netter Mensch und wie‘s in den Wald rein ruft so schallt‘s auch raus.


Geschrieben von Dragon am 01.08.2020 um 17:23:

Ist doch schön das es auch noch solche netten gibt.


Geschrieben von dieTor am 02.08.2020 um 09:29:

Zu kleine Spiegel sind eine Ordnungswidrigkeit und da hat der Ordnungshüter einen Ermessensspielraum.

Das reicht von einer mündlichen Verwarnung bis zu einer verhängten Geldbuße gem. Bußgeldkatalog.

Du hast eine Mängelkarte bekommen, die sicherstellt, dass du den Mangel tatsächlich für die vorgeschriebene Vorführung abstellst.
Das halte ich für ein sehr gutes Instrument, da es ja auch mit "Umständen" (als "Strafe") verbunden ist und vielleicht die Fahrzeuge auf Dauer gesetzeskonform macht.

Deshalb sollte man auch immer die Originalteile noch vorrätig haben Augenzwinkern.


Wenn die Rückantwortkarte nicht bei der Behörde eingeht, steigt diese in das ordentliche Bußgeldverfahren ein. Und dann muss man zahlen und den Mangel trotzdem abstellen.

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* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *


Geschrieben von Moos am 07.09.2021 um 18:25:

Am So. ist bei mir um die Ecke anscheinend wieder große Poser und Bikekontrolle. Die Bullen haben für den ganzen Tag nen Abschlepper und nen Sachverständigen vom TÜV angefordert. Scheinbar sind die sich ihrer Sache nicht mehr so sicher beim Stilllegen. Haben wohl die letzte Zeit des öfteren ins mit Fehlleistungen geglänzt. großes Grinsen

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Geschrieben von Chopper 15 am 09.04.2022 um 13:32:

Daumen hoch! Verkehrskontrolle

War eben mit dem Roller unterwegs als mich die Herren in blau angehalten haben zur Kontrolle. Erst wollte er den Führerschein und die Rollerpapiere, dann fragte er mich wie schnell der Roller sei. Ich sagte 50 km/h, er schaute sich meinen Führerschein an und meinte dabei: und noch einiges mehr, sie seien mir mit über 50 hinter her gefahren. dann sagte er ich wollte nur wissen ob sie einen Führerschein besitzen gute Fahrt das wars schon.

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Wenn ich fliegen könnte würd ich kein Motorrad fahren
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