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MJ 2016 war ja schon Mitte August 2015 vorgestellt und ist nach 168/2013 homologiert. Möglich wäre die Homologation nach 168/2013 seit Veröffentlichung der Richtlinie Mitte 2013 gewesen.
Die Erstzulassung ist die erstmalige Teilnahme am Straßenverkehr. Wenn ich also eine ältere Maschine ERSTMALIG anmelde, dann gelten die Vorschriften zum Zeitpunkt der Anmeldung und nicht zum Zeitpunkt der Herstellung.
So war es zum Beispiel nicht mehr möglich nach dem 1.1.2017 Euro 3 Motorräder erstmalig zuzulassen.
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
Ich hatte ja penzl angeschrieben und heute habe ich eine Antwort bekommen die ich euch nicht vorbehalten möchte.
Also es ging um den anbringungsort des stellhebels nach erstzulassung 1.2016.
Penzl: Manuela Hoeferer (verkauf)
Hallo
diese aussage stimmt nicht.Wir sind im Moment wieder einmal daran,das mit allen
Stellen zu klären.(Tüv,Dekra,Küs usw.)
Unsere Zulassung sagt,überall am Bike nur nicht am Lenker und ist mit dieser Fomulierung EG-EB zugelassen.
Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Viele Grüße Manuela Höferer (Verkauf)
Für mich heißt das ich mache nichts verkehrt,von thunderbike anbringen lassen obwohl nicht nötig Eintragen lassen.
Habe es selber so in der dazugehörigen karte stehen und bin durch damit.
Muss dazu sagen bin in meinen bisher ca.14 jahren harley fahren 2-3 mal kontrolliert worden.
Mit der jetzigen noch garnicht sollte das der fall sein und jemand hat wegen den hebel was zu kacken suche ich nen Anwalt auf.
Dass wäre übrings auch absolutes neuland für mich...
lg
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lächle du kannst sie nicht alle töten....
zum zitierten Beitrag Zitat von benstreetbob
diese aussage stimmt nicht.Wir sind im Moment wieder einmal daran,das mit allen
Stellen zu klären.(Tüv,Dekra,Küs usw.)
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Ja wäre wünschenswert sonst könnte man bei sowas in zukunft sehr viel weniger ausgeben ...
Nur aus den angenehmlichkeiten der zulassung habe ich soviel geld ausgegeben dafür.
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lächle du kannst sie nicht alle töten....
Wow: nach 37 Jahren Motorrad fahren bin ich heute das 1. Mal in eine allgemeine Fahrzeugkontrolle gekommen. War ich aufgeregt. Zuerst wollte der nette Beamte Führerschein dann Fahrzeugschein sehen. Als nächstes kam gleich die Frage: ist der Auspuff original? Ich : selbstverständlich. Haben Sie irgendwelche Umbauten vorgenommen oder vornehmen lassen? Ich: Nein( Den Heinzbikes All in one habe ich verschwiegen). Kurzer Blick auf die Reifen- hab ihm dann noch die Freigabe hingehalten und keine 5 Minuten später durfte ich weiter fahren. Ganze Aufregung umsonst
Bin vor zwei Wochen auch mit der RK in eine Kontrolle geraten. Habe eine mündliche Verwarnung erhalten wegen zu kleinen Spiegeln. Sonst war alles OK und der Herr in Grün war eigentlich ein ganz netter Kerl. Hatte aber nicht wirklich Ahnung was Mopeds angeht.
Gestern kam das Schreiben mit der Aufforderung das Fahrzeug bei der Polizei, beim TÜV oder einer KFZ Werkstatt vorzuführen die mir dann der Norm entsprechende montierte Spiegel bestätigen sollen.
Habe gestern die originalen Spiegel montiert und die Korrektheit bei einer KFZ Werkstatt bestätigen lassen.
Jetzt meine Frage.... wenn ich jetzt wieder die kleinen Spiegel montiere und wieder in eine Kontrolle komme weiß dann die Polizei oder die KFZ Zulassungsbehörde das bei dem Fahrzeug das schon mal beanstandet wurde. Weiß jemand ob so was gespeichert und wenn ja wie lange ?
Servus !
Genau dieses Thema habe ich neulich mit einem Polizisten diskutiert.
Er meinte, wenn es nur eine Mängelanzeige war (wie jetzt in Deinem Fall), dann ist das nicht so tragisch, denn die werden nicht aufgehoben bzw. gespeichert. Blöd wird´s allerdings, wenn der gleiche Beamte dich nochmal kontrolliert und sich daran erinnert. Wenn er Dir dann Vorsatz unterstellt, kostet´s richtig.
Bei einer Anzeige wird das Vergehen dokumentiert und gespeichert. Und wenn dann 2 x das gleiche Delikt ansteht, dann gibts da auch richtig Ärger.
Aber hier wird sich sicherlich noch jemand zu diesem Thema mit einer kompetenten Aussage melden...
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Nemo me impune lacessit !
Ich habe nicht Angst davor dass ich zu früh sterbe, sondern davor, dass ich zu spät sterbe !
Es gäbe eine ganz einfache Möglichkeit das zu prüfen. Du hast gem. DSGO Recht auf Auskunft zu deinen gespeicherten Daten. Auch bei Behörden.
Ansonsten müsste die Speicherfrist glaublich im OWIG behandelt werden. Ich GLAUBE nicht dass das gespeichert wird, müsste dann ja quasi ein Register dafür geben... wäre mir nicht bekannt. Neben dem BZRG gibt es in Sachen Verkehr meiner Kenntnis nach nur Flensburg und da ist der sprichwörtliche Punkt Voraussetzung.
Aber wie schon geschrieben. Wenn derselbe Kontrolleur dich nochmal kontrolliert und sich an die frühere Aktion erinnert... könnte dieser "auf Vorsatz plädieren". Ob das am Ende Bestand hat ist die eine Sache, die andere ist der Ärger und das Verfahren an sich.
Eigentlich gibt es nur eine Empfehlung aus meiner Froschperspektive... Spiegel gem. EU-Verordnung montieren. Und wer richtig lange Weile hat, liest sich diese mal durch.
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Gestern ging's noch!
Ist eine mündliche Verwarnung überhaupt eine Ordnungswidrigkeit? Aus dem Schreiben geht das irgend wie nicht hervor
Gekostet hat's nix ?
zum zitierten Beitrag Zitat von REMCM
Gekostet hat's nix ?
Ist doch schön das es auch noch solche netten gibt.
Zu kleine Spiegel sind eine Ordnungswidrigkeit und da hat der Ordnungshüter einen Ermessensspielraum.
Das reicht von einer mündlichen Verwarnung bis zu einer verhängten Geldbuße gem. Bußgeldkatalog.
Du hast eine Mängelkarte bekommen, die sicherstellt, dass du den Mangel tatsächlich für die vorgeschriebene Vorführung abstellst.
Das halte ich für ein sehr gutes Instrument, da es ja auch mit "Umständen" (als "Strafe") verbunden ist und vielleicht die Fahrzeuge auf Dauer gesetzeskonform macht.
Deshalb sollte man auch immer die Originalteile noch vorrätig haben .
Wenn die Rückantwortkarte nicht bei der Behörde eingeht, steigt diese in das ordentliche Bußgeldverfahren ein. Und dann muss man zahlen und den Mangel trotzdem abstellen.
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* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *
Am So. ist bei mir um die Ecke anscheinend wieder große Poser und Bikekontrolle. Die Bullen haben für den ganzen Tag nen Abschlepper und nen Sachverständigen vom TÜV angefordert. Scheinbar sind die sich ihrer Sache nicht mehr so sicher beim Stilllegen. Haben wohl die letzte Zeit des öfteren ins mit Fehlleistungen geglänzt.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Verkehrskontrolle
War eben mit dem Roller unterwegs als mich die Herren in blau angehalten haben zur Kontrolle. Erst wollte er den Führerschein und die Rollerpapiere, dann fragte er mich wie schnell der Roller sei. Ich sagte 50 km/h, er schaute sich meinen Führerschein an und meinte dabei: und noch einiges mehr, sie seien mir mit über 50 hinter her gefahren. dann sagte er ich wollte nur wissen ob sie einen Führerschein besitzen gute Fahrt das wars schon.
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Wenn ich fliegen könnte würd ich kein Motorrad fahren
Grüße aus der Pfalz