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Geschrieben von Haiko am 24.11.2008 um 12:54:

Hi Mad Max,

die TÜV Vorschrift sagt aus:
"In einem Winkel von 45° und einem Abstand von 3m hinter dem Motorrad muß der Blinker auf der gegenüberliegenden Seite des Fahrzeuges erkennen zu sein".

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Greez Haiko
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Warum ich Harley fahre?...
...Weil ich es mir leisten kann!


Geschrieben von Stan am 24.11.2008 um 13:38:

Hi Mad Max,

hab an meiner Fetten Micro Kellermänner hinten verbaut. Ich denke so in der Art wie Du es auch vorhast.

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Bis die Tage.......
Stan


Geschrieben von Mad Max am 24.11.2008 um 15:01:

Genauso habe ich es mir auch vorgestellt. Hattest du damit Probleme beim TÜV?

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Geschrieben von Stan am 24.11.2008 um 15:11:

Nee, war ganz easy. Der TÜV Fuzzi hätte mir die Blinker hinten auch komplett erlassen, da die Kellermänner am Lenker vorne ausgereicht hätten.

Gruß,
Stan

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Stan


Geschrieben von Haiko am 24.11.2008 um 15:14:

Nur so zur Info. Normalerweise gelten Kellermann Lenkerendenblinker NUR als vordere Blinker. Da hast Du ja beim TÜVer glück gehabt, aber wenn Du in eine Kontrolle der "Grünkittel" kommst, kann das schon anders aussehen!

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Geschrieben von Stan am 24.11.2008 um 15:45:

Ich kenne die TÜV Vorschrift nicht, kann dazu nichts genaues sagen. So wie der TÜV Fuzzi mir das erklärt hat sind die vorderen Kellermänner als Richtungsanzeiger für vorne und hinten akzeptabel.
Wäre, wenn ich Deine erste Aussage zugrunde lege, ja auch korrekt. Hab grad nen Selbsttest durchgeführt - meine Frau aufs Moped gehockt und bin selber 3 Meter unter 45 Grad hinter die Maschine. Ist warscheinlich alles ne Frage wie breit der Lenker vorne ist...... großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

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Stan


Geschrieben von Haiko am 24.11.2008 um 16:05:

Sorry Stan,

Schaue doch mal HIER in die Typgenemigung für Kellermann Lenkerendenblinker (Seite 2). Oder HIER bei § 54.

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Geschrieben von Bohemian am 24.11.2008 um 16:08:

... es ist, glaube ich, ab Maschinen BJ.1974 Pflicht hinten welche zu haben Freude , hatten wir schon irgendwo hier ...


Geschrieben von Stan am 24.11.2008 um 17:13:

zum zitierten Beitrag Zitat von Haiko
Sorry Stan,

Schaue doch mal HIER in die Typgenemigung für Kellermann Lenkerendenblinker (Seite 2). Oder HIER bei § 54.

Haiko,

zuerst einmal "Ich habe ja hinten Blinker "! Wollte lediglich zum Ausdruck bringen das der TÜV Fuzzi einem Wegfall der hinteren Blinker zugestimmt hätte, was ja durch eine Einzelabnahme auch im Sinne der StVO möglich ist. Wenn ich mir den Prüfbericht der Typengenehmigungsbehörde (was en Wort verwirrt ) ansehe dann finde ich keinen Einschränkung für die Anbringung als rückwärtiger Richtungsanzeiger.
Also zusammenfassend hast Du natürlich recht, ein Wegfall der hinteren Blinker ist Abnahmepflichtig. Im Falle das ich mal von der Rennleitung gestoppt werde haben die eh ein größeres Problem mit meiner akustischen Perfomance geschockt unglücklich unglücklich unglücklich als mit der Bauform meiner Blinker! großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

Gruß,
Stan

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Geschrieben von Haiko am 24.11.2008 um 19:19:

Sorry Stan,

aber die Rennleitung interresiert Deine TÜV Abnahme herzlich wenig, da Du ja an/abbauen kannst nach der Prüfung was Du willst ( TÜV Konform oder nicht), es zählt ja nur bei dem TÜV Gutachten was zum Zeitpunkt der TÜV Abnahme Regelkonform war oder nicht. Und wenn der Prüfer ein oder zwei Augen zugedrückt hat, hast Du in der Zukunft evtl. ein Problem, da z.Zt. wie ich aus anderen Foren erfahren habe Prüfer von deren Aufsichtsbehörde unter die Lupe genommen werden, wegen evtl. Unregelmäßigkeiten. Also sei vorsichtig!!!!


P.S. Habe selbst die Erfahrungen mit TÜV und Rennleitung gemacht und will Dich nur warnen, bevor Du hier (gefärliches) Halbwissen verbreitest Freude Augenzwinkern

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Geschrieben von Stan am 24.11.2008 um 19:36:

Haiko,

so ganz kann ich Dir nicht folgen. Ich habe nichts nach meiner TÜV Abnahme um- oder abgebaut! Ausser den Tüten entspricht alles genau dem wie ich es bei der TÜV Abnahme hatte Kellermänner vone, Micro Kellermänner hinten). Verstehe nicht so recht worauf Du anspielst.

Gruß,
Stan

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Stan


Geschrieben von SteveHD am 24.11.2008 um 19:59:

So direkt aus der TÜV Quelle

Haiko hat recht spätestens bei der nächsten Tüv Vorführung wirst Du Probleme bekommen Stan.

Aber bis dahin wenn keine Rennleitung kommt haste freie fahrt fröhlich

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Gruß Steve

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Geschrieben von Haiko am 24.11.2008 um 20:02:

Ich wollt nur damit sagen. Das wenn Dein TÜVer sehr großzügig bei Deiner Abnahme war, es die Rennleitung einen Scheiß interessiert, wenn Du trotzdem nich TÜV konform unterwegs bist (auch wenn abgenommen). Aber wenn Du mir nicht glaubst; mach selbst die Erfahrungen. Ich kann Dir nur nochmals die offiziell, regulären Abnahmevorschriften des TÜV nennen: "In einem Winkel von 45° und einem Abstand von 3m hinter dem Motorrad muß der Blinker auf der gegenüberliegenden Seite des Fahrzeuges erkennen zu sein". Was Du machst und Dein TÜVer gemacht haben ist Dein Prob.
ENDE

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Geschrieben von Stan am 24.11.2008 um 21:11:

Naja es ist halt so wie es ist. Wenn ich erhlich bin ist es mir auch egal. Hätte ich was normales oder gewöhnliches gewollt dann würde ich jetzt en Bike eines namenhaften süddeutschen Automobilbauers (nähe Passau) fahren.
Nee, dann lieber was mit nem bischen mehr Spassfaktor getreu dem Motto "no risk no fun"......

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Stan


Geschrieben von George am 24.11.2008 um 21:23:

Zitat von Stan
Nee, dann lieber was mit nem bischen mehr Spassfaktor getreu dem Motto "no risk no fun"......

Noch nie gehört! unglücklich

Ich kenn nur
"NO ROD - NO FUN!" fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.