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Geschrieben von Leon_ am 16.06.2021 um 08:50:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
In der Abnahmebescheinigung nach § 19 steht immer der Satz

Das ist so nicht ganz richtig. Es gibt auch den Satz "die Fahrzeugpapiere sind unverzüglich zu berichtigen". Das hängt vom zugehörigen Gutachten für die Teile ab.

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Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"


Geschrieben von HD501 am 16.06.2021 um 09:43:

Genau richtig, und zwar wenns ein US Modell ist wird’s immer ein §19/2, also Einzelabnahme. Und dann steht auf dem TÜV Bericht, dass die Fahrzeugpapiere „unverzüglich“ zu berichtigen sind.

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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht


Geschrieben von Leon_ am 16.06.2021 um 11:26:

Nicht nur bei US Modellen. Bei Änderungen mit Teilegutachten am Fahrwerk z.B. ist das in der Regel immer gefordert. Muss keine Einzelabnahme sein.

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Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"


Geschrieben von Sam V am 16.06.2021 um 11:33:

In dem Gesetz steht aber bei § 19 Abs 2 das genaue Gegenteil. Da steht: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

die genehmigte Fahrzeugart ist auch bei einem US Modell Motorrad, und das bleibt auch so, bis ein drittes Rad angebaut wird.

Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen ........ für diese Teile
a)die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,
b)der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und
c)die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Absatz 1 Satz 5 bestätigt worden ist.

Ob das unverzüglich oder bei nächster Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere rein muß, ist dabei eine Frage der Änderung der Fahrzeugeinordnung. Wird z.B. der Hubraum erhöht, ändert sich die KFZ Steuer, also muß das sofort in die Papiere. Daher ist in § 13 FZV genau geregelt, was unverzüglich in die Papiere muß. Das sind:
1. Änderungen von Angaben zum Halter
2. Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,
3. Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle,
4. Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit,
5.Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist,
6. Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast,
7.Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern,
8.Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen,
9. Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsbeschränkungen auswirken,
10.Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 erfordern, und
11. Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks im Sinne des § 19 Absatz 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich ist.

Beim letzten steht dann schon im Gutachten, dass es unverzüglich eingetragen werden muß.

Da ist nirgends vorgegeben, dass ein US Modell, nachdem es seine Zulassung bekommen hat anders behandelt werden muß als ein EU Modell. ABER, in manchen Gutachten ist die ABE des Modells angegeben, und da hat der TÜVer die Wahl, ob er das Gutachten nach Typ (hier also HD Breakout) akzeptiert, oder nach der ABE Nummer geht. Macht er letzteres kann er das Teil im Zusammenspiel mit dem Mopped besonders prüfen. Sonst hat er nur danach zu gucken, ob die Nummer auf dem Lenker stimmt, der Lenker an der vorgesehen Stelle und richtig rum sitzt, die Schrauben fest sind und die anderen im Gutachten vorgegebenen Sachen eingehalten sind.

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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.


Geschrieben von Vosse am 16.06.2021 um 11:55:

Hessen und ihre Bündelbehörde. Ein Trauerspiel was sich da dem Land einfallen lassen hat.


Geschrieben von hoppe am 16.06.2021 um 13:23:

Ich hab gerade einen Anruf von der Bündelungsbehörde in Fulda erhalten und konnte zumindest für Klarheit sorgen. Auch wenn mir das im Moment nicht viel weiter hilft. Um eine zusätzliche HU komme ich wohl nicht herum, was aber wurmt ist, dass der Prüfingenieur diese nicht gleich dokumentiert hat. Er hätte wissen müssen dass diese HU zwingend notwendig ist.

Das Problem bei mir ist nicht der Lenker und Riser, hier wäre eine reine Änderungsabnahme möglich und richtig gewesen. Anders sieht es mit der vorderen Bremsleitung von PROBRAKE aus. Diese hat, wie viele andere von PB, keine ABE sondern ein TÜV-Gutachten. Im Gutachten von Probrake steht explizit, dass der Einbau dieser Bremsleitung eine Begutachtung des Fahrzeugs nach §19 Abs.2 i.V. m. §21 StVZO erforderlich macht. Diese Begutachtung hat der Prüfer durchgeführt und bescheinigt.

Laut Aussage der Bündelbehörde ist es seit 1.April 2020 Bundesweit in Deutschland Pflicht, bei einer die Bremsanlage betreffenden Prüfung nach §19 Abs.2 StVZO, auch eine HU durchzuführen!!!! Die Bremsleitung gehört da natürlich dazu. Alle Prüfstellen in Deutschland sind über diese Vorschrift informiert. Trotzdem scheint es wohl vielerorts immer noch relaxer gehandhabt zu werden und liegt wohl am Prüfer!!!
Mein Prüfer hat also insoweit und nach Vorschrift alles richtig gemacht, leider nur vergessen die HU zu dokumentieren und abzukassieren. Das werde ich aber morgen klären, da ist der Prüfer wieder bei HD in Kassel und da werde ich dann die HU nachholen. Bin mal gespannt was er dann noch an zusätzlichen Gebühren haben will.


Geschrieben von Leon_ am 16.06.2021 um 13:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von hoppe
Bin mal gespannt was er dann noch an zusätzlichen Gebühren haben will.

Ich würde darauf bestehen, dass keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden. Immerhin ist dir dadurch ein erheblicher Aufwand entstanden, du musstest mehrfach zu HD etc. Solltest du am besten gegenüber HD monieren, vielleicht übernehmen die das dann.

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Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"


Geschrieben von hoppe am 16.06.2021 um 17:21:

Morgen ist ja der gleiche Prüfer wieder bei HD vor Ort. Ich war heute nachmittag schon mal da und hab mich für morgen früh angekündigt und das Problem geschildert. HD kann ja nichts dafür, also werde ich wenn die HU durch ist und ich die Papiere in der Hand hab, den Prüfer zu einem kurzen Gespräch "einladen". Ich werde mich jedenfalls bemühen nicht zu laut zu werden, aber ist mir egal, das war wohl eh die letzte TÜV Vorführung bei dem Prüfer. Gott sei Dank gibt es ja auch noch andere Alternativen und so ein Desaster wie jetzt wird mir garantiert nicht noch einmal passieren.

Aber es hat auch etwas gutes. Einen Flip 2 Lenker von Thunderbike für zusammen lasche 1.500,00 Euro hab wohl auch nur ich ganz alleine!!!!!!fröhlichfröhlichfröhlich


Geschrieben von bestes-ht am 16.06.2021 um 20:50:

Hättest du mal ein Bild?

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Stony am 16.06.2021 um 22:34:

Ja, Ja, TÜV Hessen... keine Plakette bekommen weil das Abreißseil von der Bremse am Mot-Anhänger nicht "Originol" ist, ergo  "erheblicher Mangel". Einen Tag später den Herrn Inschinör und den Werkstattmeister mit dem Originalbild der Ersatzteilliste konfrontiert, inkl. Telefonummer des Technischen Supports von Humbaur. O-Ton vom Ing. "Habe noch nie solche Anhänger gemacht", so viel nur zu den "Fachidioten" die dort arbeiten bzw. Abnahmen vollziehen. Viele haben nix drauf außer Zahnbelag Baby

Viel Glück hoppe!!!

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Wer vor Neuem Angst hat, bleibt immer hinter seinen Möglichkeiten zurück.


Geschrieben von hoppe am 16.06.2021 um 22:41:

Das ganze Gedöns lässt mir einfach keine Ruhe. Ich hab jetzt noch mal bei Probrake die Homepage genau studiert und kann nur sagen dass deren Werbung einfach nur UNSERIÖS ist!!!!!

Die Fa. hat ja eigentlich einen sehr guten Ruf und wird vielfach empfohlen. Ich selbst hab vor vier Jahren an meine 2016er Streetbob Sonderedition auch einen Ape montiert und von denen die Bremsleitungen mit ABS-Verteiler montiert. TÜV-Gutachten war dabei und die Abnahme und Eintragung kein Problem. Ich dachte dass dies jetzt bei der BO auch so läuft, aber weit gefehlt.

Das Problem ist das TÜV-Gutachten, welches aktuell den Non-ABE Leitungen beiliegt welche über den Konfigurator bestellt wurden. Bei mir hat es die Nummer 201330633 und ist vom August 2020. Da drin steht ausdrücklich dass die Begutachtung nach §19 Abs.2 StVZO nötig ist. Und das bedeutet halt Einzelabnahme mit allen Konsequenzen.

Nun ja, diese Aussage steht auf Seite 3 unter Punkt 6. (Hinweise) und kann von manchen Prüfern auch leicht übersehen werden (gewollt oder ungewollt). Dann wird eben eine Abnahme nach §19 Abs.3 gemacht und man ist fein raus. Das erklärt auch dass manche mit der Eintragung keine Probleme hatten.

Aber für mich ist es einfach nur unverschämt und dreist dass Probrake auf diesen Umstand nicht hinweist. Die wissen natürlich auch dass dies Käufer abschrecken würde. Deshalb wird überall nur geschrieben dass ein Gutachten für Abnahme und Eintragung beiliegt und hoffen auf die Blindheit der meisten Prüfer. Auch die Beschreibung der speziell für Harley angebotenen Leitungen mit ABE ist irreführend. Denn eine ABE gibt es ausschließlich für Leitungen in Originallänge. Jede Änderung der Länge stellt eine Sonderanfertigung dar, hat lediglich das besagte Gutachten und ist vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen!!!

Deshalb habe ich nur eine eindeutige Meinung und die ist: FINGER WEG VON PROBRAKE-BREMSLEITUNGEN!!!!!

Wie gewünscht hier mal ein Bild meines Luxuslenkers Flip2 von TB, welches allerdings nicht so gut gelungen ist.


Geschrieben von Mondeo am 17.06.2021 um 01:42:

Oh je. Das ganze Geld für das Teilfröhlich.


Geschrieben von toap am 17.06.2021 um 03:08:

Also, nochmal Zusammenfassung.... kosten bisher ca.. 1300 Euro, Inbetriebnahme noch nicht zulässig.... HU( dürfte wohl problemlos sein) noch dazu, Einzelabnahme  noch dazu, dann gehts.... Fehler beim Prüfer: nein....
Ergebnis: hast du ne Wahl ? Kaum.... wenn du den Lenker willst.
Wieviel MEHRKosten hast du dass alles in Ordnung ist gegenüber den veranschlagten Kosten? 200? 300 Ocken? Mann, bei der Summe fuckegal, wenn du deine Nerven schonen willst. Die Kohle ist ja wohl da, wenn ich deinen Bock sehe. Zieh es durch, Scheiß auf Pro-Brake, hast gelernt fürs Leben und uns gewarnt für ähnliche Situationen...
Komm zurück ins Leben, die Zeit ist zu kurz für Magenschmerzen...hast auf jeden Fall einen guten thread angestoßen (ernst gemeint!), ist auch was wert. Wir werden alle bisschen vorsichtiger sein und genauer hinschauen bei den Gutachten.


Geschrieben von hoppe am 19.06.2021 um 12:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Oh je. Das ganze Geld für das Teil fröhlich .

Ja Ja, hast ja Recht. Ist es echt nicht wert. Trotzdem, mir gefällt es ganz gut, gemütliche Armhaltung und ein für mich viel schöneres Fahrgefühl.

Trotzdem nerven mich die unverschämten Gebühren von TÜV, Bündelungsbehörde usw. Die HU ist jetzt auch erledigt und ich hab gleich bei der Gelegenheit noch die 260er Metzeler-Cruisetec Reifenkombi abnehmen lassen. Der Prüfer war tatsächlich so entgegenkommend und hat die Reifenabnahme nach §21 wegen §19. 2 nicht berechnet, sondern nur die HU-Gebühren (60,00).

Die HD-Werkstatt hat mir die Unterlagen in die Hand gedrückt und ich war so naiv zu glauben dass nun alles Okay ist. Kacke, zu Hause dann gemerkt dass der Prüfer in dem Reifengutachten den Marathon 888 im vorgeschlagenen Eintragungstext eingetragen hat und nicht den montierten Cruisetec. Hab dann gleich bei HD angerufen, aber der Prüfer war schon außer Haus. HD meinte aber dass die Erwähnung des 888er keine Bedeutung hat und der Eintragungstext immer so lautet wenn ein 260er Metzeler abgenommen wird. Für mich sieht das aber nach einer Reifenbindung an den Marathon 888 beim 260er aus. Zur Sicherheit solle ich den Prüfer persönlich fragen was aber erst in der kommenden Woche möglich ist. Bis dahin muss die Bündelungsbehörde auf die restlichen Unterlagen warten. Ist einfach Sch***e das ganze.


Geschrieben von Carsten96 am 19.06.2021 um 13:44:

Solche Eintragungen immer überprüfen.

Hatte ich beim Pkw. Vorne eine falsche Felgengröße eingetragen und dann noch die Einpresstiefen der vorderen und hinteren Felgen vertauscht.

Wäre ich damit so zur Zulassungsstelle gegangen, hätte ich jetzt falsche Angaben im Fahrzeugschein stehen.