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Geschrieben von **Maitre** am 02.07.2021 um 10:56:

zum zitierten Beitrag Zitat von staynatty
Da hast du recht. Hab die Zulassung erst heute gesehen.

erstaunlich wie die TÜV bekommen hat. Er war da immer beim Händler wo er sie gekauft hatte.

Da weiß man auch alles

...meind erste Harley (welche ich geerdet hab´) hatte auch Tüv beim Kauf und es war nichts eingetragen, falscher Scheinwerfer (links Verkehr), Lufti ohne Papiere, Bremsleitung ohne ABE / Eintragung... das Tüv Zertifikat sagt echt nicht viel aus... im Zweifelsfall läufst Du bei einer spezialisierten Motorradkontrolle voll gegen die Wand. ABER wir wollen das Moped ja nicht schlecht reden, Du hast aber gefragt was uns so auffältt und worauf Du achten solltest....

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Viele Grüße, Matthias


Geschrieben von staynatty am 02.07.2021 um 11:44:

Road King Kaufberatung

Alles gut, dafür hab ich ja gefragt smile
Also er hat den Zettel von der TÜV Abnahme und der Händler meinte er braucht es nicht in die Papiere eintragen und nur mitführen.

deswegen ist der Schein leer

also das passt schon mal.


sorry für das hin und her. Mein Kollege hat null plan und ich muss immer alles extra nachfragen.

Wartung wurde immer gemacht und unfallfrei ist die Laut Händler auch


Geschrieben von bios4 am 02.07.2021 um 12:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von staynatty
Also er hat den Zettel von der TÜV Abnahme und der Händler meinte er braucht es nicht in die Papiere eintragen und nur mitführen.

deswegen ist der Schein leer

also das passt schon mal.

Also ich würde das nicht so sehen und die ganzen Änderungen definitiv im Schein eingetragen haben wollen.
Aber jeder wie er mag...

zum zitierten Beitrag Zitat von staynatty
[...] und unfallfrei ist die Laut Händler auch

Na wenn der Händler das sagt muss es ja auch stimmen, oder!?? *SCNR*

Auch wenn es 2000 noch keine 5HD... gab (danke für die Äufklärung dahingehend), würde ich dennoch eine VIN-Abfrage mit deiner FgstNr. machen.
Vielleicht ist es ja doch ein US-Import mit entspr. Historie - würde ICH zumindest definitiv wissen wollen bzw. eben ausschließen können.

Irgendwie kommt mir unterm Strich vor, dass du da doch auch eher blauäugig an die Sache herangehst...
Trotzdem viel Glück!

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Motorcycling...
Look close, can you see it? It’s called freedom.

LG Mike


Geschrieben von Sachsenuwe am 02.07.2021 um 12:10:

Hi,

Trittbretter und Kotflügel vorn stammen mit ziemlicher Sicherheit von einer Kawasaki VN 1500 Classic.

LG

Uwe

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Das Leben ist zu kurz, um keine Harley zu fahren. Freude

Blinder Glaube an die Obrigkeit ist der schlimmste Feind der Wahrheit. (A.Einstein)


Geschrieben von staynatty am 02.07.2021 um 12:11:

Road King Kaufberatung

Hab ihm schon gesagt er soll mal auf die Abnahme schauen was drauf steht zwecks Berichtigung der Papiere und das es nach paar Jahren gern mal nicht anerkannt wird vom Amt Augenzwinkern Bin da schon drin im Thema.


Geschrieben von staynatty am 02.07.2021 um 12:12:

Aw:

Bei dem Kotflügel bin ich mir eben auch sicher das da ein Un / Umfaller gewesen sein muss. Sowas baut man ja nicht freiwillig ran


Geschrieben von Sachsenuwe am 02.07.2021 um 12:20:

Hallo Natty, wegen des Schutzbleches sollte es aber keine Probleme bei TÜV/ Rennleitung geben - das ist doch eher ein kosmetisches Problem...

LG

Uwe

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Geschrieben von Schimmy am 02.07.2021 um 12:24:

zum zitierten Beitrag Zitat von staynatty
Also er hat den Zettel von der TÜV Abnahme und der Händler meinte er braucht es nicht in die Papiere eintragen und nur mitführen.

deswegen ist der Schein leer

also das passt schon mal.

Moinsen noch einmal,

Ich fürchte, SO passt es schon einmal gar nicht. Zubehörteile, die NICHT in die Papiere eingetragen werden müssen, benötigen
eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis), die IMMER mitgeführt werden muss. Gibt es für diese Teile hingegen "nur" ein TEILEGUTACHTEN
(und das ist - nach MEINEM Kenntnisstand - bei den meisten Lenkern, Bremsleitungen, Luftfiltern usw. der Fall) MUSS eine Abnahme
durch eine Prüfstelle nach §19.3 StVZO durchgeführt und in die Papiere eingetragen werden.

Greetz  Jo

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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

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Geschrieben von staynatty am 02.07.2021 um 12:52:

Road King Kaufberatung

Er hat den Zettel von der Dekra wo alles von einem Prüfer abgenommen wurde.

Da steht oft drauf das es erst bei nächster Gelegenheit in die Papiere eintragen werden muss.

Was ein Teile Gutachten oder eine ABE ist weiß ich schon


Geschrieben von staynatty am 02.07.2021 um 12:56:

Road King Kaufberatung

Bei dem Kotflügel geht es mir nicht um den TÜV etc.

Es ist einfach für mich nicht nachvollziehbar warum man sowas verbaut.

Das TÜV Thema interessiert mich allgemein eher weniger da ich sowieso einen anderen Lenker, ori Trittbretter und 21 / 18 Zoll fahren will und das gesamt abgenommen werden muss.


Geschrieben von tza187 am 02.07.2021 um 13:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von staynatty
Bei dem Kotflügel geht es mir nicht um den TÜV etc.

Es ist einfach für mich nicht nachvollziehbar warum man sowas verbaut.

Das TÜV Thema interessiert mich allgemein eher weniger da ich sowieso einen anderen Lenker, ori Trittbretter und 21 / 18 Zoll fahren will und das gesamt abgenommen werden muss.

Weils dem entsprechenden Besitzer gefallen hat???


Geschrieben von bestes-ht am 02.07.2021 um 13:12:

Vielleicht lehnt sich der Händler auch nur weit aus seinem Fenster, wenn er sagt das es kein Um-/Unfaller ist. Vielleicht meint er auch nur nach seinem Wissen nach oder in den 4 Wochen wo sie bei ihm ist. Wäre nicht der erste welcher plötzlich zurück rudert, sollte man ihm mit ein paar Unfallbildern kommen. Gib mal die Vin einfach bei Google ein und schau was kommt.

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Geschrieben von **Maitre** am 02.07.2021 um 14:28:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy

Ich fürchte, SO passt es schon einmal gar nicht. Zubehörteile, die NICHT in die Papiere eingetragen werden müssen, benötigen
eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis), die IMMER mitgeführt werden muss. Gibt es für diese Teile hingegen "nur" ein TEILEGUTACHTEN
(und das ist - nach MEINEM Kenntnisstand - bei den meisten Lenkern, Bremsleitungen, Luftfiltern usw. der Fall) MUSS eine Abnahme
durch eine Prüfstelle nach §19.3 StVZO durchgeführt und in die Papiere eingetragen werden.

Greetz  Jo

...bei meinem Arlen Ness Big Sucker wurde nach §19.3 geschrieben "kann" aber nicht "muss"! Von daher kann man durchaus mit den Änderungsabnahmepapieren weiter fahren bis Ultimo.

Ich habe die Zulassungsbescheinigung aber sofort danach für 12,- Euro (oder so) berichtigen lassen.

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Viele Grüße, Matthias


Geschrieben von Roland_S am 03.07.2021 um 07:34:

zum zitierten Beitrag Zitat von staynatty
Bei dem Kotflügel bin ich mir eben auch sicher das da ein Un / Umfaller gewesen sein muss. Sowas baut man ja nicht freiwillig ran

Doch, wenn es einem gefällt Augenzwinkern.

Da der Kotflügel problemlos umgebaut werden kann, warum nicht, nicht jeden gefällt der originale 2000er Kotflügel.

Meine früheren HDs hatten auch alle einen geänderten Kotflügel.

Warum? Weills ich es wollte und konnte.

Wenn das also Deine einzigen Bedenken sind ... Augenzwinkern


Geschrieben von Robbie am 03.07.2021 um 08:21:

Um welchen Händler handelt es sich denn?

Der mit den 3 Großen Buchstaben und Racing im Namen?