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Geschrieben von Schimmy am 06.06.2022 um 13:54:

zum zitierten Beitrag Zitat von DarkStar679
Ja, abgesehen davon, daß er keine E Kennung hat.

Hat er wohl, nur halt oben neben der "DOT SAE" Kennzeichnung, aber DAS ist genauso Fake, wie bei Deinem
Scheini, denn nach EU-Recht ist an Mopeds eine (oder zwei) Standlicht- / Begrenzungsleuchte(n) PFLICHT, und
über diese verfüge beide Scheinwerfer NICHT. Augenzwinkern

Greetz  Jo

__________________
Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von DarkStar679 am 06.06.2022 um 14:20:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy1773152

Hat er wohl, nur halt oben neben der "DOT SAE" Kennzeichnung, aber DAS ist genauso Fake, wie bei Deinem
Scheini, denn nach EU-Recht ist an Mopeds eine (oder zwei) Standlicht- / Begrenzungsleuchte(n) PFLICHT, und
über diese verfüge beide Scheinwerfer NICHT. Augenzwinkern

Greetz  Jo

deine behauptungen stimmen nicht.....zitat § 51 - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):

7Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden.

übersetzt:
begrenzungsleuchten sind eine "kann" aber keine "muss" bestimmung.
heißt, der scheinwerfer darf die kleine 2W birne haben, muß aber nicht.

daß die E9 kennung mit zulassungsnummer ein fake ist....ebenso ein behauptung, bar jeglichem nachweis. bei behauptungen bitte IMMER den nachweis dazu erbringen.
zb. ein gerichtsurteil oder ähnliches, wo diesem scheinwerfer nachgewiesen wurde, daß die kennzeichnungen illegal angebracht wurden.


Geschrieben von Schimmy am 06.06.2022 um 14:50:

zum zitierten Beitrag Zitat von DarkStar679
deine behauptungen stimmen nicht.....zitat § 51 - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):

Die StVZO gilt in diesem Zusammenhang nur für Mopeds, die auch nach StVZO erstmals zugelassen wurden.
Wurde das Fahrzeug nach EU-Richtlinien erstmals zugelassen, gelten diese (EC-R 53, Punkt 6.6). Augenzwinkern

Das Thema wurde schon sooooooo oft hier im Forum durchgekaut.....Augen rollen

Und wenn ein Scheinwerfer - wie vorgeschrieben - KEIN Standlicht hat, dann kann er auch KEIN E-Zeichen bekommen.

Greetz  Jo

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Geschrieben von bestes-ht am 06.06.2022 um 15:37:

Deinen letzten Satz würde ich so nicht unterschreiben!
Ich habe einen originalen HD Led Scheinwerfer mit E-Nummer aber ohne Standlicht. Der Scheini war an einer 2019er CVO Ultra Limited  67700329 verbaut, diese haben das SL in den Blinkern, ähnlich dem Positionslicht!

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von DarkStar679 am 06.06.2022 um 15:47:

seis drum. dann ist die lampe eben nicht zugelassen......fahren wir illegal....und wie in dem wort enthalten "egal"


Geschrieben von Schimmy am 06.06.2022 um 16:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Ich habe einen originalen HD Led Scheinwerfer mit E-Nummer aber ohne Standlicht. Der Scheini war an einer 2019er CVO Ultra Limited 67700329 verbaut, diese haben das SL in den Blinkern, ähnlich dem Positionslicht!

Mmmhhh... habe mal meine CVO-Leitungspläne durchsucht.... da ist bei so ziemlich allen Baujahren (die schon mit
LED ausgerüstet waren) beim Scheinwerfer jeweils ein Anschluss für "HIGH", "LOW" und "RUNNING" - Lights aufgeführt.

Haste denn schon einmal geschaut was an Deinem Moped leuchtet, wenn Du dies HIER durchführst ? ? ?

Greetz  Jo

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Geschrieben von Mondeo am 06.06.2022 um 16:10:

zum zitierten Beitrag Zitat von bitSchleuder
Mal abgesehen von China Copy Cat.

Die Spinnenaugen-LEDs sehen immer etwas eigenartig an den Klassikern aus.

Selber Effekt, aber in meinen Augen passender:
https://www.customparts24.de/custom-motorradteile/beleuchtung-kennzeichenhalter/hauptscheinwerfer/scheinwerfereinsaetze/16218/speaker-jw-8620-led-reflector-headlight-5-3/4-chrome?gclid=CjwKCAjwy_aUBhACEiwA2IHHQJ7EYYo0C_ekdC15bnKCEr24iFOy-HWFpip62UEvjhciNNaJbYaSixoCWTkQAvD_BwE

so als Alternative zu dem HD Daymaker Signature, der mir in 5 3/4 sehr gut gefällt.

LED mit Reflektor, falls noch nicht bekannt. Gibts aber anscheinend nicht im unteren Preissegment.

einen ähnlichen hatte ich schon vor zwei Jahren von AliExpress und hier dann für 50€ weiterverkauft. Passte nicht zu meinem OldSchool Style. War aber richtig gut.
314€ aus deinem Link ist eine Ansage. Der hat schon vor 2 Jahren nicht einmal mit Versand aus China 50€ gekostet. fröhlich
Link zu AliExpress geht nicht. Hier ein Foto.


Geschrieben von DarkStar679 am 07.06.2022 um 16:12:

ich war vorhin beim TÜV - sein statement:

- hat keinen 15° keil
- hat kein standlicht
- E kennzeichnung ist korrekt
- einstellung am fahrzeug korrekt
- beschaltung korrekt
- standlicht ist nicht erforderlich

= der scheinwerfer ist zulässig - "ich wünsche ihnen eine gute fahrt"


Geschrieben von Marco321 am 07.06.2022 um 18:34:

zum zitierten Beitrag Zitat von DarkStar679
ich war vorhin beim TÜV - sein statement:

- hat keinen 15° keil
- hat kein standlicht
- E kennzeichnung ist korrekt
- einstellung am fahrzeug korrekt
- beschaltung korrekt
- standlicht ist nicht erforderlich

= der scheinwerfer ist zulässig - "ich wünsche ihnen eine gute fahrt"

gut das du nicht bei der Dekra warstgroßes Grinsen, die verlangen ein Standlicht
oder hast du ein externes Standlicht verbaut ?

​​​​​​https://www.dekra.de/de/lichttechnik/ #:~:text=Standlichter%20oder%20Begrenzungsleuchten%20sind%20beim,vorher%20b
eim%20DEKRA%20Pr%C3%BCfer%20anfragen
.

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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von DarkStar679 am 07.06.2022 um 18:45:

Ich habe leichtfertig die DEKRA als TÜV bezeichnet. Dieser Prüfer ist besonders streng, deswegen bringe ich dort alle meine Fahrzeuge hin, damit er tatsächlich die Fehler und Probleme findet, bevor ich sie zu einem ungünstigen Zeitpunkt bei 200 kmh auf der Autobahn finde.


Geschrieben von Schimmy am 07.06.2022 um 18:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von DarkStar679
ich war vorhin beim TÜV - sein statement:

- hat keinen 15° keil
- hat kein standlicht
- E kennzeichnung ist korrekt
- einstellung am fahrzeug korrekt
- beschaltung korrekt
- standlicht ist nicht erforderlich

= der scheinwerfer ist zulässig - "ich wünsche ihnen eine gute fahrt"

Wenn Du meinst, aber auch der TÜV ist nicht unfehlbar. unglücklich

MICH würde z.B. stutzig machen, dass EXAKT dieser Scheinwerfer z.B. bei:

angeboten wird.

P.S.: DEN hatte ich eben übersehen (DOT/SAE + E9, aber OHNE Prüfnummer)

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Geschrieben von DarkStar679 am 07.06.2022 um 19:13:

tja, das leben ist nicht perfekt.
auf meiner 700km tour habe ich unter anderem auch an einer jet tankstelle getank....ausländisches benzin.....ob das nicht mit gefaktem siegel verkauft wurde?
eigentlich darf man nur ARAL tanken.....geprüft an west- und ostfront by deutsche wehrmacht.

ich verstehe bei dem schweinwerferthema nicht:
1.  die aufregung
2. darf ein hersteller das ding für verschiedene märkte passend anbieten
3. unter so vielen produktnamen wie ihm einfallen
4. hat ein produktname nichts mit einer prüfung eines bauteils zu tun
5. und das gleiche produkt mit verschiedenen namen darf sicherlich auch die gleiche zulassungsnummer tragen


wahrscheinlich kauft harley die scheinwerfer auch in china, klebt einen harley aufkleber dran und verkauft es zum preis von 900€.

ich kenne das von bahlsen
Leibniz keks - 3€
palazzo keks - 1.5€
gleiches produkt, unterschiedlicher name, trotzdem die gleiche lebensmittelzulassung.


Geschrieben von bestes-ht am 07.06.2022 um 19:51:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Ich habe einen originalen HD Led Scheinwerfer mit E-Nummer aber ohne Standlicht. Der Scheini war an einer 2019er CVO Ultra Limited 67700329 verbaut, diese haben das SL in den Blinkern, ähnlich dem Positionslicht!

Mmmhhh... habe mal meine CVO-Leitungspläne durchsucht.... da ist bei so ziemlich allen Baujahren (die schon mit
LED ausgerüstet waren) beim Scheinwerfer jeweils ein Anschluss für "HIGH", "LOW" und "RUNNING" - Lights aufgeführt.

Haste denn schon einmal geschaut was an Deinem Moped leuchtet, wenn Du dies HIER durchführst ? ? ?

Greetz  Jo

Ich habe ja ein Zündschloss, welches auch eine Standlichtschaltstellung hat. 
Auch der Adapterstecker und jScheinwerfer haben das SL Zuleitung/Pin.
Nutzt aber halt alles nichts, wenn der Scheinwerfer schlichtweg keine SL-LED/Leuchtmittel hat. Warum auch immer. 😎

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Geschrieben von HeikoJ am 08.06.2022 um 11:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von DarkStar679
4. hat ein produktname nichts mit einer prüfung eines bauteils zu tun
5. und das gleiche produkt mit verschiedenen namen darf sicherlich auch die gleiche zulassungsnummer tragen

FALSCH !!!

Regelung Nr. 113 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Kraftfahrzeugscheinwerfer für symmetrisches Abblendlicht und/oder Fernlicht, die mit Glühlampen, Gasentladungs-Lichtquellen oder LED-Modulen ausgerüstet sind

ANWENDUNGSBEREICH,
Diese Regelung gilt für Scheinwerfer für Fahrzeuge der Klassen L und T.

1.   BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Im Sinne dieser Regelung ist/sind

1.3.„Scheinwerfer unterschiedlicher Typen“ Scheinwerfer, die sich in folgenden wesentlichen Punkten unterscheiden:
1.3.1.der Fabrik- oder Handelsmarke;
1.3.2.den Merkmalen des optischen Systems;
1.3.3.dem Hinzufügen oder Weglassen von Bauteilen, die die optische Wirkung durch Reflexion, Brechung oder Absorption und/oder Verformung während des Betriebs verändern können;
1.3.4.der Lichtart (Abblendlicht, Fernlicht oder beides);1.3.5.der Kategorie der Glühlampe(n), der Gasentladungs-Lichtquelle oder dem speziellen Identifizierungscode des Lichtquellenmoduls;

4.   GENEHMIGUNG
4.1.   Allgemeines
 4.1.1.Entsprechen alle nach Absatz 2 eingereichten Muster eines Scheinwerfertyps den Vorschriften dieser Regelung, so ist die Genehmigung zu erteilen.
 4.1.2.Entsprechen zusammengebaute, kombinierte oder ineinander gebaute Leuchten den Vorschriften mehrerer Regelungen, so genügt die Anbringung eines einzigen internationalen Genehmigungszeichens unter der Voraussetzung, dass jede der zusammengebauten, kombinierten oder ineinander gebauten Leuchten den jeweiligen Vorschriften entspricht.
 4.1.3.Jedem genehmigten Typ wird eine Genehmigungsnummer zugeteilt. Die ersten beiden Ziffern geben die entsprechende Änderungsserie mit den neuesten und wichtigsten technischen Änderungen an, die zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung in die Regelung aufgenommen sind. Dieselbe Vertragspartei darf diese Nummer keinem anderen Typ eines Scheinwerfers nach dieser Regelung mehr zuteilen.
 4.1.4.Über die Erteilung oder die Erweiterung oder die Versagung oder die Zurücknahme der Genehmigung oder die endgültige Einstellung der Produktion für einen Typ eines Scheinwerfers nach dieser Regelung sind die Vertragsparteien des Übereinkommens von 1958, die diese Regelung anwenden, mit einem Mitteilungsblatt zu unterrichten, das dem Muster in Anhang 1 dieser Regelung entspricht.
 4.1.5.Zusätzlich zu der Aufschrift nach Absatz 3.1 ist ein Genehmigungszeichen nach den Absätzen 4.2 und 4.3 an den Stellen nach Absatz 3.2 an jedem Scheinwerfer anzubringen, der einem nach dieser Regelung genehmigten Typ entspricht.

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Mondeo am 08.06.2022 um 11:48:

Alles wegen einem Scheinwerfer fröhlich