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Zum Thema Stichtag, ich meine es ist immer das Datum der Erstzulassung ausschlaggebend, nicht die Typgenehmigung.
Nicht umsonst versuchen doch Auto-und Motorradhändler zum Jahresende ihre Neufahrzeuge an den Mann zu bringen oder arbeiten im Zweifel mit Tageszulassung. Bei gravierenden Änderungen (Abgasnorm z.B.) würden sie "Neufahrzeuge" nicht mehr auf die Strasse bekommen weil die eventuell die dann gültige Norm nicht mehr einhalten.
Ob das Jahre später auch für Umbauten gilt mag ich nicht beurteilen.
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Gruß, Todde
Alle sagen das geht nicht, doch dann kam einer der es nicht wusste und hat's gemacht.