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Das war mit Sicherheit kein offizielles Polizeifahrzeug aus den USA.
Es gibt nicht einmal in den USA spezielle Begleitfahrzeuge für Volldeppen.
Gruß, Franz
Das Bike wurde aus den USA importiert.
Und davon wurde eine geringe Stückzahl produziert..als er dann angetreten ist wurden sie verkauft.
So war die Aussage,Aufkleber hat er zum Teil drauf gemacht.
Wieviele von den schwindligen Aufklebern brauchst Du?
Das hat doch mal überhaupt nichts mit originalen Bikes des LAPD oder NYPD zu tun, oder?
Das ist ja jetzt auch nur ein Beispiel gewesen.
Das man ca. sieht was ich mir vorstelle.
Sowas sieht man wirklich nicht oft?
Bei der Magic Bike in Rüdesheim z.B. fahren immer die Police Modelle bei ser Ausfahrt vorweg ist schon cool.
Für mich geht es darum alle Anbauteile mit Maschiene zu bekommen.
Wenn möglich Baujahr 2018-2020.
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
zum zitierten Beitrag Zitat von Harleyryder
......
Nur die blau-roten Lampen muss man eventuell abdecken.
......
Zum Thema "Abdecken": Siehe Auszüge aus der StVZO
Die blauen Leuchten am Heck müssen ebenfalls demontiert werden.....![]()
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ʎɐqǝ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝɟnɐʞ ɥɔı ´uuɐɯ ɥo
zum zitierten Beitrag Zitat von Der Peter
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
[quote="1879207"]Zitat von Harleyryder
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Nur die blau-roten Lampen muss man eventuell abdecken.
......
Zum Thema "Abdecken": Siehe Auszüge aus der StVZO
Die blauen Leuchten am Heck müssen ebenfalls demontiert werden.....![]()
Alles was für eine deutsche oder europäische Marktzulassung erforderlich / zertifiziert / homolisiert ist, darf nicht abgedeckt sein.
Zusätzliche Beleuchtung (müssen zugelassen sein z.B. ABE) kann man im Rahmen der Strassenverkehrszulassungsordnung anbauen.
Alles, was zur Täuschung oder Verwechselung mit z.B. Einsatzfahrzeugen führen kann, muss abgedeckt sein.
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* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *
Moinsen @Der Peter @Kellerkind @dieTor ,
Ihr "zäumt das Pferd von hinten auf".....
§49 (1) StVZO legt fest, welche Beleuchtungsmittel an einem Fahrzeug angebaut werden dürfen, nämlich nur
".....vorgeschriebene und zulässige lichttechnische Einrichtungen.....".
Das betrifft sowohl die Anzahl, als auch die Funktion/Art der Beleuchtungsmittel.
§49 (2) StVZO sagt aus, dass die in (1) festgelegten Beleuchtungsmittel "...abdeckbar und versenkbar sein dürfen,
wenn ihr STÄNDIGE Betriebsfertigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird...."
D.h. im Klartext: wenn ich diese Beleuchtung einschalte muss sie SOFORT leuchten können (und nicht erst, wenn ich
z.B. eine Abdeckung entfernt habe). Funfact: Als Abdeckung gelten z.B. auch Schutzgitter, Tönungsfolien usw.
§52 (2) StVZO erlaubt übrigens den Anbau eines Suchscheinwerfers (der auch nicht abgedeckt werden muss).
§52 (3), (3a) und (4) StVZO legen fest, welche Fahrzeuge mit Warnleuchten (BLAU bzw. GELB) ausgestattet werden dürfen.
Alle dort nicht aufgeführten Fahrzeuge sind davon ausgeschlossen, und eine - wie auch immer geartete - "Abdeckung"
macht diese nach §49 (2) auch nicht "legal".
Manche Lkw-Kutscher haben hinter der Frontscheibe so ein "Leuchtschild" mit ihrem Namen drauf. Ich kenne einen Fall, wo
bei einer routinemäßigen Kontrolle dieses Schild beanstandet wurde und demontiert werden musste, nur weil es BLAU leuchtete.
Die von Einigen von Euch erwähnten, zusätzlich angebrachten Scheinwerfer bei Geländewagen oder auf den Dächern
von Lkw´s sind ebenfalls nicht zulässig, und nur weil diese - anscheinend - bislang nicht beanstandet wurden, macht es
sie noch lange nicht auch legal. Die Halter dieser Fahrzeuge hatten bislang halt eben "Glück"(so wie ich auch mit meinen
seitlich angebrachten Lfz-Positionsleuchten/Bild......)
Greetz Jo
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Die von Einigen von Euch erwähnten, zusätzlich angebrachten Scheinwerfer bei Geländewagen oder auf den Dächern
von Lkw´s sind ebenfalls nicht zulässig, und nur weil diese - anscheinend - bislang nicht beanstandet wurden, macht es
sie noch lange nicht auch legal.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Die von Einigen von Euch erwähnten, zusätzlich angebrachten Scheinwerfer bei Geländewagen oder auf den Dächern
von Lkw´s sind ebenfalls nicht zulässig, und nur weil diese - anscheinend - bislang nicht beanstandet wurden, macht es
sie noch lange nicht auch legal.
Nicht ganz, die sind nach §52 (7) StVZO als Arbeitsscheinwerfer zulässig. Auf dem Dach sind sie auch meistens weit außerhalb des für reguläre Scheinwerfer zulässigen Bereichs montiert.
Laut StVZO dürfen diese Scheinwerfer nur dann verwendet werden wenn die Blendung anderer Verkehrsteilnehmer absolut ausgeschlossen ist.
Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer sich bei einem Unfall darauf beruft von unzulässig benutzten Arbeitsscheinwerfern geblendet worden zu sein kann das zivil und sogar strafrechliche Folgen für den Fahrzeugführer haben. Deshalb decken viele die Arbeitsscheinwerfer ab um vor solchen Anschuldigungen geschützt zu sein.
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
Hi Alex,
mit vollem Equipment meinst Du so etwas in der Art wie auf den Bildern?
Eine originale Police, die wirklich "on duty" war und noch über das Police-Equipmnet verfügt wird schwierig zu finden sein; besonders wenn Du die Suche auf Deutschland oder auch Europa beschränkst.
Die Frage ob Du dann die Zusatzscheinwerfer Abdeckst oder nicht spielt dann dabei wirklich eine total untergeordnete Rolle.
Viel Glück bei der Suche
Frank
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Grundlegende Konstruktionslehre gemäß Murphy / Bloch:
Mach es zu groß und hau solange drauf bis es passt!
Schimmy hat den reinen Gesetzestext gut dargestellt. Es gibt aber auch hier Ausnahmerichtlinien, Ergänzungen und Durchführungsbestimmungen.
Und wenn wir wieder zur Police zurückkommen, dann sind "abgedeckte Signalleuchten", nicht mehr vorhanden . Könnte man so auslegen wenn man das Zitat etwas dehnt
.
Zitat:
2020 hat das Bundesverkehrsministerium festgelegt, dass lichttechnische Einrichtungen nach Paragraph 52 StVZO (dazu zählen blaue Rundumleuchten) an Oldtimern als nicht vorhanden angesehen werden, wenn sie während der Fahrt abgedeckt sind. Diese Abdeckung muss angemessen gegen Verlust gesichert sein. 24.04.2023
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* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *
zum zitierten Beitrag Zitat von dieTor
Zitat:
2020 hat das Bundesverkehrsministerium festgelegt, dass lichttechnische Einrichtungen nach Paragraph 52 StVZO (dazu zählen blaue Rundumleuchten) an Oldtimern als nicht vorhanden angesehen werden, wenn sie während der Fahrt abgedeckt sind. Diese Abdeckung muss angemessen gegen Verlust gesichert sein. 24.04.2023
zum zitierten Beitrag Zitat von dieTor
2020 hat das Bundesverkehrsministerium festgelegt, dass lichttechnische Einrichtungen nach Paragraph 52 StVZO (dazu zählen blaue Rundumleuchten) an Oldtimern als nicht vorhanden angesehen werden, wenn sie während der Fahrt abgedeckt sind. Diese Abdeckung muss angemessen gegen Verlust gesichert sein. 24.04.2023
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
Die von cam gear ist ja end hart....aber schön.
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4 Räder bewegen den Körper, 2 Räder den Geist!