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--- Marburg-Biedenkopf - TÜV Eintragungen nach §§ 21, 19(2) sind deutlich erschwert! (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=23244)


Geschrieben von lucifer am 16.04.2011 um 08:14:

Also soweit ich weiß ist der TÜ(V) Hessen die einzig staatliche Behörde heißt ja auch TÜ Hessen und nicht TÜV.
Die anderen TÜV `s in Deutschland sind nur Technische Überwachungsvereine und keine Behörden - vielleicht hängt das damit zusammen.

Aber doll finde ich es auch nicht - vorsichtig ausgedrückt.


Geschrieben von Denali am 16.04.2011 um 15:55:

Wenn man ein Ami-Auto hier in Deutschland tüven lassen will, fragen die Umrüster vorher 3-mal nach, ob der Wagen später in Hessen zugelassen werden soll.

Früher dachte ich es wäre wegen der Sprache großes Grinsen - nun weiss ich, was dahinter steckt Augen rollen .

Greetz
Denali


Geschrieben von Daren am 16.04.2011 um 16:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von lucifer
Also soweit ich weiß ist der TÜ(V) Hessen die einzig staatliche Behörde heißt ja auch TÜ Hessen und nicht TÜV.
Die anderen TÜV `s in Deutschland sind nur Technische Überwachungsvereine und keine Behörden - vielleicht hängt das damit zusammen.

Aber doll finde ich es auch nicht - vorsichtig ausgedrückt.

Nee, Roland, dass ist anders. In Hessen gibt es den TÜV Hessen (gehört zum TÜV Süd). Der ist ein normaler TÜV wie auch TÜV Rheinland oder andere. Aus der Historie gibt es aber in Hessen noch relativ viel Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die trotz verlockenden finanziellen Angeboten vom TÜV Hessen ihren Status nicht aufgeben wollten und weiter beim Land beschäftigt sind. Diese Mitarbeiter sind Mitarbeiter des TÜH, welche dann an den TÜV "verliehen" werden. An einer Prüfstelle könnten also 2 Mitarbeiter des TÜV und einer der TÜH arbeiten ohne dass man einen Unterschied bemerkt (OK, der Beamte trinkt ständig Kümmerling, damit wenigstens der Magen arbeitet fröhlich ). Es werden natürlich keine neuen Mitarbeiter mehr bei der TÜH eingestellt, somit könnte man diese Behörde als Abwicklungsgesellschaft bezeichnen...

Aber: Die ganze Sache liegt weder am TÜV noch an der TÜH, sondern an deren Aufsichtsbehörde.....

Macht es zwar nicht besser, ist aber jetzt mal erklärt.....

__________________
<<...tu es oder lass es...>>

Harley Sox Rhein-Main -you never ride alone-


Geschrieben von Blaubär am 16.04.2011 um 18:27:

Ich hab in der letzten Zeit bereits drei Mal die Marburg-Nummer gemacht. Zwei Mal mit dem Mopped und einmal mit dem Auto. Da waren zum Teil sehr umfangreiche Eintragungen zu prüfen. Der zusätzliche Weg ist zwar ärgerlich (und Kohle kostet es auch nochmal, OK), war aber bei mir jedes Mal völlig problemlos. Marburg akzeptiert die Unterlagen per Mail vorab, dann kann man per PayPal zahlen und sobald die Originale bei denen eingehen, geht das inzwischen vorbereitete Schreiben postwendend raus. Hat jedesmal bei mir zwei bis drei Tage gedauert und die Unterlagen für die Eintragung bei der Zulassungsstelle waren da.

Ansonsten:

Zitat von bestesht
Da ich mir letztes Jahr im August nicht die gleiche Bürogratie in Ffm antun wollte, bin ich gleich zum TüV Rheinland nach Dietz gefahren.
Herr Loring macht dort die Eintragungen nach § 19 Abs.3, (§19 Abs.2 darf auch Dekra) nett, kompetent und unkomliziert.

Gruss Tom

Eintragungen nach §19 sind auch nur Sachen, die ohnehin eine ABE haben...
Zitat von bestesht
@Desmond
Und überhaupt, du musst die Tüv abgenommenen Sachen nicht zwingend Eintragen lassen, du kannst doch auch die Unterlagen vom Tüv immer mit dir führen.
Gruss Tom

Das stimmt so nicht. Bis 2007 galt für Abnahmen nach §21 STVZO (Einzelabnahmen, Sonderabnahmen anhand von allgemeinen Datenblättern) eine Frist von 1 1/2 Jahren, seitdem heißt es, die Abnahmen müssen 'schnellstens' eingetragen werden...

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Geschrieben von lucifer am 16.04.2011 um 20:16:

Zitat von Daren
Zitat von lucifer
Also soweit ich weiß ist der TÜ(V) Hessen die einzig staatliche Behörde heißt ja auch TÜ Hessen und nicht TÜV.
Die anderen TÜV `s in Deutschland sind nur Technische Überwachungsvereine und keine Behörden - vielleicht hängt das damit zusammen.

Aber doll finde ich es auch nicht - vorsichtig ausgedrückt.

Nee, Roland, dass ist anders. In Hessen gibt es den TÜV Hessen (gehört zum TÜV Süd). Der ist ein normaler TÜV wie auch TÜV Rheinland oder andere. Aus der Historie gibt es aber in Hessen noch relativ viel Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die trotz verlockenden finanziellen Angeboten vom TÜV Hessen ihren Status nicht aufgeben wollten und weiter beim Land beschäftigt sind. Diese Mitarbeiter sind Mitarbeiter des TÜH, welche dann an den TÜV "verliehen" werden. An einer Prüfstelle könnten also 2 Mitarbeiter des TÜV und einer der TÜH arbeiten ohne dass man einen Unterschied bemerkt (OK, der Beamte trinkt ständig Kümmerling, damit wenigstens der Magen arbeitet fröhlich ). Es werden natürlich keine neuen Mitarbeiter mehr bei der TÜH eingestellt, somit könnte man diese Behörde als Abwicklungsgesellschaft bezeichnen...

Aber: Die ganze Sache liegt weder am TÜV noch an der TÜH, sondern an deren Aufsichtsbehörde.....

Macht es zwar nicht besser, ist aber jetzt mal erklärt.....

und mal wieder was dazu gelernt -

danke Dirk