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Geschrieben von bestes-ht am 01.04.2012 um 14:37:

Zitat von First Evo

Ja, das darfst Du!

und wenn man den weißen Rand abschneidet, ist das keine Urkundenfälschung unglücklich
Was ist den gefälscht worden?
Eine Fälschung ist die bewusste Herstellung eines Objektes oder einer Information zur Täuschung Dritter. Wer soll getäuscht werden? Welche Information wird gefälscht?

Ich habe Ende der 80er mal 500,- DM ind die Staatskasse wegen Urkundenfälschung zahlen
dürfen, nur weil ich ein 80er Schild auf einer grossen Maschine drauf hatte, die Stempel wie die
Nummer und Zahlen waren gleich, nur halt die Grösse nicht.
In good old Germany ist alles geregelt, die Grösse ist vorgeschieben, du hast sie verändert, mit
welcher Begründung... Hier ist dein Bon.

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Grocho am 01.04.2012 um 15:10:

Das sind ja auch 2Paar Schuhe...

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Ich fürchte Tod und Rache nicht, bis zu jenem Tag,
an dem du deine Treue brichst und dein Wort versagt

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Geschrieben von First Evo am 01.04.2012 um 16:06:

zum zitierten Beitrag Zitat von Grocho
Das sind ja auch 2Paar Schuhe...

So sehe ich das auch.
Es ist ein Unterschied, ob ich etwas Nachbilde und damit Fälsche oder am Original was abschleife. Da bist Du mit 500 DM noch billig davon gekommen Augenzwinkern

Lies mal diese Forum durch, was für den einen normal und alltäglich ist, dafür hat ein anderer schon bezahlt.
Über so manches, Grimmsche Märchen hier habe ich schon herzlich gelacht bzw. mich gefragt, warum sich manche Leute alles gefallen lassen.

What else


Geschrieben von bestes-ht am 01.04.2012 um 16:23:

Zitat von First Evo
So sehe ich das auch.
Es ist ein Unterschied, ob ich etwas Nachbilde und damit Fälsche oder am Original was abschleife.

Es geht aber nicht darum was ihr denk/meint, sondern wie ein Richter das sieht und beurteilt.
Veränderung ist Veränderung, hier, wie bei meinem Beispiel, eine staatliche Stelle hat es
ausgestellt und nur so hat es seine Gültigkeit.

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Geschrieben von Grocho am 01.04.2012 um 16:31:

Du hast illegal die Stempel auf ein anderes Kennzeichen gemacht, ganz andere Grundvorraussetzung und definitiv Urkundenfälschung.

Ob sich die Cops beim Rand des Bleches so anstellen ist ne andere Geschichte und ne ganz andere Hausnummer.

Risiko ist da auch dabei, dennoch was völlig anderes!

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Geschrieben von First Evo am 01.04.2012 um 16:39:

Lass stecken @ Grocho, manche lernen es nie und andere noch später Augenzwinkern
Ich sage ja, 500 Märker waren günstig und in der Urteilsbegründung steht auch sicher was von Siegeln (Plaketten) drin.

Ich kaufe meine Schilder beim Schildermacher und nicht bei einer staatlichen Stelle Augenzwinkern
Wenn dann daran mit der Zeit was fehlt, weil es sich irgendwie abgenutzt hat.....


Geschrieben von bestes-ht am 01.04.2012 um 17:09:

Zitat von First Evo
Lass stecken @ Grocho, manche lernen es nie und andere noch später Augenzwinkern

Ich kaufe meine Schilder beim Schildermacher und nicht bei einer staatlichen Stelle Augenzwinkern

Aber erst durch die Siegel der Zulassungsstelle wird das Nummernschild es zur Urkunde, es sei
denn du hängst dir die Schilder als Parkplatzschild ans Haus....

Das Umkleben der Plaketten wurde vorausgesetzt, wobei zu dieser Zeit und auch noch später,
solche Schilder mit oder ohne Beziehungen, offiziell gestempelt wurden.

Ich lieb dich auch.....

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Geschrieben von First Evo am 01.04.2012 um 17:22:

Zitat von bestesht

Das Umkleben der Plaketten wurde vorausgesetzt, wobei zu dieser Zeit und auch noch später,
solche Schilder mit oder ohne Beziehungen, offiziell gestempelt wurden.

In dubio pro reo Augen rollen

Im Deutschen Recht ist das voraussetzen nicht vorgesehen, es muss schon bewiesen sein, sonst sind wir wieder hier:
Zitat von First Evo
Über so manches, Grimmsche Märchen hier habe ich schon herzlich gelacht bzw. mich gefragt, warum sich manche Leute alles gefallen lassen.

Da gibt es Rechtsmittel, die man einlegen kann Freude

Zitat von bestesht
Ich lieb dich auch.....

Ich habe es befürchtet fröhlich


Geschrieben von evoben am 01.04.2012 um 17:57:

nummernschild bearbeiten ?

Urkundenfälschung ist es wahrscheinlich wirklich nicht. Ich hab mir einfach angewöhnt den Ordnungshütern keine Angriffsfläche zu bieten.
Dann gibt es auch kein Ticket!
Übrigens hab ich den Thunderbike Kennzeichenhalter an meinem Moped und da sieht man tatsächlich nix vom äußeren Rand.

__________________
evoben


Geschrieben von Straßenköter am 01.04.2012 um 18:07:

Zitat von First Evo
Zitat von Straßenköter
apropos,
hat zufällig jemand nen link mit dem ich mir ein kennzeichen bastel kann? so zum ausdrucken, zum aufkleber machen.

Hier kannst du Dir die Schrift laden Kennz. Schrift

jo,
wär ne alternative.
such im speziellen was, wo ich mein 80er kennzeichen nachbilden kann und als kleinen aufkleber ausdrucken kann.

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Meine TRACK-SAU


Geschrieben von Amarillo am 02.04.2012 um 07:08:

Wie First Evo schon schreibt, ist das Umbiegen/Verändern des Kennzeichenrandes keine Urkundenfälschung. gem. §267 I StGB.
Kfz.-Kennzeichen sind sog. Beweiszeichen. Sie spiegeln die Erklärung wider, dass das jeweilige Fahrzeug für den bei der Zulassungsstelle eingetragenen Halter für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist.
Das Kennzeichen bildet somit mit dem dazugehörigen Fahrzeug eine sog. "Zusammengesetzte Urkunde"
Solange keine Stempel (Siegel) verändert, entfernt, umgeklebt o.ä., oder solange keine Buchstaben/Zahlenkombinationen verändert etc. werden, bleibt die "Willens- oder Gedankenerklärung" erhalten.
Aber Achtung:
Möglicherweise (wenns blöd läuft) greift §22 I 3 StVG. Einfach mal nachlesen!


Geschrieben von Adi66 am 02.04.2012 um 08:18:

Die Frage stellt sich in der Tat, was Du ganz genau entfernen möchtest.

Der kleine äußere weiße Rand hat keinerlei Urkundscharakter, sondern ist einfach dem Umstand geschudelt, dass dieser im Regelfall einfach bei der Schilderstellung nicht mit schwarzer Folie bezogen werden kann, da die Maschine die Wölbung am unteren Ende nicht beziehen kann. Die Beschreibung des äußeren kleinen weißen Randes findet sich in keiner Rechtsnorm. Hier beginnt die Beschreibung der Kennzeichen erst mit dem äußeren schwarzen Rand, welchen Du somit genaugenommen schon nicht mehr entfernen darfst, ohne Gefahr zu laufen, Dich wegen Kennzeichenmissbrauchs strafbar zu machen.

Die Beschreibung der Kennzeichen findest Du in der Anlage 4 zur FZV .

Solange also der schwarze Rand und somit das Kennzeichen im Gänze erhalten bleibt, passiert Dir nichts. Das Wegbördeln des weißen Randes stellt somit noch keinen Kennzeichenmissbrauch i.S.d. § 22 StVG dar.

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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~


Geschrieben von First Evo am 02.04.2012 um 12:07:

Sag ich doch fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Websucht am 02.04.2012 um 19:34:

Zitat von Andi_HP
Zitat von alex-hd
Darf ich denn die Zahlen und Buchstaben mit nem schwarzen Edding nachmalen?
Mein KZ ist schon arg vermackelt und ich würd das gerne wieder schwärzer machen großes Grinsen

Ich glaube du kannst mit deinem Kennzeichen auch zum Schildermacher gehen und der Zieht dir neue Folie drauf.

Gruß
Andreas

Zitat von First Evo
Dann kann er sich auch ein neues machen lassen, ist minimal teuerer

Dann muß er aber auch mit seinen Fahrzeugschein und der aktuellen HU - Prüfbescheinigung zur Zulassungsstelle und das neue Schild abstempeln lassen...
denke die Version "zum Schildermacher" ist günstiger und das Ergebnis ist haltbarer und sieht auch noch besser aus als wenn man mit Edding nachbessert.

Gruss Robert

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Rasen ist etwas für Gärtner, Geniesser bevorzugen Kurven...
Schon ein winziger Buchstabendreher kann eine komplette Signatur urinieren !


Geschrieben von Roadcaptain am 02.04.2012 um 20:45:

zum zitierten Beitrag Zitat von Lars997
Also bei dem ganz kleinen Rand wäre mir das ehrlich gesagt wurscht. Würde aber der einfachheithalber wie von Maik schon vorgeschlagen mit nem Edding drum rum!

Ganz dünnes Eis.

Schon das nachschwärzen der originalen Beschriftung erfüllt den Tatbestand einer Urkundenfälschung. Da reicht bereits ein Edding. Ist in der Fachliteratur bereits hinlänglich behandelt.

Jungens, so dumm wie sich das auch anhört. Laßt schön die Finger vom Nummernschild. Jeden Tag könnte ein Klotzkopp aufstehen der Euch daraus einen Strick dreht. Und das ist ein ganz anderes Kaliber als mit einer zu lauten Auspuffanlage rum zu fahren.

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Leider nicht mehr so häufig im Sattel wie ich das gerne möchte. Der Zahn der Zeit halt.