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Geschrieben von Grisu1340 am 18.01.2014 um 14:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ulli1964
Das ist falsch. Meiner ist eingetragen und vom TÜV abgenommen

Gruß
Ulrich

Hallo Ulli
Leider liegst du da nicht ganz richtig. Nur weil es TÜV abgenommen ist heißt das noch lange nicht, das das Kennzeichen bei einer Polizeikontrolle nicht für unzulässig erklärt wird. Hat schon seinen Grund, das, z.B. Genscher, Kennzeichen-Halter mit Gutachten und ohne hat. Denn laut StVo §10 Absatz 6 muss die Beleuchtung das ganze Kennzeichen ausleuchten. Und das ist bei einem gebogenen Kennzeichen nicht mehr gegeben. Aus diesem Grund, gibt es auch kein Gutachten für diese Kennzeichen-Halter.
Gruß
Grisu

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Drosseln sind Vögel, wer sie in Motorräder Verbaut ist ein Tierquäler.


Geschrieben von Dragon am 18.01.2014 um 18:15:

Das stimmt leiderso wie Grisu es schreibt.


Geschrieben von coolmods am 18.01.2014 um 18:17:

@Coolmods wie war das mit der Elektrik? Musstest du die Kabel verlängern, oder reicht das Originalkabel? Verstehe ich das richtig, daß der V2 zu weit nach außen hing und du ihn deswegen nochmal umgebaut hast?[/quote]
Ich musste damals glaube ich die originalen Kabel verlängern, bin mir aber nicht mehr sicher. Hier ein Beispiel von der Anpassung (mehr Bilder bei mir im Bolg zum Umbau: http://privat.sebastian-lacour.de/umbau-softail/ )

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Geschrieben von emjay am 18.01.2014 um 18:29:

vielen Dank Freude

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Gruß vom Niederrhein

Martin